aus 5 Angeklagten besteht, seinen Fortgang. Der Angeklagte Butz giebt an, er sei aus Neugierde in der Nähe deS Markt­platzes geblieben, als das Militär anrückte. Die Rufe: Fort mit dem Militär, fort mit den Lausbuben !" bestreitet er. Zeuge Schutzmann Geißenberger sagt, die Verhaftung sei erfolgt, als Butz die aufreizenden Aeußerungen gethan habe. Der Angeklagte Schäfer war mit einem unbekannten Mann in einer vom Schauplatz entfernten Straße in einen Wortwechsel geraten. Beim Davoneilen habe er dem Un­bekannten, den er für einen Bäcker gehalten, den Schimpf­ruf:T-igtreter" zugerufen. In diesem Augenblicke sei von der Kaiserstraße her eine militärische Patrouille gekommen, die daraufhin seine Verhaftung veranlaßt hätte. Schutzmann Geißenberger, der herbeigeeilt sei, habe ihm mit den Worten: So, jetzt rrichts em Jahr," ins Gesicht geschlagen. Zeuge Schutzmann Geißenberger giebt die Möglichkeit des Schlages zu, doch könne er nur erfogt sein, als Schäfer beim Trans- Port sich sträubte. Der Angeklagte Belle gesteht nach einigem Leugnen den ihm zur Last gelegten Steinwurf gegen die Feuerwehr zu. Die Angeklagten Greiner und Braunbeck gaben an, sie seien sich der Rechtswidrigkeit ihres Verweilens auf dem Marktplatz nicht bewußt gewesen. Damit schließt die Beweisaufnahme. Die Schuldfragen lauten wiederum auf Landfriedensbruch und Aufruhr, die HilsSfragr auf groben Unfug.

* Heilbronn, 15. Dez. Die Geschworenen bejahten bei drei Angeklagten nur die Hilfsfragen auf groben Unfug und Widerstund, worauf Butz zu einer Haftstrafe von vier Wochen und Schäfer zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt wurde, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt erachtet wurden. Belle erhielt sechs Monate Gefängnis, wovon 2 Monate Untersuchungshaft abgehen. Tür übrigen Ange- klagten wurden freigesprocheu.

* (Verschiedenes.) Das Wildern ist verboten und wird streng bestraft, aber die Leute können's nicht lassen. In Reichenbach bei Göppingen ist eine ganze Wilderer­gesellschaft aufgehoben worden. Einen, den Schlosser Emer, überraschte der Waldhüter Haupt auf frischer That und nahm ihn fest. Diese Festnahme führte zur Entdeckung der anderen. Fünf weitere Bürger aus Reichenboch wurden darauf ver­haftet und ins Gefängnis nach Göppingen gebracht. Bei einem von ihnen fand man ein Jagdgewehr, das im Früh­jahr dem Gutsbesitzer Alber gestohlen worden war.

* Berlin, 15. Dez. Von konservativer Seite ist im Reichstage heute der Antrag eingebracht worden, dem Z 353 a des Strafgesetzbuches folgenden Zusatz zu geben: Ein Beamter, welcher amtliche Schriftstücke, deren Ge­heimhaltung ungeordnet ist, andern zur Veröffentlichung durch die Presse widerrechtlich mitteilt, wird mit Geldstrafe bis zu 1000 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Wer Schriftstücke, von denen er weiß, oder den Umständen nach annehmen muß, daß sie ihm durch eine Handlung der oben bezrichneten Art zugänglich gemacht worden sind, durch die Presse veröffentlicht, wird mit Geld- strafe bis zu 1000 Mk. oder mit Gefängnis bis zu 3 Monaten bestraft."

Ausländ Lfetz es

* Wien, 16. Dez. Während die ungarische Obstruktion morgen ihre Thätigkeit aufzunehmen gedenkt, war das Wiener Parlament gestern der Schauplatz von ungeheuren Skandal- fcenen, hervorgerufen durch den bekannten deutschnationalen Abgeordneten und Agitator Wolf. Die von diesem heraus­gegebene Ostdeutsche Rundschau wurde letzter Z-it wegen ihrer heftigen Angriffe gegen dir Regierung von der Preß-

behörde fast täglich konfisziert. Als nun gestern der Justiz- minister im Parlament zu sprechen begann, stürzte Wolf auf ihn zu, warf Exemplare seines Blattes auf das Minister­pult und schrie: Das ist eine Schurkerei! Ihre Staats­anwälte sind elende Schufte! Darauf entstand ein solcher Tumult, daß der Justizminister seine Absicht, zu sprechen, aufgeben mußte. Mehrere polnische Abgeordnete riefen Wolf zu: Schämen Sie sich! Sie sind ein betrunkener Hausknecht. Der deutschnationale Abgeordnete Hofmann, der hierauf das Wort ergriff, erklärte, daß die Art, wie die Regierung mit der oppositionellen Presse umgehe, un- qualifizierbar sei. Wir werden den Justizminister hier nicht mehr sprechen lassen, solange er nicht Rechenschaft gegeben hat. Graf Thun glaube, er befinde sich auf der Jagd und die Abgeordneten seien Treiber, die er kommandiere.

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