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Amtliches.

Erledigt: Die Schulstelle zu Huzenbach, Bezirks- schulinspektorats Freudenstadt.

ßj Enslrrnd in rrston

Nach einwandsfreien Mitteilungen von kundiger Seite geht es den Engländern in Südafrika noch viel schlechter, als man nach der Haltung der englischen Regierung und den vielfach doch recht zuversichtlichen Telegrammen des Lord Kitchencr annehmen sollte. Man dürfe heute schon behaupten, so heißt es weiter, daß die Engländer das Maß ihrer Kräfte gegen die Buren erschöpft haben und daß das Unterdrückungswerk nicht gelingen werde, wenn auch die Engländer noch hier und da einen kleinen Erfolg erringen sollten. In Wirklichkeit sind diese Thesen ja auch weiter nichts, als die ganz natürlichen Folgerungen aus den von Lord Kitchener ergriffenen Maßnahmen oder gefaßten Kriegs- Plänen. Kitchencr hat die Unmöglichkeit, das ausgedehnte Kriegsgebiet mit englischen Truppen besetzt zu halten, ein­gesehen, und er ist vor allem auch dessen inne geworden, daß das Kapland für die englischen Kriegsoperationen keinen geeigneten und zuverlässigen Stützpunkt mehr bildet. Lord Kitchener hat sich daher in das Unvermeidliche gefügt und den Beschluß gefaßt, die ganze Truppenmasse in dem süd­östlichen Transvaal zu konzentrieren und von dort aus die Verbindungslinie mit Durban dermaßen zu verteidigen, daß sich wenigstens ans ihr eine sichere ununterbrochene Kom­munikation des britischen Hauptlagers mit dem Meere auf­recht erhalten läßt. Mit diesem Entschluß hat Kitchener jedoch nicht nur eingestanden, daß seine Truppen für den Angriffskrieg gegen die Buren unbrauchbar geworden sind, er hat damit vielmehr noch manche andere Kalamitäten, die das englische Heer gänzlich zu vernichten drohen, auf­gedeckt.

Mit dem Entschluß, die längst oeeupierten Gebiete zu ihrem größten Teil wieder aufzugeben, hat Lord Kitchener zugleich bekundet, daß die Verpflegung der zerstreuten eng­lischen Truppen auf unüberwindliche Schwierigkeiten gestoßen ist und daß für die Kranken und Verwundeten nicht ent­fernt in dem Maße gesorgt werden kann, wie es erforder­lich ist. Kitchener erhofft von einer Konzentrierung seiner zerstreuten Truppen eine baldige Beseitigung auch dieser Uebelftände, weil die Möglichkeit, ohne Unterbrechung mit englischen Schiffen zu verkehren, sowohl die Gelegenheit bietet, fortgesetzt Lebensmittel, Arzneien, Munition, und was die Armee sonst bedarf, von den Schiffen herbeizuholen, als auch insofern von Bedeutung ist, als die transportfähigen Kranken und Verwundeten sofort auf die Schiffe und von dort in die Heimat geschafft werden können.

Und wenn sie auch nicht alle krank und verwundet sind, kriegsunbrauchbar sind doch so viele geworden, daß Lord Kitchener ihrer 70 000 nach England zurückzuschicken gedenkt. Diese 70 000 wirken auf die Kitchenerschen Unter­nehmungen wahrscheinlich wie Ballast, so daß er sicherlich froh sein wird, wenn er ihrer erst ledig ist. Amtlich wird die Angelegenheit selbstverständlich so dargestellt, als ob Kitchener die Widerstandskraft der Buren im Allgemeinen für ge­brochen erachte und mit geringeren Truppenmassen auszu­kommen hoffe. Wie diese amtliche Darstellung in England Gläubige finden konnte, da gleichzeitig das Verlangen Kit- cheners nach 50 000 frischen und auserlesenen Truppen Publiziert werden mußte, ist ein Rätsel. England würde nun aber die Werbetrommel gehörig rühren müssen, wollte es überhaupt 50 000 Mann in absehbarer Zeit auf die Beine stellen. Die Kriegslust ist in England wie in seinen Kolonien überaus rar geworden. Ganz unmöglich aber ist es der englischen Regierung, ein kriegsbrauchbares Heer von einem halben hunderttausend Mann nach Südafrika zu sen­den. Es müßten im besten Falle Jahr und Tag vergehen, ehe an die Ausführung dieses Verlangens des Lord Kit­

chener gegangen werden könnte; inzwischen aber dürste ganz Südafrika für die Engländer endgiltig verloren gegangen sein.

