Mitteilungen fortfallen solle, die eine besondere Tragweite haben. Aus Anlaß der geplanten Strafprozeßreform werde die Materie an sich geprüft und das Material veröffentlicht werden. Die Frage werde gelöst und geprüft in Würdig­ung der Stellung uni der geistigen Bedeutung der deutschen Presse. Röhren (Ztr.) steht auf dem Standpunkt, daß dem Redaktionsgeheimnis ein besonderer Schutz zuzubilligen sei, da der Redakteur das ihm geschenkte Vertrauen nicht mißbrauchen darf. Aber es könne das öffentliche In­teresse die Feststellung des Autors erfordern; dann könne man der Presse keine Ausnahmestellung einräumen. Lumpen können sich ihm beugen. Redner fordert Ausheb­ung des Zeugniszwangs, aber ohne Verschärfung der Strafen für Beleidigungen durch die Presse. Abg. v. Gerl ach (H. D. frs. Bg.) meint, der Zeugniszwang wird häufiger angewandt, als hierzugegeben wird. Gerade deshalb müsse seine Beseitigung' angestrebt werden. Erfolg habe dieses Mittel doch niemals? Staatssekretär Dr. Nieberding ^ bestreitet, daß die Fälle von Zeugniszwang besonders hau- ^ fig sind. Abg. Dr. Arendt (Reichsp.) fordert Verschär­fung der Strafen für Beleidigungen durch die Presse als ein Correlat zur Beseitigung des Zeugniszwangs. Hierauf wird die Weilerberatung auf Montag vertagt.

LandesnachrichLen.

* Attenkeig, 16. Jan. (2 Tage ohne Wasser.) An­läßlich" der Reinigung des Hauptstranges der Wasserleitung wurde oberhalb der Wollspinnerei zum Bruderhaus eine Erdsenknng entdeckt, welche darauf schließen ließ, daß eine Röhre defekt geworden. Es wurde sofort die Nachgrabung angeordnrt, wobei man wirklich uuf ein defektes Rohr kam. Aus einem Sprung quoll das Wasser mächtig hervor. Die Leitung wurde nun vollständig abgestellt und das defekte > Rohr durch ein neues ersetzt. Das war bei dem herrschen­den Unwetter und bei der Eile, mit welcher die Auswechs­lung vor fick gehen mußte, eine sehr schwierige Arbeit. Die Arbeiter haben sich wacker gehalten. Wie sehr das köstliche Naß während der 2 Tage vermißt wurde, davon können die Hausfrauen ein Liedchen fingen. Da wargroße Wasch" eingeleitct, dort sollte einePutzerei" vor sich gehen, wo anders jammerte der Biersieder, der nun einmal das Wasser absolut nicht entbehren kann, das Dienstmädchen, das schon lange keinen Kübel mehr ans dem Kopf hatte, mußte zur alten Romantik zurückkehreu und das Wasser vom Urquell in die Küche holen, schlimm daran waren auch die Motor- Inhaber, welchen das Kühlwasser mangelte. Das Wasser mußte herbeigetragen und in die Röhrenleitung gegossen werden, damit der Motor in Tätigkeit gesetzt werden konnte. Gerade so gings einzelnen Gasthofbefitzern, welche Warm- wasserleitung eingerichtet haben. Als wahres Glück wurde es begrüßt, als der klare Quell wieder aus den Hahnen sprudelte. Und jetzt sieht man alleuthalben wieder ein, wie ein unentbehrlichLiebkind" eben doch die Wasserleitung ist.

* Aus dem Vortrag des Hrn. Handwerkekammersekretärs Dietrich, welchen derselbe in Aulerreichesöach über die neuen württembergischen Steuergesetze hielt, dürften folgende Angaben allgemein interessieren.DieseneuenGesetze,erklärtederRedner, (nachdem er das Wesen der alten mit einigen Worten erläutert) haben keine vollständige Umgestaltung unseres Steuerwefens, auch keine Vereinfachung gebracht. Man habe zwar eine allgemeineEinkommensteuer" eingeführt, aber die alten Ertragssteuern" LeibehaÜcn, wenigstens auf 5 Jahre noch. Uebrigens erscheine in den Gesetzen selbst manches nicht klar genug; man müsse auf dieAusführungsbestimmungen" warten, die noch nicht erschienen seien. (Die neuen Gesetze, von denen jedoch keines ganz neu ist, werden voraussichtlich am 1. April 1905 in Kraft treten.) Redner berichtete nun im einzelnen über das Einkommensteuergesetz. Nach diesem sind steuerpflichtig sämtliche Bewohner Württembergs- ausgenommen diejenigen, welche weniger als 500 Mk. Ge-

