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Dienstag, 11. Juni

Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg­reichste Verbreitung.

1901.

Amtliches.

Verliehen wurde das Ritterkreuz zweiter Klasse des Friedrichsordens: dem Bezirksobmann Fabrikant Stephan Schaible in Nagold.

Zur Steuerreform in Württemberg.

Stuttgart, 7. Juni. Nunmehr ist auch der Ent­wurf eines Gesetzes über die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften erschienen. Nach den bisher gelten­den gesetzlichen Bestimmungen wird der Gemeindeschaden gedeckt l) durch eine Umlage auf Grund, Gebäude und Gewerbe; 2) durch Besteuerung des Kapital-, Dienst- und Berufseinkommens. Im Bedarfsfälle sind diese beiden Steuerarten obligatorisch. Außerdem dürfen erhoben werden Wohnsteuer sowie Verbrauchsabgaben und Grundstücks­umsatzsteuer (diese beiden mit Genehmigung der Regierung). Schließlich erhalten die Gemeinden einen Teil der Grund- adgaben. Der Amtsschaden wird gedeckt 1) durch Umlage auf Grund, Gebäude und Gewerbe, 2) durch Zuschlag aus dem Kapital-, Dienst- und Berufseinkommen, 3) durch eine Wandergewerbesteuer. Der gegenwärtige Zustand bringt es mit sich, daß die Hauptsteuerlast auf Grund, Gebäuden und Gewerben ruht; zugleich sind die Besteuerungsrechte der Gemeinde in einer Weise eingeengt, daß der Wunsch nach einer Beseitigung dieser Schranken schon längst laut ge­worden ist.

Die Hauptgrundsätze, auf denen der neue Entwurf beruht, sind nun die folgenden. Die Ertragssteuern sollen auch künftig den Rückgrat der Kommunalbesteuerung bilden. Da die volle Ueberlassung der Ertragssteuern an die Ge­meinden heute noch nicht möglich erscheint, so ist die Auf­stellung eines von der Staatsbesteuerung unabhängigen Systems des Gemeindesteuerwesens vorerst ausgeschlossen, und es kann sich nur darum handeln, den Gemeinden unter Beibehaltung des Systems erweiterte steuerliche Einnahmen zu verschaffen. Dies soll geschehen, indem 1) Bauplätze und Großbetriebe des Kleinhandels mit verschiedenen Waren­gattungen (Warenhäuser) nach ihrem Umsatz herangezogen werden; 2) den Gemeinden die Besteuerung des gesamten Einkommens gestattet; 3) die Möglichkeit geschaffen wird, durch Einführung sonstiger Steuern die Ertragssteuern auf erträglichem Maße zu halten.

Die Kapitalsteuer erfährt keine wesentlichen Ver­änderungen, namentlich ist der Steuersatz (1 Prozent) der gleiche geblieben. Dagegen tritt die Gemeinde-Einkommen­steuer nicht nur an Stelle der bisherigen Dienst- und Berufs- Einkommensteuer, sondern sie erfaßt das ganze Einkommen. Ihre Einführung ist von gemeindewirtschaftlichen Voraus­setzungen (Umlage von mehr als 2 Prozent auf Grund, Gebäude und Gewerbe) abhängig und unterliegt je nachdem verschiedenen Abstufungen. Sie soll in der Regel 50 Prozent der staatlichen Steuer nicht übersteigen, nur wenn die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer mehr als 10 Prozent beträgt, soll die Erhöhung der Gemeinde-Einkommensteuer mit Er­laubnis des Ministeriums stattfinden dürfen.

