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Donnerstag dm 2t. Wovemöer
Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg I
reichste Verbreitung. I 18"Ö.
Uebertragen wurde die Betriebsinspektorsstelle in Aalen, dem Betriebsinspektor Lieb in Frcudensiadt.
Gestorben: W. Braun, z. Hotel Waldeck, Freudenstadt.
X Die Auswanderung Ulld der Militärdienst.
Die deutsche überseeische Auswanderung ist eine der umfangreichsten unter denjenigen der europäischen Staaten, besonders, wenn man bedenkt, daß man von einer Auswanderung nach unseren Kolonien kaum reden kann; somit geht also ein bedeutendes Stück von deutscher Volkskraft dem Vaterlande verloren. Die stärkste Auswanderung im Jahr hat ganz zweifellos England, nur daß die britischen Auswanderer sich in der Hauptzahl den englischen Kolonien zuwenden, immerhin also im Dienste ihres Nationalvermögens thätig bleiben. Von Auswanderern, welche sich, wie die Deutschen, in fremde Staaten begeben, stehen obenan Italiener und Irländer, aber doch ist der Auswanderungsgrund dort nicht derselbe, wie in Deutschland. Die wirtschaftlichen Zustände in Italien und Irland können mit denen des deutschen Reiches gar nicht verglichen werden, sie stehen weit hinter den unsrigen zurück. Wenn also die italienische und irländische arbeitende Bevölkerung in erheblichen Mafien auswandert, so geschieht dies zum wesentlichen Teile allerdings deshalb, weil keine lohnende Arbeit wehr zu finden ist; und was in beiden Ländern als genügender Lohn betrachtet wird, ist vielfach so wenig, daß man diese Lohnsätze bei «ns in Deutschland überhaupt nicht mehr kennt. Von einem Mangel an Arbeit kann bei uns aber nicht im Ernst die Rede sein; gewiß überwiegt in einzelnen Großstädten das Arbeitsangebot bet Weitem die Nachfrage nach Arbeitskräften, aber es steht allen Personen, die in großen Städten keine Arbeit finden, ja frei, den heißen Boden ihres bisherigen Wohnsitzes zu verlaßen und außerhalb desselben Verdienst und Beschäftigung zu suchen, die sie auch sicher finden werden. An ruinierten, einmal selbständig gewesenen Existenzen fehlt es «ns nun allerdings nicht, die kritischen Jahre, die mit nicht allzulaugen Unterbrechungen eigentlich schon seit 1873 andauern, haben manchem braven Mann seinen eigenen Heerd unmöglich gemacht. Diesen Leuten erscheint die Auswanderung am meisten verlockend, denn wenn auch die Heimat den Schiffbruch der eigenen Existenz nicht verschuldet hat, ein Gefühl der Verbitterung steigt leicht empor und treibt zum Fortwandern. Das ist aber noch immer nicht das Groß ver Auswanderer, dies setzt sich vielmehr aus jenen zusammen, die im jugendlichen Wagemut, oder in späteren Jahren aus Wander- und Unternehmungslust in die Weite ziehen, die alle Brücken hinter sich abbrechen, um späterhin oft, sehr oft auch nicht entfernt das zu finden, was sie erwartet haben.
Wir haben Anlaß, unsere Aufmerksamkeit besonders den jungen Leuten zu widmen, welche bei der Auswanderung die Tragweite ihres Entschlusses noch gar nicht zu übersehen vermögen, und die da glauben, in fremden Ländern würden zu ihrer Bewtllkomm «ung Ehrenpforten gebaut und weiß gekleidete Jungfrauen aufgestellt. Sie haben bei einer frühzeitigen Auswanderung in der Regel noch die Nebenabsicht, sich dem Militärdienst zu entziehen, und diesem Gelüst sollte heute, wo die Dienstzeit bei der Infanterie nur noch zwei Jahre beträgt, schärfer als je entgegengetreten werden. Es ist nicht nur unpatriotisch, fich der Dienstpflicht zu entziehen, es liegt auch Ungerechtigkeit gegen die große Mehrzahl derjenigen darin, welche prompt ihrer Verpflichtung Nachkommen. Heute kommt eS nicht selten vor, daß solche Durchbrenner, deren Name in den Zeitungen genannt ist, als nordamerikanische Bürger nach Deutschland heimkehren, denn wer drüben die Pfiffs und Kniffe kennt, mag das amerikanische Bürgerrecht für Geld in sehr verhältnismäßig kurzer Zeit erwerben, und sich der vollbrachte» Heldenthat rühmen. Es steht ja den
Behörden frei, den Renommisten innerhalb bestimmter Frist zur Grenze zu bringen, aber die Verhältnisse find in dieser Beziehung schwankende und es sollten hier feste Normen gezogen werden. Zu einer Auswanderung vor Regelung der Dienstpflicht liegt absolut kein Grund vor, und wer ungeachtet dessen das Weite sucht, mag die strengen Folgen davon auch tragen. Aber fest müssen diese Folgen dastehen, dann weiß ein Jeder Bescheid und braucht sich keinen trügerischen Erwartungen hivzugebeu.
