und Zentralamerika und Mexiko fahrenden Schiffe. Was Deutschland als Aequivalent für die Abtretung zu leisten

hat, darüber fehlen dis jetzt Nachrichten.

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* Hamburg, 3. Juni. Auf den telegraphischen Glück­wunsch, den die Hamburg-Amerika-Linie anläßlich der Er­werbung der Karolinen-, der Palaos- und der Marianneninfeln für das deutsche Reich an den Kaiser gerichtet hat, erhielt Direktor Balling folgende Antwort:Der warme Glück­wunsch zu der Erwerbung der Karolinen-, Palaos- und Mariannen-Jnseln, der mir von Ihrer Seite zugegangen ist, zeigt mir, daß die Bedeutung dieses Erwerbes für den deutschen Handel und Verkehr und mein unablässiges Streben zur Hebung derselben richtig gewürdigt worden ist. Ich danke deshalb bestens für das Telegramm mit dem Wunsche, daß die deutsche Schifffahrt auch auf den Fahrten zu dem neuen deutschen Jnsrllande von Gottes Segen begleitet sein möge. Wilhelm."

sj Zur Abtretung der spanischen Südseeinseln an Deutschland bemerken Londoner Blätter, die Entschädigungs­summe, welche Spanien für die Ueberlassung dieser Inseln beanspruchen werde, dürfte sich aus 6080 Millionen Mark belaufen. Das ist natürlich, wie das Meiste, was von englischen Blättern in Bezug aus Deutschland gesagt wird, erlogen. Wie nach dem B. T. verlautet, dürfte die Ent­schädigungssumme etwa 20 Mill. nicht übersteigen.

Ttrserpslitik.

Die Beratungen im württembergischen Landtag sind gleich nach den Pfingstfcsttagen von den Abgeordneten wieder ausgenommen worden. Zur Beratung kam der Etat des Departements des Innern. Bei dem Etat der Zentral­stelle für Gewerbe und Handel kamen die Kosten der Er­richtung von Handwerkerkammern zur Sprache. Der Herr Minister von Pischek erklärte, daß in dieser Sache zunächst eine kaiserliche Verordnung zu erwarten sei. Die württem- bergischen Vorbereitungen seien vollendet. Vor dem 1. Januar sei kaum daran zu denken, daß die Handwerker­kammern in's Leben gerufen würden. Eine direkte Wahl verstoße gegen die reichsgesetzlichrn Bestimmungen. Bei dieser Gelegenheit sprach Binz den Wunsch aus, die land­wirtschaftlichen DarlrhenSkassen-Vereine möchten mit den Gewrrbebanken besser zusammen arbeiten. Ebenso wünscht Erhärt ausgiebiges Entgegenkommen der Regierung gegen die Gewerbrbankrn, welche Forderung gewiß zu begrüßen ist. Für die Beteiligung an der Pariser Weltausstellung

im Jahre 1899 wurden drbattelos 30 000 Mk. vrrwilligt. * *

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Ueber die Streikvorlage, den Gesetzentwurf zum Schutze Arbeitswilliger, haben sich in der zweiten Hälfte der ver­gangenen Woche nun die Blätter aller Parteirichtungen ein­gehend ausgesprochen, so daß man sich danach ein Urteil von der Aufnahme des Gesetzentwurfs im deutschen Volke machen kann. Dies Urteil geht, vorausgesetzt, daß die betreffenden Preßstimmen sich mit den Ansichten der Vertreter der ver­schiedenen Parteien decken, dahin, daß die Vorlage in der dem Reichstag zugegangenen Form und Fassung nicht an­nehmbar ist. Diese Meinung wird nicht nur von den Sozial­demokraten und den links Liberalen, sondern auch von den gemäßigt Liberalen und mit ganz besonderer Entschiedenheit vom Zentrum zum Ausdruck gebracht. Für die Vorlage treten bedingungslos nur die beiden konservativen Parteien ein; da diese aber nicht entfernt die Mehrheit im Reichstage besitzen, so wird die Regierung, falls sie wirklich auf der Annahme ihrer Vorlage besteht, schließlich doch wohl an die

Wähler appellieren müssen.

