Erscheint Dienstag Donners­tag und 8 SamStag.

Bestellpreis ^ proQuartalM im Bezirk ^ Nagold 90 ^, Lußerhalb -- 1.- ^

Ar. 14«. j

V

L

MgmeimxKMM

Man abonniert auswärts auf dieses Blatt bei > dm Postämtern und Postboten.

Dienstag dw 26. Wovemver

Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg reichste Verbreitung.

Etnrück- ungSpreie f. Mtenst«; und nähr Umgebung bei Imal. Einrückung 8^, bei mehrmal. je 6 ^ auswärts »je 8 ^ d e ^Ispalt.Zeil«

1895.

Der Entwurf eives Gesetzes betr. die Errichtung von Handelskammern.

DieDeutsche Wacht" ist in der Lage, den Entwarf dieses Gesetzes z« veröffentlichen. Er lastet:

§ l. Zur Vertretung der Interessen des Hand­werks sind Handwerkskammern za errichten. Den Handwerkskammern liegt insbesondere ob: 1) bei der Organisation des Handwerks mitznwirken; 2) über den den Handwerkskammern za gebenden Unterbau sich gutachtlich za äußer»; 3) die Staats- and Ge­meindebehörden in der Förderung des Handwerks durch tatsächliche Mitteilungen und Erstattung von Gutachten über Fragen, welche die Verhältnisse des Handwerks berühren, zu unterstützen; 4) Jahres­berichte über ihre Thätigkett und über ihre die Ver­hältnisse des Handwerks betreffenden Wahrnehmungen zu erstatten; 5) Wünsche und Anträge, welche die Verhältnisse des Handwerks berühren, za beraten und dm Behörden borzulegev.

§ 2. Die Bezirke der Handwerkskammern werden für jeden Bundesstaat von der Landeszentralbehörde festgestcllt. Mehrere Bundesstaaten können sich zur Errichtung gemeinsamer Handwerkskammern ver­einigen; die Vereinigung hat sich auch darauf z« erstrecken, von welchen Behörden die in diesem Gesetz den Landeszevtralbehörden und der höheren Ver­waltungsbehörde übertragenen Obliegenheiten wahr­zunehmen und wie die nach 8 15 dem Staat zur Last fallenden Kosten anszubringen sind. Auf Beschluß des Bundesrats kann die Errichtung von Handwerks­kammer» für solche Bezirke unterbleiben, in denen durch andere Einrichtungen (Handels- und Gewerbe- kammerv), sür eine ousreichrnde Vertretung der In­teressen des Handwerks gesorgt ist.

8 3. Die Errichtung der Handwerkskammer erfolgt auf Grund eines durch die Landeszeniral- behörde auszustcllendm Statuts. Vor der Errichtung sind Vertreter des in dem Bezirk der Handwerks­kammer hauptsächlich betriebenen Handwerks, unter besonderer Berücksichtigung der Innungen und sonstigen Vereinigungen von Handwerkern, zu hören. Das Statut kann von der LandeszcnLralbchörde nach An­hörung der Handwerkskammer geändert werden. Das Statut, forme Amdrrungcn desselben sind durch den Reichsanzciger", sowie durch dasjenige Blatt bekannt zu wachen, welches für die amtlichen Veröffentlichungen der höheren Verwaltungsbehörden, über deren Bezirke sich der Bezirk der Handwerkskammer erstreck-, be­stimmt ist.

8 4. Dos Statut muß Bestimmungen enthalten über: l) den Sitz und den Bezirk der Handwerks­kammern; 2) die Bildung der Wählerschaften sür die Wahlen der Mitglieder, die Zahl der letzteren und die Verteilung auf die Wählerschaften; 3) das Verfahren bei dev Wehlen, soweit dieses nicht durch besondere Wahlordnungen geregelt wird; 4) das Stimm­recht der Mitglieder und die Art der Beschlrßfcffnng; 5) die Wahl, die Befugnisse und die Legitimationen des Verstandes; L) die Form und die Voraussetzungen für die Zusemweuberufung der Handwerkskammern und ihrer Ausschüsse; 7) die öffentlichen Blmter, durch welche die Bekanntmachungen der Handwerks­kammern zu erfolge» haben; 8) die Ausstellung und Abnalme der Jahresrechnung.

8 5. Wählbar zu Mitgliedern der Handwerks­kammern sind nur Personen, welche 1) ein Alter vrn Mindestens 30 Jahren haben und 2) >m Bezirk der Hendwcrkskcwwkrn ein Handwerk seit mindestens einem Jahre selbständig betreiben. Personen, welche zum Amte eines Schöffen unfähig sind <88 31, 32 des Cer!chtsveiflfs»ngkgisetzcs), sind nicht wählbar.

8 6. Für jedes Mitglied find ein erster und ein zweiter Ersatzmann zu wählen, welche dasselbe in Verhinderungsfällen zv ersetzen und im Falle des Ausscheidens für den Rest der Wahlperiode in der Reihenfolge ihrer Wahl eivzutrcten haben.

