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Donnerstag, 7. Aprit
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1898.
Das nächste Blatt erscheint am Samstag früh. Inserate können nur Aufnahme finden, wenn sie bis Donnerstag abend aufgegeben find.
Die Exp, d. Bl. „Aus den Tannen".
Uebertragen wurde die Pfarrei Eirömdach dem Piarrer
Kentner in Zwang, Dekanats Heidenheim.
Württsrndergischer Landtag Sammer der Abgeordnete«.
* Stuttgart, 4. April. (197. Sitzung.) Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Wahl der Abgeordneten der Kreise für den Landtag. Art. 6, nach dem ein Vertreter der Wählervereinigung aufzustellen ist, wird nach kurzem Vortrag durch den Berichterstatter Nieder (Z.) in der Fassung der Kommission angenommen. lieber Art. 7 (Aufstellung und Vervielfältigung der Wahlvorschläge, Wegfall der Wahl im Falle, daß nur so viele Bewerber vorgeschlagen werden, als ein Kreis Abgeordnete zu stellen hat), berichtet Nieder (Z.) kurz und empfiehlt gemäß dem Kom- misfionsbeschluß Annahme des Regierungsentwurfs, ebenso v. Geß (D. P.) Das Haus beschließt dementsprechend. Zu Art. 8 (Anfertigung der Stimmzettel, Vertrieb derselben durch die Wählervereinigungen) berichtet ebenfalls Nieder (Z.) Sachs (D. P.) befürwortet die Streichung der von der Kammer aufgenommenen Bestimmung bezüglich des Betriebs der Wahlzettel. Minister des Innern v. Pischek befürwortet den Regierungsentwurf. Haußmann- Balingen (V. P.): Das württembergische Volk habe sich daran gewöhnt, den Stimmzettel zum Wahlgang mitzubringen. Rembold (Z.) ist ebenfalls für den Zusatz der Kommission. Art. 8 wird hierauf mit dem Zusatz der Kommission betreffend den V.rtrieb der Wahlzettel angenommen. Art. 9. der bezüglich der Abstimmung auf das Landtagswahlgesetz verweist, wird ohne Debatte angenommen. Art. 10 (Verbot von Aenderungen auf dem Wahlvorschlag. Verzugszeichen). — Nieder (Z.) besürwortet insbesondere das von der Kommission vorgeschlagene Verzugszeichen. Auf Vorschlag des Staatsrats v. Göz wird Art. 10 bis zur Beratung von Art. 17 zurückgestellt. Art. 11 (Art der Abstimmung) wird nach kurzen Bemerkungen von Berichterst. Nieder und Rembold (Zent.) ebenfalls zurückgestellt, Art. 12 (Ungiltige Stimmzettel) desgleichen. Art. 13 (Ermittlung des Abstimmungs-Ergebnisses), ebenso Art. 14 (Feststellung des Wahlergebnisses) wird in der Fassung des Entwurfs angenommen. Die Abstimmung über Art. 15 (Verfahren bei der Kreiswahlkommission) wird wieder zurückgestellt bis zur Beratung von Art. 17. Art. 16 (Verteilung der Abgeordnetensitze an die Partei) wird nach eingehendem Bericht des Berichterstatters Nieder (Zent.) angenommen. Ueber Art. 17 (Verteilung der Sitze an die einzelnen Bewerber) berichtet Berichterstatter Nieder (Zent.). Der Landtag beendigte zuletzt die Beratung des Kreiswahlgesetzes unter Streichung des Verzugszeichens auf den Wahlvorschlägen.
— 5. April. (198. Sitzung.) Die Zusammenstellung der zu dem Verfassungsgesetz gefaßten Beschlüsse wird genehmigt und die dagegen eingegangenen Petitionen werben für erledigt erklärt. Bei der Abstimmung wird das Gesetz'mit 6 9 gegen 18 Stimmen angenommen. Mit Nein stimmten nur die Ritter und Prälaten. Frhr. v. Mittnacht stimmte nicht. Als der Präsident das Ergebnis der Abstimmung verkündet, konstatiert er, daß die Annahme mit mehr als der erforderlichen Zweidrittelsmehrheit erfolgte. (Lebhafter Beifall. Frhr. v. Wöllwartb: Danke schön!) Die Abgg. Geß, Sachs, Aldinger, Hartranft (Freudenstadt), Haffner, Balz. Commerell, Pfaff, Krauß, Schürer, Spieß als Mitglieder der Fraktion der deutschen Partei haben sich dahin geeinigt, bei der Endabstimmung dem Entwurf eines Verfassungsgesetzes zuzustimmen. Sie geben hierüber nachstehende Erklärung ab:
I) Wir müssen an der Anficht fekhalten, daß es erwünscht gewesen wäre, von der Einführung des Proportionalw hisyfieinS abzusehen. Bon den Vorzügen dieses, nach der eigenen Erklärung der Regierung in einem größeren monarchischen Staat bis jetzt praktisch nicht erprobten Wahlsystems haben wir uns auch durch die Verhandlungen der Abgeordnetenkammer nicht zu überzeugen vermocht. 2) Wir haben jedoch unseren Bedenken gegen die Anwendung bei Proporiionalwahlsyfiems auf die Wahl von 2t Kreisabgeordneten bei der Endabstimmung aus dem Grunde eine Folge nicht gegeben, weil nach anderen Richtungen der Verfassungs- entwuri in Verbindung mit dem Wahlgesetzentwurfe sich durch die Verhandlungen, insbesondere durch mehrere unseren Forderungen entsprechende Beschlüsse so gestaltet hat, daß er im ganzen Vorteile darbietet, welche die Nachteile überwiegen, und daß sonach durch die Annahme der Vorlage ein Fortschritt im Veriassungs- leben unseres Landes herbeigcführt wird.