Innerhalb der Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer ist die besondere und erhöhte Besteuerung der Bauplätze und der Warenhäuser vorgesehen. Was die Bauplatzsteuer an­belangt, so sollen die Gemeinden berechtigt sein, den Umlage­anteil von Bauplätzen an Straßen und öffentlichen Plätzen zu erhöhen, wenn der Betrag von 3 Prozent des Verkaufs- Wertes des Grundstückes den anderthalbfachen Betrag seines Grundsteuerkapitals übersteigt. Die Warenhaussteuer soll in folgender Weise angelegt sein: Die Gemeinden sollen be­rechtigt sein, den aus dem Gewerbekataster sich ergebenden Umlageanteil für Unternehmungen, die sich mit dem Groß­betrieb des Kleinhandels nach Art der Warenhäuser, Groß­bazare, Abzahlungs-, Bersteigerungs- und Versandtgeschäfte befassen, nach Maßgabe der Bruttoeinnahmen dieser Unter­nehmungen zu erhöhen. Die Berechtigung soll beginnen für Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern bei einer Brutto- Einnahme von Mk. 80 000, von mehr als 10 000 bis 50 000 Einwohnern bei Mk. 150 000, bei mehr als 50000 Einwohnern bei Mk. 200 000. Filialbetriebe im gleichen Gemeindebezirk werden zum Hauptgeschäft hinzugezählt. Die Erhöhung des Umlagekapitals erfolgt entweder gleich­mäßig oder steigend nach bestimmten Sätzen der Brutto­einnahme und darf 50 Prozent des ordentlichen Gewerbe­steuerkapitals nicht überschreiten. In den Motiven heißt es noch: Dieses Zugeständnis an die Bestrebungen verschiedener Parteien und wirtschaftlicher Interessengruppen glaube der Entwurf trotz entgegenstehender prinzipieller Bedenken an­gesichts der Vorgänge in Preußen, Bayern und Sachsen Vorschlägen zu sollen, zumal die Bedenken durch die fakul­tative Natur der Steuer und die engen Grenzen, die ihr gezogen sind, wesentlich verlieren. Es wird sodann auf die

Einschränkungen aufmerksam gemacht, denen die Steuer unterliegt: die Mehrbelastung ist sakultativ, sie ist abhängig von der Notwendigkeit einer Gemeindeumlage und sie darf 50 Prozent des Gewerbesteuerkapitals nicht überschreiten. Ob auch Konsumvereine herangezogen werden könnten, hänge von den Verhältnissen des einzelnen Falles ab, insbesondere ob sie ganz verschiedenartige Warenkategorien führen und an auswärtige Mitglieder verkaufen. Die Wohnsteuer (die künftig an die Notwendigkeit einer Gemeindeumlage gebunden sein soll) wird Mk. 2 in den Gemeinden unter 5000 Einwohnern, Mk. 4 in den größeren Städten betragen. In Bezug auf die Verbrauchssteuerabgabe ist insofern eine Aenderung beabsichtigt, als neben der Besteuerung des Gasverbrauches auch die der Elektrizität ermöglicht werden soll. Dagegen soll das Fleisch in gewissem Grade aus den Steuerprojekten ausscheiden; da es als unentbehrliches Lebens­mittel anzusehen ist, soll es prinzipiell von jeder Besteuerung frei sein, doch wird den Gemeinden, die eine Fleischsteuer eingeführt haben, deren Forterhebung gestattet, da sie andern­falls eine starke Mindereinnahme erleiden würden. Die Erhebung von Verbrauchsabgaben ist übrigens nur dann zulässig, wenn die Gemeindcumlage auf Grund, Gebäude und Gewerbe mindestens 2 Prozent der betreffenden Kataster beträgt.

Die Grundumsatzsteuer kann unter gewissen gemeinde­ökonomischen Voraussetzungen eingeführt werden als ein Zuschlag zur staatlichen Umsatzsteuer; der Höchstbetrag wird auf Mk. 1 von je Mk. 100 des Kaufpreises und, wenn die staatliche Steuer mehr als Mk. 1 beträgt, auf 80 Pfg. be­messen. Die Hundesteuer soll Mk. 8 betragen und kann unter Umständen bis auf Mk. 20 erhöht werden. Diese Steuer ist obligatorisch, dagegen können Lustbarkeitsabgaben nur unter der Voraussetzung erhoben werden, daß die Ge­meindeumlagen auf Grund, Gebäude und Gewerbe mehr als 2 Proz. betragen. Die Abgaben dürfen erhoben werden von allen Lustbarkeiten einschließlich deklamatorischer und musikalischer Vorträge und Schaustellungen umherziehender Künstler. Auch sind die Lustbarkeiten, die ein wissenschaft­liches oder künstlerisches Gepräge tragen, nicht ausdrücklich ausgenommen, vielmehr ist diese Frage nach örtlichen Ver­hältnissen zu regeln; dagegen ist die Zustimmung des Mini­steriums vorgesehen. (Frkf. Ztg.)

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Kammer der Abgeordneten.