Es ist daher eigentlich auch nur selbstverständlich, daß die Buren alle ihre Streitkräfte aufbieten und sogar vier­zehnjährige Jünglinge, die bei ihnen natürlich längst mit der Büchse umzugehen wissen, unter die Fahnen rufen, um den Kampf gegen die englischen Unterdrücker fortzusetzen und zu einem guten Ende zu führen. Was in dem Kampfe um ideale Güter, um Freiheit und Recht, die Völker zu leisten vermögen, das lehrt die Weltgeschichte in ihren er­greifendsten Kapiteln, sie wird einst auch von dem Freiheits­kriege der Buren und ihrem endlichen Siege erzählen können.

Tagespolitik.

Anläßlich der Nordlandsreise des deutschen Kaisers hatte dasDagbladet" in Christiania einen ungezogenen Artikel veröffentlicht. Die ganze norwegische Presse ver­urteilt nun, wie ans Christiania vom 19. Juli berichtet wird, diesen gegen den Besuch des deutschen Kaisers ge­richteten Artikel desDagbladet" in den schärfsten Ans­drücken; dasDagbladet" selbst erklärt, daß der Artikel in­folge eines bedauerlichen Irrtums veröffentlicht wurde. Aftenposten" sagt, die vernünftigen Deutschen müßten er­kennen, daß es nicht gerecht sein würde, aus dieser glück­licherweise vereinzelt dastehenden Auslassung weitere Schlüsse zu ziehen. Bon demMorgenbladet" wird der Artikel roh und dumm bezeichnet.

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lieber das Leugnen im Strafprozeß macht Arthur Bernstein in derNation" beachtenswerte Ausführungen, die ans einen schweren Mißstand in der Rechtspflege Hin­weisen. Wir geben daraus das Wesentliche wieder:Einem der in dem Elberfelder Militärbefreiungsprozesse zur Unter­suchungshaft eingezogen gewesenen Aerzte war auf seinen Antrag die Freilassung gegen Kaution mit der Begründung verweigert worden, daß er sich durch sein fortgesetztes Leug­nen verdächtig gemacht habe. Da der Mann nachher als völlig unschuldig sreigesprvchen worden ist, begreift man nicht recht, wie er es hätte anstellen sollen, um ans der Untersuchungshaft entlassen zu werden. Hätte er nicht ge­leugnet, so hätte er gelogen! Die Fälle, in denen das Leugnen eines Angeschuldigten als verdachtsverstärkend und das Leugnen eines Angeklagten als strafverschärfend ange­sehen wird, sind bei uns nicht selten. Von dem Landgericht I Berlin wurde vor einiger Zeit ein Mann zu 18 Monaten Gefängnis verurteilt, während sein Mitangeklagter, der die Strasthat angezeigt hatte, mit 9 Monaten davonkam. Das doppelte Strafmaß wurde damit begründet, daß der An­geklagte hartnäckig geleugnet hatte, während der Denunziant naturgemäß geständig war. Nachher stellte sich heraus, daß der Denunziant eine fingierte Strasthat denunziert hatte, um dadurch die Ehescheidung des anderen Angeklagten zu ermöglichen, weil er selbst mit dessen Frau ein Liebesverhält­nis hatte und sie nach Abbüßung der aus ihn entfallenden Strafe heiraten wollte. Wenn es nun auch begreiflich ist, daß die Richter dem komplizierten Gaunerstreiche des Denun­zianten nicht auf die Spur kamen, so erscheint doch die verschärfte Strafe gegen den wissentlich falsch denunzierten Mann als ein Mißgriff der allerschwersten Art. Leider aber ist trotz mannigfacher Erfahrungen, die zur Vorsicht mahnen, die grundsätzliche Abneigung gegen den leugnenden und deshalbverstockten" undunbußsertigen" Angeklagten aus unserer Strafpraxis nicht anszurotten. Wer heutzutage vor Gericht kommt, sei es in der Voruntersuchung, sei es im Hauptverfahren, könnte allen Ernstes in Versuchung geführt werden, zu erwägen, ob er bei einigermaßen starken Verdachtsgründen sich nicht lieber durch ein unwahres Ge­ständnis mildernde Umstände erschleichen soll, ehe er sich wegen hartnäckigen Lengnens der Gefahr einer ungewöhnlich harten Strafe anssetzt. Die erfahrungsgemäß bei hart­näckigem Leugnen häufig auftauchende Androhung einer Straferhöhung gewinnt geradezu die Bedeutung einer mittel­alterlichen Folter, die gleichfalls nur d rch ein Geständnis vermieden werden konnte.

