Erscheint Dienstag, Donnerstag, LamStag und Sonntag «it der GraliS-B eilage »Der SonniagS- Gafi."

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Dienstag, 16. Mai

Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg­reichste Verbreitung.

EinrückungSpreiS für Altensteig und nahe Umgebung bei einmaliger Ein­rückung 8 Pfg. bei mehrmal. je S auswärts je 8 Pfg. di« Ispaltige Zeile oder deren Raum.

Verwendbare Beiträge werden dank­bar angenommen.

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1899.

Auf 1. Oktober ds. IS. wird eine Anzahl von Zöglingen in die Ackerbauschulen des Landes ausgenommen. Bewerber haben sich bis Montag den 3. Juli ds. Js. morgens 7 Uhr zur Erstehung einer Vor­prüfung in Hohenheim einzufinden. Näheres siehe diesbezügliche Bekannt­machung im Staatsanzeiger Nr. 103 (Beilage.)

Uebertragen wurde die Schulstelle in WörnerSberg dem Unterlehrer Karl Konz in Zaberfeld; eine Schulstelle in Gmünd dem Schullehrer Künkele in Freudenstadt.

Derrts^eir Reichstag.

* Berlin, 12. Mai. Das Haus setzt die zweite Be­ratung des JnvalidenversicherungsgesetzeS fort. Abgeordneter Nißler will als einfacher Bauersmann den Ausführungen der Abgg. Haase und Stadthagrn rntgegentreten, und weist zurück, daß die ländlichen Arbeitgeber nicht brüderlich mit den Arbeitern verkehren. Die Sozialdemokraten verhetzen di« ländlichen Arbeiter. Präsident Graf Ballestrem be­zeichnet den Ausdruck verhetzen gegenüber Mitgliedern des Hauses als nicht parlamentarisch, v. Kardorff weist auf die Billigkeit der Lebensmittel auf dem Lande hin. Die Preise für die Naturallöhne und Arbeiterwohnungen auf dem Lande müßten im Vergleich zu den städtischen Preisen ver­dreifacht resp. verfünffacht werden. Käme die Sozialdemo­kratie hier zur Majorität, so wäre die Folge eine Gewalt­herrschaft. Graf Klink owström, auf den von dem Abg. Haase vorgestern erwähnten Fall zurückkommend, führt aus, die preußischen Arbeiter seien jetzt genügend über die Sozial­demokratie aufgeklärt; sie seien vor allen Dingen königstreu und tief religiös. Die Sozialdemokraten würden in der Provinz Preußen keinen Erfolg haben. Abg. Molken- buhr hält es für das Beste, den 8 3a zu streichen. Abg. Lucke glaubt, die Landflucht in Ostpreußen habe nicht ihren Grund in der schlechten Behandlung der Arbeiter. Wenn die Sozialdemokraten die Arbeit Produktiv wachen wollen, so sollen sie dafür sorgen, daß nicht nur die industrielle Arbeit produktiv bleibt. Ab. Bebel erklärt, im Kampfe gegen das Großkapital würde der Vorredner die Sozial­demokraten stets auf seiner Seite haben. Die Lage der Arbeiter im Osten sei dadurch so schlecht geworden, daß die Großgrundbesitzer bei den teuren Getreideprelsen den Leuten die Naturalien abnohmen und durch Geld ersetzten. Sie betrogen also ihre Leute. (Widerspruch rechts.) Die Ver­minderung des kleinen Grundbesitzes, sowie die Zunahme der fremden Arbeiter seien veranlaßt durch die Tendenz der Großgrundbesitzer, die kleinen Bauern auszukaufen. (Beifall bei den Sozialdemokraten.) Abg. Dr. Oertel führt aus, wenn die Sozialdemokraten sich auf den Boden der Monarchie stellen, erkennen wir die Partei als gleichberechtigt an. Bei der Börjensteuer und bei der Bankfrage vertraten die Sozial­demokraten die Interessen des Großkapitals. Der Arbeiter auf dem Lande lebt menschenwürdiger als der Arbeiter in der Stadt. Der 8 3a in der vorliegenden Fassung ist eine

