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Erscheint Dienstag, VsnnerStag, DamStag und Eanntaz «it derGrnti'-Beilage .Der SonntsgS- T-st."

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Dienstag, 31. Hktoöer

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1899.

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Berlin, 28. Okt. DieNordd. Mg. Ztg." ver­öffentlicht einen Artikel, überschriebenZur Flottenfrage", welcher lautet: Wenn einer allgemeinen Verstärkung der Manne nähergetreten werden muß, so ergiebt sich Ziel und Richtung der Verstärkung aus dem Flottengesetz. Nach dem letzteren zerfällt die Marine in zwei Teile, die heimische Schlachtstotte und die Auslandsschiffe, erster« für einen europäischen Krieg, letztere für die Vertretung der über­seeischen Interessen an Ort uno Stelle. Die Verstärkung der Marine würde sich auf beide Gebiete erstrecken müssen. Das Ziel für die Vermehrung der Schlachtflott« ergiebt sich aus dem organisatorischen Aufbau derselben. Es muß dem vorhandenen Doppelgeschwadrr, bestehend aus dem ersten und zweiten Geschwader, allmählich ein zweites Doppel­geschwader, bestehend aus einem dritten und vierten Geschwader, hinzugefügt werden. Um schnellstmöglich zu einer militärischen Leistung zu kommen und obiges Ziel finanziell durchführbar zu machen, würde sich empfehlen, zunächst nur den Bau eines dritten Geschwaders, bestehend aus zehn Linienschiffen nebst Zubehör an Kreuzern, Torpedobooten in Aussicht zu nehmen und als viertes Geschwader das vorhandene Küsten- panzsrschiffSgeschwader zu verwenden. Erst wenn die Küstenpanzerschiffe nach Maßgabe des Flottengesetzes in den Jahren 1912 bis 1917 ersatzpflichtig werden, würde ein Er­satz durch vollwertige Linienschiffe zu erfolgen haben. Will man diesen Plan durchführen, so erscheint es zweckmäßig, sobald durch den Etat 1900 der Sollbestand des Flotten­gesetzes bewilligt ist und die Schiffe im Bau sind, dasselbe Bautempo wie in den ersten drei Jahren des Flottengesetzes beizubrhalten, nicht aber die Zahl der großen Schiffe, welche jährlich auf Stapel gesetzt werden, zunächst erheblich herab­gehen zu lassen, um sie dann einige Jahre später auf die doppelte und dreifache zu steigern.

In Zahlen umgesetzt stellen sich die einschlägigen Ver­hältnisse wie folgt: Nach dem Flottengesetz werden in den ersten drei Jahren (1898,1899,1900) folgende große Schiffe auf Stapel gesetzt: die Linienschiffe Kaiser Karl der Große V, 6, v, L, § und Ol, sowie die großen Kreuzer ^undV. Für die letzten drei Jahre des Flottengesetzes sind plan­mäßig fünf große Schiffe vorgesehen: Ersatz der Linien­schiffeBayern" undBaden" sowie Ersatz der großen KreuzerKaiser",Deutschland" undKönig Wilhelm". Da die Schiffe indeß in Folge der Steigerung der Arbeits­löhne und der Materialpreije sowie einiger in Folge der Erfahrungen des spanisch-amerikanischen Krieges notwendig gewordenen Aenderungen teurer werden, müssen, um das Limit innezuhalten, mehrere Ersatzbauten hinausgeschoben werden. In der zweiten Hälfte des Sexennats würden dem­nach statt neun großer Schiffe nur zwei bis drei auf Stapel gesetzt werden können. In den drei Jahren nach dem Sexennat müssen gemäß ß 2 des Flottengesetzes ersetzt werden : erstens die infolge der Limitirung in die letzte Hälfte des Flottengesetzes zurückgeschodenen Schiffe, zweitens die Linienschiffe Sachsen, Württemberg und Oldenburg. Auf di« Jahre 1901 bis 1906 kommen mithin acht große Schiffe oder jährlich 1,3 gegenüber jährlich drei Schiffen in der Zeit von 1898 bis 1900. In der Periode von 1907 bis 1911 ist nur «in großes Schiff ersatzpflichtig: dieKaiserin Augusta". Von 1912 bis 1917 werden 18 große Schiffe ersatzpflichtig, vier der Brandenburgklasse, acht der Siegfried­klasse und sechs große Kreuzer. Dazu kommt noch die fehlende Materialreserve für die Schiffe der Brandenburg- und Siegfriedklasse mit drei großen Schiffen. Diese Periode ist mithin mit 21 großen Schiffen oder 3^ großen Schiffen jährlich belegt.

