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1898.

Amtliches.

Das K- Qberamt Nagold hat anläßlich der Behandlung von Rentkngesuchen und durch das Ergebnis der von dem Be- zirksveitreten der Württ. Invalidität^- und Alters-Versicheiungs- Anstalt bei den Krankenkasfen und Onsbehörden angestellten Erhebungen die Wahrnehmung gemacht, daß bezüglich der Ein­teilung der Versicherten in die gemäß Z 22 des Jnvaliditäts- und Altersversicherungsgesetzes vom 22. Juni 1889 gebildeten Lohnklafsen nicht richtig verfahren wird, insofern nach der im Frühjahr 1892 mit Wirkung vom 1. Januar 1893 an erfolgten Neufestsetzung und Erhöhung der orts­üblichen Tagelöhne gewöhnlicher Tagearbeiter im Bezirk Nagold und der für die Krankenkassen des Bezirks pro

1. Januar 1893 gleichfalls eingetietenen Erhöhung der durchschnittlichen Taglöhne gewerblicher Ar­beiter, bezw. der Kassen Mitglied er, dieweib­lichen" Versicherten durchaus in der Lohnklasse l belassen wur­den, obgleich mit der eingetretenen Erhöhung der Taglöhne er­wachsener weiblicher Personen von 1 auf 1 20

auch die Einteilung der weiblichen Kranken-Kasfen-Mitglieder und der unter 8 22 Ziffer 5 deS Gesetzes fallenden, nicht in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigten weiblichen Arbeiter und Dienstboten in die Lohnklaffe II. hätte erfolgen sollen.

Zum Zweck der Bemessung der Beiträge und Renten sind nach 8 22 des Reichsgesetzcs über die Jnvaliditäts- und Alters­versicherung vom 22. Juni 1889 vier Lohnklassen gebildet, in welche die Versicherten nach ihrem Jahresarbeitsverdienst eingeteilt werden müssen, und zwar

Klaffe I. bis zu . . 350 einschließlich,

II. von mehr als 350 bis 550

III. ... 5504L bis 8504L

IV. . . 8504L

Als Jahresarbeitsverdienst gilt aber nicht der that- sächlich verdiente Lohn oder Gehalt, sondern es sind folgende Sätze maßgebend:

1. Für die in der Land- nnd Forstwirtschaft be­schäftigten Personen einschl. derlandwirtschaftlichen" ! Dienstboten, sofern sie nicht Mitglieder der Bezirkskranken- kasfen Nagold oder Altenstrig sind, der für sie von K. Kreis­regierung festgesetzte durchschnittliche Jahresarbeitsverdienst. Dieser betlägt nach der in Nr. 205 von 1897 des Amtsblatts erfolgten Veröffentlichung für den Bezirk Nagold für erwachsene männ­liche Personen in einzelnen Gemeinden 400 -4L und in andern 5004L, für erwachsene weibliche Personen teils 2504L und 3004L. Hienach sind diese Arbeiter bezw. Dienstboten in sämtlichen Gemeinden des Bezirks gleichmäßig zu behandeln, mithin die männlichen in Lohnklasse II, die weiblichen in Lohnklaffe I einzuteilen bezw. zu belassen;

2. Für die Mitglieder der Bezirkskranken­kassen Nagold und Altensteig, mit Einschluß der diesen Kaffen beigeiretcnrn land- und forstwirtscha'tl. Arbeiter, der ZOOfache Betrag des für die Krankenkassenbeiträge maßgebenden durchschnittlichen Taglohns. Letzterer ist nach den erneuerten, am 1. Januar 1893 in Wirksamkeit getretenen Statuten dieser Kran­kenkasse für erwachsene männliche Kassenmilglieder auf 1 .4k. 70 ^ (Jahresarbeitsverdienst 5104L) für erwachsene weib­lich e Mitglieder auf 1 ^L 20 ^ (Jahresarbeitsverdienst

3604L) festgesetzt, so daß beide Kategorien von Ver­sicherten (männl. und weibl. Arbeiter) in die Lohnklasse II. fallen, die weiblichen mithin von der I. in die II. Klasse kommen. Die über 16 Jahre alten, «inen Geldlohn beziehenden Lehr­linge (beiderlei Geschlechts) gehören jedoch in die Lohnklasse I., da für dieselben die durchschnittlichen Taglöhne jugendlicher Arbeiter mit 14L 10 ^ bezw. 70 ^ (Jahresarbeitsverdienst

330 bezw. 2104L) maßgebend sind.