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Eine bemerkenswerte Verfügung hat der preußische Unterricht-minister über die körperliche Züchtigung von Schulkindern erlassen. ES wird darin aufs Neue nachdrück­

lich eingeschärft, daß Züchtigungen nur im äußersten Falle erfolgen dürfen und sie auch dann selbstverständlich niemals irgendwie in Mißhandlungen ausarten oder der Gesundheit der Kinder auch nur auf entfernte Art schädlich werden dürfen. Es wird weiter ernstlich daran gemahnt, daß, wenn auch ein dünnes Stückchen oder eine Ruthe beim Züchtigen benutzt werden dürfen, die Verwendung anderer Werkzeuge, wie z. B. eines Lineals oder eines ZrigestockeS, ferner das Schlagen mit der Hand ins Gesicht oder an den Kopf, das Schlagen mit Büchern, das Stoßen auf Brust oder Rücken oder andere Körperteile, das Zausen an den Haaren oder Ohren, das gewaltsame Zerren und Schütteln der Kinder und Aehnliches die Lehrer straffällig macht, und daß ebenso die unbegründete, leichtfertige oder gar gewohnheitsmäßige Ausübung von Züchtigungen, sowie die Anwendung körper­licher Strafen bei schwachen Leistungen, geringer Begabung oder nicht erheblichen Vergehen der Kinder unbevingt zu ahnden ist. Am besten sei es schon, wenn körperliche Züchtigungen von schweren, ohne Zweifel sehr seltenen Vergehen abgesehen überhaupt nicht angewendet werden.

L«rn-esir«rehr;ietzteir.

* Alten steig, 5. Juni. Im Gewerbeblatt Nr. 22 wird auf die am Neckar, der Nagold und Enz noch verfüg­baren Wasserkräfte innerhalb Württembergs hingewiesen. Hienach sind auf der Nagold nutzbare Gefälle noch vor­handen an rohen Pferdestärken?8 und zwar auf Markung Göttelfingen-Besenfcld 1 mit 40, 1 mit 28 und 1 mit 16 Pferdestärken; Hochdorf-Erzgrube 1 mit 32 und 1 mit 54 Werdest.; Grömdach-Hochdorf 1 mit 40 Werdest.; Grömbach 1 mit 73 Werdest.; Hochdorf-Beuren 1 mit 44 Werdest.; Altensteig-Garrweiler 1 mit 80 Werdest.; Alten­steig 1 mit 14Pferdest.; Altensteig-Walddorf 1 mit 60 Werdest.; Ebhaufen-Walddorf 1 mit 91 und 1 mit 57 Werdest.; Eb- hausen-Rohrdorf 1 mit 40 Werdest.; Rohrdorf-Nagold 1 mit 60 Werdest.; Nagold 1 mit 80 Werdest.; Mindersbach- Pfrondorf 1 mit 100 Werdest.; Pfrondorf-Emmingen 1 mit 80 und 1 mit 160 Pferdest.; Wildberg 1 mit 60 und 3 mit 72 Pferdest.; Altbulach-Holzbronn 1 mit 100 Werdest.; Stawmheim-Altbulach 1mit2(X)Werürst.; Altbulach-Sommen- hardt 1 mit 60 Pferdest.; Ernstmühl-Hirsau 1 mit 96 Pferdest. ; Liebenzell 1 mit 144 Pferdest.; Liebrnzell-Neuhauscii 1 mit 113 Werdest.; Dennjächt-Neuhausen 1 mit 148 Pferdest. Auf der Enz und zwar auf Markung Enzthal 1 mit 28 Pferdest.; Enzthal-Enzklöfterle 1 mit 23 Werdest.; Aichel­berg-Enzklösterle 1 mit 33 Pferdest.; Aichelberg-Wildbad 1 mit 48, 1 mit 40, 1 mit 37, 1 mit 64, 1 mit 48, 1 mit 69 Pferdest.; Wildbad 1 mit 93, 1 mit 125, 1 mit 120 Pferdest.; Calmbach 1 mit 200 Pferdest.; Neuenbürg 1 mit 112 Pferdest.; Birkenfeld 1 mit 100 Pferdest.; Enz- berg-Dürrmevz 1 mit 350 Pferdest.; Dürrmenz 1 mit 130 Pferdest.; Lomersheim 1 mit 300 Pferdest.; Mühlhausen- Roßwag 1 mit 520 Pferdest.; Roßwag 1 mit 190 Pferdest.; Vaihingen-Enzweihingen 1 mit 202 Werdest.; Enzweihingen 1 mit 145Werdest.; Ober-Unterriexingen 1 mit208Werdest.; Unterriexingen-Untermberg 1 mit 193 Werdest. Diejenigen, welche zur Erwerbung einer der benannten Wasserkräfte zum Zwecke einer gewerblichen Unternehmung geneigt sind und zu diesem Ende die polizeiliche Genehmigung erwirken wollen, werden auf die Bestimmungen der Verfügung des K. Ministeriums des Innern, betreffend die Errichtung und den Betrieb von Anlagen, welche einer besonderen Genehmigung bedürfen, verwiesen.