Hält man den Bau des dritten Geschwader- not­wendig, wollte man ihn aber erst in Angriff nehmen, nach­dem das Flottengesetz planmäßig durchgeführt worden ist, so kommen hierfür nur die Jahre 1904 bis 1911 in Be­tracht, da die Periode 1912 bi» 1917 schon durch die fälligen Ersatzbauten mit 3Vs großen Schiffen pro Jahr be­lastet ist. Bis 1911 werden aber auch dir großen AuS- landSkreuzer aller Voraussicht nach erhebliche Verstärkung erfahren müssen. Das Maß ist diskutabel, wird aber mit 6 Schiffen, einschließlich der hier erforderlichen starken Ma- terialreserve für 12 Jahre kaum zu niedrig gegriffen sein. Auf die Jahre 1904 bis 1911 entfallen mithin: erstens 6 Ersatzbauten, nämlich zwei restierende aus dem Sexenat, außerdem Sachsen, Württemberg, Oldenburg und Kaiserin Augusta, zweitens 18 Neubauten, nämlich ein drittes Ge­schwader, einschließlich eines Flottenflaggschiffes und der Materialreserve, also 10 Linienschiffe, die beiden zu diesem Geschwader gehörigen großen Kreuzer, 6 große Auslands­kreuzer, insgesamt 24 Schiffe auf 8 Jahr« verteilt.

Jährlich werden danach 3 große Schiffe: Linien­

schiffe oder große Kreuzer, 3 kleine Schiffe: kleine Kreuzer, Kanonenboote oder Spezialschiffe, sowie eine Torpedoboots­division auf Stapel gesetzt. Ein derartiges Bauprogramm erscheine ohne neue Steuern durchführbar. Die jähr­liche Schiffshauquote würde von durchschnittlich 60 auf durch­schnittlich 85 Millionen steigen, die sonstigen einmaligen Ausgaben von 9 auf 12 Millionen.

Das hier entwickelte Programm bestätigt die geplan­ten Flottenforderungen. Man will danach noch vor Ab­lauf des Sexeuats vom Reichstag fordern, ungeachtet aller bisherigen Erklärungen und Versprechungen einen neuen Flottenplan zu bewilligen, der eine Verdoppelung der heimischen Schlachtflotte und eme Verstärkung der Aus­landsflotte um 6 große Kreuzer bedeuten würde. Hienach ist klar, daß geplant ist, eine Flotte ersten Ranges zu schaffen.

TsrsespsLitrk.

Die deutschamerikanische Handelskommisston zu Phila­delphia verlangt die Einsetzung eines unparteiischen Zoll- beiratS in beiden Ländern, da hierdurch die Forderung freund­licher Beziehungen sichergestellt werde. Wir befürchten, der unparteiische Zollrat allein thut eS nicht. Deutschland hat keinen Anlaß, sich von den nordamerikanischen Freistaaten Vorschriften machen zu lassen, und so lange man in Washing­ton nicht Beweise für den ehrlichen Willen bringt, Deutsch­land als Gleichberechtigten zu behandeln, so lange wird es auch mit den freundschaftlichen Handelsbeziehungen hapern. Vorläufig haben alle unbefangenen Kreise den Eindruck, als ob Nordamerika zwar sein Fleisch und seine Fleisch­fabrikate unter den denkbar günstigsten Bedingungen nach Deutschland einführen möchte, der Einfuhr deutscher Pro­dukte nach den Vereinigten Staaten aber nach wie vor durch hohe Schutzzölle Schwierigkeiten bereiten möchte. Dieser edle Dankeeplan wird aber nun und nimmer der Ver­wirklichung entgegen reife».

