1

0N

rt-

S

o

s

r

!

Erscheint Dienstag, DinnerStag, SamStag und Sonntag «it her EratiS-Beilage »Der Sonnt« g s- Gast.'

Bestellpreis pro Quartal i« Bezirk Nagold 90 ^

außerhalb desselben l.lO.

Ar. 165.!

ÄllgMewe^K

Wchattungsbm

O.

EinrückungSpreiS für Mtensteig und nahe Umgebung bei einmaliger Ein­rückung 8 Pfg. bei mehrmal. je 6 auswärts je 8 Pfg. die Ispaltige Zeile oder deren Raum.

Verwendbare Beiträge werben dank­bar angenommen.

Man abonniert auswärts auf dieser Matt bei de« Kgl- Postämtern und Postboten.

Samstag, 7. HKtoöer

AufAus den Tannen" kann fortwährend abonniert werden. Bereits erschienene Nummern, sowie der Fahrplan werden nach geliefert.

Uebertragen wurde die erledigte Reallehrstelle an der mittleren Abteilung des Reallyceums in Nürtingen dem Reallehrer Sturm in Nagold.

^«rirdesirer^hirretzteii.

* Alte» steig, 5. Oktober. (Die Jnvaliditäts- und Altersversicherung betr.) Bis jetzt war es zulässig, für die Zeiten versicherungspflichtiger Beschäftigung auf Grund glaub­würdiger Arbeitsbescheinigungen di« Beiträge auch nachträg­lich noch zu entrichten und nur so ist es erklärlich, daß sich in vielen Kreisen die Meinung gebildet hat, es könne mit der Beitragsentrichtung sogar bis zum JnvaliditätSeintritt bezw. bis zum 70. Jahre zugewartet und dann, selbst bis 1891 zurück, einfachnachbezohlt" werden. Diese Ausnahme von der gesetzlichen Regel rechtzeitiger (allwöchentlicher) Bei­tragsentrichtung erfährt nun aber mit dem 1. Januar 1900, dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Jnvalidenvers.-GesetzeS vom 13. Juli 1899 eine solch wesentliche Einschränkung, daß es angrzeigt erscheint, die gegen Lohn arbeitenden Bevölke­rungsklassen und insbesondere die unregelmäßig beschäftigten Arbeiter, z. B. landwirtschaftl. Arbeiter, Taglöhnrr, Nähte­rinnen, Wasch-, Putz- und Wartfrauen u. s. w. dringend aufzufordern, sofort, aber jedenfalls noch vor dem 1. Januar 1900 in eine Prüfung ihrer Versicherungsverhältnisse einzu­treten, die versäumten Beiträge unverzüglich nachzuholen und damit ihre Ansprüche auf Rente sicher zu wahren, denn ß 146 des neuen Gesetzes, Reichs-Ges.-Bl. S. 516, bestimmt unter dem Titelunwirksame Beiträge" : die nachträgliche Entrichtung von Beiträgen für ein« versicherungspflichtige Beschäftigung ist nach Ablauf von zwei Jahren, sofern aber di« Beitragsleistung wegen verspäteter Feststellung einer bis­her streitigen Vcrsicherungspflicht oder aus anderen Gründen ohne Verschulden der Beteiligten unterblieben ist, nach Ab­lauf von vier Jahren seit der Fälligkeit unzulässig. Frei­willige Beiträge und Beiträge einer höheren als der maß­gebenden Lohnklasse dürfen für eine länger als ein Jahr zurückliegende Zeit, sowie nach eingetretener Erwerbsunfähig­keit nachträglich oder für die fernere Dauer der Erwerbs­unfähigkeit nicht entrichtet werden.

* Vom Lande. 5. Akt. Wer gegenwärtig Honig ein­kauft, wird überrascht sein über die dunkle Farbe desselben. Die Käufer dürfen aber ganz beruhigt sein, denn derselbe ist nicht gefälscht, sondern wurde von den Bienen so einge­tragen. Uebrigens ist ja der Geschmack desselben ein vor­züglicher. Daß der Honigpreis nicht sinkt, ist daraus zu erklären, daß rn den letzten Jahren wenig Honig gewonnen werden konnte und die etwaigen Vorräte daher alle verzehrt wurden. Dazu aber hat sich das Publikum allmählich von dem Nutzen des Honiggenusses überzeugt und es zieht daher nicht viele Haushaltungen, die nicht in dem Besitz eines ge­füllten kleineren oder größeren Honigglases sein möchten. WaS den heurigen Honigertrag anbelangt, so können die Bienenzüchter unseres Bezirks mit demselben schon zufrieden sein, jedenfalls kann er als eine Mittelernte angesehen werden.

