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Donnerstag, 6. Januar

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1898 .

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liesert.

Larr-eSrrachrichte».

* Altenfteig, 5. Jan. Wie wir vernehmen, ist das K. Postamt dahier von der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen beauftragt worden, Er­hebungen betr. Einrichtung einer Telephonanstalt mit öffentlicher Telephoystelle in Altensteig onzustellen und es besteht begründete Aussicht, mit Beginn des kommen­den Sommers in hiesiger Stadt den Anschluß an das Telephonnetz des Landes zu bekommen. Die Ein- richtung einer Telephonanstalt wird allerdings davon abhängen, ob Teilnehmer an derselben in Aussicht zu nehmen sind. Wir möchten deshalb den Interessen­ten die Beteiligung dringend ans Herz legen, damit die Sache zu Stande kommt. Im Interesse des nicht unbedeutenden Verkehrs der hiesigen Stadt wäre es sehr zu bedauern, wenn aus der Sache nichts würde.

* Altensteig, 5. Januar. (Allerlei.) In Breitenberg verunglückte beim Nenjahrsschießen ein junger Mann. Demselben ging ein Schuß durch die Hand, welche derart zerrissen wurde, daß der Mann sich in die Klinik nach Tübingen begeben mußte. Beim Neujahrsschießen in Calmbach wurde ein junger Mensch, der 17jährige Steinhauer Grether, von seinem Bruder in den Unterleib geschossen. Der Arzt hat das Geschoß aus dem Leibe entfernt. Die Verletzung ist schwerer Art. Die K. Regierung des Schwarz- waldkreiseS hat am 31. Dez. 1897 die Wahl des Gutsbesitzers Jakob Ziegler in Schömberg zum Schultheißen der Gemeinde bestätigt. Am 3. Jan. erhängte sich in der Parzelle Häslen, Gemeinde Baiersronn der verheiratete Taglöhner B. ... an seiner Stubenthüre. Familienverhäli nisse sollen den Mann zu der unseligen That veranlaßt haben.

Ebhausen. (Handwerkerversammlung.) (Einges.) (Schluß.) M. H. In dem neuen Gesetze wäre nun also der K 103e für uns der wichtigste, denn 1. er­klärt er uns, was uns das neue Gesetz Gutes bringen kann, und 2. verhehlt er uns nickt, daß das Ange­strebte nicht genügt, um den Meister der Gegenwart zur Mitarbeit zn begeistern. Sie Alle werden wissen, daß wenn das Handwerk erbalten bleiben soll, wir thätig sein müssen, so lange noch ein gesunder Hand­werkerstand vorhanden ist, was in 20 Jahren kaum mehr der Fall sein dürfte. Wir müssen demnach dem heutigen Handwerksmeister die Arbeit zu übertragen suchen. Aber der Meister der Gegenwart übernimmt solche Arbeit nur, wenn ihm dieselbe augenscheinliche Vorteile bringt, und das thut Z 103s nur in so­weit, als er im Absatz 7 bestimmt,daß die Handwerks­kammern in allen wichtigen, die Gesamtinteresien des Handwerks oder die Interessen einzelner Zweige des­selben berührenden Angelegenheiten gehört werden sollen." Jetzt ist die Frage, wann werden die Re­gierungen die Jnteressen-Vertretung als wichtig an- sehen? Antwort: Wenn die Handwerkerkammern der Dolmetsch einer möglichst großen Handwerksmeister- Vereinigung find. Jedem wird einleuchien. daß keine Regierung eine Eingabe der Handwerkerkammern für wichtig halten wird, wenn sie siebt, daß der Hand­werksmeister die ganze Sache mit der bisherigen Gleichgültigkeit behandelt, und dann können wir erleben, daß die Handwerkerkammern zu einer schrecklichen Unbedeutendheit zurücksinken, wenn die Regierungen nicht alsbald merken, daß die Handwerksmeister im Großen und Ganzen sich umHandwerkerangelegenheitenMmmcrn. Nur wir, und das Maß unserer Arbeitsfreudigkeit sind in der Lage, der Handwerkerkammer den richtigen Platz, den sie im Handwerkerleben einnehmen kann und soll, M sichern. M. H. Die erste Probe, die