* Alten steig, 5. Juni. (Die Haftung der Gastwirte nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.) Di« gesamte neuere Gesetz­gebung enthält besonders strenge Grundsätze in Bezug auf die Haftung der Gastwirte für die von den Fremden eingebrachten Sachen. Die Köln. Ztg. weist nun darauf hin, daß nach dem Bürgerl. Gesetzbuch den besonderen Vorschriften über die Haft­ung lediglich Gastwirte unterliegen, dir gewerbsmäßig Fremde

zur Beherbergung aufnehmen. Dieser Gastwirt hat dem Gaste allen Schaden zu ersetzen, den der Gast, sei es durch Leute des Gastwirts oder durch andere Gäste oder durch Dritte oder durch einen nicht als höhere Gewalt anzusehen- den Zufall hinsichtlich der eingebrachten Sachen erleidet. Der Gastwirt wird jedoch von der Haftung befreit, wenn er beweist, daß der Schaden von dem Gaste, einem Begleiter des Gastes oder einer Person, die der Gast bei sich aus­genommen hat, verursacht worden oder durch die Beschaffen­heit der Sachen durch höhere Gewalt entstanden ist. Die wesentlichste Milderung erfährt jedoch die Haftung des Gast­wirts mit Bezug auf die Wertsachen. Vom 1. Januar 1900 ab tritt nämlich eine dem Betrage nach unbeschränkte Haft­ung hinsichtlich Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten nur dann ein, wenn der Wirt die Wertsachen in Kenntnis ihrer Eigenschaft als solche zur besonderen Bewahrung übernimmt oder wenn er die Aufbewahrung ablehnt oder wenn nach­weislich der Schaden von ihm oder seinen Leuten ver­schuldet wird. Liegt keiner dieser Fälle vor. so soll sich die Haftung der Gastwirte für Wertsachen auf einen Höchst­betrag von 1000 Mk. belaufen. Durch diese Fassung dürft« gleichzeitig den Interessen der Reisenden und Gastwirte ge­dient sein. Die Reisenden können sich vollkommmen sichern, indem sie ihre Wertsachen dem Wirt zur Aufbewahrung übergeben. Und der Wirt kann dann geeignete Vorsichts­maßregeln ergreifen, um sich gegen die Gefahr des Verlustes der Sachen zu schützen. Des Weiteren nimmt das neue Recht auf die Interessen der Gastwirte insofern besondere Rücksicht, als es dem Gaste eine Auzeigepflicht hinsichtlich des Schadenfalls auflegt. Der Ersatzanspruch des Gastes erlischt, wenn der Gast nicht unverzüglich, d. h. ohne schuld- baftes Zögern, nachdem er von dem Verlust oder der Be­schädigung Kenntnis erhalten hat, dem Gastwirte Anzeige erstattet. Trotz der Unterlassung der Anzeige bleibt jedoch dem Gaste sein Ersatzanspruch gewahrt, wenn er die Sachen dem Wirte ausdrücklich zur Aufbewahrung über­geben hotte. In diesem Fall« bedarf der Wirt einer Angabe nicht, da er, wenn er die Sachen aufbewahrt hat, auch nach dem Ablauf längerer Zeit in der Lage sein muß, die Angaben des Gastes auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Die strenge Haftung ves Wirts kann durch dessen Vereinbarung mit dem Gast ermäßigt werden. Dagegen erklärt das Bürgerliche Gesetzbuch in K 701 einen Anschlag, durch welchen der Wirt die Haftung ausdrücklich ablehnt, für ganz wirkungslos.

