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Dienstag dw 14. August
Bekanntmachungen aller Art finden die erfolg- rächste Verbreitung.
Einrück- ungSprels f. Altensteig und nahe Umgebung bei Imal. Einrückung 8^, bei mehrmal
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1894.
Gestorben: Heinrich und Augusts Beck, Hirsau; Verlagsbuchhändler Wildt, Sturtgart-Rorschach.
Das Programm der württ. Zeutrumspartei veröffentlicht das Süddeutsche Korrespondenzbureau. Dasselbe stellt folgende Grundsätze auf: 1) Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte des Reichs, aber auch der Sonderrechte Württembergs und dessen Selbstbestimmung und Selbstthätigkeit in allen inneren Angelegenheiten. 2) Gedeihliche Weiterentwicklung unseres Volkslebens auf der Grundlage des lebendigen Christentums. Nicht Trennung von Staat und Kirche, sondern einträchtiges Zusammenwirken beider Gewalten; der durch Feindseligkeit gegen die kath. Kirche gestörte konfessionelle Friede muß wiederhergestellt werden, besonders durch die in der Verfassung zugeficherte staatliche Gleichberechtigung der Konfessionen. 3) Die christliche konfessionelle Schule ist mit allen Krästur zu verteidigen unter Beibehaltung der geistlichen Schulaufsicht in den Volksschulen. Pflege des christlichen Geistes ist auch in den Mittelund Hochschulen zu fordern. 4) Verfassung und Gesetzgebung des Landes sollen ausgebaut werden im Geiste einer hochfinnig erfaßten bürgerlichen Freiheit. Statt bureaukratischer Bevormundung bürgerliche Selbstverwaltung. 5) Wetterführung der christlichen Sozialreform, Schuß der ehrlichen Arbeit gegen unredliche Konkurrenz, des Schwachen gegen Wucher, Bedrückung u. s. w., neben der freihen Ltebesthätig- keit Milderung der sozialen Not durch staatliche Hilfe. Weise Sparsamkeit im Staatshaushalt, gerechte Verteilung der öffentlichen Lasten und Vorteile. Erhaltung und Stärkung des lebenskräftigen Mittelstandes in Landwirtschaft und Gewerbe. Verbesserung der Lage des Arbeiterstaudes.
Aus diesen Grundsätzen werden im einzelnen folgende „nächste Forderungen" abgeleitet:
1) Verhältnis zum Reich: Verantwortlichkeit der Minister für die Haltung der Regierung im Bundes- rat, Unzulässigkeit des Verzichts auf ein Sonderrecht ohne vorgängige Genehmigung der Ständeversamm- lnng, Eintreten der Regierung für Umgestaltung des Militärjtrasverfahrens nach Grundsätzen der bürgerl. Strafprozeßordnung.
2) Landesverfassung: Unbeschränktes Gesetzes- vorschlagsrecht für beide Kammern, freie Festsetzung ihrer Geschäftsordnung, gesetzliche Regelung der Rechnungskontrolle, Beseitigung der Restverwaltung, Neuregelung der Taggelder der Ständemitglieder, Beschränkung derselben auf die Arbeitstage des einzelnen Mitglieds, Abstufung der Taggelder für die in Stuttgart wohnenden Ständcmitglieder, Aufhebung der Besoldungen der Präsidenten und der übrigen ständischen Ausschußmitglieder, Ersatz der Privilegierten der zweiten Kammer durch Abgeordnete, welche aus allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Verhältniswahlen größerer Wahlkreise hervorgehen. Wahlkouverls nebst Jsolirvorrichtung. Erstreckung der Anfechtbarkeit auf Fälle von Gesetzesverletzungen jeder Art.
3) Kirche: Aufhebung aller landesrechtl. Ausnahmebestimmungen gegen die kathol. Orden und Kongregationen, insbesondere des Artikels 15 des Gesetzes vom 3V. Januar 1862. Wahrhaft gleichmäßige Behandlung der Konfessionen im Staatshaushalt und in der Staatsverwaltung. Beseitigung der mit der Parität unvereinbaren Bedingung der Donativ- gelder.
