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Landmirtschaftlicher Sezirks Uerein Uagold.

Bekanntmachung.

Anläßlich des Bezirksfestes des landw. Vereins, der Bienen- uud Geflügelzuchtvereine, sowie des Fischerei- und Obstbauvereins des Oberamts Nagold, welches am 17. Sept. d. I. in der Oberamis- stadt Nagold auf dem Stadtacker ftattfindet und der mit diesem Fest verbundenen Ausstellungen werden nach den Bestimmungen der Aus­schüsse der beteiligten Vereine folgende Preise zur Verteilung kommen:

I. Vom landwirtschaftl. Bezirksverein Nagold:

1 . Air Peirssireii.

1 . An männliche, unverheiratete Dienstboten, welche mindestens 5 Jahre ununterbrochen treu und fleißig bei einer Dienstherrschaft, deren Vorstand dem Verein angehört, in landw. Arbeit im Dienst waren:

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk. mit Ehrenbries.

2 zweite Preise je 10 ,. 20

2 d ritte 5 -- 10

5 50 ^

2 Desgleichen an weibliche, unverheiratete Dienstboten:

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk. mit Ehrenbries,

2 zweite Preise je 10 20

2 dritte Preise ., 5 10 .,

5 50 ^/L>

Bei großer Konkurrenz können an nicht prämierte Dienstboten noch Ehrenbriese verabreicht werden. Sämtliche prämierte Dienstboten erhalten aus Vereinskosten am 17. September ein Festessen.

k Für ^-fer-ezttetzt: SLirteir init Fstzlen

1 erster Preis mit 30 Mk. 30 Mk.

1 zweiter 20 ^ 20

1 dritter 10 10

3 60 Mk.

6. Für Aiir-r»ietzzrreht.

I. Karre« mit 2 und mehr Schaufeln:

1 erster Preis mit 1 zweiter

1 dritter

2 vierte Preise je

4 nfte ,,

9

II. Farren im Alter von 1 bis 2 Jahren:

1 erster Preis mit 30 Mk. 30 Mk.

1 zweiter 2525

2 dritte Preise je 20 40

3 viert e 15 - - 45

7 140 ü)tt.

III. Kühe trächtig oder in Milch:

1 erster Preis mit 30 Mk. ---- 30 Mk.

2 zweite Preise je 25 Mk. ----- 50 Mk.

3 dritte je 20 -- 60

4 vierte 15 60

5 fünfte 10 - 50

15

250 Mk.

35 Mk. ^ 35 Mk.

30 30

25 ^25

20 - 40

15 ^ 60 ..

190 Mk.

IV. Kalbeln, unzweifelhaft trächtig:

1 erster Preis mit 30 Mk. -' 30 Mk.

1 zweiter 25 - 25

2 dritte Preise je 20 40

3 vie rte 15 - 45

7 140 Mk.

V. Kalbeln im Alter von 1 bis

1 erster Preis mit 20 Mk. ^ 20 Mk.

2 zweite Preise je 15 -^-30 ,,

3 dritte 10 -- 30

4 vie rte ,, 520

10 100 Mk.

I. Eber im Alter von 1 Jahr an:

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk.

2 zweite Preise je 15 30

2 dritte 10 20

70 Mk.

v Fütt Sehrverirezrretzt.

II. Mutterschweine, grotzträchtig oder mit Jungen:

1 erster Preis mit 20 Mk. 20 Mk.

2 zweite Preise je 1530

3 dri tte 1030

6

80 Mk.

Böcke im Alter von 1 Jahr an:

1 erster Preis mit 6 Mk.

1 zweiter 4

1 dritter 3 ,,

13 Mk.

L Für Ziesenzttetzt.

II. Ziegen:

1 erster Preis mit 6 Mk. 6 Mk.

2 zweite Preise je 510

2 dri tte 3 6

5 22 Mk.

k Für Feld- irird Gsrrteuseirü^fe.

Ansschlietzlich Obst und Beere«, auch «lnmen.

Für diese Ausstellung wurden zu Preisen insgesamt 60 Mk. verwilligt und bleibt es dem Preisgericht überlassen, die Höhe und Zahl der einzelnen Preise zu bestimmen. ,

Hienach werden zusammen etwa 100 Preise mit 1235 Mark vergeben und zwar allein vom landwirtschaftlichen Bezirksverein.

II Vom Bienenzuchtverein Nagold.

V. Für lebende Bienenvölker: 8. Für Produkte:

1 erster Preis mit 10 Mk. ^ 10 Mk. 1 erster Preis mit 6 Mk. 6 Mk.

2 zweite Preise,, je 8 16 1 zweiter je 5 5 Mk.

2 dritte

3 vie rte

8

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3

10 ^ 9

1 dritter 10 vierte

^ 4 ^30

45 Mk. 13

45 Mk.

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Den 4. August 1898.