Lefef»rr«Ht. M

Der Deutsche ehrt in allen Zeiten Der Fürsten heiligen Beruf;

Doch liebt er frei einher zu schreiten Und aufrecht, wie ihn Gott erschuf.

Aer Märchenprinz.

Roman von H. v. Götzendorff-Grabowski.

(Fortsetzung.)

Ich sah Dich aus der Gesellschaft verschwinden und vernahm auf mein Befragen, Du habest Dich in Excellenz Medoras Toillettenzimmer zurückgezogen. Noch einmal er­stand die Hoffnung in mir, Dein Trotz könne gebrochen. Deine Reue erwacht sein. So ließ ich den Wagen zur Heimfahrt bereit machen und sorgte dafür, daß Du esmcht nötig hattest, noch einmal vielleicht nnt verweinten Augen in die Gesellschaft zurückzukehrrn. Dan« suchte ich Dich auf, bereit, Dich zu trösten und zu stützen, obschon Du mich betrogen und hintergangen, meinen Namen mit kaltem Blute gemißbraucht und beschimpft hattest. Bereit, Deine Schuld auf meine eigenen Schultern zu nehmen, die Strafe von Deinem Haupte abzuwenden. Und wie fand ich Dich? Nicht reuevoll und verzweifelnd, nicht in Tränen aufgelöst, sondern im Begriff, Deine durch Schreck und Scham entfärbten Wangen mit falschen Rosen zu schmücken! Mit der Schminköose Deiner Tante in der Hand fand ich Dich! In jevem Augenblick ging der Riß zwischen uns wirklich vor sich, den Du durch Monate vorbereitet. In jenem Augenblick tat sich ein Abgrund zwischen uns auf, den keine Zukunft überbrücken kann. Faßte ich meine durch die Ehe übernommenen Verpflichtungen ähnlich leichtfertig auf wie Du, so wären wir durch Deine Handlungsweise von heate an auch räumlich geschieden und für immer fertig miteinander. Ich weiß, daß Du Dich nicht ungern in die '

- famteinkommen haben. UnterEinkommen" sind zu ver­stehen die Erträge der Grundstücke und Gebäude, die Ein­künfte ans Gewerbebetrieben. Kapitalien und Renten, die Gehälter, Löhne und dergl. Vom steuerbaren Einkommen dürfen aber abgezogen werden: die Berwaltungs- und Be­triebsausgaben (Geschäftsunkosten), die Abschreibungen wegen Wertverminderung, die staatlichen Ertragssteuern, die Schuld­zinsen und Renten (die der Steuerpflichtige zu entrichten hat) und Aufwendungen für Kranken-, Alters- und dergl. Versicherung. Dagegen sind nicht abziehbar die Ausgaben für Geschäftserweiterungen, Kapitalanlagen, Abzahlungen an Kapitalsschulden, Zinsen für eigene Betriebskapitalien, Ge­meindesteuern, Haushaltungsausgaben jeder Art. Für die Erhebung der Steuern sind Einheitssätze vorgesehen, die stufenweise wachsen. Der Einheitssatz für 600 Mk. Jahres­einkommen z. B. beträgt 2 Mk, für 900 4, 1200 7, 1800 16, 2400 26. 3000 44, 6000 168 Mk. (Für die Einkommen von 30 000 Mk. an ist die Steuer nach Prozenten bemessen,

