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Uebertragen wurde die eUedigte Bahnmeisterstelle i» Dornstktten dem Bahnmeisteranwärter, Werkmeister Hagenlocher in Eßlingen.

Ein Rückblick

auf die Geschichte des großen nationalen Werkes, das nunmehr vollendet ist, und als Bürgerliches Gesetzbuch die einheitliche Rechtsnorm für das deutsche Volk auf Jahrhunderte zu sein bestimmt ist, führt uns zurück bis in die Zeit vor 25 Jahren, wo das mit Blut und Eisen erkämpfte deutsche Reich errichtet ward. Neben der einheitlichen Sprache und der einheitlichen Verfassung ist die Einheitlichkeit des Rechts eine not­wendige Voraussetzung für eine dauernde und feste Verbindung verwandter Stämme; darum drängte sich auch die Pflicht, ein einheitliches deutsches Zivilrecht zu schaffen in den Vordergrund der Aufgaben derer, denen die erforderlichen Neueinrichtungen für das ganze Reich oblagen. Die Aufgabe war riesengroß. Galt es doch nicht nur aus den Bestimmungen der einzelnen Landesgesetzgebungen die bewährtesten Be­stimmungen herauszusuchen und zu einem organischen Ganzen zu verbinden; die Aufgabe bestand doch auch darin, das hundertjährige Recht der Einzelstaaten, das mit Land und Leuten auf das innigste verwachsen war, nach Möglichkeit zu wahren und zeitgemäße Re­formen, nötigenfalls gänzlich neue Gesetzesbestimmungen zu treffen. Welcher Reichtum von Kenntnissen und Erfahrungen, welche Feinheit des Taktes, welch' eiserner Fleiß waren erforderlich zur Lösung dieser grandiosen Aufgabe.

Nie zuvor hat ein Gesetzentwurf in so hohem Maße das eifrigste Interesse und die gespannteste Aufmerksamkeit für so lange Zeit auf sich zu ver­einigen vermocht, als dies bei dem Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuches der Fall gewesen ist. Es folgte die erste Beratung. Die Parteien sprachen sich im Großen u. Ganzen zustimmend zu dem Gesetzentwurf aus, wenn es natürlich auch keine einzige Fraktion im ganzen Reichstag gab, die nicht die Berücksichtig­ung von mehr oder weniger Sonderwünschen verlangt hätte. Die Kommission, welche darauf in Arbeit trat, um das Gesetz für die zweite Lesung vorznbereiten und den Wünschen der einzelnen Parteien nach Mög­lichkeit einen Platz in dem Gesetzentwurf zu sichern, hat gleichfalls mit dem anerkennenswertesten Fleiße gearbeitet. Lange schwankte der Kampf der Parteien; wohl hegte man im Allgemeinen die Zuversicht auf ein glückliches Zustandekommen, aber der strittigen Punkte waren so viele, daß bisweilen auch die Zu­versichtlichsten voll Zweifel über den Ausgang der Beratungen waren. Eine entschiedene Wendung er­folgte dann aber durch den Abschluß eines Kom­promisses zwischen dem Zentrum und den National­liberalen. Ueber die Gründe, die das Zentrum ver­anlaßt haben mögen, plötzlich mit einer sonnerwarteten Entschiedenheit für die unverweilte Erledigung des Gesetzentwurfs einzutreten, hat man sich in den ver­schiedensten Vermutungen ergangen, zumal man die Selbstüberwindung, die dem Zentrum diesen Entschluß gekostet hat man denke an die Zustimmung zur Aufrechterhaltung der obligatoriscben Zivilehe nicht unterschätzen konnte.

Die Ereignisse aus der zweiten Lesung im Ple­num sind noch frisch in der Erinnerung. Neben den vom Wildschadenersatz handelnden Bestimmungen ver- anlaßten hauptsächlich die das Fannlienrecht behan­delnden Abschnitte des Entwurfs, sowie das Vereins­gesetz längere Debatten. Wer die Beratungen über diese Bestimmungen verfolgt hat, wird sich den Vor­wurf, die ganze Angelegenheit sei überhastet worden, nicht zu eigen machen wollen.

Was übrigens dem Gesetze, das wir als eine Großthat deutschen Fleißes und deutscher Gründlichkeit bochschätzen müssen, an Gebrechen und Mängeln noch anhaftet, das kann nicht die Theorie, das muß die Praxis lehren. Härten und Unzulänglichkeiten können aber auch später noch korrigiert werden. Mit Genug- thuung wollen wir die hohe Errungenschaft begrüßen!