Die gleichen Verhältnisse bestehen für die Kranken kassederFabrikarbeiterin Rohrdorf;

3. für alle übrigen Versicherten mit Einschluß der Mit­glieder der Bezirkskrankenpflege-Versicherung, sofern fie nicht land- und forstwirtschaftl. Arbeiter oderlandwirtschastl." Dienboien sind, der 300fache Betrag des ortsüblichen Tag lohns gewöhnlicher Tagearbciter des Beschäftigungsorts, wel­cher mit Wirkung vom 1. Januar 1898 a» für (erwachsene) n n liche Personen in den Gemeinden Enzthal und Spielberg je 24L 20 Berneck 24L, in den übrigen Gemeinden des Bezirks Nagold je 14L 70 für weibliche Personen in den Gemeinden Enzthal und Spielberg je 14L 40 in Berneck und den übrigen Gemeinden je 14L 20 ^ beträgt. Es sind so­mit von diesen Versicherten, zu welchen insbesondere Be­dienstete, Nähterinnen, Wäscherinnen, Bügler­innen re. und die nicht in derLandwirtschaft" beschäftigten Dienstboten gehören, die m än nl i ch en Personen in den Ge­meinden Enzthal, Spielberg und Berneck künftig in die Lohnklasse III., die männlichen Personen in den übrigen Ge­meinden und die weiblichen Personen in sämtlichen Gemeinden des Bezirks je iu die Lohnklasse II einzuteilen.

Hiebei find noch die Vorschriften des 818 Abs. 2 und 3 der BollzugSverfügung vom 24. Oktober 1890 (Reg.-Bl. S. 241) zu beachten, wornach für die Bestimmung der Lohnklasse, nach wel­cher die Versicherungsbeiträge zu entrichten sind, ein niedrigerer als der nach obigen Vorschriften Ziff. 13 sich berechnende Jahres- arbeitSverdienst i» keinem Falle, insbesondere auch dann nicht zu Grunde gelegt werden darf, wenn der thatsächliche Jahresarbeits- Verdienst der Versicherten ein niedrigerer ist, dagegen die Verstche- rung in einer höheren Lohnklasse. als teijenigen, welche sich aus der Anwendung der »orstchend erläuterten Bestimmungen rrgiebt,

zulässig ist, wein Aibeiigeber und Versicherter darüber einver­standen sind. Wenn es sich übrigens um Personen handelt, deren thatsächlicher Jahresarbeitsverdienst die vorstehenden Normalsätze erheblich überschreitet (z. B. bei Bediensteten, Bekiebsbeamten, Handlungsgehilfen, hoher gelohnten Arbeitern), so ist es Aufgabe des Einzugsbeamtcn, die Beteiligten ausdrücklich darüber zu be­fragen, in welcher Lohnklasse die Veisicherung bezw. Cnttichiung der Beiträge gewünscht wird.

Für etwaige Nachzahlung von Versicherungsbeiträgen wird darauf aufmerksam gemacht, daß für die unter Ziffer 2 und 3 dieser Bekanntmachung fallenden weiblichen Personen Bei­tragsmarken I. Lohnklasse nur bis zum 31. Dezember 1892 ver­wendet werden dürfen, für spätere Beitragszeilen vom 1. Jan. 1893 aber mindestens Marken II. Lohnklasse im Fall der Nachzahlung zu verwenden sind, und daß die unter Ziff. 3 fallenden männlichen Personen in den Gemeinden Enzthal, Spielberg und Berneck bis zum 3l. Dezember 1897 gleichwie die Versicherten der übrigen Gemeinde» des Bezirks der Lohn- klaffe II. zugeleilt waren.

