Erscheint DienStag Donners­tag upd Samstag.

Brstellpreik proQuartal im Bezir Nagold SV ^ außerhalb

^ r.

Wr.

Amtsblatt für

MgeMine§Iiyttge-

x^ön

an

taöt.

AttenMiS.I'll

Fnd'UnlerhaltungFblaLrz

ofisren

'M

ML Ml

Einrück- ungspreiS f. Altensteig und nahe Umgebung bei einm. Einrückung 8 bei mehrmal. je 6

auswärts je 8 die Ispalt.Zcile

t Man abonniert auswärts auf dieses Blatt bei ' > den Postämtern und Postboten.

Samstag, 27. Juni.

Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg- I -«

reichste Verbreitung. I -'-oce

Das Verbot, bcir. die Ausführung und das Durchtreiben von Wiederkäuern u. Schweinen im Gemeindebezirk Ebhausen ist vom K- Oberamt Nagold wieder aufgehoben worden.

Ju Zum weiler, Gemeinde Ueberberg, ist die Maul- und Klauenseuche auSgebrochen.

Deutscher Reichstag.

* Berlin, 22. Juni. Inder fortgesetzten Beratung des Bürgerl. Gesetzbuches wurde die ganze Sitzung mit der Erörterung über die von den Sozialdemokraten zu dem AbschnittDienst- und Werkvertrag" (8 604 bis 641) zu Gunsten der Arbeitnehmer gestellten Anträge ausgefüllt. Es verblieb unter Ablehnung der sämtlichen Anträge bei den Kommissionsbeschlüssen. Mehrere Male versuchten die Antisemiten die Beschlußfähigkeit des Hauses anzuzweifeln, wurden aber vom Präsidenten abgewiesen, da sie teils mit ihren Anträgen zu spät kamen, teils das Büreau sich dem Zweifel an der Be­schlußfähigkeit des Hauses nicht anschloß. Bei der namentlichen Abstimmung, welche über einen Antrag der Sozialdemokraten betr. Krankenversicherungszwang für das Gesinde erfolgte, zeigte es sich, daß das Haus in der That beschlußfähig war. An der Abstimmung beteiligten sich 218 Mitglieder, der Antrag wurde mit 189 gegen 25 Stimmen abgelehnt. Nach Erledigung der 88 604641 mußte eigentlich die Beratung der den Wildschadenersatz betreffenden Paragraphen 819 und 819 s folgen. Aber auf Antrag des Abg. Frhrn. v. Manteuffel, für den indes nur eine knappe Mehr­heit stimmte, wurde beschlossen, znnächst die nament­liche endgültige Abstimmnng über die Ge­werk e o rd nun gsn o v elle vorzunehmen. Diese wurde definitiv angenommen mit 16,4 gegen 57 Stimmen.

* Berlin, 23. Juni. Der Reichstag setzt die Be­ratung des bürgerlichen Gesetzbuches fort bei 8 819 und 819 n (Wildschaden.) Nach ' den Kommissions­beschlüssen soll der Jagdberechtigte Ersatz leisten für den Schaden, welcher durch Schwarz- und Rotwild, durch Elch-, Dam- und Rehwild und durch Hasen und Fasanen angerichtet wird. Bei dem Schaden durch Schwarz- und Rotwild, das seinen Stand in einem andern Jagdbezirk hat, ist derjenige verantwortlich, welcher in diesem Jagdbezirk ersatzpflichtig sein würde. Pauli (Reichsp.) befürwortet den Antrag Stumm- Mirbach auf Streichung beider Paragraphen. Der Schaden durch Hasen sei unbedeutend. Die Annahme der Paragraphen würde den Wert der Jagdpachten auf ein Minimum Herabdrücken. Graf Mirbach (kons.) befürwortet seinen Antrag; die Jagdgesetzgebung müsse jeder Einzelregierung überlassen bleiben. Gröber (Zentr.) verteidigt die Kommissionsbeschlüsse: es handle sich darum, ob man das Vergnügen höher stellen soll, als den Schutz des Eigentums. Der Hasenschaden sei keineswegs unerheblich. -- Minister v. Hammer st ein-Loxten: Man habe besonders mit Rücksicht auf die öffentliche Meinung die Wild­schadenfrage in das bürgerl. Gesetzbuch ausgenommen. In Hannover führe die Ersatzpslicht zu unglaublichen Zuständen. Die gezahlten Entschädigungssummen seien enorm. Prinzregent Albrecht wolle daher nicht mehr in Hannover eine Jagd pachten. Durch Annahme der Ersatzpslicht würden gerade die mittleren und kleineren Grundbesitzer geschädigt. Man möge daher die Hasen von den Bestimmungen des 8 819 aus­nehmen und 8 819 a streichen, der zu unerquicklichen Prozessen führen würde. Der Nachweis über den Stand des Wildes in diesem oder jenem Jagdbezirk sei häufig unmöglich. v. Manteuffel (kons.): Durch die Kommissionsbeschlüsse würde die niedere Jagd und teilweise auch die hohe ruiniert; auch würde eine vollständige Umwälzung bezüglich der Gemeinde­lasten herbeigeführt. Die Mäuse machen im Winter viel mehr Schaden als die Hasen. Die Linke müßte also einen Paragraph 819 b gegen den Mäuseschaden einstigen. Die Ausführungen des Landwirtschafts, ministersseien unwiderleglich. Wildschadenbestimmungen