8 7. Die Wahl erfolgt auf vier Jahre. Die Ausscheidenden können wiedergewählt werden. Die Annahme der Wahl kann nur aus Gründen ver­weigert werden, welche zur Ablehnung eines unbe­soldeten Gemeindeamts berechtigen. Wo landesgesctz- liche Bestimmungen über die zur Ablehnung von Ge­meindeämtern berechtigenden Gründe nicht bestehen, darf die Annahme nur aus denselben Gründen ver­weigert werden, aus welchen das Amt eines Vormundes abgelehnt werden kann.

8 8. In der Person eines Mitglieds der Hand­werkerkammer einlretende Umstände, welche dasselbe, wenn sie vor der Wahl vorhanden gewesen wären, von der Wahl ausgeschlossen haben würden, haben das Erlöschen der Mitgliedschaft zur Folge. (Schl, f)

Laudesvaänchteu.

Altensteig, 25. Nov. Am letzten Donnerstag abend, wenige Minuten nach 6 Uhr, wurde hier ein prachtvolles Meteor beobachtet. Einsender dieses be­fand sich in dem Nagoldthale aufwärts, Göttelfingen zu, und beobachtete die ungemein tiefschwarzen, schnell­fahrenden Wolken, plötzlich zerteilten sich dieselben und eine intensive, weißgelbe, breite Helle schoß schwan­kend aus den zerteilten Wolken in das Thal herein, ich duckle mich, ganz geblendet, nieder; denn ich glaubte von Etwas au den Kopf getroffen zu werden, wendete mich sodann schnell rückwärts und sah gegen Osten dm prächtigen, breiten, Hellen Lichtstreifen ver­schwinden, zugleich bemerkte ich etwa 20 m hinter mir einen Mann, ber dieselben Bewegungen aussührte wie ich, und mir auch sofort bestätigte das gleiche Gefühl wie ich empfunden zu haben. Von verschiedenen Bewohnern der hiesigen Stadt wird mitgeteilt, daß abends kurz nach 6 Uhr die dunklen Zimmer plötzlich taghell erleuchtet wurden. (Das viedergegangeve Meteor, ist sowohl in verschiedenen Orten des Schwarz- Walds als auch des Unterlandes beobachtet worden.

D. Red.)

* Altensteig, 25. Nov. Auf dem hiesigen Bahnhof wurde am Mittwoch der ncuernannle Geistliche von Bcsevfeld durch die dortigen Gemeind; kollegicu und Lehrer abgeholt. In Pfarrer Elsenyans erhält Bescnfkld den ersten ständigen Geistlichen.

-m Nagold, 25. November. Gestern nachmittag fand im Gasthaos z.Hirsch" hier eine Vollver­sammlung des landw. Bezirksvereins und der Viehzüchtervssmschest statt. Zunächst wurden die Vuhcrditngsglgkrsiölide der Viehzuchtgencss-nschasl erledig*. Der Rechenschaftsbericht pro 1892/84wurde geprüft und richtig gefunden. Als Herdbuchsührer wurde Hr. Olerewtstierarzt Wallraff wiedergewählt. Der 8 3 der Statuten wurde dahin cbgeövdert, daß zur Deckung der weiblichen TiMder Genossenschafts­mitglieder nur reine Simmenthalcr Farren verwendet werden dürfen. Noch Erledigung der Tagesordnung wurde in diejenige des landw. Bezirkkvcreirs einge treten. Der Vorstand, Hr. Privatier Schill, hieß die Anwesenden willkommen und wies auf die Ver- handlungkgegensiände hin. Bei der Wohl des Vor­stands empfahl Hr. Siadtschulrheiß Krauß von Haiterbach den seitherigen Vorstand und kennzeichnete ein Nagolder Flugblatt, dos einen Nagolder Herrn empfahl, in treffender Weis?. Bei der Abstimmung zeigte cs sich, daß die Anwesenden sich durch dasselbe n cht beirren ließen. Es wurde mit großer Mehrheit Hr. Schill von Altensteig zum Vorstand und Hr. Stadtschultheiß Krauß in Haiterbach zum Vize­vorstand gewählt. Ter frühere Vorstand, Hr. Ober- amtmovn Vogt wurde unter Anerkennung seiner Ver­dienst?, insbesondere im Fvttcrnotjahr 1893, zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt. Bei der Wahl des Ausschusses wurden gewählt: Müller Schill, Elhausen; Ruesf, Spiiibcrg; Gurelunst z. Löwen, Nagold; Klein z. Hirsch, Nagold; Oler- omtsbaumwart Bihier, Walddort; Dürr, Sulz; Schultheiß Rapp, Ueberberg; Oekonom Link,