^ und zwar auf 45 o/s,. Ob der ganze Einheitssatz (oder ' auch meyr) zu erheben ist, bestimmt immer für je zwei Jahre einFinanzgrsetz". Steuerpflichtige mit 2 oder 3 noch nicht 15 Jahre alten Kindern genießen, wenn ihr Gesamteinkom­men weniger als 3200 Mark beträgt, eine Erleichterung, insofern, als man sie ein oder zwei Stufen niedriger ein­schätzt. Deshalb können unter Umständen nicht blos Steuer­pflichtige mit noch nicht 650 Mark (I. Stufe), sondern auch solche mit weniger als 800 Mark (11. Stufe) steuerfrei wer­den. Uebrigens stehtdas Recht der Steuererklärung (Fassion") jedem zu; Pflicht dagegen ist es für diejenigen, die min­destens 2600 Mark Einkommen beziehen. Soviel aus dem für die Zukunft wichtigsten Steuergesetze. Die übrigen ' Steuergesetze sind im wesentlichen, bis auf einige Punkte, ! unverändert geblieben. Letztere führen wir hier an: 1) An den Grundkatastern (ausgenommen dasjenige der Forsten) sind, weil der Ertrag aus Grund und Boden in den letzten Jahrzehnten gesunken ist, Abstriche vorzunehmen, nämlich am Weinbergkataster 40°/», an den übrigen landwirtschaft­lichen Katastern 20o,. 2) Das Gebäudekataster wird von Zeit zu Zeit einer allgemeinen Revision unterzogen. 3) Von dem Gewerbesteuerkapital sind 60, 50, 40, 30°/g frei, je nachdem das Kapital nicht mehr als 1000, 5000, 10 000, 30000 Mark beträgt. Von den größeren Kapitalien wer­den nur 20°/g abgezogen. Diese Abstriche sind nicht anders als billig, da der Gewerbetreibende auch Einkommensteuer zu zahlen hat. Unter den Gewerbesteuern spielen wie bisher die Grund-, Gebäude- u. Gewerbesteuern die erste Rolle; von dieser Dreiheit hängen alle anderen Gemeindesteuern (Kapital-, Einkommen-, Wohn-, Grundstückumsatz-, Verbrauchs-, Hunde­steuern) ab. Die Wohnstcuer ist allgemein auf 2 Mark für den Kopf festgesetzt; Verbrauchsabgaben auf Fleisch sind nur noch bis 1909 gestattet. Neu sind die Bauplatz­steuer (hauptsächlich für Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern) u. die obligatorische Warenhaussteuer. Elftere wird als Zuschlagsteuer zur Grundsteuer berechnet, letztere nach dem Jahresumsatz und zwar in Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern von 80 000 Mark an, in solchen bis zu 50 000 Einwohnern von 150 000 Mark an, in Stutt­gart von 200000 Mark an. Geschäfte, welche am gleichen Ort Filialen haben, werden mit diesen zusammen als Gan­zes behandelt. Die Steuer besteht in einem Zuschlag zur Gewerbesteuer (mindestens 20, höchstens 50o/g) ; die genaueren Bestimmungen sind in einer besonderen Steuerordnung fest­zulegen. Nach den neuen oder abgeänderten Steuerge­setzen hätte nun z. B. ein Gewerbetreibender, der zugleich Grund- und Hausbesitzer und (wenn auch nur ein kleiner) Kapitalist ist, von 1905 an auf mindestens 5 Jahre zu zahlen: Grund-, Gebäude-, Gewerbe- und Kapitalsteuer an den Staat, und zwar zweimal: als Einkommen- und als Ertragssteuer, ferner dieselben Steuern (wenn auch nicht in der gleichen Höhe) wahrscheinlich auch an die Gemeinde,

Verbannung aus meiner Nähe fügen würdest, vorausgesetzt Natürlich, daß ein gutes sicheres Einkommen damit verbun­den wäre. Diesen Gefallen darf ich Dir aber nicht tun; Du würdest im Besitz der ersehnten Freiheit bald ganz zu Grunde geben und meinen bis zur Stunde makellosen, hoch­stehenden Namen mit Dir in den Staub ziehen. So müssen wir denn Beide die voreilig angelegte Kette weiter tragen. Mir verschlügt es nicht viel. Ich habe mein Leben ge­lebt, meinem Ehrgeiz Genüge getan, und finde kein sonder­liches Vergnügen mehr in den Zerstreuungen der großen Welt. So kostet es mich also keine große Ueberwindung, mich mit Dir in die Einsamkeit zurückzuziehen."

