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Dienstag, 7. Juli.
Bekanntmachungen aller Art finden die erfolgreichste Verbreitung.
Einrück- ungspreiS Altensteig und nahe Umgebung bei einm. Einrückung 8 bei mehrmal. je 6 ^ auswärts je 8 ^ die lspalt.Zeile
1896.
OpH-pIlllltUptt "Us „Aus den Tannen"
können fortwährend gemacht werden. Die bereits erschienenen Nummern werden nachgeliefert. Die Expedition.
...
Ernannt wurde Pfarrverweser Lachemaun von Bösingen zum 2. Stadtpfarrer und Präzeptor in Kirchberg a. I.
Uebertragen wurde die erledigte evangelische Pfarrei Bösingen dem Pfarrverweser Theodor Sülzer in Kirchentellinsfurt, die Schulstclle in Bösingen dem Schullehrer Würfele in Edelweiler, Bez. Frcudenstadt.
2 Die Reichstsgssesston.
Das Wetter hat es mit unseren Reichsboten besser gemeint, wie mit den Bauern, die Heu einernten wollen. Juni und Anfang Juli waren trübe und regnerisch, so daß man an den November erinnert wurde. Unter dem Einfluß dieser für die Tagung der Reichsboten günstigen Witterung, war es möglich, die Arbeiten der Volksvertretung schnell zu fördern und zu Ende zu bringender nun vertagte Reichstag hat 119 Plenarsitzungen abgehalten und ein gut Stück Arbeit geleistet. Ob das gute Stück Arbeit auch gut geleistet ist, wird natürlich von dem Standpunkt der verschiedenen Parteien aus sehr verschieden beurteilt.
Zunächst ist die Zuckersteuer dahin geändert worden, daß der Ansfuhrzuschuß 2,50 Mk. für 100 Kilogramm beträgt bei einer Kontingentierung von 17 Millionen Doppelzentner. Die ungewollte Folge war ein Sinken der Zuckerpreise. Wie der Schutzzoll zum Trutzzoll reizt, so veranlaßt eine Prämienerhöhung im Inland eine solche im Ausland. Die auswärtigen Konkurrenten ahmen unser Beispiel nach ; ja, sie übertrumpfen uns noch. Ihnen kommt überdies der Umstand zu gute, daß Deutschland nunmehr eine gesetzlich festgelegte Produktion hat, während sie ihre Produktion beliebig ausdehnen können. Sobald die erhöhten Auslandsprämien erst in Wirksamkeit getreten sind, kann, was man jetzt schon einsieht, noch ein weiterer Preisfall erfolgen, und dann würde, was der Staat auf einer Seite in Form der Prämie gibt, auf der andern Seite durch die Preisdifferenz verloren gehen. Das Endergebnis wäre dann nur ein billiger Zuckerkonsum für die Engländer und das Steuermehr für die Deutschen.
Es hilft nichts, den Thatsachen gegenüber die Augen zu schließen. Auch das neue Börsengesetz, das teilweise schon in Kraft getreten ist, wird die Schäden nicht heilen, die es zu heilen bestimmt ist. Für Roggen notierte der Berliner Kurszettel am Tage des Terminhandel-Verbots 117—121 Mk.; gekauft wurden 10 800 Tonnen. Der Kurs vom Mittwoch, als nach Inkrafttreten des Verbots, war 109 bis 116 Mark; gekauft wurden 450 Tonnen. Die Vermutung, daß die Preise falsch notiert worden seien, hat wohl nur die augenblickliche Verblüffung eingegeben.
Das Margarinegcsetz wird nicht zu stände kommen, wenn die Aeußerungen der Regierungsvertreter in der letzten Reichstagssitzung endgültig sind. Die verbündeten Regierungen wollen weder das Färben der Margarine mit dem Steinkohlentheerprodukt Phenolphthalein, noch das Gebot, Margarine in getrennten Verkaufsräumen feilzuhaltcn, zugestehen, was beides von der Reichs- tagsmehrheit angenommen wurde.
Verhältnismäßig „milde" ist das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb ausgefallen. Es legt demjenigen, der über geschäftliche Verhältnisse unrichtige Angaben macht, Schadenersatzpflicht, demjenigen, der diese Angabe wissentlich macht, Strafe auf. Geschäftsgeheimnisse will es für die Dauer des Vertragsverbältnisses gehütet wissen. Die Reklame dürfte danach künftig mit größerer Vorsicht auftreten. Beseitigt wird sie indes so wenig wie die heiße Konkurrenz, die heute herrscht.