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England bemüht sich, den Kaiser Wilhelm zu einem Besuche -Englands zu verlocken. Den Besuch will es dann als einen Freundschaftsbeweis Deutschlands auSspielen, welcher die englische Spitzbubenpolitik in Transvaal als gerecht be­stätigen und etwaig« Absichten Rußlands und Frankreichs Niederhalten soll. Die englischen Zeitungen schwatzen auch von einem englischen Entgegenkommen auf Samoa zu Gunsten Deutschlands. Es könne ein Tauschgeschäft gemacht werden. Die ganze perfide englische Politik ist wieder einmal thätig, möchten nur die deutschen Staatsmänner einsichtig genug sein an maßgebender Stelle ungeschickte Schritte abzuwenden.

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Strenge Neutralität" lautet die allgemeine Parole der Großmächte gegenüber dem Kriege zwischen England Transvaal. Wohl niemand hat für England Sympathien übrig und von keiner Seite kann es gern gesehen werden, wenn sich die Engländer vollständig zu Herren von ganz Südafrika machen würden. Denn der BegriffSüdafrika" ist kein streng begrenzter geographischer Besitz und der Ge­schmack kommt mit dem Essen. Hinzutritt, daß ein end­gültiger Sieg das Kraftbewußtsein des rücksichtslosesten Volkes der Erde ungemessen steigern und dadurch zu weiteren Konflikten drängen würde, die die Ruhe Europas sehr un­günstig beeinflussen müßte». Zieht sich der Krieg bis ins nächste Jahr hinein und dazu scheinen nach dem bis­herigen Verlauf der Dinge alle Aussichten vorhanden dann erleidet naturgemäß auch die Pariser Centenar-AuS- stellung einen schweren Schlag. Das möchten die Franzosen, was man ihnen gewiß nicht verdenken kann, nach Möglich­keit vermieden sehen, und daß sie sich aus diesem Anlaß an ihren russischen Freund wenden, um diesen womöglich zur Politik in gleicher Richtung zu veranlassen, ist ganz erklär­lich. Bei der fast dreiwöchigen Anwesenheit des Leiters der russischen auswärtigen Angelegenheiten, Grafen Mura- wiew in Paris muß diese Sachlage zur Sprache gekommen sein. Ebenso selbstverständlich ist es, daß Rußland gegenwärtig die Zeit zum Einmischen noch nicht für gekommen erachtet. In Persien, Afghanistan und China überall treffen Eng­land und Rußland aufeinander. Ein tüchtiger Aderlaß, den die Engländer etwa in Südafrika erfahren, wäre den Russen sehr angenehm. Bis jetzt ist ein solcher noch nicht erfolgt und darum ist die Zeit der russischen Einmischung noch nicht gekommen. Die Franzosen haben aber ihre Augen auch hilfesuchend auf Deutschland gerichtet. Um Deutschland ein wenig zu drängen, ohne indessen seine gute Laune zu verderben, hat die französische Regierung im Matin" ein« Darlegung der Dinge veröffentlichen lassen, worin zunächst gesagt ist, daß man von irgend welchen Schritten Deutschlands im Sinne einer Vermittlung nichts

wisse. Die Sympathien oder Antipathien Frankreichs können aber naturgemäß auf die Haltung der deutschen Politik keinen Einfluß gewinnen. Diese wird einzig und allein von unfern nationalen Interessen diktiert selbst ohne Rück­sicht auf die herzliche Anteilnahme weiter Kreise in Deutsch­land für dar um seine Unabhängigkeit kämpfend« tapfere Boernvolk.

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In der russischen Justizverwaltung hat sich ein be­deutendes Ereignis vollzogen: Der Präsident des Departe­ments der Gesetze, Geheimrat Ostrowskj ist seines Amtes enthoben worden. Ostrowskis, einer derhevorragendstenStaats­männer Rußlands, war ein treuer Anhänger der Reformen Alexanders II. Während seiner fünfjährigen Amtsthätigkeit im Departement der Gesetze zum Schutz der Arbeiter und der Bauern. Eine seiner letzten Thaten war die Einschränkung der Gewalt der Ständevorsteher, die unter Alexander III. zu unbeschränkten Herren des Dorfes gemacht worden waren. Ostrowskis entzog den Ständevorstehern das Recht der Ein­mischung in die Gemeindc-Angelegenheiten der Bauern, wodurch er die Dorfautonomie rettete. Auch auf die Ein­führung der Geschworenengerichte im asiatischen Rußland übte Ostrowskis im Verein mit dem Justizminister Murawiew großen Einfluß.