Die Staatsprüfung für Feldmesser hoben u. a. mit Erfolg bestanden: Albert Jörg von Alibulach, OA. Calw; Karl Roih- fuß von Baiersbronn, OA. Freudenstadt.

In Altheng st ett ist die Maul- und Klauenseuche ausgebrochen.

Deutscher Reichstag.

* Berlin, 11. Jan. Der Präsident eröffnet die Sitzung nnt geschäftlichen Mitteilungen. Auf der Tagesordnung steht die Novelle zum Gerichtsverfassungs- Gesetz, zur Strasprozeßordnung und die Civilprozeß- Ordnnng, deren Beratung von Staatssekretär Nieberding in längerer Rede eingeleitet wird. Abg. Rintelen hält cs für gut, bei diesen Vorlagen die Erledigung auf das unbedingt Notwendigste zu beschränken und das Nützliche für eine spätere Zeit vorzubehalten. Nach weiteren Ausrührungen der Abgg. Gamp(Reichsp.), Cuny (notl.), Träger (freis. Vp.) und Dziembowski (Pole) wird die Beratung vertagt.

Karrdesuachrichte«.

ü. Pfalzgrafenweiler, 10. Januar. Ihr Correspondent war diesmal leider verhindert über die Weihnacbtsfeierlichkeiten, welche hier stattsanden, be­richten zu können und möchte doch wünschen, daß im Tannenblatt" von denselben noch kurze Notiz ge­nommen wird. Der Liederkranz versammelte seine Mitglieder im geräumigen Sternsale um den Weih­nachtsbaum, wobei Mönnerchöre, dramatische Szenen und Solos in angenehmer Abwechslung vorgesührt wurden. Im gleicden Lokale feierte der neugegründete Schützenverein sein Weihnachtssest. Durch komische Szenen und musikalische Aufführung (Kapelle der Ge­brüder Bosch) wurden die zahlreich Anwesenden in heiterer Stimmung erhalten. Den Abschluß bildete je eine Gabenverlosung.

* Calw, 8. Jan. Zeichenlehrer Dinkelacker feierte gestern sein 25jähriges Jubiläum als Lehrer an dem Reallyceum, der Volks-, Mittel- und gewerblichen Fortbildungsschule. In Anerkennung seiner langen und erfolgreichen Thätigkeit an den hiesigen Schulen haben die bürgerlichen Kollegien dem Jubilar eine Erhöbung seines Gehaltes um 200 Mk. beschlossen.

* Aus dem Murgthale wird demSchwäb. Merkur" geschrieben: Unbestritten ist das badische Murgthal viel schöner und romantischer als das württem- bergische. Indes kann nickt geleugnet werden, daß die schönste Partie desselben die Umgebung von Schwarzenberg ist, die wirklich wildromantisch genannt werden darf. Romantisch in erster Linie durch die großartigen Felspartien, durch die enge Thalschlucht beim Eintritt in das Schwarzbachthal, durch die hohen Berge und die dunklen Wälder, deren Anblick den Unterländer ans alpine Gebiet erinnert. Und all diese Herrlichkeit soll nun zerstört werden, weil die alten bemoosten Felsen für die Staats- und Gemeinde­straßen ein gutes Beschotterungsmaterial abgeben! Da die großartigen Felspartien ein Privatbesitztum sind, so kann natürlich auf den Besitzer derselben nicht eingewirkt werden; umsomehr aber muß man bedauern, wenn Staat und Forstamt Dinge zulassen, die nach unserer Ansicht kaum zu verantworten sind. Der Zu­zug von Kurgästen, der jedes Jahr von aller Herren

Länder nach Schönmünzack geht, wird wohl bald Nach­lassen, wenn die Naturschönbeitcn zerstört werden. Andererseits besitzt der Staat auf der gegenüberliegenden Seite des Murgthales Felsgruppen, die ihm als Be­schotterungsmaterial nicht günstig genug erscheinen, weil sie, viel zu sehr verwittert, dem Einsturze nahe sind. Und diese bedrohen nicht den Flußlauf der Murg, sondern die Landstraße, auf der den ganzen Tag ein reger Verkehr herrscht. Möge man also den schon jetzt stattfindenden Sprengungen ein Ziel setzen; ein größerer Erfolg würde die Arbeit lohnen, wenn die mächtigen Felsblöcke im Murgbette selbst durch Staatshilfe allmählich beseitigt würden.