* Tübingen, 3. Okt. (Schwurgericht.) Am Abend des 10. Juli d. I. begab sich der ledige Bauer Jakob Lörcher von Oberkollwangen, OA. Calw, vom Hause i fort, um imAspengrund" in dem von ihm gepachteten Teil der Röthenbacher Gemeindejagd auf den Anstand zu gehen. Von einem an einer Waldwiks« gelegenen Wild­sland sah er, etwa um * */s9 Uhr, ewe Person mit ange­klebtem falschen Vollbart und einem schußbereiten Gewehre langsam näher kommen. Um ihm den Weg abzuschneiden, verließ Lörcher seinen Standort; sobald aber der Wilderer ihn bemerkt hatte, sprang er in eine junge Forchenkultur. Nach dem Fliehenden feuerte Lörcher nun einen Schrotschuß ab, schoß ihm, als er ihn für einen Augenblick auf einer Lichtung erblickte, noch eine Kugel »ach und gleich darauf noch einen Schuß aus dem zweiten Schrotlauf seines Drillingsgewehrs. Lörcher wartete noch einen Augenblick, will dann einen dumpfen Schuß und den RufIch bin geschossen" gehört haben. Hierauf eilte er spornstreichs seinem Wohnort Oberkollwangen zu. Der von der Kugel durch den Unterleib geschossene 24jährige ledige Bauer Gottl. Burckhardt von Würzbach ist am Tage darauf gestorben. Der Angeklagte Lörcher bestreitet den Vorgang nicht, be­teuert aber, er habe den Burckhardt nicht treffen, sondern nur schrecken wollen. Nachdem die Geschworenen auf Ver­brechen des Totschlags unter Annahme mildernder Umstände erkannt hatten, verurteilte das Gericht Lörcher zu einer Gefängnisstrafe von einem Jahr, von welcher Strafe zwei

Monate der erlittenen Untersuchungshaft abgerechnet werden sollen.

* Tübingen, 4. Okt. (Schwurgericht.) Ein Verbrechen der Brandstiftung bildete gestern im zwölften Fall den Gegenstand der Anklage gegen den 39 Jahre alten ver­witweten Holzhauer Johann Georg Arnold von Nonnenmiß, Gmde. Enzklösterle, O.A. Neuenbürg. Arnold ist beschuldigt, er habe am 20. Mai 1899 zu Nonnenmiß das ihm und dem Holzhauer Friedrich Zünde! daselbst je zur Hälfte gehörige und von ihnen bewohnte Wohn- und Oekonomiegebäude vor­sätzlich in Brand gesetzt, um sich die Brandversicherungssumme zu verschaffen. Der Angeklagte ist seit Jahren Witwer und Vater von sechs unerwachsenen Kindern, wovon vier in der Fremde und die zwei jüngsten zu Hause sind. Seit anfangs 1899 besorgte dem Angeklagten eine Agathe Birkhofer, geborene Brünnle, eine von ihrem Ehemann getrennt lebende Frau, den Haushalt. Im Dachstübchen wohnte die alte Frau Agathe Zündel. Nachdem am 30. Mai der Angeklagte morgens kurz vor 6 Uhr sein Haus verlassen hatte, um an die Arbeit zu gehen, ging die Haushälterin auf kurze Zeit zu der Zündel hinauf. Nach einer Viertelstunde hörte sie die Kinder von unten rufen. Sie eilte hinab, wobei ihr ein starker Rauch entgegenkam; Feuer war aber nirgends zu bemerken. Die zwei Kinder, welche beinahe »erstickt wären, wurden aus dem Hause geschafft, worauf man den Feuerherd unten im Stall, der mit Kornstroh gefüllt gewesen, entdeckte. Das Feuer griff so schnell um sich, daß man nichts mehr retten konnte. Der Angeklagte bestreitet die Thäterschaft und erzählt über die von ihm vermutete Entstehungsursache des Brandes eine lange Geschichte von einem bei dem Vor­herd in der Küche befindlichen Loch, durch welches das Feuer vom Herd aus in den darunter befindlichen Stall gefallen sein könne. Er müsse allerdings zugeben, daß er eine große Schuldenlast habe, daß sein Haus baufällig gewesen und er in allernächster Zeit behufs Verbesserung desselben größere Ausgaben hätte machen müssen. Doch sei daran nicht zu denken, daß er durch die Versicherungssumme in eine bessere Lage gekommen wäre. Die Brandentschädigung beläuft sich insgesamt auf etwa 2100 Mk. Sämtliche vernommenen 24 Zeugen sind einig, daß Brandstiftung vorliege und suchen in dem Angeklagten den Thäter. Der von einem Zeugen gegen die Haushälterin ausgesprochene Verdacht erwies sich als unbegründet. Der Haushälterin ist ihre ganze Habschaft mitverbrannt. Daß der Angeklagte seiner zehnjährigen Tochter Lina gegenüber einmal geäußert habe, sie solle ein Feuerle in den Stall hinüber machen, vermochte er nicht zu bestreiten. Den Geschworenen wurden zwei Fragen vorge­legt, eine aus vorsätzliche Brandstiftung und eine auf Ver­sicherungsbetrug. Beide Fragen wurden verneint, worauf der Angeklagte vom Gericht freigesprochen wurde.