Seitens des Zentrums wird folgende Erklärung abgegeben :
Unsere heutige Abstimmung über den Entwurf eines Ver- fassungsgesetzes müssen wir als eine nur vorläufige bezeichnen, weil abweichende Beschlüsse der ersten Kammer bei wichtigen Punkten vorzusehen find, welche eine nochmalige Beratung im Hause erforderlich machen. DaS Ergebnis der bish-rigen Beratungen beoarf nach unserer Auffassung in doppelter Richiung einer Aendc- rung und Ergänzung: I) Die Beschlüsse über die Ernennung erblicher Mitglieder der ersten Kammer und über das den Standes- hecren zustebende Recht der Stellvertretung sind für uns unannehmbar. 2) Durch die Beschlüsse über die Aenderung der Zusammensetzung der ersten Kammer wird eine wesentliche Verschiebung der konfessionellen Verhältnisse im anderen Hause zu Ungunsten der Katholiken eintreten. Wir müssen aber wünschen, daß dar Maß von Rechtsschutz, welches den Katholiken durch hochherzige Entschließung der gesetzgebenden Faktoren in der Verfassungsurkunde gewährt worden ist, durch diese Aenderung auch für eine spätere Zukunft nicht gefährdet werden könne. Wir verlangen deshalb als Ersatz für den in der gegenwärtigen Zusammensetzung der ersten Kammer lie. enden Schutz der kontesswt ellen Minderheit des Landes eine genauere Festsetzung der in Z 78 der BerfassungSurkunde gewährleisteten Rechte und werden zu diesem Zwecke einen Initiativantrag der verfassungsmäßigen Beratung unterbreiten. Unsere endgültige Stellungnahme behalten wir uns demgemäß vor.
Der Gesetzentwurf, betreffend die Landtagswahlen, wird mit 78 gegen 10 Stimmen angenommen. Ein Teil der Privilegierten stimmte hier mit Ja, auch Frhr. v. Mittnacht. — Der Gesetzentwurf, betreffend die Kreiswahlcn, wird mit 62 gegen 19 Stimmen angenommen. Ein Teil der Mitglieder der deutschen Partei fehlte bei dieser Abstimmung. Die Privilegierten stimmten mit Nein. Frhr. v. Ow und Hege enthielten sich der Abstimmung. Frhr. v. Mittnacht stimmte mit Ja. — Schluß der Sitzung 10^ Uhr. Nächste Sitzung: Dienstag 12. April nachmittags 4 Uhr.
LarrdeSrrachetchte«.
* Alten steig, 6. April. Viele tausende von jungen Leuten, die als selbständige Christen in den letzten Tagen in den Bund der kirchlichen Gemeinschaft ausgenommen sind, bereiten sich damit vor, auch in das Leben aus dem Elternhause hinauszutreten, für die Erwerbung des täglichen Brodes die nötigen Kenntnisse zu erlangen, nachdem sie die allgemeinen Kenntnisse in der Schule erworben. Verschieden sind die Berufe: da muß der Kopf arbeiten, dort die Hand, hier klingt ein tönender Name für die Thätigkeit, dort nur ein schlichtes Wort. Aber Eins ist allen Berufen gemein; wer heute vorwärts kommen will, der muß ein tüchtiger Arbeiter sein, er muß das, was seinem Beruf zu eigen gehört, auch beherrschen. Unsere Zeit kann keine malten und kenntnislosen Männer gebrauchen, wir brauchen ganze Leute, nicht Pfuscher! Und erfreulich fft's, daß immer mehr wieder das Streben nach eigenem Herde, noch eigener Selbständigkeit auflebt. Nicht Jedem ist's bcschieden, ein solches Ziel zu erreichen, aber er soll es versuchen, es zu erreichen. Immer wird er dann als ein Mann dastehen, der wirklich etwas weiß, der keinem Rohr im Winde gleicht, sondern mit sich selbst abmachen kann, was ihn bewegt. Solche Leute, mögen sie stehen wo sie wollen, sind immer eine Zierde deutschen Bürgertums!