* Stuttgart, 11. Jan. Das Königspaar mit Prinzessin Pauline wird sich, wie in Hofkreisen ver­lautet, an den Festlichkeiten aus Anlaß der Thron­besteigung der Königin Wilhelmine der Niederlande nach Holland begeben.

* Die Veteranen, die Anspruch auf die Kaiser- Wilhelm-Medaille haben, werden sich noch längere Zeit gedulden müssen, ehe sie in den Besitz dieser Denk­münze kommen werden. Nicht weniger als 800000 Meldungen sollen dafür vorliegen, während bis zum 1. April 1898 erst 200000 Stück geprägt werden können.

* Vor Kiau-tschau befindet sich außer dem Kapitän­lieutenant Geßler noch ein zweiter Stuttgarter, der schon seit 10 Jahren in Shangai lebende Sohn des Geh. Hofrat Dr. O. Schmidt. Derselbe, durch seine Reisen in China mit Land und Leuten, Sitten und Gebräuchen sehr vertraut und der chinesischen Sprache mächtig, ist auf dem Admiralsschiff, dem deutschen PanzerKaffer" als Dolmetsch verwendet und hat die Besetzung des Hafens von Kiau-tschau mitgemacht.

* Cannstatt. 8. Jan. Das Neckareis, welches durch die Witterung der letzten Tage sehr brüchig geworden und nur oberhalb der König-Karls-Brücke noch standhielt, wurde trotz der bestehenden Gefahr immer wieder betreten. Hiebei brachen sieben Personen ein. die aber alle, ohne Schaden zu nehmen, wieder aufs Trockene gebracht werden konnten.

* Schorndorf, 9. Januar. Viel besprochen wird seit gestern abend die Kunde, daß in dem be­nachbarten Weiler ein unständiger Lehrer vom Orts­vorstand mit 24 Stunden bestraft wurde, angeblich wegen seiner brieflichen Zurückweisung der dem Be­treffenden im Austrage des Schultheißen durch den Büttel in sein Kosthaus überbrachten mündlichen Ver­weises wegen privater und Schulangelegenheiten. Der Lehrer wurde mittags vor 12 Uhr auf das Rathaus gerufen, wobei es zwischen ihm und dem Ortsvorsteher zu scharfen Auseinandersetzungen gekommen sein soll, die mit der gewaltsamen sofortigen Einsperrung des jungen Mannes endigten. Die Aufregung in dem durch Parteizwist gespaltenen Orte ist um so größer, als die von Gemeindemitgliedern, Lehrer und dem Ortsschulinspektor gemachten Versuche, die Strafe auf­zuheben, an dem Widerstand des OrtsvorsteLers schei­terten. Das K. Oberamt forderte durch Extraboten Bericht ein.

* Ein bei Gölshausen bei Breiten gefundener Mammutzahn ist so groß, daß er fast einen Back­korb füllen würde. Er ist von der linken Seite der untern Kinnlade, das kann man an seiner schwachen Rundung erkennen. Die Unterseite, die in der Kinn­lade gewesen war, hat eine solche Höhlung, daß wohl der Nerv, der darin gesteckt sein wird, faustdick ge­wesen sein muß. An der Oberseite sind die gewun­denen Rinnen oder Riefen des Mahlzahns noch ganz gut erhalten und sehr fest, ja sie haben noch ihren Schmelz in natürlicher weißer Farbe. Die Seiten sind braun und haben das Aussehen wie vertrocknete Schleimhäute, sind aber ganz verkalkt und Ritze mit dem Messer zeigen weiße kalkige Streifen; nach unten ist die Masse bröckelig. Das Gewicht des Zahns ist