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(Ueber den Schnäbele-Fall) hatte dieser Tage der PariserFigaro" einige Mitteilungen gebracht, in denen besonders hervorgehoben war, daß die Beilegung dieses Grcnzzwischenfalls hauptsächlich den Bemühungen des da­maligen deutschen Botschafters, Grafen Münster, zu danken gewesen sei. Der nationalistischeGaulois" erwidert darauf: Wir fragen uns, wäre es uns nicht besser gewesen, die An­gelegenheit wäre nicht beigelegt worden, sondern wir hätten den Krieg mit Deutschland gehabt? Damals war Boulanger Kriegsminister, er harte das Vertrauen der Soldaten und

war volkstümlich. Ein Krieg mit Deutschland wegen des Schnäbele - Falles hätte uns den Dreyfusismus und den Panamismus erspart. Wir hatten damals die besten Aus­sichten aus dem Kriege mit Ehren hervorzugehen; dann brauchten wir heute den Papst nicht zu bekriegen, um zu zeigen, daß wir noch Blut in den Adern haben. Als Illu­stration für die, angebliche Annäherung Frankreichs an Deutschland ist d'iese Probe jedenfalls charakteristisch.

Wüirtteiixbevsisehev L«rrrdt«*s.

Kammer der Abgeordneten.