die Handwerksmeister zu bestehen haben, wird die Wahl zur Handwerkskammer bilden, und um hier mit Glanz bestehen zu können, ist es nötig, daß jeder Handwerksmeister einer Vereinigung, z. B. dem Württ. Handwerker-Landesverband, einer Fachinnung, oder einem Gewerbeverein angehört, dessen Mehrzahl aus Handwerksmeistern besteht. Denn das ist sicher, daß kein Handwerksmeister der eurer solchen Vereinigung nicht angehört, bei der Wahl zur Handwerkerkammer, wahlberechtigt ist. Bon allen Handwerksmeister- Vereinigungen verspreche ich mir für unsere Verhält­nisse am meisten vom Württ. Handwerker-Landesverband, derselbe ist über das ganze Land verbreitet und besitzt jetzt schon eine große Mitgliederzahl. Was dieser Verband in seinen Statuten verspricht, das hält er auch, das beweist er in der Gründung einer Sterbe­kaffe schon, und wird, sobald dieselbe allgemein durch- gesührt ist, Kranken- und Witwenkaffen u. s. w. ins Leben rufen; ich bin überzeugt, wenn die Wohlthaten solcher Versicherungen ihre Wirkung einmal thun, wird sich erst das Allgemeinintercsie diesem Verbände zuwenden. Und so, werte Handwerksmeister, ist es eines jeden Pflicht, mitzuarbeiten an dem neuen Auf­bau des Handwerkes, und in seinem Kreise jeden noch fernestehenden unschlüssigen Handwerker zum allgemeinen Verband heranzuziehen, um zu zeigen, daß Energie und Schaffenslust beim Handwerksmeister genug vor­handen ist, um seine Sache selbst zu vertreten. Sehen Sie, alle Stände, vom Arbeiter bis hinauf zu den höchsten Beamtenkreisen, alle wußten sich schon längst die Vereinigung zu Nutzen zu machen, nur der Hand­werker erkennt solche noch nicht, denn in seinem Kon­kurrenzneid und Selbstsucht, ist er blind gegen solche gemeinnützige Bestrebungen, er fragt nicht ob der Andere etwas hat, wenn er nur selbst befriedigt ist. M. H. Noch ist es Zeit, einen Versuch zu wagen, dem Handwerk wieder auszuhelfen, allein, es ist die höchste Zeit, aber auch die Verhältnisse liegen günstig. Die Regierungen stehen hinter uns, um uns ber dieser schweren Arbeit zu helfen, sie werden alles aufbieten, um den stolzen freien Mittelstand dem deutschen Vater­lande zu erhalten und dieser Bundesgenosse ist stark. Allein die Regierungen und speziell die Württ. Re­gierung, so liebevoll und thatenbereit sie dasteht, will zunächst sehen, daß auch wir uns regen und zeigen sollen, daß wir Männer sind, die ihre Ausgabe richtig eikrnnen, und deshalb ist nöiig, daß wir uns endlich zusammenschließen, den Hader und Neid vergessen, und eine Familie bilden, die fest entschlossen ist, ihr Haus und Gut zu schützen. Vereinigt euch zu einer Orts­gruppe des Württ. Handwerker-Landesverbandes, wie eure Nachbarorte, Mindersbach, Nothfelden, Schönbronn, Effcingen, Wildberg u. s. w. Die Entschlossenen sollen beginnen, die Unentschlossenen folgen dann nach, möge dann auch mein Wunsch bei eurer Ortsgruppe oben anstehen,Gott schütze das Handwerk." Mechaniker Dengler dankte durch anerkennende Worte dem Redner für seinen Vortrag, schritt daun mit Hilfe der anderen Handwerksmeister aus Nagold zur Gründung der Ortsgruppe, wobei sich bald herausstellte, daß gerade Ebhausen ein jstarkes Glied in der Kette der Orts­gruppen, des W. Landesverbandes zu werden verspricht. Die regen Auseinandersetzungen, Fragen und Auf­klärungen zogen sich noch lange hin und legten Zeugnis ab von dem regen Interesse, das der Vortrag her­vorrief.

* §. Erzgrube, 2. Jan. Schon wieder ereilte den Guts- und Sägewerkbesitzer Schnierle von Schernbach ein Unglück. Als derselbe heute vormittag seinen Sohn, der gegenwärtig in Straßburg seine Militärzeit abdient, nach Freudenstadt führen wollte, kamen die Pferde aus der Schernbacher Steige (zwischen Erzgrube und Schernbach) in zu raschen Laus und unten an derselben warf das Gefährt um und schleuderte die Insassen aus demselben. Schmerle erhielt zwei etwa fingerslange Wunden am Kopf und klagte außerdem noch über Brustschmerzen, während

seine Söhne mit dem Schrecken davon kamen. In der nahegelegenen Wirtschaft zur Linde legte ihm Steucrwächter Rudolf von Baiersbronn, der gerade anwesend war, den ersten Notverband an.

