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Dienstag, 7. Juli.

Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg­reichste Verbreitung.

Einrück- ungspreiS Altensteig und nahe Umgebung bei einm. Einrückung 8 bei mehrmal. je 6 ^ auswärts je 8 ^ die lspalt.Zeile

1896.

OpH-pIlllltUptt "UsAus den Tannen"

können fortwährend gemacht werden. Die bereits erschienenen Nummern werden nachgeliefert. Die Expedition.

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Ernannt wurde Pfarrverweser Lachemaun von Bösingen zum 2. Stadtpfarrer und Präzeptor in Kirchberg a. I.

Uebertragen wurde die erledigte evangelische Pfarrei Bösingen dem Pfarrverweser Theodor Sülzer in Kirchentellinsfurt, die Schulstclle in Bösingen dem Schullehrer Würfele in Edel­weiler, Bez. Frcudenstadt.

2 Die Reichstsgssesston.

Das Wetter hat es mit unseren Reichsboten besser gemeint, wie mit den Bauern, die Heu einernten wol­len. Juni und Anfang Juli waren trübe und reg­nerisch, so daß man an den November erinnert wurde. Unter dem Einfluß dieser für die Tagung der Reichs­boten günstigen Witterung, war es möglich, die Arbeiten der Volksvertretung schnell zu fördern und zu Ende zu bringen­der nun vertagte Reichstag hat 119 Plenarsitz­ungen abgehalten und ein gut Stück Arbeit geleistet. Ob das gute Stück Arbeit auch gut geleistet ist, wird natürlich von dem Standpunkt der verschiedenen Par­teien aus sehr verschieden beurteilt.

Zunächst ist die Zuckersteuer dahin geändert wor­den, daß der Ansfuhrzuschuß 2,50 Mk. für 100 Kilo­gramm beträgt bei einer Kontingentierung von 17 Mil­lionen Doppelzentner. Die ungewollte Folge war ein Sinken der Zuckerpreise. Wie der Schutzzoll zum Trutz­zoll reizt, so veranlaßt eine Prämienerhöhung im In­land eine solche im Ausland. Die auswärtigen Kon­kurrenten ahmen unser Beispiel nach ; ja, sie übertrumpfen uns noch. Ihnen kommt überdies der Umstand zu gute, daß Deutschland nunmehr eine gesetzlich festgelegte Pro­duktion hat, während sie ihre Produktion beliebig aus­dehnen können. Sobald die erhöhten Auslandsprämien erst in Wirksamkeit getreten sind, kann, was man jetzt schon einsieht, noch ein weiterer Preisfall erfolgen, und dann würde, was der Staat auf einer Seite in Form der Prämie gibt, auf der andern Seite durch die Preis­differenz verloren gehen. Das Endergebnis wäre dann nur ein billiger Zuckerkonsum für die Engländer und das Steuermehr für die Deutschen.

Es hilft nichts, den Thatsachen gegenüber die Augen zu schließen. Auch das neue Börsengesetz, das teilweise schon in Kraft getreten ist, wird die Schäden nicht heilen, die es zu heilen bestimmt ist. Für Roggen notierte der Berliner Kurszettel am Tage des Termin­handel-Verbots 117121 Mk.; gekauft wurden 10 800 Tonnen. Der Kurs vom Mittwoch, als nach In­krafttreten des Verbots, war 109 bis 116 Mark; ge­kauft wurden 450 Tonnen. Die Vermutung, daß die Preise falsch notiert worden seien, hat wohl nur die augenblickliche Verblüffung eingegeben.

Das Margarinegcsetz wird nicht zu stände kommen, wenn die Aeußerungen der Regierungsvertreter in der letzten Reichstagssitzung endgültig sind. Die verbün­deten Regierungen wollen weder das Färben der Mar­garine mit dem Steinkohlentheerprodukt Phenolphthalein, noch das Gebot, Margarine in getrennten Verkaufsräu­men feilzuhaltcn, zugestehen, was beides von der Reichs- tagsmehrheit angenommen wurde.

Verhältnismäßigmilde" ist das Gesetz über den unlauteren Wettbewerb ausgefallen. Es legt demjenigen, der über geschäftliche Verhältnisse unrichtige Angaben macht, Schadenersatzpflicht, demjenigen, der diese An­gabe wissentlich macht, Strafe auf. Geschäftsgeheim­nisse will es für die Dauer des Vertragsverbältnisses gehütet wissen. Die Reklame dürfte danach künftig mit größerer Vorsicht auftreten. Beseitigt wird sie in­des so wenig wie die heiße Konkurrenz, die heute herrscht.