* Stuttgart, 19. Juli. (77. Sitzung.) Die Wahl einer Steuerkommission von 16 Mitgliedern fällt aus die Abgg. Bantleon, Beutel, Binz, v. Gaisberg, Gröber, Hähnle (als 2. Vors.), K. Haußmann, Kaeß, Keil, Locher, Maurer, v. Ow, Rembold-Aalen (als I.Bors.), Röder, v. Sandberger. Betreffend die Entschädigung der Gemeinderatsmitglieder wird ein bezüglicher Beschluß der 2. Kammer durch die 1. Kammer dahin modifiziert, daß die Taggelder in Gemeinden mit mehr als 10 000 Einwohnern den Betrag von 10 Mk., in Gemeinden mit nicht mehr als 2000 Einwohnern den Be­trag von 3 Mk., in den übrigen Gemeinden den Betrag von 5 Mk. nicht übersteigen dürfen. Für die Berechnung der Taggelder sind im übrigen die für die Festsetzung der Taggelder der Gemeindediener geltenden allgemeinen Vor­schriften maßgebend. Die 2. Kammer tritt diesem Antrag bei. Der Schlußbericht der Finanzkommission zu dem Ent­wurf des Finanzgesetzes und des Hauptsinanzetats für die Rechnungsjahre 1901 und 1902 ergiebt eine Reihe ab­weichender Beschlüsse der 1. Kammer, denen gegenüber die 2. Kammer jedoch auf den diesseitigen Beschlüssen behcnrt, mit dem Anfügen, diese der Staatsregiernng mit besonderer Adresse vorzulegen. In der Frage der preußisch-württem- bergischen Eisenbahngemeinschast erklärte sich die 1. Kammer ausdrücklich für Ansrechterhaltung der Selbständigkeit Württem­bergs in Verwaltung seiner Eisenbahnen und gegen ein etwaiges Ausgeben dieser Selbständigkeit durch Beitritt zu der preußich-hessischen Eisenbahngemeinschaft. Die 2. Kammer spricht aus, daß sie keinen Anlaß finde, aus den bereits ge­faßten Beschluß zurückzukommen. Gelegentlich des auch von der 2. Kammer gebilligten Beschlusses der 1. Kammer, einen neuen Katalog der Ständischen Bibliothek anlegen zu lassen, entspinnt sich eine Debatte über die seinerzeitize Anschaffung der Graßmannschen Liguori-Broschüre, die Abg. Gröber (C.) unter Hinweis ans das Nürnberger Konfiskationsurteil be­mängelt, während v. Gemmingen und Hieber (D. P.) von dem Gesichtspunkt aus, daß die Volksvertretung ein Recht und ein Interesse habe, alles kennen zu lernen, was die Oesientlichkeit beschäftige, die Einstellung der fraglichen Schrift in die Bibliothek als selbstverständliche Notwendigkeit rechtfertigen. Zum Abschluß des Finanzgesetzes wird der Staatsbedarf für den ordentlichen Dienst folgendermaßen festgesetzt: für 1. April 1901 bis 1902 auf 88,689,605 Mk., für 1. April 1902 bis 1903 auf 90,013,167 Mk., zusammen für die Finanzperiode 1. April 1901 bis 1903 ans 178,702,772 Mark. Zur Deckung dieses Aufwandes sind bestimmt: 1) der Reinertrag des Kammerguts, welcher nach dem Voranschlag für die Finanzperiode 1. April 1901 bis 1903 angenommen ist zu 62,973,717 Mk., 2) die im Etat bezeichnet«: Steuern, welche sich für dieselbe Zeit berechnen an a) direkten Abgaben auf 38,412,540 Mk. b) indirekten Abgaben auf 77,707,500 Mk. zusammen 179,093,757 Mk. Die Verfügung über den hier­nach sich ergebenden Ueberschnß von 390,985 Mk. bleibt weiterer Verabschiedung Vorbehalten. Das verfügbare Rest­vermögen ans der Zeit bis zum 31. März 1900 ist be­rechnet zu 9,359,869 Mk. 80 Pfg. Hiervon sind bestimmt worden: 1) zu außerordentlichen Staatsausgaben im Ge­schäftsbereiche der Departements der Justiz, des Innern, des Kirchen- und Schulwesens und der Finanzen 4,292,400 Mk. 2) nach dem Gesetzentwurf betreffend die Beschaffung von Geldmitteln für den Eisenbahnbau und für außerordentliche Bedürfnisse der Berkehrsanftaltenverwaltung in der Finanz­periode 1901/02 4,412,300 Mk., zusammen 8,764,700 Mk. Es bleiben also zu weiterer Verfügung 655,169 Mk. 80 Pfg. Die Schlußabstimmung ergiebt die Annahme des Finanz­gesetz- und Hauptfinanzetatsentwurfs mit 73 gegen die 5 sozialdemokratischen Stimmen, deren Motivierung zahlreichen Positionen znstlmmt, mit andern dagegen, dienicht dem Interesse des ganzen Volks dienen und klassenstaatlichen Charakter tragen", nicht einverstanden sein will. Der Vor­sitzende Pah er verlas sodann ein k. Reskript, das die Kammer vertagte, und gab die übliche Geschäitsübersichl über die Ergebnisse der 77 Sitzungen. Mit Dankes- und i Wünschworten des Vorsitzenden an die Kammer und des l Frhrn v. Gemmingen namens dieser an den Vorsitzenden ! schloß die letzte Tagung.