Notwendigkeit für die Landwirtschaft. Abg. Stadthagen l wonach die Bestimmung, daß Dienstboten vorübergehend auch hält den 8 3a für eine Bevorzugung der Ausländer. Abg. I zu andern als eigentlichen Berufsarbeiten herangezogen Richter meint, vielleicht könnte für die Ausländer der Be- werden können, gestrichen werden soll, abgelehnt. Wieder­

trag halb von seiten der Arbeitgeber, halb seitens der Arbeiter an den Kreis oder an die Gemeinde abgeführt werden. Die Lösung des Kommissionsbeschlusses sei nur eine halbe. Nach unerheblicher weiterer Debatte wird 8 3a nach Ablehnung des Antrags Richter, den Paragraphen an die Kommission zurückzuverweisen, sowie nach Ablehnung des früher gemeldeten Antrags Albrecht in der Kommissionsfassung angenommen. Es folgt die Beratung über 8 4, betr. die Personen, die der Versicherungspflicht nicht unterliegen, in Verbindung mit 8 9, betr. Gegenstand der Versicherung. Der Antrag Albrecht zu 8 4 will diejenigen von der Versicherung-Pflicht befreien, deren Erwerbssähigkeit auf die Hälfte herabgesunken ist. Ein Antrag Albrecht zu 8 9 will d« Invalidenrente neben der Unsallrente bewilligen. Abg. Stumm wendet sich gegen den Antrag Albrecht zu 8 4 und beantragt, daß die Erwerbsunfähigkeit eintrete, wenn nicht mehr als ein Fünftel des Lohnsatzdurchschnittes der letzten 5 Jahre, ver­mehrt um ein Fünftel des 700fachen des ortsüblichen Tag- lohnes verdient wird. Abg. Molkenbuhr tritt für den Antrag Albrecht ein. Abg. Hilbek tritt für den Antrag Stumm ein, dessen Ablehnung der Abg. Rösicke-Dessau wünscht. Abg. Sachse verteidigt den Antrag Albrecht gegen die Bedenken Rösickes, welch« auch der Abg. Hitze teilt. Letzterer empfiehlt Annahme der Kommissionsbeschlüsse. Hierauf wird 8 4 unter Ablehnung des Antrags Albrecht nach dem Kommissionsbeschluß. 8 9 unter Ablehnung der Anträge Albrecht und Stumm nach den Kommissionsbeschlüssen angenommen, letzterer mit Annahme des Antrags Lehr, die Invalidenrente neben der Unfallrente zu bewilligen, soweit erstere letztere übersteigt.

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Kammer der Abgeordneten.

* Stuttgart, 12. Mai. (38. Sitzung.) Fortsetzung der Beratung der Gesindeordnung. Bei Art. 16 wünscht Schach, der Lohn für das Winterhalbjahr solle mit einem Drittel des Grsamtlohnes berechnet werden, um das Weg- laufen der Dienstboten im Sommer zu verhindern. Hieran knüpft sich eine Debatte, in der Gröber verlangt, daß den Dienstboten für vorsätzliche Schädigungen der Lohn innr- behalten werden könne und es als eine Härte bezeichnet, daß die Dienstbotenlöhne schon nach zwei Jahren verjähren. Schick stellt zwei Anträge im Sinne Gröber'-. Es spricht noch eine größere Anzahl von Rednern, bei der Abstimmung wird nur der Antrag Schick betr. Anrechnung der vorsätz- lichen Schädigungen, im Uebrigen der Kommissionsantrag angenommen. Bei Art. 19 wird ein Antrag Kiene,

um wird sehr eingehend verhandelt über den Art. 20 des Entwurfs, der dis Haftung für Schaden betrifft, den Dienst­boten durch unerlaubtes Handeln angerichtet haben. Dem Bürgerlichen Gesetzbuch entsprechend soll auch die Schaden­ersatzverpflichtung für leichte und geringe Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen sein, vielmehr nur dann wegfallen, wenn sie eine Unbilligkeit enthalten würde. Der Antrag des Bericht­erstatters v. Geß, den Kommissionsantrag zu streichen und die Haftbarkeit prinzipiell für alle Fälle sestzustellen, wird schließlich abgelehnt. Die übrigen Artikel wurden ohne er­hebliche Debatte angenommen. Die Abstimmung über das Gesetz erfolgt nach Zusammenstellung der Beschlüsse.

