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Donnerstag, 8. HKLober

Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg- 1 QQtr reichste Verbreitung.

Amtliches.

Bekanntmachung.

Durch Entschließung des Königl. Ministeriums des Innern vom 30. v. M. ist nachgenannten Personen das Ehrenzeichen für langjährige treu geleistete Dienste in der Feuerwehr verliehen worden und zwar dem

1. Roh, Gottfried, Küfer,

2. Schaible, Philipp, Tuchmacher,

3. Tafel, Friedrich, Tuchmacher,

Mitglieder der freiw. Feuerwehr in Altensteig,

4. Killinger, Gottlob, Küsermeister,

5. Klenk, Georg, Schuhmacher,

6. Rapp, Friedrich, Schmiedmeister,

7. Rapp, Georg, Wagnermeister,

8. Ziegler, Gottlieb, Zimmermeister,

Mitglieder der gem. Feuerwehr in Haiterbach,

9. Gauß, Michael, Schneider,

10. Proß, Johannes, Oekonom,

Mitglieder der gemischten Feuerwehr in Sulz. Den 3. Ott. 1896.

K. Oberamt. Ritter, A.-V.

Da in diesem Jahr auf mehreren Markungen des Bezirks ein Ukberhandnehmen der Feldmäuse zu bemerken ist, erläßt daS Kgl. Oberamt Nagold eine Aufforderung, alsbald die erforder­lichen Maßregeln zur wirksamen Vertilgung der Feldmäuse zu ergreife».

I ! Der italienisch-turresische Vertrag,

der am 30. v., einen Tag vor Ablauf des bisher geltenden, in Paris abgeschlossen worden ist, erlangt eine erhöhte Bedeutung durch den Umstand, daß durch ihn Italien das französische Protektorat über Tunis förmlich anerkennt, was bisher noch nicht der Fall war. Eine fernere Bedeutung dieses Vertragsabschlusses liegt darin, daß man ihn für den Vorläufer besserer Handels­beziehungen zwischen Frankreich und Italien ansieht und daß dadurch auch das politische Verhältnis zwischen beiden Staaten ein besseres zu werden verspricht.

Italien hat an und in Tunis großes Interesse. Die Fremdenzähl in diesem ehemals türkischen Vasallen­staate nimmt schnell zu, am meisten aus Italien, das etwa ein Viertel (rund 15 000) zu diesem Kontingent stellt, während die Franzosen, obwohl sie thatsächlich Herren des Landes sind, nur etwa 3000 Seelen in Tunesien zählen. Von jeher seit seiner Einigung hat Italien ein lüsternes Auge auf das ihm nahegelegene Land, wurde aber im Jahre 1880 von Frankreich über den Höffel barbiert, indem dieses unter nichtigen Vor­wänden von Algerien aus in Tunesien eindrang, das Land besetzte und den Bei von Tunis in Abhängigkeit von sich brachte.

Das war ein harter Schlag für das junge Italien, dessen nationale Ehre dadurch auf das empfindlichste berührt wurde. Daß ihm die Franzosen das schöne und von ihnen als sichere Beute betrachtete Tunis so­zusagen vor der Nase wegschnappten, führte zu einer tiefen und nachhaltigen Verstimmung gegen die lateinische Schwesternation und hat nicht zum wenigsten dazu bei­getragen, daß Italien im Gefühl seiner Isoliertheit und Ohnmacht sich dem mitteleuropäischen Bündnis an­schloß und dieses dadurch zumDreibunde" erweiterte.

Andererseits hat die Besetzung von Tunis durch Frankreich Italien, das in der Jagd nach Kolonial­erwerb nicht leer ausgehen wollte, nach Ostafrika ge­trieben, wo es seitdem so furchtbare Enttäuschungen erleben und schwere Opfer bringen mußte. Auch der langjährige Zollkrieg zwischen Italien und Frankreich ist in letzter Linie aus die tunesische Okkupation und ihre Folgen zurückzuführen.

Die anderen Mächte haben bald Frankreichs Stellung in Tunesien thatsächlich anerkannt, selbst Italien mußte 1884 die französische Gerichtsbarkeit über seine Angehörigen in Tunis zugeben. Gegen weitere Nach­giebigkeit sträubte, sich aber namentlich Crispi aufs äußerste. So müßte Frankreich warten, bis es ver­tragsmäßig die Kündigung des soeben am 28. Sept. abgelausenen italienisch-tunesischen Handels-Vertrages

vornehmen konnte. Frankreich hat dabei längst das Ziel im Auge, Tunesien sich auch wirtschaftlich ein­zuverleiben und zollpolitisch anzugliedern, indem die Zollschranken zwischen Frankreich und Tunis fallen, und die auswärtigen Beziehungen Tunis' ganz in französische Hände zu bringen. Zu dem Zweck hat es soeben auch einen Vertrag mit Oesterreich-Ungarn abgeschlossen, wonach letzteres gegen ein ihm wichtiges Zugeständnis betreffs des lange streitigen Weinzolles sich der französischen zollpolitischen Herrschaft in Tunis fügt.