-n. Eb Hausen, 5. Juni. Am letzten Samstag wurde in unserer Nachbargemeiade Mindersbach die nun vollendete Wasserleitung in Gang gesetzt. Alle Bürger ließen die Hausleit­ung einrichten, wofür jeder eine besondere Entschädigung von 30 Mk. zu entrichten hatte. Zum öffentlichen Gebrauch wurden im Ort noch zwei Brunnen ausgestellt und zu Feuerlösch- zwecken 10 Hydranten an geeigneten Punkten angebracht. Die dortigen Bewohner begrüßen mit Freuden die für sie so nützliche Einrichtung, die ihnen noch kurz vor der Heu­ernte gebracht wurde. Mindersbach ist der äußerste Zinken der Wasserversorgungsgruppe des Bezirks Nagold. Noch nicht ganz vollendet sind nur noch die Leitungen in EbrrS- Hardt und Wenden. Doch werden auch diese beiden bei der Gruppe beteiligten Orte in wenigen Wochen dir große Wohl- that einer Wasserleitung genießen dürfen.

* Calw, 1. Juni. Zur würdigen Frier des am 4. und 5. Juli hier stattfindenden Landesfestes des Gustav-Adolf- Vereins sind die Vorbereitungen in vollem Gange. Ein aus Männern aller Stände gebildetes Komitee ist in eifriger Thätigkeit, um den Frstbesuchern einen freundlichen Empfang und angenehmen Aufenthalt bieten zu können. Die Fest­predigt hält Prälat Weitbrecht in Ulm (ein geborener Calwer); außerdem werden noch 2 Redner aus der Diaspora sprechen. Zu Ehren der Festgäste wird die alte schöne Nikolauskapelle auf der Nagoldbrücke beleuchtet werden. DaS

lich in den Ohren, als würde ihm dasselbe von einer un­sichtbaren Person zugerufen und doppelt und dreifach ver­wünschte er seinen Jähzorn, der ihn zu einer solchen Thal hingerissen hatte, denn mit dem Brandmaleines Mörders für ewige Zeiten gezeichnet, war er ausgeschlossen aus der Gemein­schaft seiner christlichen Mitmenschen, war er dazu ver­dammt. in Schimpf und Schande sein Dasein zu verbringen.

Was sollte er beginnen? Sollte er hier bleiben an der Stätte seiner Unthat und warten, bis man ihn ergriff und ihn als auf frischer That ergriffen, hinwegführte ins Gefängnis?

Noch einmal machte er den Versuch, Wilibald aufzu­rütteln, inderHoffnung, daß vielleicht doch noch nicktalleS Leben aus demselben entschwunden und nur schwere Betäubung ihn in oiesen Zustand versetzt habe, aber seine Bemühung war vergebens.

Wie von Furien gejagt, eilte Lorenz in der Richtung nach dem Einödhof davon. Wenn nun einmal das Unab­änderliche eingetreten war, so wollte er auch der erste sein, der die Hiobspost, die Kunde von dem Vorgefallrnen über­brachte, damit Wilibald nicht allzulange hier auf der Straße liegen mußte. Aber je näher Lorenz dem Einödhof kam, desto schwankender wurde er in seinem Vorhaben, der Selbsterhaltungstrieb wurde reger in ihm, eine Stimme in seinem Innersten rief ihm zu:Es hat's kein Mensch ge- sehen! Das Dunkel der Nacht deckt seinen Schleier über die schwere That!"

Stärker und stärker wurde diese Stimme, und als Lorenz vor dem Einödhof angekommwen war, da hatte er ihr Folge gegeben, da gab er seine ursprüngliche Absicht auf er wollte nicht zum Selbstankläger werden, sondern der Gefahr trotzen, wenn überhaupt eine solche für ihn aus dieser Affaire erwachsen konnte, die Stimme des Gewissens, durch reumütiges Bekenntnis die Schuld, wenn auch nicht zu verwischen, sondern zu mildern, fand kein Gehör.