In der Währungsfrage wurden seitens des Reichs­kanzlers Erklärungen abgegeben, welche die Hosiungen der Bimetallisten vernichten; denn die Verweisung auf die englische Initiative bedeutet eius Vertagung

bis zu dem Nimmermehrstage. Die Reform des Militär­strafprozesses ist ihrem Ziet um einen Schritt näher gerückt, indem die Einbringung einer Vorlage für den Herbst in bestimmteste Aussicht gestellt wurde. Auch das Vereinsrecht soll, freilich nur in den Einzelstaaten und in einem untergeordneten Punkte, eine Abänder­ung erfahren.

Alle andern Vorlagen aber überragt natürlich das Bürgerliche Gesetzbuch an Bedeutung nach jeder Rich­tung hin. Lange und sorglich vorbereitet, war es endlich so weit vollendet, daß es der Volksvertretung zur Genehmigung unterbreitet werden konnte. Vier Monate dauerte die Kommissionsberatung, eine Woche dauerte die zweite, zwei Tage die dritte Lesung. Nun ist das Gesetz geborgen, das deutsche Reich erlangt die Rechtseinheit, und damit schlingt sich ein neues Band um alle deutschen Stämme. Auch dieses Gesetzwerk trägt die Züge seiner Zeit; die Par­teien haben ihm manches aufgepfropft, das besser fern­geblieben wäre. Aber diese Empfindung bemächtigt sich immer weiterer Kreise ein Fortschritt ist es doch. Und diesen Schritt ohne langes Zögern zu thun, war doch kein Fehler. Es hielt schwer, die einer baldigen Verabschiedung entgegenstehenden Widerstände zu brechen und den Reichstag ausnahmsweise einmal einem großen Impulse zugänglich zu machen. Schließlich gelang es aber; mit wachsenden Besuchsziffern wurden die ent­scheidenden Abstimmungen vorgenommen, und so ist die Klippe die gefährlichste für das große Werk glücklich umschifft.

Deutscher Reichstag.

* Berlin, 2. Juli. Das Margarinegesetz wurde angenommen unter Aufrechterhaltung der Beschlüsse der zweiten Lesung und es tritt am 1. Januar 1897 in Kraft. Demnächst verlas der Reichskanzler Fürst Hohenlohe im Namen des Kaisers die Vertagung des Reichstages bis 10. November. Der Reichskanzler erklärte alsdann mündlich, daß der Kaiser dem Hause für die mühevolle Arbeit an dem bürgerlichen Gesetz­buche seiuen Dank ausspreche. Die Sozialdemokraten verließen bis auf einen den Saal. Präsident v. Buol erbat die Ermächtigung, die nächste Tages­ordnung festzusetzen und gab im Namen des Reichs­tages der Freude über die Anerkennung des Kaisers Ausdruck. Abg. v. Bennigsen dankte dem Prä­sidenten im Namen des Hauses für seine Geschäfts­führung. Präsident v. Buol brachte ein dreimaliges Hoch auf den Kaiser aus, in das begeistert eingestimmt wurde, nur ein Sozialdemokrat blieb sitzen. Es er­tönten wütende Zurufe:Raus!"

LanvesrrachrichLen.

* Alten steig, 5. Juli. Von den Besitzern von Reichskassenscheinen und Banknoten werden die Grund- sätze für Einlösung beschädigter Scheine noch häufig nicht geuügend beachtet. Nach 8 6 des Gesetzes betr. die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 60. April 1874, hat die Reichsschuldenverwaltung für beschädigte oder unbrauchbar gewordene Reichskassenscheine Ersatz zu leisten, wenn das vorgelegte Stück zu einem echten Reichskassenschein gehört und mehr als die Hälfte eines solchen beträgt. Ob in anderen Fällen aus­nahmsweise ein Ersatz geleistet werden kann, bleibt ihrem pflichtmäßigen Ermessen überlassen. Zur Aus­führung dieser Vorschrift haben sämtliche Reichs- und Landeskassen die ihnen angebotenen beschädigten oder unbrauchbar gewordenen (einschließlich der geklebten und derbeschmutzten) Reichskassenscheine, deren Umtausch­fähigkeit zweifellos ist, anzunehmen, aber nicht wieder auszugeben. Solche Reichskassenscheine sind gegen umlanssfähige Reichskassenscheine oder bares Geld um- zutanschen. Dagegen sind Anträge auf Ersatz für Reichs­kassenscheine, deren Umtauschfähigkeit zweifelhast ist, direkt an die Reichsschnlden-Verwaltung zu richten. Die vielfach verbreitete Ansicht, daß man bei gewissen Reichskassenscheinen Ersatz verlangen könne, wenn man

j nur die Nummer des Scheines besitze, ist eine irrige. Für die Noten der Deutschen Reichsbank und anderer deutschen Notenbanken wird im Falle der Beschädigung rc. nach dem Bankgesetze vom 26. März 1875 dann Ersatz geleistet, wenn der Inhaber entweder ein Stück einliefert, das größer ist, als die Hälfte des Originals, oder bei Einlieferung eines kleineren Stückes Nach­weisen kann, daß der übrige Rest der Note vernichtet ist.