* A! tenst«ig, 30. Nov. (Geldsendungen an Geschäfts­leute können nicht gepfändet werden.) Diese Frage ist jetzt im Reichsgerichte entgiltig entschieden worden. Der Sach­verhalt ist folgender: A. hatte von B. eine Forderung rechtskräftig erstritten und infolge dessen einen PfäudungS- beschluß erreicht. A. erlangte Kenntnis davon, daß bei dem Postamte des Schuldners eine größere Geldsendung für denselben eingehen werde. Auf Grund der Pfändungs­urkunde verlangte A. die Auszahlung der fraglichen Geld­sendung. Dies lehnte dar Postamt jedoch entschieden ab. Der abgewiesen« Gläubiger verlangte nun im Klagewege den Ersatz der vorenihaltenen Summe vom Postfiskus. Landgericht und Oberlandesgericht erkannten auch nach dem Anträge des Klägers, dem also die beanspruchte Geldsumme der Postfisku» zahlen sollte. Auf eingelegte Revision hob jedoch das Reichsgericht diese Erkenntnis beider Gerichts­höfe auf und zwar unter folgender Begründung: Zunächst hätte das Postamt dem Pfändungsbeschluß nur dann Nach­kommen können, wenn das durch die Verfassung gewähr­leistete Briefgeheimnis verletzt worden wäre. Denn um einen der Post zugestellten Pfändungsbeschluß wirksam zu machen, muß dem Gläubiger und dem Gerichtsvollzieher das Vorliegen von Sendungen an den Adressaten, dem die Pfändung gelte, mitgeteilt werden und darin liege di« Ver­letzung des Briefgeheimnisses. Weiter aber sei es nach der Postordnung dem Absender ja gestattet, über seine Post­sendungen so lange zu verfügen, als diese noch nicht in die Hände de- Adressaten gelangt seien. Der Absender könne seine Sendung sowohl zurückverlangen, als auch ihre Adresse abändern. Die Post gehe eben nur mit dem Ab­sender, nicht aber mit dem Adressaten ein Vertragsverhält­nis ein. Deshalb könne auch ein Gläubiger des Adressaten ein Anrecht nicht geltend machen. Und wenn der Kläger erklärt, er habe mit seinem PfändungSbeschlusse nur beab­sichtigt, daß das Geld nicht ausgezahlt werde, so sei auch dies bedenklich, denn wie lange soll wohl eine Sendung bei der Post zurückgehalten werden. Die Klag« des A. fei da­her nach den letztinstanzlichen Anträgen des Postfiskus abzu­weisen gewesen.

* Aus dem Schwarzwald, 27. Okt. Ueber die Langholzflößerei, welche nach jahrhundertelangem Bestehen demnächst von den schwäbischen Flüssen verschwinden dürfte, veröffentlicht Schullehrer G. A. Bolz in Heilbronn in den Blättern des württembergischen Schwarzwaldverein-" einen durch drei Nummern (7, 8 und 9) sich hinziehenden, über­aus interessanten und ansprechenden Aufsatz, der angesichts de- AufhörenS der Flößerei auf dem Neckar von besonders aktueller Bedeutung ist und uns überdies ein prächtiges und lebensvolles Bild aus dem Leben des biederen Schwarz- wälders vor Augen führt. Wir möchten es überhaupt bei diesem Anlaß nicht unterlassen, auf diese hübsche Zeitschrift des SchwäbischenSchwarzwaldvereinS empfehlend hinzuweisen. Von Professor Völker in Stuttgart redigiert, enthalten die Schwarzwaldblätter ähnlich wie unsere trefflichen Albvereins« blätter «ine Fülle fesselnden Stoffes, dessen reizvolle Mannig­faltigkeit sich aus dem einzigartigen Charakter der Oertlich- keit, der die Blätter gewidmet sind, von selbst ergiebt. Der Reiz wird erhöht durch «ine große Zahl trefflicher Illu­strationen, die uns mit Land und Leuten des Schwarzwald - gebietes bestens vertraut machen.