Endlich auch mit Italien, das die meisten Schwierig­keiten machte, ins Reine zu kommen, lag nicht nur politisch, sondern auch wirtschaftlich im Interesse Frank­reichs, indem ein Bruch der ausgedehnten Beziehungen zwischen Italien und Tunis letzterem wirtschaftlich wohl noch schädlicher geworden wäre als ersterem. So konnte und mußte Frankreich an Italien besondere Zu­geständnisse machen, welche in Rom halbwegs mit der einmal nicht mehr zu ändernden französ. Herrschaft in Tunis aussöhnen, und über deren Bedeutung noch genauere Mitteilungen abzuwarten sind.

Wenn somit der Hoffnung Ausdruck gegeben werden darf, daß mit Abschluß des italienisch-tunesischen Ver­trages von neuem ein internationaler Streitpunkt aus der Welt geschafft worden ist, so ist das selbstverständ­lich im allgemeinen Friedensinteresse auf das freudigste zu begrüßen. Deutschland hat kein Interesse daran, schlechte Beziehungen zwischen seinen Bundesgenossen und Frank­reich fortbestehen zu lassen.

LandeSnachrichten.

* Alten steig, 5. Okt. Im Gasthof zurTraube" tagte heute der Uhrmacher-Verband der OA.-Bezirke Calw, Freudenstadt, Herrenberg, Nagold, Neuenbürg. Der Verband pflegt die Hebung des Standes dadurch, daß er in regelmäßigen Zusammenkünften nicht nur über neuere technische Fragen verhandelt und durch Austausch von Erfahrungen für Belehrung sorgt, son­dern namentlich hat er sich angelegen sein lassen, der Stempelei, durch welche die Freudigkeit am Be­rufe genommen wird, zu begegnen. Es wurde näm­lich ein alle Mitglieder verpflichtender Minimaltarif festgesetzt für sämtliche vorkommenden Arbeiten und an der ersprießlichen Durchführung desselben ist bei dem Verständnis, welches der Sache entgegengebracht wird, nicht zu zweifeln. Der Verband besteht seit einigen Jahren und es sprechen sich die Mitglieder über denselben schon deswegen sehr befriedigt aus, weil durch die persönliche Aussprache manche Gegen­sätze, welche die immer schärfer werdende Konkurrenz schuf, gemildert werden. Das Vorgehen der Uhr­macher ist für andere Berufe gewiß nachahmenswert. Die nächste Versammlung findet in Freudenstadt statt.

-n. Nagold, 6. Okt. Der neugegründete Fischerei­verein des Bezirks Nagold entwickelt bereits eine frische Thätigkeit. Unter dem Vorsitz seines Vorstandes, Hrn. Forstrat Hopfe ngärtner in Wildberg, hielt der Ausschuß am letzten Sonntag nachmittags um 3 Uhr imHirsch" hier eine Sitzung, bei der auch Hr. Ober­amtmann Ritter anwohnte. Der Zweck der Ver­sammlung war die Beratung der Statuten des neuen Vereins. Aus den vom Ausschuß gutgeheißenen Vereins­bestimmungen sei hier hervorgehoben, daß der Verein den Zweck verfolge, durch Wahrung der Interessen der Fischwasserbesitzer und der Pächter, durch künst­liche Vermehrung der Fische in unfern der Fischzucht so günstigen Gewässern für Hebung derselben zu thun, was möglich ist. Jedes Jahr wird vom Ausschuß für Bezug geeigneter Fischbrut Sorge getragen werden, die dann den Interessenten, soweit sie Mitglieder des Vereins sind, zum Selbstkostenpreis zur Verfügung steht. Ms Fischmeister wurden vom Ausschuß gewählt die Herren: Floßaufseher Henßler und Stadtförster Pfister von Altensteig, Stadtförster Weinland! von Nagold, Fischwasserpächter Hartmann in Pfrondorf und Forstassistent Fischer von Wildberg.