6. Kür Geräte:

1 erster Preis mit 5 Mk. 5

1 zweiter 4 ^ 4

1 dritter _ ^ 3 3

Mk.

3 12 Mk.

zusammen 24 Preise mit 102 Mk.

III. Vom Bienenzuchtverein Mensteig.

Für lebende Bienenvölker: k. Für Produkte:

1 erster Preis mit 10 Mk.

1 zweiter 1 dritter

6

4

erster Preis mit 1 j) Mk. zweiter 6

dritter .. .. 4

20 Mk.

4!. Für Geräte:

1 erster Preis mit 10 Mk. 1 zweiter 6

1 dritter .. 4 ..

20 Mk.

20 Mk.

zusammen 9 Preise mit 60 Mk.

IV Von den Geflügelznchtvereinen Nagold u. Altensteig

werden je nach der Zahl der Anmeldungen zur Ausstellung I. Preise ä, 5 Mk., II. Preise ä, 3 Mk. und III. Preise ä. 1 Mk. vergeben.

V Vom Nschereiocrcm des oberen Nagoldthals.

1 erster Preis mit 12 Mk.

1 zweiter 1 dritter 1 vierter 1 fünfter

10

8

6

4

5 Preise mit zus. 40 Mk.

VI. Vom Obstbanverein des Bezirks Nagold.

1 erster Preis mit 8 Mk.

2 zweite Preise mit je 6

3 dritte », o

Für Obstbäume und Beerensträucher:

1 erster Preis mit 8 Mk. 8

2 zweite Preise je 612

3 dritte 515

5 vierte 3 , - 15

Mk.

6 vierte 12 fünfte

4

3

11

- 8 Mk. 12

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95 Mk.

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50 Mk. ! 24

6. Für Beerenweine, Likör und Most:

1 erster Preis mit 4 Mk. - 4 Mk.

2 zweite Preise 3 - 6

3 dr itte ., 2 6

6 16 Mk.

zusammen 41 Preise mit 161 Mk.

Neben dem Preis erhält jeder Prämierte noch ein Preisdiplom.

Die Viehbesitzer, deren Trcre bei staatl. Prämierungen schon prämiert worden sind, erhalten nur die Hälfte des ausgesetzten Betrags der Preise.

Die Dienstboten haben ihren B ewerb u n gen Zeugnisse über die Art der Beschäftigung, Fleiß, Brauchbarkeit, Dienstjahre und Alter beizu­schließen, auch muß in denselben angegeben werden, ob und welches Verwandt- schastsverhältnis zwischen ihnen und der Dienstherrschaft besteht.

Die Bewerber umViehpreise haben Zeugnisse vorzulegen, welche zu enthalten haben: Bor- und Zunamen und Wohnort des Bewerbers, Alter, Rasse, Farbe und Geschlecht des betreffenden Tiers und Angaben, wie lange dasselbe sich im Besitze des Bewerbers befindet, wobei bemerkt wird, daß ein Tier, welches nicht mindestens 6 Monate im Besitze desselben Bewerbers ist, keinen Preis erhalten werden kann.

Formulare zu Zeugnissen für Bewerbungen sowohl «m Prämierung von Dienstboten als auch um Biehpreife können vom Vereinsfekretär bezogen werden.

Sämtliche Zeugnisse müssen von dem Ortsvorsteher des Wohnorts des betr. Pretzsbewerbers beglaubigt sein.

Die Bewerbungen um Dienstboteupreife find längstens bis 1. Sept. d. I. an den Bereinsvorstand einzureichen, während die Zeugnisse zu den Bewerbungen um Tierpreife am Feste selbst ab­genommen werden.

Richtmitglieder der einzelnen Vereine sind von der Preisbewerbung in den einzelnen Vereinen ausgeschlossen.

Niemand kann mehr als einen Preis in der gleichen Abteilung erhalten.

Anmeldungen, welche den vorstehenden Vorschriften nicht entsprechen, werden nicht berücksichtigt.

Die Anmeldungen zn den Ausstellungen haben bei den einzelnen Vereinsvorständen im übrigen so zeitig als möglich zu erfolgen, damit ge­nügender Platz bereit gehalten werden kann.

Die Aufstellung der auszustellenden Tiere, Produkte und Geräte hat an dem zuaewiesenen Platz am Festtag den 17. Sept. d. I., von vor­mittags 7 Uhr an, spätestens bis 8 Uhr zu erfolgen, damit die Preis­gerichte ihre Thätigkeit rechtzeitig beginnen können.

Die HerrenOrtsvorsteher werden gebeten, Vorstehendes in ihren Gemeinden bekannt zu geben.

An Vereinsmitgl. u. Freunde der Sache ergeht die Bitte, Gartengewächse, Obst, Felderzeugnisse, Werkzeuge, Gerätschaften, Maschinen auf dem Festplatze zur Ausstellung zu bringen, wozu der nötige Raum zur Verfügung gestellt wird.

Veveiirsosirftttirv: Oberamtmann Ritter.

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