gehören nicht in das bürgerl. Gesetzbuch. Frohme (Soz.): Gestern, wo cs sich um die Interessen von hunderttansenden von Dienstboten handelte, habe die Rechte eine absolute Wurstigkeit gezeigt; heute sei die Rechte auf dem Platze, da es sich um die noblen Passionen der begüterten Leute handelt. Dieser Rest des Feudalismus müsse entfernt werden. (Ironische Zurufe rechts: Sehr schöne Rede!) Oberforst­meister Dankelmann weist auf die Ungerechtigkeiten hin, wozu in Hessen die Ersatzpflicht für Hasenschaden geführt habe. Tie Kommissionsbeschlüsse würden die Hasenjagd ruinieren und ernstlichen wirtschaftlichen Schaden bringen. Tie Hasenjagd sei nicht ein Pri­vileg der Besitzenden; sie sei populär in allen Kreisen. Die Ersatzpflicht sei eine Prämie auf schlechte Wirt­schaft. Wer eine wertvolle Baumschule nicht ein- gattere, begehe eine unverantwortliche Sorglosigkeit. Stein erklärt: bei Annahme der 88 819 und 819 a verliere das Gesetzbuch für die Konservativen an Interesse. Rickert (freis. Ver.) polemisiert gegen diese Haltung der Konservativen. Lieber (Zentr.) erklärt, das Zentrum sei in einer unerfreu­lichen Zwangslage und müsse jetzt mit der Rechten gehen, da, wenn es jetzt mit der Linken ginge, es von ihr später im Stich gelassen würde. Das Zen­trum sei bereit, den Hasenschaden in 8 819«. zu strei­chen, wolle aber eine reichsgesetzliche Regelung bei­behalten. Das Zentrum nehme seine jetzige Haltung mit schwerem Herzen ein. (Lachen links.) Ein großer Teil des Zentrums sei durch die heute von der Re­gierung vorgebrachten Gründe überzeugt. Nach langer Debatte wurden die Bestimmungen über die Ersatz­pflicht des Wildschadens unter Streichung der Kom- missionsznsätze angenommen, welche die Ersatzpslicht für den Schaden durch Hasen und die Regreßpflicht für den Schaden durch Schwarz- und Rotwild ver­langten.

Landesnachrichten.

Pf a lz g r a f e nw e il er, 24. Jum. (Einges.) Der Einladung zu dem Vortrag über Homöopathie hatte am letzten Sonntag ein unerwartet großer Teil der Einwohnerschaft entsprochen, anck die Ortschaften der Umgegend waren vertreten, ein Beweis, daß das Hohnemannsche Heilverfahren auch im Schwarzwald weite Kreise umfaßt und sich schon viele Freunde er­worben hat. Der Redner, ein begeisterter Anhänger der Homöopathie, erläuterte zuerst das Wesen derselben als die Lehre von der Wirkung der Arzneimittel auf den gesunden menschlichen Organismus angewandt nach dem Naturgesetz zur Heilung krankhafter Veränder­ungen im menschlichen Körper in kleinen Gaben. Nach ausführlicher Begründung dieses Grundgesetzes der Homöopathie, des Aehnlichkeitsgesetzes, wurde dargethan, daß ein auf dieser Grundlage beruhendes Heilverfahren am sichersten und schnellsten die gestörte Gesundheit wiederherzustellen im Stande sei, was am besten die Heilstatistik beweise. So seien die Sterb­lichkeitsverhältnisse bei der homöopathischen Behänd- lung, selbst der gefährlichsten Krankheiten, wie der Cholera und Diphtheritis, so ausfallend günstige, daß es geradezu unbegreiflich sei, daß die herrschende Medizin nicht einmal Versuche mit homöopathischen Mitteln anzustellen sich bewogen finde, sondern lieber in thörichter Abneigung, oder Engherzigkeit gegen ein millionenfach erprobtes, wirkliches Heilverfahren verharre. Nach Widerlegung der von den Gegnern immer wieder vorgebrachten, schon hundertmal als nichtig und falsch zurückgewiesenen Einwendungen, hauptsächlich bezüglich der Wirksamkeit der kleinen Arzneigaben, wurde auf den hohen Wert des homöo­pathischen Ticrheilverfahrens für den Landwirt an der Hand der fast 50jährigen Erfahrungen eines der tüchtigsten homöopathischen Tierärzte des Landes hin­gewiesen, worauf sich sofort 34 der Anwesenden bereit erklärten, einen homöopathischen Verein zu gründen; mögen bei der zu diesem Zweck nach der Heuernte

abzuhaltenden zweiten Versammlung rechtViele erscheinen und sich dem nützlichsten aller Vereine anschließen.