Die junge Frau, welche bis dahin regungslos gleich einer Statue in ihrem Sessel gelehnt hatte, richtete sich mit einer heftigen Bewegung empor.

Was heißt das?" fragte sie hastig.

Weiter nichts, als daß wir uns in den nächsten Tagen nach Schottland begeben werden. Dort ist es still genug, um Dir Gelegenheit zu innerer Einkehr, und Zeit zum wenn nicht Gut-, so doch zum Klugwerden zu geben. Verstehe mich Wohl, Flora" bei diesen Worten nahm die Stimme des Majoratsherrn einen lauteren, beinahe drohenden Ton anes ist mir mit jedem Worte, das ich zu Dir spreche heiliger Ernst, und keines derselben wird zurückgenommen werden ! Du kannst Deine Lage nur verschlimmern durch eine Auflehnung gegen meinen Willen. So sage ich Dir also, daß Du Dich darauf vorznbereiten hast, in vier Tagen Berlin zu verlassen."

Sie stieß einen Ruf des Entsetzens aus.Ich sollte nach Redrivers gehen, wohin sich jahrüber kaum ein Mensch aus der civilifierten Welt verirrt? Unmöglich! Dort würde ich den Verstand verlieren!"

Oder zu Verstände kommen! Ich hoffe und er­warte das Letztere," entgegnete der Majoratsherr mit sarka­stischem Lächeln. Jedenfalls werden wir den Versuch machen."

und an diese außerdem Wohn- und vielleicht noch etliche andere (z. B. Bauplatz-) Steuern. Auf die letzte Frage: ob die neuen Gesetze weniger oder wehr fordern, ist zu antworten, daß eher das zweite als das erste zutreffe (we­nigstens für die Steuerzahler, die nicht zu den allergeringsten gehören). Das erhelle schon aus den beiden Hauptgrund­sätzen der modernen Steuergesetzgebung, die da lauten: 1. Gerechtigkeit, 2. möglichste Ausnutzung der Steuerkraft!

* (Handwerkskammer Wentttngen.) Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel gedenkt den Wirts ch afts ge­nossenschaftlichen Zusammenschluß der Hand­werker dadurch zu fördern, daß sie in Stuttgart wir das schon anderwärts mehrfach geschehen einen Unter- richtskurS abhält, welchem die Verhältnisse einer Roh­stoff- und einer Werkgenossenschaft zu Grunde gelegt werden sollen. In diesem ersten Kurs soll vorzugsweise Geschäfts­führern, Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern bestehen­der eingetragener Handwerker-, Rohstoff- und Werk- gevossenschaften Gelegenheit geboten sein, ihre Kenntnisse zu Gunsten ihrer Genossenschaft zu erweitern. In zweiter Linie werden andere geeignete Leute (tüchtige Handwerker, Ber- waltungsbeamte u. dgl.) zugelassen, die dann als Gründer, Leiter, Verwalter neuer Wirtschaftsgenossenschaften wirke» könnten. Der Unterricht ist unentgeltlich. Den Aufwand für die Lehrerbclohnungen, Lehrmittel, Heizung, Reimgung, Beleuchtung des Lokals und sonst etwa noch erforderliche Nebenauslagen bestreitet die Zentralstelle; auch ersetzt sie den auswärtigen Kursteilnehmern die bei einmaliger Hin- und Rückfahrt erwachsenden Fahrtkosten. Ferner häli sie es für notwendig, den teilnehmenden Handwerkern eine Entschädigung für Zeitversäumnis und, soweit von auswärts kommen, einen beträchtlichen Zuschuß zu ihren Unterhalt­ungskosten zu gewähren. Diese Leistungen hätten aber, nach Ansicht der Zentralstelle, die Handwerkskammern und die Gemeinden, denen jene Handwerker angehören, je zur Hälfte zu übernehmen.

* Stuttgart, 14. Jan. Die Amdermigen von Offiziers­paletots (Rückenfalte) und die Einführung der Achselstücke für Generale und Stabsoffiziere treten auf königlichen Be­fehl auch für Württemberg in Kraft.