Tröllevshof; Oberamtstierarzi Wallraff, Nagold; Schultheiß Köhler, Miudersbach und Klostermüller Reichert, Wildberg. Während der Stimmen­zählung hielt Hr. Schullehrer Schtvarzmayer von Berneck einen Vortrag über künstlicheFisch- zucht, dem mit allgemeinem Interesse gefolgt wurde. Am Schluß des VortragS dankte Herr Vorstand Schill dem Redner bestens im Namen der An­wesenden für seine interessanten Ausführungen. Ihm schloß sich auch Hr. Hartmann in Pfrondorf an, der schon längere Zeit eine künstliche Fischzuchtanstalt betreibt, die sich vorzüglich lohnt und nannte den Vortrag allseitig einen guten. Es sei noch darauf hingewiesen, daß Hr. Professor Dr. Steglin in Hohenheim gerne bereit ist, allen, die eine künstliche Fischzucht civzurichten beabsichtigen, unentgeltlich mit Rat und That an die Hand zu gehen.

* (Vorgänge vor 25 Jahren infolge des Krieges 1870/71.) 23. November 1870. Mit besonderen Schwierigkeiten war die Belagerung der Festung Bel fort im deutsch-französi­schen Kriege verbunden. Am 23. November 1870 machten die Verteidiger der Festung einen heftigen Ausfall, der jedoch von der 1. Landwehrdivifion unter General von TreSkow abgeschlagen wurde. Mit der Zurückweisung dieses Ausfalles wurde die Zer­nierung der Festung eine engere. Belfort ist eine von der Natur außerordentlich begünstigte Festung, aber auch die Besatzung er­wies sich als eine ganz ausgezeichnete.

Z Besenfeld, 21. Nov. Am Dienstag abend sind Karlsruher und Pforzheimer Herren zur Jagd hier ongekommcn und haben im Gasthof zur Sonne Wohnung bezogen. Die Jagd war günstig, da am ersten Tag schon 3 Hirsche und 1 Rehbock, am zweiten Tag wieder ein Hirsch erlegt wurde. Ter Wildstem» ist durch den letzten strengen Winter nicht so arg re­duziert, wie anfangs befürchtet wurde, da in den hiesigen Jagden immer Wild arizutreffen ist.

" Calw, 22. Nov. I» ihrer gestrigen. Sitzung beschäftigten sich die bürgerl. Kollegien mit der Frage der Aenderurig der Quartallermine sür Hausmlete- und Dienstbotenverträge. Einstimmig wurde anerkannt, daß, nachdem Stuttgart für beide Fälle die seither üblich gewesenen Termine Lichtmeß, Georgii, Jakobi und Martini verlassen und die Kalenderquartoltermine 1. Januar, 1. April, 1. Juli und l. Oktober ein­geführt hat, die übrigen Gemeinden des Landes nicht wohl die alten Termine beibehalten können. Seiiher hatten die Quartale statt je 91 Tage folgende Zeit­dauer : Martini bis Lichtmeß 83 Tage, Lichtmeß bis Ecorgu 80 Tage, Georgii bis Jakobi 93 Tage, Jakobi bis Martini 109 Tage. Es fand also bet 3 Terminen eine Verschiedenheit in der Dauer von vollen 4 Wochen statt, während die gleichen Ent­schädigungen gewährt wurden. Zur Erleichterung der Aenderurig werden erstmals für Rechnung der Stadt gedruckte Dienstboten- und Wohnuvgsmietverträge ver­teilt werden. Letztere enthalten gleichzeitig Haus­ordnungen, Regelung der Entschädigung für Tapezieren, Bodevanflriche und dergl., wodurch manchen Streitig­keiten borge beugt werden kann. BeiDienstbotevverträgm soll künftig nur gekündigt werden können spätestens am 1. Dez., 1. März, 1. Juni und 1. Sept. zum Austritt auf 1. Jan-, I. April, 1. Juli und l. Okt. Bei Wvhnuvgswielvertrögen spätestens cm l5, Sept. 15. Dez., 15. März und 15. Juni zum Auszug auf 1. Jan., 1. April, 1. Juli und 1. Okt. Selbst, verständlich können die Beteiligten beliebige andere Vereinbarungen treffen. Dringend wird empfohlen, alle Verträge schriftlich abzusaffen und die Aenderurig möglichst bald vorzunehmen. Da das Oelgaswerk rocht mehr den Anforderungen der Neuzeit entspricht, so beschäftigt sich der GemeinLerat auch mit der Frage, ob nicht der Zeitpunkt gekommen ist, sich ernstlich mit Herst,llung eines Elektrizitättwerks zu beschäftigen, durch welches eine gute Beleuchtung gewonnen und die Abgabe von Kraft an Gewerbetreibende ermöglicht würde. (C. W.)

* Kammerpräsident Pc her referierte letzter Tage in Tu bin gen und Reutlingen über seine stän­dische Tätigkeit. Uebcr den Reichstag sagte der