* Nürtingen, 5. Okt. Als gestern abend um 8 Uhr ein Güterzug den Bahnübergang vor Unterboihingen passierte, wollte in demselben Augenblick ein Fuhrmann aus Balzholz mit seinem mit zwei Pferden bespannten beladenen Holz­wagen die Bahn bei nicht geschlossener Barriere überschreiten. Die Pferde wurden von der Maschine des dahersausendrn Zuge- erfaßt, eine Strecke weit geschleift und getötet. Nach­dem der Bahnkörper wieder frei war, setzte der Zug seine Fahrt fort. Untersuchung ist eingeleitet.

* Tuttlingen, 4. Oktbr. Ein hier ausgebrochener Schuhmacherstreik droht eine größere Ausdehnung anzunehmen. Die Inhaber aller übrigen Fabriken erklären nun, daß sie sämt­liche Arbeiter aussperren, wenn die jetzt Streikenden die Arbeit nicht wieder ausnehmen, wodurch 3000 Arbeiter und Arbeite­rinnen verdienstlos würden. Der Friede zwischen den Arbeitern und Fabrikanten war seit Frühjahr wieder hergestellt, nach­dem den ersteren vom ersten Juli ab die lOstündige Arbeits­zeit gewährt wurde; beide Teile versprachen, von jeder Maßregelung abzusehen. Nun wurde aber von seiten der Arbeiter in einer öffentlichen Versammlung gewarnt, in einigen Fabriken zu arbeiten, in denen geringe Lohnstreitig­keiten auSgebrocheu waren. Hierin erblickten die Fabrikanten ein Nichthalten des gegebenen Versprechens und antworteten ihrerseits mit der Kündigung der vier Arbeiter, die in jener Versammlung Wortführer waren, worauf die Arbeiter der betreffenden Fabriken in Streik eintraten.

* Stuttgart, 3. Okt. Ueber den Empfang der Ab­ordnung der deutschen Templer-Kolonien in Palästina durch den Kaiser berichtet in ausführlicher Weise di« Warte de- Tempels: Der Empfang fand bekanntlich am 7. September in Stuttgart statt und die Abgeordneten trugen dem Kaiser folgende Bitten vor: 1. diejenigen Templer, die im Laufe der Zeit das deutsche Bürgerrecht verloren haben, bitten, ihnen die Wiedererlangung zu erleichtern; 2. sie wünschen sich als eine Genossenschaft unter dem NamenZentralkasse des Tempels" zu konstituieren und als solche als juristische

Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg­reichste Verbreitung.

1899.

Person anerkannt und in das Firmenregister der deutschen Konsulats in Jerusalem eingetragen zu werden; 3) die Templer bitten um Errichtung einer höheren Schule in Jerusalem, die di« Berechtigung zur Erteilung des einjährig­freiwilligen Zeugnisses haben soll. Der Kaiser antwortete hierauf, daß ihm die Thätigkeit der Templer bekannt sei, daß er sich ihrer Anhänglichkeit ans Vaterland freue und daß, was den ersten Punkt betreffe, die gewünschte Erleichte­rung durch das neue Bürgerliche Gesetzbuch gewährt werden würde. Auch für den zweiten Punkt sagt der Kaiser Be­rücksichtigung zu und betreffs des dritten, des wichtigsten, erfahren die Abgeordneten, daß Graf Bülow bereits Weis­ungen erhalten habe, die der Erfüllung des ausgesprochenen Wunsches günstig seien. Der Kaiser fügte hinzu, er hoffe, daß die Kulturarbeit der Templer in Palästina auf diese Weise gefördert werden würde.

* Stuttgart, 3. Oktbr. Der württ. Buchbinder­verband hat die Absicht, an den Landtag eine Eingabe zu richten, in welcher um Erlaß eines Verbots de- Vertriebs von Schulbüchern und Schulartikeln durch Lehrer und Schuldiener ersucht wird.