* Göppingen, 14. Jan. B. Gutmann ist allem An­schein nach mit nicht unbeträchtlichem Barbetrage auf die Reise" gegangen. Die von den Heidelberg-Mannheimer Zementwerken auf den Kauf des Zementwerks Rechtenstein geleistete Anzahlung von 100 000 Mark ist Gutmann zwei Tage vor seiner Abreise von einem Stuttgarter Baukhause bar ausbezahlt worden. Die Hälfte des Betrages scheint er noch für ganz dringende Verbindlichkeiten verwandt zu haben, während er Wohl 4050 000 Mark als Reisegeld mitgenommen haben dürfte. B. Gutmann hat einen größeren Posten Ware» bei einer Berliner Bank verpfändet; es steht noch nicht fest, ob die Ware seitens der Konkursverwaltung ausgelöst wird. Zur Taxierung der Ware hat sich ein Vertreter des Konkursverwalters nach Berlin begeben. Der Zusammenbruch der Gutmann'schen Unternehmungen macht sich nicht nur in Göppingen und Umgebung fühlbar, er scheint auch weitere Kreise in Mitleidenschaft gezogen zu haben. Wie nämlich dieKöln. Zeitung" meldet, ist infolge

! des Göppinger Krachs die Mannheimer Polsterwaren- Engros-Firma Schulmann und Neumaier in Zahlungsstvcknng geraten.

* KeilSwn«, 14. Januar. Die bürgerlichen Kollegien beschlossen in ihrer heutigen Sitzung, die Stadtschultheißen­stelle von Heilbronn mit einem Anfangsgehalt von 11,000 Mk. bei Aufbesserung nach je zwei Jahren um 1000 Mk. bis zu einem Höchstgehalt von 15,000 Mk. zur Bewerbung innerhalb 14 Tagen auszuschreiben. Die Wahl wurde ans Donnerstag, den 18. Februar festgesetzt. Dem neuen Stadt­vorstand werden u. a. folgende Bedingungen gestellt: er soll sein? Polle Zeit und Kraft der Verwaltung der Stadt wid-

Flora erhob sich und trat dicht vor ihren Gatten hin. Sie nahm all' ihre Entschlossenheit zusammen.Höre mich an, Günther!" sagte sie mit leidenschaftlich bewegter, tränendurchzitterter Stimme,ich weiß, daß ich gefehlt habe, und bereue es wirklich, Du darfst mir glauben!"

Du bereuest Deine Torheit, da Du siehst, welche un­angenehmen Folgen sie für Dich hat. Eine Reue ans so selbstsüchtigen, unedlen Motiven hat in meinen Augen keinen Wert."

Gieb mir Gelegenheit, Dir zu beweisen, daß ich die ernste Absicht habe, Dir fernerhin keine Angelegenheiten zu bereiten, Günther!"

Sehr wohl, meine liebe Flora! In Redirivers wirst Du vollauf Muße zur Ausführung dieser lödl chen Absicht haben."

Ihre bittend erhobenen Hände sanken herab; der flehende Ausdruck in ihren Augen verwandelte sich in den­jenigen flammenden Zornes.

Ich bin Ihre Gemahlin, aber keineswegs ihre Sklavin, mein Herr!"

Sehr Wohl, Madame ! Die Frau gehört bekanntlich in das Haus Ihres Mannes, m d da es mir gefällt mich zur Kräftigung meiner Nerven auf unbestimmte Zeit nach Redrivers zurückzuziehm und jener Ort mir ohne Ihre an­genehme Gegenwart nicht behaglich wäre, so müssen Sie schon die Gnade haben, mich zu begleiten."

Der Hohn, der aus seinen Worten sprach, reizte und ergrimmte Flora auf das Höchste.

Ich werde meine Tante um ihren Schutz anrufe« müssen," sagte sie beinahe fassungslos.Sie wird nicht leiden, daß man mich gleich einer willenlosen Puppe fort­schleppt !"

Sie würden damit nur meinen Wünschen entgegenkom- men. Ich habe bisher nur aus Rücksicht auf Sie gegen die Gencralin geschwiegen. Sobald Ihre Tante den Sachver-