* Stuttgart, 7. Juni. (52. Sitzung.) Die Kammer erledigte heute kleinere Gegenstände. Dem Antrag der Kommission zufolge wurde beschlossen, der beantragten Straf­verfolgung des Abg. Schmidt (Redakteurs desBeob.) nicht stattzngeben. Es folgte die Beratung des Rechenschafts­berichtes des ständischen Ausschusses. Hierauf wurde, dem Kommissionsantrag entsprechend, die Wahl des Abg. Rath- Münsingen für giltig erklärt. In die Kommission, die die Frage der Herabsetzung der Eisenbahntarife beraten soll, wurden die Äbgg. v. Wöllwarth (F. B.), Kiene (Z.), Hauß- mann-Balingen (B.), Guoth (D. P.) und Hildenbrand (S.-D.) gewählt. Eingegangen ist eine Anfrage des volkspartei­lichen Abg. Schumacher und Genossen, ob die Regierung gewillt sei, über den gegenwärtigen Stand der Saaten und Futtergewächse nähere Mitteilungen zu machen.

8. Juni. (53. Sitzung.) Die zweite Kammer erledigte heute einige Petitionen und vertagte alsdann ihre Sitzungen auf den 18. Juni, da die Finanzkommission mit der Gehalts­vorlage noch nicht so weit vorgeschritten ist, um die Arbeit im Plenum zu ermöglichen. Da die Abgeordneten v. Wöll­warth, Haug und Friedrich Haußmann aus der Finanz­kommission ausgetreten sind, wurden an ihre Stelle Frhr. v. Gaisberg Schöckingen, Kraut und Cleß gewühlt. Die Tarifkommission wählte den Abg. Kiene zum Vorsitzenden und Konrad Haußmann zum Stellvertreter. Der Abg. Haußmann wird sich alsbald mit der Generaldirektion in Verbindung fetzen, damit die Kommission ihre Arbeiten be­ginnen kann.

* Altensteig, 10. Juni. Am Samstag fand hier die staatliche Bezirksrindvieh-Prämierung statt. Hiezu waren 14 Farren und 30 Kühe zugeführt. Die Prämiernngskom- misston hatte einen schwierigen Stand, unter den zugeführten schönen Tieren die richtige Wahl zu treffen, namentlich traf dies bei den Farren zu, wo lauter ausnahmsweis schöne Tiere zugeführt waren. Preise erhielten für Farren: zweiten Preis mit 120 Mk. Stadtgemeinde Nagold; dritte Preise L 100 Mk.: Gemeinde Ueberberg, Gemeinde Alten- steig-Dorf und Farrenhalter Rinderknecht, Gültlingen; vierte Preise ü 80 Mk.: Oekonom Lutz, Warth, Christoph Bühler, Altensteig und Gemeinde Emmingen; b. sür Kühe: zweiten

Preis mit 100 Mk.: Gutsbes. Link, Tröllenshof; dritte Preise mit 80 Mk.: Mich. Waidelich, Ettmannsweiler und Kleiner z. Hirsch, Ebhausen; vierte Preise mit 60 Mk.: Th. Haug, Bauer, Gültlingen, C. Bühler, Oekonom, Gültlingen und Christian Klenk z. Sonne, Haiterbach; sünfte Preise mit 40 Mk.: Fr. Stockinger, Nothfelden, I. G. Schleeh, Bauer, Ueberberg, Friedr. Kienzle, Spielberg, Dieterle z. Stern, Altensteig und Fr. Stockinger, Schönbronn. Die Schau lieferte das Ergebnis, daß die Rindviehzucht im Bezirk Nagold einen erfreulichen Aufschwung genommen hat, was anerkennend konstatiert werden konnte.

-u. Egenhausen, 8. Juni. Aus Anlaß der Be­endigung des Wanderkochkurses fand am Donnerstag abend hier im Gasthaus zum Ochsen ein gemeinschaftliches Essen mit 26 Gedecken statt, woran sich die Ortsvorsteher von Egenhausen und Spielberg, der Geistliche und die Lehrer beider Orte, sowie die bei dem Straßenbau beschäftigten Unternehmer und Techniker beteiligten. Das einfache und doch reichhaltige, von den 12 Kursteilnehmerinnen (9 von hier, 2 von Spielberg und eine von Oberschwandorf) be­reitete und servierte Mahl lieferte den Beweis, daß in den 6 Wochen, solange der Kurs dauerte, fleißig gelernt wurde. Nach dem Essen wurden die Mädchen mündlich geprüft in den theoretischen Kenntnissen der Haushaltungskunde, Nähr­wert der Nahrungsmittel, Krankenkost und Servieren u. s. w. Am Schluß gab Herr Pfarrer Heinrich ein Resums über das Genossene und Gehörte, was sowohl der Lehrerin, Frl. Krauß, als auch den Schülerinnen zur Ehre gereiche. All­seitig wurde dieser Aeußerung seitens der Tischgenossen zu­gestimmt.