In der Währungsfrage wurden seitens des Reichskanzlers Erklärungen abgegeben, welche die Hosiungen der Bimetallisten vernichten; denn die Verweisung auf die englische Initiative bedeutet eius Vertagung
bis zu dem Nimmermehrstage. Die Reform des Militärstrafprozesses ist ihrem Ziet um einen Schritt näher gerückt, indem die Einbringung einer Vorlage für den Herbst in bestimmteste Aussicht gestellt wurde. Auch das Vereinsrecht soll, freilich nur in den Einzelstaaten und in einem untergeordneten Punkte, eine Abänderung erfahren.
Alle andern Vorlagen aber überragt natürlich das Bürgerliche Gesetzbuch an Bedeutung nach jeder Richtung hin. Lange und sorglich vorbereitet, war es endlich so weit vollendet, daß es der Volksvertretung zur Genehmigung unterbreitet werden konnte. Vier Monate dauerte die Kommissionsberatung, eine Woche dauerte die zweite, zwei Tage die dritte Lesung. Nun ist das Gesetz geborgen, das deutsche Reich erlangt die Rechtseinheit, und damit schlingt sich ein neues Band um alle deutschen Stämme. Auch dieses Gesetzwerk trägt die Züge seiner Zeit; die Parteien haben ihm manches aufgepfropft, das besser ferngeblieben wäre. Aber — diese Empfindung bemächtigt sich immer weiterer Kreise — ein Fortschritt ist es doch. Und diesen Schritt ohne langes Zögern zu thun, war doch kein Fehler. Es hielt schwer, die einer baldigen Verabschiedung entgegenstehenden Widerstände zu brechen und den Reichstag ausnahmsweise einmal einem großen Impulse zugänglich zu machen. Schließlich gelang es aber; mit wachsenden Besuchsziffern wurden die entscheidenden Abstimmungen vorgenommen, und so ist die Klippe — die gefährlichste für das große Werk — glücklich umschifft.
Deutscher Reichstag.
* Berlin, 2. Juli. Das Margarinegesetz wurde angenommen unter Aufrechterhaltung der Beschlüsse der zweiten Lesung und es tritt am 1. Januar 1897 in Kraft. Demnächst verlas der Reichskanzler Fürst Hohenlohe im Namen des Kaisers die Vertagung des Reichstages bis 10. November. Der Reichskanzler erklärte alsdann mündlich, daß der Kaiser dem Hause für die mühevolle Arbeit an dem bürgerlichen Gesetzbuche seiuen Dank ausspreche. Die Sozialdemokraten verließen bis auf einen den Saal. — Präsident v. Buol erbat die Ermächtigung, die nächste Tagesordnung festzusetzen und gab im Namen des Reichstages der Freude über die Anerkennung des Kaisers Ausdruck. — Abg. v. Bennigsen dankte dem Präsidenten im Namen des Hauses für seine Geschäftsführung. — Präsident v. Buol brachte ein dreimaliges Hoch auf den Kaiser aus, in das begeistert eingestimmt wurde, nur ein Sozialdemokrat blieb sitzen. Es ertönten wütende Zurufe: „Raus!"
LanvesrrachrichLen.
* Alten steig, 5. Juli. Von den Besitzern von Reichskassenscheinen und Banknoten werden die Grund- sätze für Einlösung beschädigter Scheine noch häufig nicht geuügend beachtet. Nach 8 6 des Gesetzes betr. die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 60. April 1874, hat die Reichsschuldenverwaltung für beschädigte oder unbrauchbar gewordene Reichskassenscheine Ersatz zu leisten, wenn das vorgelegte Stück zu einem echten Reichskassenschein gehört und mehr als die Hälfte eines solchen beträgt. Ob in anderen Fällen ausnahmsweise ein Ersatz geleistet werden kann, bleibt ihrem pflichtmäßigen Ermessen überlassen. Zur Ausführung dieser Vorschrift haben sämtliche Reichs- und Landeskassen die ihnen angebotenen beschädigten oder unbrauchbar gewordenen (einschließlich der geklebten und derbeschmutzten) Reichskassenscheine, deren Umtauschfähigkeit zweifellos ist, anzunehmen, aber nicht wieder auszugeben. Solche Reichskassenscheine sind gegen umlanssfähige Reichskassenscheine oder bares Geld um- zutanschen. Dagegen sind Anträge auf Ersatz für Reichskassenscheine, deren Umtauschfähigkeit zweifelhast ist, direkt an die Reichsschnlden-Verwaltung zu richten. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß man bei gewissen Reichskassenscheinen Ersatz verlangen könne, wenn man
j nur die Nummer des Scheines besitze, ist eine irrige. Für die Noten der Deutschen Reichsbank und anderer deutschen Notenbanken wird im Falle der Beschädigung rc. nach dem Bankgesetze vom 26. März 1875 dann Ersatz geleistet, wenn der Inhaber entweder ein Stück einliefert, das größer ist, als die Hälfte des Originals, oder bei Einlieferung eines kleineren Stückes Nachweisen kann, daß der übrige Rest der Note vernichtet ist.
