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1898.

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Zur Bewerbung auSgeltbrieben ist die in der zweiten GehalrS klaffe stehende Stadtpfarrei Alten steig.

u Die Konkurs Ordnung.

Das Inkrafttreten des neuen bürgerlichen Gesetz­buches für das deutsche Reich macht auch eine Abänderung der geltenden Konkurs-Ordnung erforderlich, eine Ar­beit, welche bereits das Parlament beschäftigt und dort umfangreiche Erörterungen hervorgerufen hat, fo um­fangreiche, daß bereits die Ansicht laut wurde, das In­krafttreten des bürgerlichen Gesetzbuches noch zu ver­schieben, um eine wirklich verbesserte und thunlichst vollkommene deutsche Konkursordnung ausarbeitcn zu können. Wir können verzeichnen, daß die Zahl der Konkurse und der Summe der in den Konkursen ver­lorenen Gelder im Deutschen Reiche keine übermäßig große, oder keine verhältnismäßig höhere ist wie in anderen Ländern. Aber die Ausfälle sind immerhin beträchtlich genug. Der Zug des Deutschen,billig" zu kaufen, spielt auch in den Konkursen eine bedeutende Rolle. Die Spekulation, billige Waren dem Publikum zu bieten, hat eine Ueberproduknon in Geschäften mit noch nie dagewesenen Preisen" geschaffen, die alle dem soliden Mittelstand schaden, von denen ein Teil pro­speriert, die Mehrheit sich aber schließlich selbsttod macht". An Ersatz fehlt es dann freilich nie, und oft genug sind die Inhaber solcher verkrachter Firmen nach einigen Monaten wieder flott auf dem Platze, um das Geschäft des billigen Mannes von Neuem zu beginnen. Ja, weiter noch: Nicht wenigemodernste" Geschäfts­leute rechnen von vornherein mit dem Konkurs, um da­durch ihrer Verpflichtungen gegen die Lieferanten zum größten Teil ledig zu werden und so ein Extra-Ge­schäft zu machen. Recht ist das nicht, aber das Gesetz läßt das zu, es verschuldet damit ganz offen schwere wirtschaftliche Schädigungen. Es ist hier ganz unleug­bar ein Punkt, wo eingesetzt werden, wo die Konkurs­ordnung schärfer gestaltet werden muß. Nun wird allerdings gesagt, eine Konkursordnung zu finden, die es Jedem recht macht, ist unmöglich. Das stimmt, so ist es überhaupt in allen Dingen. Aber wenn aus Je­manden Rücksicht zu nehmen ist, so doch aus die So­lidität, nicht auf die Unsolidität in erster Reihe. Man sagt weiter, wenn ein Zwangsvergleich nicht zu schwer gemacht weide, jo werde cs dem Schuldner späterhin leichter möglich few, seine Gläubiger, die ja rechtlich dann nichls mehr zu fordern haben, freiwillig zu be­friedigen. Das klingt sehr schön, nur zu schön! Wenn einmal eine Statistik darüber aufgestellt würde, wie­viel Bankerotteure nach beendetem Konkurs ihren Gläu­bigern freiwillig gerecht wurden, nachdem sie wieder zu Besitz gekommen waren, so würden die Ergebnisse wohl ziemlich schmal sein.

Die Konkursordnung soll den freien und thütigen Handel nicht unterbinden, sie soll unverschuldeten ge­schäftlichen Rückgang nicht drakonisch treffen, aber sie soll die frivole Schuldenmacherei nicht noch zum Schaden des soliden Geschäftsmannes unterstützen. Ein Kaufmann, der weiß, ui drei Monaten machst du Konkurs und bist dann die Haupisumme deiner ge­schäftlichen Verpflichtungen los, kann in diesem letzten Quartal vor der mit lächelndem Munde erwarteten Katastrophe ruhig zu noch nie dagewesenen Preisen verkaufen und verdient doch noch. Soweit wollen wir aber die Freundschaft mit modernen intelligenten Geschäftsleuten nicht treiben, wir wollen eine festere Grenze gezogen sehen, die der Ueberschuldung vor­beugt. Darnach kann und muß sich jeder richten, und wer das nicht will, nun der wandere wegen Betruges ins Gefängnis. In gleicher Weife wäre auch zu erwägen, ob nicht den zur Ableistung des Offenbarungs-Eides allzubereiten Leuten diese Bereit­willigkeit durch alljährlichen Aushang ihrer Namen an Gerichtsstelle etwas zu mindern wäre.