Deutscher Reichstag.

* Berlin, 30. Juni. Zu Beginn der heutigen Sitzung entspann sich noch eine längere Debatte über das Bürgerliche Gesetzbuch, worauf in die Spezial­beratung der dritten Lesung eingetreten wurde. Zu 8 819 beantragt Abg. Haußmann die Ersatzpflicht für durch Hasen herbeigeführten Schaden" wieder einzufügen. Dieser Antrag Haußmann wird in nament­licher Abstimmung mit 368 gegen 85 Stimmen ab­gelehnt. Zu Z 823, Ersatzpflicht der Beamten, wird ein Antrag Gröber angenommen, nach welchem in dem Satz:Verletzt ein Beamter bei der Entscheidung einer Rechtssache seine Amtspflicht n. s. w." die Worte Entscheidung einer Rechtssache" durchUrteil in einer Rechtssache" ersetzt werden. Die weiteren 88 bis 1174 werden nach den Beschlüssen der 2. Lesung angenommen.

* Berlin, 1. Juli. Dritte Lesung des Bürger­lichen Gesetzbuchs. Im vierten BucheEherecht" be­antragen Rintelen (Zentr.) und v. Stumm (Rp.) zu 8 1288 betr. Festsetzung der Ehemündigkeit die Grenze auf 25 Jahre zu erhöhen. (In zweiter Lesung waren auf soz. Antrag 21 Jahre angenommen worden.) v. Stumm begründet den Antrag. Das Zu­sammenfallen der Ehemündigkeit mit der bürgerlichen Mündigkeit sei keine Notwendigkeit. Die Schließung der Ehe erfordere eine Reise, die mit 21 Jahren noch nicht erreicht sei. Der Antrag wurde abgelehnt. Zu Paragraph 1552 beantragt Munckel (freis. Ver.) die Regierungsvorlage wiederherzustellen, wonach 3jäh. unheilbare Geisteskrankheit als Scheidungsgrund gelten soll. Prenß. Justizminister Schönstedt: Die große Mehrzahl der Regierungen stehen auf dem Stand­punkte des Antrags und sie seien darin bestärkt durch die Aufnahme, welche dieser Antrag bei einer großen Mehrzahl urteilsfähiger Männer und Frauen gefunden habe. Der Minister führt den Fall eines Bauers in Schleswig-Holstein an, dessen Frau im Wahnsinn zwei ihrer Kinder ermordete und nun seit 5 Jahren als unheilbar im Irrenhaus liege. Er habe kein Bedenken getragen, das Gesuch des Mannes um Erlaubnis zur Scheidungsklage zu befürworten. Es stehe hier ein Stück sozialer Frage auf dem Spiel. Die Abstim­mung über den Antrag ist eine namentliche. Der An­trag wird mit 161 gegen 133 Stimmen, bei 6 Stimm­enthaltungen, angenommen.- Nachdem noch ver­schiedene unwesentliche Anträge abgelehnt worden sind, wird der Rest des Gesetzbuchs ohne Debatte ange­nommen, ebenso das Einführungsgesetz. Der Reichs­tag nimmt darauf das Bürgerliche Gesetz­buch im Ganzen mit 222 gegen 48 Stimmen bei 18 Stimmenthaltungen an. Von Beginn des nächsten Jahrhunderts ab wird also das deutsche Volk ein einheitliches Recht haben.

Landesirachrtchten.

-n. Altensteig, 2. Juli. In Nr. 72 ds. Ms. wurde in einem Bericht, betreffend die Beteiligung der Güterbesitzer des Oberamtsbezirks Nagold bei der Nordd. Allg. Hagelversicherungsgesellschaft, angeführt, wie erstere insbesondere im östlichen Teil des Bezirks, wo mehrere Markungen im vorigen Jahr vom Hagel­schlag so schwer heimgesucht wurden, Heuer eine sehr starke sei, ja daß in verschiedenen Gemeinden alle Feldbesitzer ohne Ausnahme sich versichert haben. Auch von hier kann berichtet werden, daß die Zahl der heurigen Versicherungsanträge gegen diejenige früherer Jahre eine wesentlich größere ist. Wir sind in der Lage, auch über die Beteiligung bei der Hagel­