Wir mögen in diesem Kapitel manches von unseren Nachbarn im Westen, von den Franzosen, lernen. Nicht nur, daß die Auswanderung dort sehr viel geringer ist, als bei »nS, der Franzose tritt im Auslande auch sehr selten in einen fremden Unterthanen- verband ein. Es ist das nicht gerade für uns erfreulich, wenn wir sehen, wie so sehr viele Deutsche die fremde Nationalität annehmen. Der Franzose ist auf seine Heimat stolz bis zum Chauvinismus und bis zur Eitelkeit, und häßliche Erscheinungen find die Folge. Aber diese weitgehende Anhänglichkeit der allermeisten im Auslande lebenden Franzosen an ihr Vaterland könnte» wir wirklich dem deutschen Charakter wünschen. Die Republik Frankreich, die doch gewiß nicht als Milttärstaat gelten will, hat nun über die Entziehung von der Militärpflicht sehr knappe und unzweideutige Gesetzesbestimmungen, die keinen Zweifel darüber lassen, was einem Durchbrenner bevorsteht. Und diese Bestimmung lautet: Jeder Franzose, der fich durch Aufenthalt im Auslande dem Militärdienst in Frankreich entzieht, wird beim Betreten des französischen Bodens, so lange er nicht das siebzigste Lebensjahr überschritten hat, bestraft und muß, wenn er noch körperlich rüstig ist, nachdienen. Der Umstand, daß der Betreffende in einen fremden Untcrthanenverband getreten ist, befreit nicht von der Bestrafung in Frankreich. Dieses Gesetz ist allen Franzosen bekannt und die Fälle von Dieustent- ziehung find daher kaum nennenswert. Mancher Deutsche wird dies republikanische Gesetz hart nennen, das ist es aber nicht, es ist nur gerecht und behütet zudem manchen jungen Menschen vor der Begehung bitterer Thorheiten, denn nach dem aktiven Dienst denkt so mancher junge Mann ganz anders, als vorher.
Laudesuachrichteu.
* Altensteig. 20. November. Seit einiger Zeit ist auch auf hiesigem Bahnhof ein Automat aufgestellt und verrichtet pünktlich sein Geschäft. Wenn auch der Automat für manchen Reisenden zum Einkauf eines kleinen Labsals angenehm erscheinen mag, so hat er eben doch auch wieder seine Kehrseite. Es wird immer über Verderbnis der Jugend geklagt und hier wird ihr die Gelegenheit zum Naschen so leicht gemacht. Ob von den Nickeln, die da eingeworfen werden, nicht auch solche d'runter find, welche der Versuchung nicht Stand haltende Kinder ihren Eltern veruntreuen, wollen wir dahingestellt sein lassen. Vor dem Automaten braucht das naschhafte Kind nicht zu erröten, der sagt nichts, während vor dem gewissenhaften Kaufmann dasselbe eben doch schüchtern zurückweicht, ja es erscheint bet ihm nicht wieder, wenn es gebührend zurückgewiesen wird. Also auf der einen Seite wird über die heutige Jugend geklagt und auf der anderen schafft man ihr Erleichterung zu dem Mißfallen erregenden Treiben.
Berichtigung auf Grund des 8 11 des Reichsgesetzes über die Presse vom 7. Mai 1874. In der von der Redaktion ds. Bl. gemachten Anmerkung zu der in der letzten Nr. ds. Bl. auf Grund des Paßgesetzes erfolgten Berichtigung des Inhalts eines in Nr. 136 ds. Bl. erschienenen Artikels über die Abhaltung eines weiteren Vichmarkts in hiesiger Stadt ist behauptet, daß thatsächlich ein ablehnender Bescheid von der K. Zentralstelle für die Lxndwtrtscha't erfolgt sei, womit gesagt werden wollte, daß der Artikel in Nr. 136 ds. Bl. doch begründet
sei. Dies entspricht aber dem wirklichen Sachverhalt, über welchen der Redakteur eingehend belehrt wurde, durchaus nicht. Die K. Zentralstelle, welche fich über das Marktconcesstons-Gesuch zu äußern hatte, hat dasselbe zwar zur Genehmigung nicht empfohlen, eine Entscheidung der zuständigen Behörde (K. Kreisregterung) ist aber über das Gesuch noch nicht getroffen. Altensteig, den 20. Nov. 1895.
Stadtschultheißenamt: Welker.