Geradezu Unsummen, die Jahr für Jahr in Bankrotten und in Folge von Offenbarungs-Eiden verloren gehen, muffen bis zu einer gewissen Grenze

Samstag, 19. Jebrrrar

immer ertragen werden, aber die Frage, ob die Höhe der Verluste nicht vermindert werden kann, darf nicht unbedingt verneint werden. Zu den praktischen Maß­nahmen, die auf unser gewerbliches Leben günstigen Einfluß ausüben können, gehört auch eine Konkurs­ordnung, die durchaus nicht übermäßig streng zu sein braucht, die aber doch heilsam wirken muß.

LeuL?ch<r Reichstag.

* Berlin, 15. Febr. 1. Beratung des Gesetz- entwurfs betr. die Postdampfschiffverbindungen. Staats­sekretär Podbielski führt aus, im Hinblick aus die Beratung des vorigen Jahres' und auf die ausführliche Begründung des Entwurfs dürfte eine große Einführungsrede überflüssig sein. Die Vorlage stellt eine Verbesserung gegen das Vorjahr dar. Die Schnelligkeit der Dampfer ist vermehrt worden. Die Vorlage steht auf dem Boden der Thatsachen. Sie hat aber eine höhere Bedeutung erworben durch unsere Erwerbung in China. Von der 4. Stelle im Weltverkehr sind wir aus die 2. gerückt. Wir können unseren Warenumsatz noch viel erheblicher vermehren, wenn unsere Verbindungen vermehrt werden. Die bestehenden Verbindungen genügen nicht, zumal die englisch-französischen Dampfer in einem 14tägigen Turnus laufen. Gerade in Ostasien liegen Produktions- ^ reiche Länder, die zum Warenaustausch vielleicht besser ^ befähigt sind als manche afrikanische Kolonie. Der! norddeutsche Lloyd ist uns entgegengekommen. Durch schnelle Verbindung für Post und Personen würde auch der Warenverkehr gesteigert werden. Wir hoffen, der Reichstag werde die Vorlage annehmen im Interesse des Welthandels, im Interesse des Absatzes und im Interesse guter Postverbindungen. Hat doch Deutsch­land im Weltpostverkehr immer eme führende Stellung eingenommen und wird sie auch behalten. (Beifall.) Abg. Frese (frs. Vg.) rühmt die deutschen Reichs­postdampfer, die dem Ansehen des deutschen Namens Verbreitung geschafft hätten. Deutschland habe in Kmutschau gerade noch zur rechten Stunde eine vor­zügliche Erwerbung gemacht. Zum Wettbewerb im Weltverkehr gehöre auch der deutsche Postdampfer, der den auswärtigen ebenbürtig gemacht werde müsse. Der Vertrag des Lloyd mit dem Reich fei für das Reich außerordentlich günstig. Im Verkehrsleben bedeute Stillstand Rückgang. Es gäbe da nur ein Vorwärts, darum sei es reckt, wenn die Regierung vom Lloyd verlange, daß die neuen Dampfer eme vermehrte Maschinenkraft haben müßten. Uebrigens seien die Unkosten des Lloyd außerordentlich bedeutend. Der vermehrte Verkehr fordere eine Vermehrung und Verbesserung der Verkehrsmittel auch auf dem Wasser. Wir mühten uns den uns zukommcnden Teil im Weltverkehr sichern. Redner weist schließlich auf die Veränderungen hin, die die sibirische Eisenbahn ver­ursachen würde, die jedoch nicht allzu bedeutend seien für den Westen Europas, der am Schiffsverkehr fest- halten würde, sofern derselbe auf der Höhe stehe. Für den Passagier-Verkehr dürfte die Eisenbahn keine allzu­große Konkurrenz bieten, wenn nur die Postdampfer genügende Schnelligkeit und genügend häufige Ver­bindungen bieten würden. Redner beantragt die Uebcrweifrmg an eine besondere Kommission. Hierauf vertagt sich das Haus.

* Berlin, 16. Februar. Zweite Beratung des Antrags Auer und Genossen betreffend das Recht der Versammlung und Vereinigung, sowie das Recht der Koalition. Z 1 behandelt das Recht aller Reichs- ongehörigen ohne Unterschied des Geschlechtes sich zu versammeln, die Aufhebung des Anmeldezwangcs von Versammlungen und setzt für Versammlungen und Umzüge in der -Öffentlichkeit eine sechsstündige Anzeige- srist vor derselben fest. Abg. Geyer (Soz.) be­fürwortet den Paragraphen. Die unteren Organe der Behörden seien nicht berechtigt zur Beaufsichtigung. Die Minderjährigen würden in den Versammlungen durch die Aelteren im Zaume gehalten. Abg.