^ Gelegentlich der bevorstehenden Rekruteneinstellungen sei auf die Postvorschriften bezüglich der an Soldaten ge­richteten Sendungen hingewiesen, wonach Postkarten und ge­wöhnliche Briefe an Soldaten einschließlich Unteroffiziere überhaupt kein Porto kosten. Für die an Soldaten gerich­teten Postanweisungen bis incl. 15 Mk. beträgt das Porto ohne Unterschied der Entfernung 10 Pfg. Soldatenpackete bis 3 Kilo Gewicht kosten überall hin 20 Pfg. Porto. Diese Vergünstigungen kommen aber nur dann zur Geltung, wenn die Postkarten, Briefe rc. den Vermerk haben:Soldaten­brief. Eigene Angelegenheit des Empfängers." Ohne diesen Vermerk zahlen die Sendungen tarifmäßiges Porto.

* Stuttgart, 3. Okt. (Der Besuch des Königs bei den Walöeuser-Gemeinden.) Heute morgen um Uhr 10 Minuten begab sich Seine Majestät der König in Be­gleitung des Generaladjutanten und des Flügeladjutanten vom Dienst, mittels Sonderzugs nach Mühlacker, um von hier aus anläßlich der Feier der 200jährigen Zugehörigkeit der Waldensergemeinden zu Württemberg einigen derselben einen Besuch abzustatten. Auf dem Bahnhof Mühlacker wurde der König von den Beamten de- Bezirks Maulbronn, dem Festausschuß der Waldensergemeinden und einer Anzahl Industrieller im Ganzen gegen 50 Herren empfangen, die sämtlich durch den Oberamtmann Gauger Sr. Majestät vorgestellt wurden und denselben bei der nun folgenden Rundfahrt durch die festlich geschmückten Orte begleiteten. In allen Gemeinden, welche der König besuchte, hatten die bürgerlichen Kollegien, die verschiedenen Vereine mit ihren Fahnen Aufstellung genommen. Zunächst wurde nach Schönenberg gefahren. Pfarrer Sauberschwarz von Oetis- heim begrüßte den König mit einer Ansprache. In der Er­widerung gab der König dem Wunsche Ausdruck, daß die Zugehörigkeit zu Württemberg den Gemeinden auch ferner Glück und Segen dringen möge. Aus denWaldensergemeindenGroß- und KleinvillarS, Corres und Sengach waren zurjBegrüßung Abordnungen erschienen, deren Mitglieder Sr. Majestät vorgestellt und von ihm freundlichst angesprochen wurden. Hierauf besichtigte der König die Kirche und besuchte Henry ArnaudS Grab. In Dürrmenz hielt Pfarrer Schüle auf der König Wilhelmsbrücke eine warme patriotischeBegrüßungS- ansprache, auf die Se. Majestät dankend erwiderten. In Pinache wurde der König durch Pfarrer Märkt willkommen geheißen. Von Perouse, Oberawts Leonberg hatte sich eine Deputation eingefunden, die vom König huldvollst be­grüßt wurde. Nach einem kurzen Besuch im Pfarrhause ging die Fahrt über Wiernsheim nach Serres. In Wierns­heim überreichte die Tochter des Pfarrers Luz Sr. Maje­stät ein Bouquet, Kaufmann Malthaner hielt eine Ansprache. In SerreS begrüßte Schultheiß Gille den König mit einem Gedicht und die Tochter des Lehres Gille überreichte einen Blumenstrauß. Von SerreS aus wurde wieder nach Dürr­menz zurückgefahren, woselbst der König etwa um 2 Uhr ein­traf und einer Einladung der Amtskorporation Maulbronn zu einem Festmahle auf dem Rathaus Folge leistete. Wäh- rend de- Mahles brachte Dekan Wunderlich ein Hoch auf den König aus, was dieser mit einem Hoch auf den Bezirk Maul­bronn und die Waldensergemeinden erwiderte. Um 3 Uhr erfolgte die Abfahrt von Mühlacker mittels Sonderzugs und gegen 4 Uhr die Rückkehr nach Stuttgart.

* Göppingen, 3. Okt. Unter ungeheurem Andrang, besonders aus Arbeiterkreisen, wurde hier im Dreiköniasaale eine öffentliche Versammlung abgehalten, die eine schöne Gelegenheit zu Vergleichen mit gewissen norddeutschen Ver­hältnissen bietet. Der sozialdemokratische Gemeinderat Thiele- Göppingen referierte über die Arbeit der Frauen in den

u