* Bei der 10. Wanderausstellung der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft in Stuttgart erhielten u. a. Preise: Für Hühner und anderes Großgeslügel 1. Preis (6 Mk.) Johs. Belz, Alten st eig Dorf. Für Samen und Pflanzen 2. Preis (kleine bronzene Preismünze) Ehr. Geigle, Nagold. Für Bienen­wohnungen Fr. Walz, Oberschwandorf. Für Fischerei 3. Preis Joh. Hartmann, Pfron­dorf, 4. Preis H. Bücking, Schernbach.

* (Hagelversicherung.) Das gegenwärtige Jahr hat sich für dieNorddeutsche Hagelversicherung", mit welcher die württ. Regierung ein Abkommen ge­troffen hat, für ihren Geschäftsbetrieb in Württemberg wiederum sehr schlecht angelaffen. Auch im letzten Jahre hat die Gesellschaft ein nicht unerhebiches De­fizit erlitten, so daß eine Verlängerung des 5jährigen Vertrags fraglich erscheint.

* (Nachtwächterlieder.) Der biedere Nacht­wächter mit Hellebarde, Horn und Laterne ist bald nur mehr ausgestopft in den Museen zu finden; die hastende Zeit fegt ihn hinweg, und mit ihm ent­schwinden auch seine Lieder oder Stnndenrufe. Und es liegt doch so viel Poesie und herzinnige Frömmig­keit und jeweils auch schlickernde Schalkhaftigkeit in den Liedern der Nachtwächter, deren manch einer selbst in dunkler Mitternacht den Kuß der Muße verspürte und auf eigene Faust zu reimen anhub, und also wäre es sehr zu bedauern, wenn alle diese Reste meist echter Volksdichtung verloren gingen. Es ist daher ein sehr verdienstliches Unternehmen des bekannten Volksschrist- stellers Prof. Josef Wicher in Krems a. D. (Oester­reich), die noch im Gedächtnisse der Mitwelt lebenden Lieder, Rufe und Sprüche zu sammeln, ehe sie völlig der Vergessenheit anheimfallen. Der Sammler bittet alle jene, die noch solche Lieder im Gedächtnisse be­wahren, vorab die Geistlichen, Lehrer und Gemeinde- Vorstände kleinerer Ortschaften und nicht zuletzt die schriftkundigen Nachtwächter selber, ihm hiebei durch Aufzeichnung und Einsendung der ihnen bekannten Stundenrufe behilflich sein zu wollen. Wir befür­worten diese Bitte aufs wärmste.

* jAuf de schwäbische Eiseubahna.) In Rexin gen Oberamt Horb, war vorletzten Sonn­tag Fahnenweihe des dortigen Krieger- und Veteranen- Vereins, zu welcher die Festgäste von der ganzen Umgegend zusammenströmten. Unter andern kam auch eine Schar muntererGäu-Mädl," die den ganzen Tag ordentlich mitfesteten. Nachts machten sie den Ball mit und waren heiter und guter Dinge bis der Morgen graute. Der erste Zug sollte sie wieder nach Hause bringen. In Heller Begeisterung saugen sie aus voller Kehle:Du hast ja die schönsten blauen Augen, mein Liebchen, was willst Du noch mehr." Der Schaffner aber, der scheint's weniger gefühlvoll angelegt war, machte zu dem Liede einen andern Re­frain und sprach:Eine jede zahlt mir 70 Pfennig. Ihr Liebchen was wollt Ihr noch mehr." Die Fahr­karten (von einer Station zur andern) hatten nämlich nur einen Tag Giltigkeit.

* Prof. Dr. v. Liebermeister blickt in diesen Tagen aus eine 25jährige Thätigkeit als ordentlicher Professor an der Tübinger Hochschule zurück. Schon vom Jahre 1860 ab wirkte er hier neben seinem Vor­gänger Nicmeyer als dessen Assistenzarzt und später als außerordentlicher Prosessor für pathologische Ana­tomie. Ihm zu Ehren hat der Klinikverein einen Fackelzug sowie einen Festkommers veranstaltet.

* (Ungünstige Examen.) Man schreibt aus Tübingen: In letzter Woche fand die erste juri-