Rickert (freis. Ver.) betont die Wichtigkeit die Materie. Der bayerische Vereinsgesetzentwurf sei den Konser­vativen sehr unangenehm. Redner spricht seine Be­wunderung aus über die Leere des Bundesratstische-. Redner beantragt nochmalige Ueberweisung an eine Kommission, andernfalls behält er sich die Stellung besonderer Gegenanträge vor, da der Antrag Auer insbesondere eine Aufhebung des Koalitionsverbots nicht präzise enthält. Abg. Singer (Soz.) bemerkt, an die Leere des Bundesratstisches sei man gewöhnt, wenn nicht die landwirschastlichen Interessen oder solche der Großgrundbesitzer in Frage stehen. Es ist ein Zeichen für die Art der Wertschätzung, welche der Bundesrat den Wünschen der Volksvertretung entgegen­bringe. Abg. Bassermann (natl.) erklärt, seine Partei wünsche ein Reichsvereinsgesetz auf liberaler Grundlage. Abg. Lieber (Zentr.): Für den Antrag, so wie er vorliege, könne seine Partei nicht eintreten. Die Gründe dafür seien bekannt. Der Antrag Rickert (freis. Ver.) aus Verweisung an die Kommission wird abgelehnt. Hierauf begründet Müller-Waldeck den von ihm und Liebermann v. Sonnenberg eingebrachten Antrag auf Vorlegung eines Gesetzentwurfes, wonach für die Privatversicherungs­gesellschaften die staatliche Genehmigung und Prüfung der Versicherungsbedingungen vorgeschrieben werden soll. Direktor Wödtke erklärt, seit Jahren sei man im Staatsministerium des Innern mit der Aus­arbeitung eines Reichsversicherungsgesetzes beschäftigt. Die Grundzüge seien im Reichsamt des Innern schon durchberaten und es werde hoffentlich gelingen, den ' gesetzgebenden Körperschaften bald eine fertige Vorlage zugshen zu lassen. Abg. Liebermann v. Sonnenberg ist mit der Regierungserklärung zu­frieden und zieht deshalb den Antrag zurück.

LarrdeSnachrichten.

* Altensteig, 18. Febr. Der Hornung macht seinem Ruf als echter Wintermonat wieder alle Ehre. Kaum hat das kurze Zeit währende Thauwetter und einige Regenfälle mit den Schneeschichten, die auf den höher gelegenen Waldorten die Höhe bis zu 1^2 Meter erreichten, etwas aufgeräumt, so stellte sich schon wieder Schneegestöber ein, das hoffentlich dieverpfuschte" Schlittenbahn, ein Schrecken für die Fuhrleute, wieder in Stand setzt.

,Nar 'lunter mit der Räue

Daß ba!d sich dann erfreue

An Frühlings Lom e»schein

Der Mensch, ob groß ob klein!"

Vereinzelter Vogekgesang ließ sich heute vormittag während des Schneegestöbers hören und wenn der Kontrast auch eigentümlich anmutete, so eröffnet er doch die schöne Hoffnung auf den nahenden Frühling, der des Winters Macht brechen wird.

* Nagold, 16. Febr. Vom Ministerium des

Innern ist an die bürgerlichen Kollegien der Städte des 7. württ. Wahlkreises die vertrauliche Anfrage gerichtet worden, ob im Bezirk eine Strömung für die sofortige Vornahme einer Neuwahl wahrzunebmen sei oder ob die Wahl mit den allgemeinen Wahlen vorgenommen werden solle, da der neue Abgeordnete wohl kaum noch an den Beratungen des Reichstags teilnehmen könnte. Die allgemeine Ansicht im Wahl­kreise spricht sich gegen eine sofortige Wahl aus. Auch das Ministerium scheint der Ansicht zu sein, daß eine Hinausschiebung der Ersatzwahl bis zu den allgemeinen Wahlen statthaft sei. (N. Tgbl.)

* Calw, 10. Februar. Nachdem die im Kauf des Badhotels Teinach bedungene Anzahlung von 230000 Mark geleistet worden, ist das Anwesen nun förmlich in den Besitz des neuen Käufers, Gustav Brake, über­gegangen und deshalb der frühere Besitzer Ludwig Bauer aus der Zivilhaft gestern Mittag entlassen worden. Von einer Untersuchung wegen betrügerischen Baukerotts war keine Rede. Der neue Besitzer will das Anwesen nicht selbst betreiben, sondern Hotel und