(Anmerkg. der Red. Nachdem in obiger Berichtigung zugestanden ist, daß die K. Zentralstelle die Genehmigung des Marktes nicht empfohlen hat, so können wir füglich dem Urteil des gen. Lesers überlassen, inwieweit wir richtig oder unrichtig berichtet haben. Wohl ist die K. Zentralstelle für Versagung eines Marktkonzessionsgesuchs nicht zuständig,, aber wenn die K. Zentralstelle ein Gutachten dahin abgiebt, daß sie das Gesuch zur Genehmigung nicht empfehle, so ist das nach unserer Auffassung ein ablehnender, das Gesuch nicht befürwortender Bescheid seitens der K. Zentralstelle- Etwas anderes haben wir in unserer Anmerkung in letzter Nr. thatsächlich auch nicht behauptet.)
* (Vorgänge vor 25 Jahren infolge des Krieges 1870/71.) Am 19. November 1870 wurden die Etappentruppen in Chatillon sur Seine, drei Kompagnien des LandwehrbataillonS Unna und eine Schwadron Reservehusaren in der Frühe um 6 Uhr von mehreren 1000 Garibaldianern und Franktireurs unter Ricciotti Garibaldi überfallen. Die Wachen wurden überrumpelt. der Stab in seinem Gasthofe umzingelt. Die Landwehrleute stürzten einzeln auf die Straße heraus und begannen das Gesecht. Nach dreistündigem Kampfe räumten die Deutschen, die 8 Offiziere und 186 Mann verloren hatten, den auf dem linken Seineufer liegenden Stadtteil. Zwar wurde die Stadt, da die Garibaldianer selbe nicht behaupteten, wieder besetzt, aber auch wieder verlassen, als gemeldet wurde, daß Garibaldi mir 10 000 Mann heranrücke. Schließlich wurde die Stadt doch von ausreichenden Truppen gehalten. Am 20. Nov. 1370 vollzog sich die Vereinigung der Armeen des Großherzogs von Mecklenburg, von der Tann und deS Prinzen Friedrich Karl. Damit waren die Loire-Armeen, sowie andere Armeen, die sich in der Gegend von Orleans und weiter südwestlich und nordöstlich bildeten, unschädlich gemacht, wennschon es zu deren Vernichtung und Zersprengung noch längerer und schwerer Kämpfe bedurfte.
* Stuttgart, 18. Nov. Infolge wiederholt eingelassener Klage» fordert, wie dem „Schw. B." geschrieben wird, das Ministerium des Innern die Gemeindebehörden auf, für die Unterbringung verwahrloster Kinder in Rettuvgsaustalteu bedacht zu sein, ehe die Verwahrlosung einen zu hohen Grad erreicht hat. da im letzteren Fall eine sittliche Besserung nur schwer zu erzielen ist. — Einen Teil der hierdurch entstehenden Kosten übernehmen nunmehr sämtliche vier Laudarmenverbände.
* Der Bericht der Steuerkommission ist im Druck erschienen. Die Kammer hat in der Sitzung vom 10. Juni 1895 über die geschäftliche Behandlung der Vorlagen beraten und beschlossen, eine Kommission von 15 Mitgliedern zu wählen mit dem Auftrag, an der Hand der Denkschrift Bericht zu erstatten zur Vorberatung der Frage, ob in die Einzelberatung der Gesetzeniwürfe oon der Kammer eingetreten werden solle. Die Kommission hat fich diesem Antrag unterzogen und erstattet über ihre Verhandlungen, welchen auf ergangene Einladung der Staatsminister der Finanzen mit den für die einzelnen Gesetzentwürfe bestellten Miuisterialreftrenten und bei dem Abschnitte über die Ausdehnung der Reform auf die Gemeindesteuern auch der Staatsminister des Innern angewohnt haben, ihren Bericht. (Berichterstatter Sachs.) Derselbe gelangt zu folgenden Anträgen: 1) In die Einzelberatung der Gesetzesentwürfe, betr. die Einkommens- und Kapitalsteuer, die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer und die Wandergewerbestemr, einzu- trcten, 2) hiebei die Voraussetzung auszusprechen, daß a) den Ständen ein Gesetzen! urf über die Reform der Amtskörperschafts- und Gemeindesteuern so zeitig vorgelegt wird, daß die Verabschiedung der Gesetze über die Staats- und Gemeindesteuerreform gleichzeitig erfolgen kann, K) die Giltigkeit der zu schaffenden Gesetze, betreffend die Kapital-, Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer, auf eine in denselben zu bestimmende, kurze Reihe von Jahren beschränkt werde. Zwei sehr instruktive vergleichende Ueber- sichten sind dem Bericht beigegeben. Der erste zeigt d e Einnahmen und Ausgaben des Deutschen Reiches