Aufgabe der Fischmeister wird sein, die Interessen der Fischwasserbesitzer und Pächter zu wahren, sowie die Pünktliche, jährlich zu geschehende Einsetzung von Fischbrut zu überwachen. Der Verein zählt bereits 50 Mitglieder.

* Horb, 5. Okt. Die Arbeiten am Neubau der evangelischen Kirche schreiten nunmehr rasch ihrer Vollendung entgegen. Die Einweihung der Kirche soll in der ersten Hälfte des nächsten Monats vorgenommen werden.

* Tübingen, 5. Ott. (Schwurgericht.) Wegen Fälschung einer öffentlichen Urkunde, verbunden mit versuchtem Betrug, hatte sich zu verantworten der Bauer und frühere Farrenhalter Friedrich Bühler von Bondorf. Er hat an den Farrenhalter Zimmermann von Eutingen einen Farren als Zuchtfarren II. Klasse um 453 Mk. verkauft und demselben bei der 14 Tage später erfolgten Abholung des Farren einen Zulassungs­schein ausgefolgt, auf welchem, wie er gesehen habe, die ZifferIII." inII." umgeändert gewesen sei. Der Angeklagte bestreitet seine Schuld und behauptet, daß er einen Vermögensvorteil keineswegs erstrebt habe, denn einige Wochen vorher hätte er für den Farren von dem Reustener Farrenhalter 470 Mk. haben können. Dies ist in der Verhandlung bestätigt worden. Einen vielumstrittenen Punkt bildete seitens des Staatsanwalts und des Verteidigers das Fehlen des Siegels auf dem Zulassungsschein und die Geschworenen traten dem Verteidiger Rechtsanwalt Liesching bei, daß eine Privat­urkunde vorliege. Da die Geschworenen, welche als ihren Obmann den Sägwerkbesitzer Wagner von Ernst- mühl erwählt hatten, auch die Erstrebung eines Ver­mögensvorteils ausschlossen, so lautet die Strafe nur auf vier Wochen Gefängnis. Die Anklage vertrat Staatsanwalt Aelin.

* Tübingen, 5. Oktober. (Schwurgericht.) Das Schwurgericht sah sich heute in der Lage ein Todes­urteil aussprechen zu müssen. Den Gegenstand der Verhandlung bildete ein Gattenmord, verübt von dem 36 Jahre alten Bauer und Baumwart Fridolin Joachim von Oberthalheim, OA. Nagold, an seiner 31 Jahre alten Ehefrau Rosine. In der Verhandlung entrollte sich ein Bild von einem überaus häßlichen Eheleben. Joachim und seine Frau, die ihm ein uneheliches Kind mit in die Ehe brachte, lebten in beständigem Unfrieden, so daß der Angeklagte den Entschluß faßte, sich ihrer zu entledigen. Er führte den Entschluß aus in der Nacht vom 15. auf den 16. Juni d. I., indem er seine Frau nachts im Bette überfiel, sie dann, als sie sich, trotz ihrer hohen Schwangerschaft, energisch zur Wehr setzte und floh, bis vor das Haus verfolgte und ihr vier Schnitte in den Hals beibrachte, denen sie am nächsten Mittag erlag, nachdem sie noch Auskunft über den Hergang der Sache hatte geben können. Der Vorsitzende sowohl, wie der Erste Staatsanwalt er­blickten eine besondere Roheit des Angeklagten darin, daß er vor dem Verbrechen nicht zurückscheute,, obwohl die Getötete nach Aussage des Sachverständigen viel­leicht schon am anderen Tage einem Kinde hätte das Leben geben müssen. Die Fragen lauteten auf Mord oder Totschlag. Die Geschworenen entschieden im ersteren Sinne, worauf auf Todesstrafe erkannt wurde. Der Sitzung wohnte auch ein Vertreter des Justiz­ministeriums in Person des Landgerichtsrats Schwab bei.

* (Militärisches.) In Tübingen und Gmünd haben sämtliche Offiziere ihre Wohnungen auf 1. April 1897 gekündigt. Es hängt dies mit der Verlegung der Bataillone zusammen.

* Metzingen, 5. Oktober. Bei der Lotterie des Württembergischen Rennvereins erhielt ein hiesiges braves, unbemitteltes Mädchen den 2. Gewinn im Be- trag von 5000 Mk.

* Stuttgart, 4. Oktober. Heute fand in der Liederhalle die 25. Generalversammlung des Württ. Notariatvereins statt. Gerichtsnotar Mayer in Stutt­gart erstattete ein Referat über die künftige Organi­sation der Behörden im Gebiete der freiwilligen