* Heilbronn, 24. Juni. Eine Strafkammer- Verhandlung gegen Stadtschultheiß Seufferheld und Assistent Strehle, beide von Weinsberg, die vieles Auf­sehen erregte, ging heute abend 6^ -2 Uhr zu Ende. Seuf­ferheld war der Verübung von 14 Vergehen der falschen Beurkundung im Amt und 9 Vergehen der Anstiftung zur Amtsanmaßung angeklagt. Er beurkundete die erfolg­lose Vornahme von Sühneversuchen, die nicht er, sondern sein Assistent angeblich als Stellvertreter vor­genommen hatte. Strehle hatte sich ebenfalls wegen 13 Vergehen der Beihilfe zur falschen Beurkundung und 9 der unberechtigten Amtsanmaßung zu verant­worten. Beide Angeklagte wurden freigesprochen und die Kosten der Staatskasse auferlegt. Staatsan­walt Hartmann, als Vertreter der Anklage, hatte für Stadtschultheiß Seufferheld 5 Monate Gefängnisstrafe und für Assistent Strehle einen Monat Gefängnisstrafe beantragt. In der Begründung des Urteils heißt es u. a.: In den meisten Fällen wurde als nicht festge­stellt angenommen, daß Stadtschultheiß Seufferheld die Sühneverhandlungen als von ihm vorgenommen beurkun­den wollte. Das Gericht hat ferner das Vorbringen des Angeklagten nicht verwerfen zu können geglaubt, daß er im Hinblick auf die gegebenen Verhältnisse sich für berechtigt gehalten habe, bei vorübergehender Ver­hinderung seinen geprüften Gehilfen mit der Vornahme der Sühneversuche zu betrauen und sodann nach er­folgter Prüfung des Protokolls und des Scheins diesen seinen Namen beizusetzen.

* Balingen, 23. Juni. Wie derVolksfreund" zuverlässig erfährt, beziffert sich der Schaden, welcher durch die Wolkenbrüche am vorigen Donnerstag im oberen Eyachgebiet Pfeffingen, Margrcthauscn, Laut lingen. Laufen angerichtet wurde, auf ca. 40000 Mk. Das Hochwasser zeigte sich in fast ganz derselben ver­heerenden Weise wie im Vorjahr und nur der Umstand, daß sich infolge Neuerstellung, beziehungsweise anderer Konstruktion der Brücken rc. den rasch anschwellenden Fluten keine Hindernisse mehr boten, ist die Abwendung weiteren großen Schadens auch im unteren Bezirk zu d anken.

* (Verschiedenes.) In Rutesheim hat sich ein 23jähriges Mädchen in dem dortigen See er­tränkt. Am Mittwoch morgen ist eine auf freiem Felde aufgesetzte Feime mit 100 Zentnern Roggen­stroh in der Nähe des Weilers Neudeck, Gemeinde Langenbeutingen, völlig niedergebrannt. In Rot - tenburg a. N. hat sich der ledige Kaufmann Max Horkheimer auf der Bühne seines elterlichen Hauses erhängt. In Schwenningen stürzte im Neu­bau der dortigen Bärenbrauerei ein 19jähriger Brauer aus Nordstetten so unglücklich durch den Malzaufzug hinab, daß er einen Schädelbruch und mehrere Brüche an Armen und Beinen davontrug. Der bedauerns­werte junge Mann ist infolge dieser schweren Ver­letzungen kurze Zeit darauf gestorben. Beim Stadt- schnltheißenamt in Wangen ist kürzlich ein mit dem Stadtpoststempel versehener einfacher Brief eingelaufen, welcher 70 Mk. in Gold enthielt. Wahrscheinlich handelt es sich um eine früher defraudierte Summe. In Gmünd ist der kürzlich verhaftete Schwieger­vater des gleichfalls in Haft befindlichen Kabinet- meisters H. wieder auf freien Fuß gesetzt worden. Dabei erfährt man, daß nach Schätzung der Inhaber der Firma das in den letzten 5 Jahren ihr entwendete Silber den Betrag von 15 000 Mk. ausmacht. In der Uhrfedersabrik in Schramberg wurde der 18- jährige Josef Mauthe von Obernheim non einem Riemen der Transmission erfaßt und derart in das Maschinenwerk verwickelt, daß ihm ein Arm vollstän­dig aus der Achsel gerissen und ein Fuß zweimal ge­brochen wurde; auch der andere Arm ist mehrfach ge­brochen. Der Verunglückte wird kaum mit dem Leben davonkommen. In Heilbronn wurde eine 22 Jahre alte Fabrikarbeiterin verhaftet; dieselbe hat ein Grab durchaus mit von andern Gräbern gestohlenen