13. Mai. (39. Sitzung.) Die Beratung des Art. 37 des Einführungsgesetzes zum B. G.-B. (Titel Grundbuchwesen) war verschoben. Der Artikel will den Ge­meinderäten das Schätzungswesen übertragen. Die Haftung würde erst subsidiär die Mitglieder des Gemeinderates treffen, in erster Linie aber den Staat oder die Gemeinde, je nach­dem man das Schätzeramt als staatlich oder gemeindlich ansieht. Die Kommission hat sich über die Fragen nicht einigen können. Schick beantragte, eine staatliche Schätzungs­behörde in jeder Gemeinde zu errichten, demgemäß auch die Haftung dem Staate zuzuweisen. Schnaidt will eine vom Gemeinderate zu wählende SchätzuugSkommission aufstellen. Der Justizminister empfiehlt, die Anträge an die Kommission zu verweisen, was geschieht. Es werden noch einige der zurückgestellten Artikel des Ausführungsgesetzes ohne irgend erhebliche Debatte erledigt. Alsdann geht das Haus zur Beratung des V. Titels (Schuldverschreibungen auf den Inhaber) über. Der ganze Titel wird ohne Debatte nach den KommissionSanträgen angenommen. Es folgt die Beratung des VI. TitelsErsatz des Wildschadens". Die Kommission hat nur eine wesentliche Aenderung am Entwurf vorgenommen. Es soll auch für den durch Hasen verursachten Schaden Ersatz geleistet werden. Hiermit ist alles ein­verstanden. Eine langwierige Debatte entspinnt sich noch über den Antrag Betz, der entsprechend dem badischen Gesetz den Ersatz ausdehnen will auf alle Schädigungen; der An­trag wird jedoch abgelehnt. Sämtliche übrigen Artikel werden glatt erledigt. Dann wird die namentliche Schluß- abstimmung über die Gesindeordnung vorgenommen; das Gesetz wird mit allen gegen eine Stimme angenommen. Auch der VIII. TitelBrandversicherung" wird ohne Diskussion erledigt. Nächste Sitzung Dienstag nachmittag 3 Uhr.

T«rKerr»slttik.

In der Kammer der Abgeordneten kam in der ver- gangenen Woche hauptsächlich das Eisenbahnbaukreditgesetz

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««gesommert vo« der Delegierten - Mersammknng -er Heweröevereine des nördlichen Schwar;wald-Hans am 14. Mai in Hlagold.

1. Aus dem Geislinger Verbandstag vom 21. Aug. 1898 ist die Einteilung de« Landesverbandes der württ. Gewerbe­vereine in Gaue beschlossen worden, welche die Bestimmung haben sollen, die Arbeiten des Verbandes im Allgemeinen zu erleichtern, eine gleichmäßigere Vertretung der Vereine des ganzen Landes im Verbandsausschuß einerseits, und eine größere Rührigkeit in den einzelnen Landesteilen andererseits zu sichern. Des Weiteren soll durch die Gaue die Möglichkeit gegeben werden, daß die lokalen Interessen enger begrenzter Bezirke im Sinne und mit Unterstützung des Verbandes durch den näheren Zusammenschluß der im Bezirke vorhandenen Einzel-Vereine besser gewahrt werden können.

2. Dem Geislinger Beschlüsse gemäß ist da- ganze Land in 12 Gaue derart eingeteilt, daß je 1 Handwerks­kammerbezirk 3 Gaue umfaßt. Jeder Gau entsendet in den Ausschuß des Landesverbands 3 Mitglieder.

3. Jeder Gau steht, wir auch seine Emzelvereine, durch­aus auf dem Boden des auf dem Tübrnger Berbandstage 1897 festgestellten Programmes und betrachtet sowohl das Normalstatut wie di« Verbandssatzungen als Richtschnur seiner Thätigkeit, sich selbst als Glied des Landesverbandes.

4. Die nachfolgend genannten Gewerbevereine der Oberämter Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Nagold und Neuenbürg: Altensteig, Calw, Freudenstadt, Haiterbach, Herrenberg, Nagold, Neuenbürg, Wildbad, sowie die in ge­nannten Oberämtern künftig sich bildenden neuen Vereine bilden den nördlichen Schwarzwaldgau des Handwerkskammer­bezirks Reutlingen.