* Bei der 10. Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in Stuttgart erhielten u. a. Preise: Für Hühner und anderes Großgeslügel 1. Preis (6 Mk.) Johs. Belz, Alten st eig Dorf. Für Samen und Pflanzen 2. Preis (kleine bronzene Preismünze) Ehr. Geigle, Nagold. Für Bienenwohnungen Fr. Walz, Oberschwandorf. Für Fischerei 3. Preis Joh. Hartmann, Pfrondorf, 4. Preis H. Bücking, Schernbach.
* (Hagelversicherung.) Das gegenwärtige Jahr hat sich für die „Norddeutsche Hagelversicherung", mit welcher die württ. Regierung ein Abkommen getroffen hat, für ihren Geschäftsbetrieb in Württemberg wiederum sehr schlecht angelaffen. Auch im letzten Jahre hat die Gesellschaft ein nicht unerhebiches Defizit erlitten, so daß eine Verlängerung des 5jährigen Vertrags fraglich erscheint.
* (Nachtwächterlieder.) Der biedere Nachtwächter mit Hellebarde, Horn und Laterne ist bald nur mehr — ausgestopft — in den Museen zu finden; die hastende Zeit fegt ihn hinweg, und mit ihm entschwinden auch seine Lieder oder Stnndenrufe. Und es liegt doch so viel Poesie und herzinnige Frömmigkeit und jeweils auch schlickernde Schalkhaftigkeit in den Liedern der Nachtwächter, deren manch einer selbst in dunkler Mitternacht den Kuß der Muße verspürte und auf eigene Faust zu reimen anhub, und also wäre es sehr zu bedauern, wenn alle diese Reste meist echter Volksdichtung verloren gingen. Es ist daher ein sehr verdienstliches Unternehmen des bekannten Volksschrist- stellers Prof. Josef Wicher in Krems a. D. (Oesterreich), die noch im Gedächtnisse der Mitwelt lebenden Lieder, Rufe und Sprüche zu sammeln, ehe sie völlig der Vergessenheit anheimfallen. Der Sammler bittet alle jene, die noch solche Lieder im Gedächtnisse bewahren, vorab die Geistlichen, Lehrer und Gemeinde- Vorstände kleinerer Ortschaften und nicht zuletzt die schriftkundigen Nachtwächter selber, ihm hiebei durch Aufzeichnung und Einsendung der ihnen bekannten Stundenrufe behilflich sein zu wollen. Wir befürworten diese Bitte aufs wärmste.
* jAuf de schwäbische Eiseubahna.) In Rexin gen Oberamt Horb, war vorletzten Sonntag Fahnenweihe des dortigen Krieger- und Veteranen- Vereins, zu welcher die Festgäste von der ganzen Umgegend zusammenströmten. Unter andern kam auch eine Schar munterer „Gäu-Mädl," die den ganzen Tag ordentlich mitfesteten. Nachts machten sie den Ball mit und waren heiter und guter Dinge bis der Morgen graute. Der erste Zug sollte sie wieder nach Hause bringen. In Heller Begeisterung saugen sie aus voller Kehle: „Du hast ja die schönsten blauen Augen, mein Liebchen, was willst Du noch mehr." Der Schaffner aber, der scheint's weniger gefühlvoll angelegt war, machte zu dem Liede einen andern Refrain und sprach: „Eine jede zahlt mir 70 Pfennig. Ihr Liebchen was wollt Ihr noch mehr." Die Fahrkarten (von einer Station zur andern) hatten nämlich nur einen Tag Giltigkeit.
* Prof. Dr. v. Liebermeister blickt in diesen Tagen aus eine 25jährige Thätigkeit als ordentlicher Professor an der Tübinger Hochschule zurück. Schon vom Jahre 1860 ab wirkte er hier neben seinem Vorgänger Nicmeyer als dessen Assistenzarzt und später als außerordentlicher Prosessor für pathologische Anatomie. Ihm zu Ehren hat der Klinikverein einen Fackelzug sowie einen Festkommers veranstaltet.
* (Ungünstige Examen.) Man schreibt aus Tübingen: In letzter Woche fand die erste juri-