8.0.8. Horb, 8. Juni. Ein gräßliches Unglück er­eignete sich in dem Steimle'schen Sägewerk dahier. Trotz vorhergegangener Warnung der Mitarbeiter wollte der 18jährige Säger Mast aus Dietersweiler (Freudenstadt) einen Riemen während des Laufes der Transmission anbriugen. Mast blieb jedoch mit den Kleidern hängen und wurde um dieselbe herumgeschleudert. Neben sehr bedeutenden Kopfwunden hatte derselbe den Fuß 2mal gebrochen und die Kniescheibe schwer verletzt. Er wurde durch die Bahn in die chirurgische Klinik nach Tübingen überführt.

* Stuttgart, 8. Juni. Das hiesige italienische Kon­sulat wird gegenwärtig von italienischen Arbeitern, die keine Arbeit finden können, stark heimgesucht. Gestern machte eine größere Anzahl im Konsulat den Versuch, Geldbeträge zur Heimreise zu erzwingen. Als der Konsul dies Verlangen abwies, entstand ein Krawall, dessen Abschluß die Verhaft­ung von 20 Personen bildete.

* Tuttlingen, 7. Juni. Die Klage des Handwerker­standes über den Rückgang des Handwerks ist eine nahezu allgemeine, alle Branchen umfassende und doch ist sie in dieser Allgemeinheit sicherlich nicht berechtigt. Ohne Zweifel hat sich in sämtlichen Branchen gegen früher manches geändert. Vor allem ist es an kleinen Plätzen oder gar aus dem Lande schwer, tüchtige Arbeitskräfte zu bekommen. Es sind auch die Ansprüche der Arbeiter gegen früher entschieden gewachsen, ebenso steigern sich die Auslagen für Kranken­versicherung, Steuern u. s. w. und es ist mitunter dem Handwerker nicht leicht, auch seine Preise entsprechend zu erhöhen. Doch ist dieser letztere Fall nicht allgemein und es giebt immerhin Gewerbszweige, in denen der ganzen Sachlage nach die Preise noch recht auskömmlich sein müssen. In andern Branchen gelingt es dagegen nur wenigen und natürlich in der Regel nur den geschäftserfahrendften und kapitalkräftigsten Meistern vorwärts zn kommen, während andere Betriebe ihrer Branche eingehen. Ein solches Ge­werbe, das an die Umsicht und Tüchtigkeit des Leiters außerordentlich große Anforderungen stellt, wann der Betrieb einträglich sein soll, ist ohne Zweifel die Gerberei, Rot- und Weißgerberei. In den Landorten sind die Gerbereien, die sich dort fanden, meist eingegangen und auch hier waren in den letzten Jahren mehrere Gerber genötigt, ihr Geschäft aufzugeben. Jüngst wurde eine erst vor kurzem gut ein­gerichtete Oberledergerberei verkauft und eine Kalbleder­gerberei, die vor mehr als Jahresfrist den Betrieb eingestellt hat, hat bis heute noch keinen ernstlichen Liebhaber gefunden. Der Grund dieser Erscheinung ist offenbar darin zu suchen, daß gerade dieses Gewerbe seine Fabrikate sehr lang in Bearbeitung hat und dabei im Einkauf von den Preisen des Weltmarktes in Rohhäuten, die Weißgerberei auch in Wolle, abhängig ist beim Verkauf von den Preisen der großen Fabriken.

* (Verschiedenes.) In einer Wirtschaft in Heil- bronn versuchten sich in letzter Zeit 2 junge Leute zu er­hängen, ja, einer davon machte sogar den Versuch zweimal, es wurden die Lebensmüden jedesmal noch rechtzeitig von der Schlinge abgeschnitten und dem Leben erhalten. Am