5. Der Gau erstrebt als vermittelndes Glied zwischen dem Landesverband und den einzelnen Vereinen ein festes Zusammenwirken der Vereine seiner Umgrenzung zur gegen­seitigen Förderung ihrer Aufgaben und zur Vertretung ge­meinsamer Interessen auf dem Gebiete des Gewcrbewesens und des wirtschaftlichen Lebens überhaupt. Er sucht dies zu erreichen:

1. durch Zusammenkünfte der dem Gau angehörigen Vereine,

2. die richtige Instruktion der Mitglieder des Landesausschuffes,

3. durch gemeinsames Vorgehen bei den Wahlen zur Handwerkskammer,

4. durch gemeinsame Maßnahmen zur Förderung der Rührigkeit seiner Mitglieder im Sinne des Verbands­programms und der dem Verband jeweilig zufallenden Ausgaben, sowie der speziellen Interessen des GaueS.

6. Das geschäftsführende Organ des Gaues ist der Gau-Ausschuß, bestehend aus:

1. dem Vorsitzenden bezw. seinem Stellvertreter,

2. Schriftführer,

3. Kassier,

4. je einem Vertreter der dem Gaue angehörenden Vereine.

Der Sitz der Geschäststeitung ist im Vorort, welcher

alle 2Jahrewechselt. DerVorstand, bezw. sein Stellvertreter, und der Schriftführer haben ihren Wohnsitz am Vorort.

7. Der Vorstand bezw. Stellvertreter beruft und leitet die Gauausschuß-Sitzungen und Versammlungen. Eine Ausschußsitzung muß er anberaumen, wenn mindestens Vs der AuSschußmitglieder «S wünscht.

8. Der Schriftführer führt die Protokolle und besorgt die schriftlichen Arbeiten des Gaues.

9. Der Kassier besorgt dos Rechnungswesen.

10. Die Aemter sind unbesoldete Ehrenämter, doch kann dem Schriftführer eine Vergütung gewährt werden.

11. Die Aufbringung der Mittel geschieht in folgender Weise: Der Landesverband gewährt den 12 Gauen bei ihrer Gründung zu den ersten Betriebskosten einen ein­maligen Beitrag von je 50 Mk.*) Die weiteren Erfordernisse werden, soweit sie in der Gauversammlung festgestellt bezw. genehmigt sind, von den einzelnen Vereinen nach Maßgabe ihrer Mitgliederzahl ausgebracht. Die jeweilige Uwlagequote ist durch Mehrheitsbeschluß einer Gauversammluug festzu­stellen. Ebensolchem Mehrheitsbeschluß unterliegt die Normier­ung etwaiger Entschädigungen für die Abgesandten zu Ausschuß­sitzungen oder Versammlungen des Gaues. Als Eintritts­geld hat jeder Verein für jedes seiner Mitglieder 10 Pfg. in die Gauverbandskasse zu entrichten.

12. Der Ausschuß hat die laufenden Angelegenheiten des Gaues zu beraten und die Tagesordnung für die Gau­versammlungen zu bestimmen.

13. Gauersammlungen müssen einberufen werden:

1. wenn der Vorstand desLandesverbandessolcheanberaumt,

2. vor dem Verbandstag der württemb. Gewerbeverein«,

3. vor den Wahlen zur Handwerkskammer zur Vorbereit­ung derselben,

4. wenn Vs der Zahl der Gauvereine es beantragen.

14. Die Abstimmung erfolgt durch Mehrheitsbeschluß der durch eigene Abgeordnete vertretenen Vereine. Der Vorstand stimmt nicht mit, giebt aber im Falle der Stimmen­gleichheit den Stichentscheid. Stellvertretung ist unzulässig. Auf je 50 angefangene Mitglieder entfällt 1 Stimme.

15. Der Vorstand des Landesverbandes oder sein Ver­treter hat das Recht, an allen Ausschußsitzungen und Ver­sammlungen des Gaues Teil zu nehmen. Von allen solchen Versammlungen und Sitzungen ist ihm deshalb unter Bei­fügung der Tagesordnung rechtzeitig, d. h. so früh, daß er oder sein Vertreter daran Teil nehmen kann, Kenntnis zu geben. Stim mrecht hat derselbe hierbei nicht.

*) Hierüber hat der Landerverband noch zu beschließen.