versicherung von mehreren Gemeinden unserer Nachbar­schaft zu berichten. In Altensteig-Dorf haben sämtliche Bürger ihre Felder versichern lassen; die Gemeinde bestreitet die Hälfte der Versicherungskosten, Fünfbronn hat bis jetzt der Felder versichert, Simmersfeld ^/g, Garrweiler die Hälfte. Beinahe alles versichert haben die Güterbesitzer in Bern eck. Man hört zwar oft sagen bei uns, in waldigen Gegenden werde man vom Hagel weniger heimgesucht als in waldarmen Bezirken; das mag im allgemeinen zutreffen. Allein Heuer hat sich anfangs des vorigen Monats in zwei Gemeinden unserer Ge­gend, in Martinsmoos und Besenfeld, gezeigt, daß auch der Wald nicht vor Hagelschlag schützt. Ver­säume es darum niemand, wer bis jetzt seine Felder nicht versichert hat, dasselbe noch zu thun. In den verhagelten Gemeinden sind die Bürger durch den vorjährigen Schaden so klug geworden, daß sie Heuer fast samt und sonders sich versicherten.

* Alten steig, 3. Juli. Das Wetter läßt sich für die Heuernte immer ungünstiger an; seit Diens­tag konnte kein trockenes Futter mehr eingebracht werden. Durch den vielen Regen beginnen auch die Früchte sich zu lagern, namentlich auf masten Feldern sehen dieselben wie gewalzt aus. Da es immer schwieriger wird, zu landwirtschaftlichen Arbeiten ge­nügende Arbeitskräfte zu bekommen, findet die Ver­wendung von landw. Maschinen mehr und mehr Eingang. In den letzten Wochen wurden 2 Mähmaschinen hier beschafft und die Leistung derselben soll eine sehr be­friedigende sein, besonders wo es sich um das Abmähen eines größeren Wiesenareals handelt. Schlimm mit­gespielt hat eine solche Maschine diese Woche einer Reh­familie. Im hohen Wiesengras in der Nähe des Waldes lagerten ahnungslos 2 junge Rehe, sie kamen unter die Messer der Maschine, wobei dem einen 1, dem andern 3 Füße abgeschnitten wurden. Jämmer­lich schrieen die Tiere, und auch die Mutter, welche auf das Gejammer ihrer Jungen bis auf einige Schritte herbeilief, stieß Klagelaute ans. Die ihrer Füße beraubten Tiere wurden dem Jagdpächter über­mittelt.

* Wir machen unsere Leser darauf aufmerksam, daß mit Ablauf dieses Monats die Vermittlung des Um- tauschs der Zinsleisten (lelons) von den Staatsschuld- Verschreibungen der 40 /gigen Staatsanlehen von 1881 gegen neue Zinsscheinbögen seitens des Kameralamts aufhört. Nach dem 1. August d. I. haben sich die Staatsgläubiger wegen Bezugs neuer Zinsscheinbögen direkt und auf eigene Kosten an die Staatsschulden­zahlungskasse in Stuttgart zu wenden.

* Altensteig, 3. Juli. In diesem Jahre feiert die Nähmaschine ihr 50jähriges Jubiläum, und zu welch unentbehrlichem Hilfsmittel ist sie nicht in den 50 Jahren im Haushalt und Industrie geworden! Elias Howe in Massachusetts erfand die Nähmaschine und ließ sie 1845 in Amerika patentieren. Tie Kosten konnte er sich nur mit der größten Mühe verschaffen. In England hoffte er umsonst bessere Verwertung seiner Erfindung zu erreichen. In die Heimat zurückgekehrt, machte er die unangenehme Entdeckung, daß andere sich seine Erfindung angeeignet hatten. Erst nach einem langwierigen Prozeß, für den er die Mittel aufbringen mu^te, gelang es ihm, sem Recht zu erringen, und eine Entschädigungssumme sowie 14 Dollars für jede in Amerika gefertigte Maschine wurde ihm zugesprochen, so daß der Erfinder nun bei der Ausdehnung der Nähmaschinenindustrie in Amerika bald zum reichen Mann wurde.

* Gegen den Artikel eines Forstmanns imStaats- Anzeiger", den wir in letzter Nr. brachten, und in dem die Ungefährlichkeit der Hasen betont wurde, bricht imSchw. Merk." ein Sachverständiger eine Lanze zu Gunsten der Landwirtschaft. Der betreffende Artlkelschreiber führt aus, daß in den Saaten der Hasenschaden einen Umfang erreichen kann, gegen den eintotaler" Hagelschlag gar nichts sei, denn der