Nicht weit vom Hofthor stand ein großer hölzerner Wassertrog zur Versorgung der Bewohner des Anwesens mit Wasser; an diesen Wasserbehälter trat Lorenz jetzt heran. Er hatte bis jetzt das Mordinstrument, mit dem er Wilibald den furchtbaren Schlag versetzte, fest und krampf­haft in seiner Hand gehalten, unbewußt war dies geschehen; aber mit rinemmolr brannte ihn dies wir glühendes Eisen, und mit einer lauten Verwünschung schleuderte er den Schlagring weit von sich, sodaß er klirrend auf den steini- gen Boden fiel.

Lorenz tauchte seine Hände in das kühle Wasser, um sie von den anhaftenden Blutspuren zu reinigen, damit waren nach seiner Meinung die Spuren verwischt, die zum Verräter hätten werden können.

5. Kapitel.

Ein Unglück kommt selten allein, so bewahrheitet« es sich auf dem Einödhof; kaum hatte sich die Erde über dem Bauer geschlossen, da hielt schon wieder die Trauer Einzug.

Diesmal war aber der Schmerz der Bäurin rin echter, als sie drunten im Wohngewach neben der Leiche ihres Sohnes hinsank. Ihre ganzen Hoffnungen, ihre Pläne waren so eng mit dem Streben, ihr einziges Kind reich und glücklich zu machen, verknüpft, daß sie in dem Augen­blick, wo man Wilibald tot ins Haus gebracht hatte, es empfand, als sei ihr selbst der Lebensfaden durchschnitten worden. Und nachdem sie den ersten Schmerz ausgerungen, da verwünschte sie laut den unbekannten Mörder, der mit frevelnder Hand ein blühendes Menschenleben vernichtet hatte.

Noch im Laufe des Nachmittags desselben Tage- rollte eine schwerfällige Kalesche in den Einödhof die Kommis­sion ging es unter den Dienstleuten von Mund zu Mund, als das Gefährt auf dem Hof hielt, und sie hatten

nicht Unrecht mit ihrer Vermutung, denn da den äußeren Umständen nach «in Verbrechen an Wilibald verübt worden war, so war vom Bürgermeisteramt sofort nach Bekannt- werdrn des Falles ein Bericht über den Vorfall an das Kreisamt erstattet worden, damit von dort aus die weiteren Schritte zur Aufklärung des rätselhaften Todesfalles unter­nommen werden konnten.

Ein Gendarm sprang behende vom Kutschersitz und öffnete schnell den Kutschschlag, worauf mehrere schwarz ge­kleidete Männer mit dicken Aktenbündeln der Kutsche ent­stiegen und in das Haus eintraten. Der so ernst, fast strenge drrinschauende Herr mit dem dunklen Vollbart und der goldenen Brille ist sicher der Untersuchungsrichter, der hier seines verontwortungsreichen Amtes zu wal­ten hat.

Nach einer kurzen, aber höflichen Frage seitens des Untersuchungsrichters an einen der Dienstlrute nach der Bäurin, worauf ihm stotternd die Antwort wird, daß die Gesuchte sich oben im Zimmer befinde, steigen die Herren die Treppe hinan.

Die Bäurin ist natürlich sehr erschrocken über diesen Besuch. Sie hat in ihrem Leben noch nichts mit dem Kriminal zu thun gehabt; schon das Wort allein flößt ihr ein heimliches Grauen ein, und nun sah sie sich mit einemmale den Männern gegenüber, deren Pflicht es war, das über den Tod Wilibalds schwebende Dunkel zu lüften und den Schuldigen dem strafenden Arm der Gerechtigkeit zu überliefern.

Die Liebenswürdigkeit und Höflichkeit des Untersuchungs­richters, dir sofort beim Verkehr mit Menschen dessen sonst so ernstes, fast unnahbares Wesen verdrängten und einem konzilianten Benehmen Platz machten, rüttelten auch die Bäurin aus ihrer Befangenheit auf und verscheuchten ihre anfängliche Angst.

(Fortsetzung folgt.)