* In Lützenhardt hat sich am Sonntag nach­mittag die 38jährige Bürstenbindersehefrau Magdalena Denver, Mutter von 8 Kindern, auf dem Bühnenranm ihres Hauses erhängt, während ihr Ehemann im Wirts­haus beim Schoppen saß und nichts Böses ahnte, lieber die Beweggründe zu dieser That verlautet nichts; gerichtliche und ärztliche Untersuchung wurde sofort eingeleitet.

* Teinach, 2. Januar. Unter sehr starker Be­teiligung wurde heute hier der Besitzer des Hotels zum Hirsch, L. Andler, zu Grabe getragen. In treff­lichen Worten schilderte der Geistliche, Pfarrer Scholl, den biederen Charakter des Verstorbenen, der es ver­standen hat, sich die allgemeine Achtung zu erwerben.

* Rottweil, 2. Jan. Seit den letzten Tagen scheint ein böser Gast bei uns eingezogen zu sein. Nicht selten sind zurzeit bei Kindern wie bei Er­wachsenen influenzaartige Erkrankungen, sich äußernd in hartnäckigem Husten, belegten Atmungs- und Sprech­organen und Kopfweh. Wir glauben, daß sich der­artige krankhafte Symptone noch rascher mehren, wenn die jetzige trockene Witterung nicht bald endet.

* Frickingen, 3. Jan. Anton Wengert, der vor einigen Wochen 19 römische Goldmünzen aus seinem Acker gefunden, hat neulich wieder einen aus 3 Goldmünzen bestehenden Fund gemacht. Diese Münzen haben die Größe goldener Fünsmarkstücke und stammen jedenfalls anS der römischen Kaiserzeit. Ihre Prägung ist jedoch nicht so gut erhalten wie bei den früher gefundenen Stücken.

* Stuttgart, 4. Jan. Mit dem 1. Januar d. I.

sind die neuen gesetzlichen Bestimmungen des Reicks- Handelsgesetzbuches (Abschnitt VI mit Ausnahme von 8), welche das Verhältnis zwischen Prinzipal und Handlungsgehilfe regeln, in Kraft getreten. Die wich­tigsten Punkte desselben sind: 1) die Kündigungsfrist muß für beide Teile gleich sein, sie darf nicht weniger als einen Monat betragen und kann nur für den Schluß eines Monats zugelasien werden. 2) Probe-Engage­ments sind verboten. 3) Die Gehaltszahlung muß spätestens am Schluß eines jeden Monats erfolgen. 4) Die Pflicht des Prinzipals zur Fortzahlung des Gehalts bei unverschuldetem Unglück des Gehilfen für die Dauer von 6 Wochen kann nicht mehr durch ent­gegenstehende Vereinbarung ausgehoben werden. 5) Die Schadenersatzpflicht des Prinzipals dem Gehilfen gegen­über wird schon jetzt nach den ZZ 842846 des bürgerlichen Gesetzbuches geordnet. 6) Dem Gehilfen muß auf sein Verlang«» ein Dienstzeugnis ausgestellt werden. 7) Sowohl das Konkurrenzverbot während der Dauer des Dienstverhältnisses, als auch die in den Engagementsverträgen vielfach enthaltenen Konkurrenz­klauseln nach Beendigung des Dienstverhältnisses sind erheblich zu Gunsten des Gehilfen abgeündert worden. Der kaufmännische Lehrvertrag ist vollständig neuge­regelt. Die einzelnen vorstehend angeführten Punkte haben eine rückwirkende Kraft auf die schon bestehen­den Anstellungsverhältniffe. (Schw. B.)

* Stuttgart, 31. Dezbr. (Landgericht.) In Markgröningen und der dazu gehörigen Teilgemeinde Thalhausen brach im Laufe des Monats August d. I. unter den Schweinen und dem Rindvieh die kurz vor­her erloschene Maul- und Klauenseuche aufs neue heftig aus, wodurch die Viehbesitzer bedeutenden Schaden erlitten. Die Ansteckung ging zweifellos von einer am 5. August auf der Station Großsachsenheim einge­troffenen Wagenladung von 120 Stück 8 Wochen alter Schweine aus, welche die Händlerfirma Gebrüder Ott in Oberlustadt (Pfalz) dorthin hatte gehen lassen. Drei Verkäufer der Firma nahmen die Sendung in Empfang und verkauften sie in der Umgegend. Einer von diesen, der verheiratete Jakob Fr. Burger von