* Altensterg, 5. April. Ein Erlaß HF Ministeriums des Innern ordnet die verschärfte Ueberwach- ung des Verkehrs mit Kinderpfeifen und anderem Kinderspielzeug an, nachdem vorgenommene Untersuchungen ergeben haben, daß manche dieser Sachen so stark
bleihaltig sind, daß die Gesundheit dadurch gefährdet werden kann.
* Nagold, 4. April. Vor einigen Tagen wurde bei der Feldbereinigung auf der Markung Rohrdorf eine 24 Pfund schwere Kanonenkugel ausgegraben, welche wohl aus dem 30jährigen Kriege stammt.
* Calw, 4. April. (Hühnercholera.) Unter den Hühnern herrscht gegenwärtig die sog. Hühnercholera, der sehr viele Tiere zum Opfer fallen. Eigentümlich ist, daß die Krankheit einen überaus schnellen Verlauf nimmt. Während abends an den Hühnern noch keine Spur von Krankheit zu finden ist, liegen morgens schon mehrere tot im Stalle. In einem Ort verendeten in letzter Woche in einem Stall in einer einzigen Nacht 8 Stück.
* Mannheim, 2. April. Ein Prozeß von prinzipieller Bedeutung kam heute vor der ersten Civilkammer des hiesigen Landgerichts zum Austrag. Am 6. August v. I. schlossen die Bäckermeister der Stadt Schwetzingen einen Vertrag, wonach auf die Dauer eines Jahres die Bestimmung des Brotpreises durch die Bäckervereine von Monat zu Monat erfolgen sollte. In der Monatsversammlung vom 28. August beschlossen sodann 9 Mitglieder einstimmig, für den Monat September den Bcotpreis auf 52 Pfennig für vier Pfund Weißbrot und 44 Pfennig für vier Pfund Schwarzbrot festzusetzen. Ein Bäckermeister, der in dieser Versammlung nicht anwesend war, hielt sich nicht an diese Abmachung, sondern verkaufte den Laib Brot um 2 Pfennig billiger. Die Innung »erfüllte ihn wegen Vertragsbruch in die festgesetzte Konventionalstrafe von 100 Mk. und als er sich dieser nicht unterwarf, erhob die Bäckervereinigung Klage gegen ihn. In der ersten Instanz wurden die Kläger abgewiesen. Das Amtsgericht war der Ansicht, daß das Avkommen den Grundsätzen der Gewerbefreiheit und den guten Sitten widerspreche. Der als Sachverständiger gehörte Obermeister der Mannheimer Bäckerinnung, H.rr G. Wenneis, bezeichnete heute auf Grund einer detaillierten Kalkulation die Schwetzinger Brotpr-ise als sehr mäßig. Von einer Ausbeutung des Publikums könne keine Rede sein. Der klägerische V itreter, Rechtsanwalt Dr. Ebertsheim, führte u. A. aus, eine Ausbeutung des Publikums könne nur bei einem Artck l Vorkommen, der ein beschränktes Produttionsgebiet habe, wie bei Kohlen. Petroleum, Kali. Hier könnten Ringe allerdings Preise bilden, die außer dem Verhältnis zu den Produktionskosten ständen. Im gegebenen Falle sei aber Gelegenheit zur Konkurrenz vollauf gegeben. Es könnte sich nicht nur eine unbeschränkte Zahl unabhängiger Bäcker in Schwetzingen niederlassen, sondern auch die Umgegend könne billigeres Brot liefern. Das Gericht schloß sich dieser Auffassung im Allgemeinen an und verurteilte den Beklagten zur Zahlung.
* München, 4. April. Im körperlichen Befinden des Königs Otto ist in den letzten Tagen eine Aenderung eingetreten. Der ärztliche Bericht hierüber lautet : Bei Sr. Majestät dem König wurde vor einigen Tagen entdeckt, daß der Urin zweifellos nicht unbeträchtliche Mengen Blutes enthalte. Die Untersuchung, soweit sie unter den gegebenen Verhältnissen möglich ist, gestattet den Schluß, daß es sich um eine Blasenblutung handelt, allerdings mit gleichzeitiger Reizung der Nieren. Wenn auch die Blasenblutung angesichts der gegebenen Verhältnisse und vorläufig nicht mit völliger Bestimmtheit eruiert werden kann, so darf doch ausgesprochen werden, daß der Zustand Sr. Majestät zunächst zu ernsten Bedenken noch keine Veranlassung giebt. Ob aber aus dem vorhandenen Leiden mit der Zeit nicht doch eine Gefahr für da» Leben erwachsen werde und innerhalb welcher Zeit dies der Fall sein könnte, ist vorläufig noch nicht abzusehen.
* Frankfurt, 4. April. Die Polizei hat gestern in der Münzgasse eine Falschmünzerwerkstätte mit