4) Schule: Hebung des Fortbildungsunterrichts durch Vermehrung der Unterrichtszeit, Normallehrplan, jährliche Prüfungen, wirksame Strafgewalt für die Lehrer, Wiedereinführung des Zwangs zum Besuch der sonntäglichen Christenlehre, Ordnungsstrafen statt Krimtnalstrafeu für Schulversäumniffe, Ausbesserung der Gehaltsbezüge der unständigen Lehrer und Lehrerinnen rc.
5) Rechtspflege. Mehr Gewerbegerichte und
weitere Kammern für Handelssachen. Beibehaltung der freiwilligen Gerichtsbarkeit im bisherigen Umfang auf den Rathäusern bei Einführung des Reichszivil, gesctzbuches. Entschädigung für schuldlos erlittene Haft, Zulassung der bei einem Amtsgericht zuge- laffenen Rechtsanwälte auch bei dem betr. Landgericht.
6) Inneres. Aufhebung der Lebenslänglichkeit künftig zu wählender Ortsvorsteher. Erleichterung und Ausgleichung der Einguartieruvgslasten, Verteilung der Kosten hiefür auf das ganze Land, Neuregelung der Wegordnung, Revision der Bauordnung und der Feuerlöschordnung.
7) Landwirtschaft. Fortführung einer entsprechenden Kulturgesetzgebung. Neue Gesetze über Wasserrecht, Entschädigung für Wildschaden, Landeshagel- verficherungsanstalt, Gestndeordnung, Schutz gegen Auswucherung der Bauern beim Vieh- und Grundstückhandel, Förderung des landwirtsch. Genossenschaftswesens, Errichtung von Landwirtschaftskammern.
8) Gewerbe und Handel. Verbot des Gewerbebetriebs an Staatsbeamte und Offiziere, sowie deren Beteiligung an Konsumvereinen, Warenhäusern und dergl. Beschränkung der Gefängntsarbett auf die Bedürfnisse der Staats- und Militärverwaltung unter Ausschluß von Privatunternehmern. Gleichmäßige Zuwendung aller behördlichen Inserate an alle Lokalzeitungen. Umgestaltung und Erweiterung der Fabrikinspektion, Förderung der Erbauung gesunder Arbeiterwohnungen und der Errichtung von Arbeitsnach- wetsstellen.
9) Verkehrsanstalten. Regulierung der Eisenbahn- und Posttartfe durch Gesetz. Wiederherstellung der den Nachbarschaftsverkehr erleichternden Posttarif- sätze, Einschränkung des Eisenbahn- und Postverkehrs an Sonntagen, Erweiterung der Sonntagsruhe für die Beamten und Bediensteten. Planmäßige und beschleunigte Erbauung von Sekundärbahnen in den eisenbahnlosen Gegenden des Landes.
10) Steuern. Einführung einer progressiven allgemeinen Einkommens- und Vermögenssteuer, Freilassung einer Notbedarfssteuer, Abzug der Schuldzinsen, höhere Besteuerung des Zins- als des Arbeitseinkommens. Wandergewerbe sollen ebenfalls höher besteuert werden, als die seßhaften Gewerbe, Aktiengesellschaften höher als Einzelkaufleute. — Verbot des Gebrauchs von Malzsurrogaten, Steuerabstusung für kleine Brauereien, Steuerfreiheit für Malz zu Weißbier für den eigenen Haustrunk. Neuregelung des Umgeld- und Akkordwesens für Weinwirte. Neue Steuer für Herstellung von Kunstwein. Erweiterung des Besteuerungsrechts der Gemeinden, Ueberlaffung der zu ermäßigenden Liegenschaftsaccise und der Hundesteuer an die Gemeinden, Umwandlung der Wohnsteuer in eine progressive Wohnungssteuer, Einführung von Betriebssteuern, insbesondere auf die in der Gemeinde betriebenen Wandergewerbe und von Luxussteuern.
Unterzeichnet ist das Programm von den Herren: Eggmann, Gröber, Dr. Kiene, Kollmann, Leser, Probst und Rembold.
Lalldesaachrichteu.
* Altensteig, 12. August. Ein schweres Unglück ist der 26 Jahre alten Ehefrau des Friedrich Seeger in Beuren zugestoßen. Die Fra« war beim Anschleifen von Langholz bei der Hochdorser Sägmühle beschäftigt, da geriet plötzlich ein Stamm ins Rutschen, schlug die Frau zu Boden und ging über sie hinweg. Die Frau trug schwere innerliche Verletzungen davon und es besteht leider große Befürchtung ob sie mit dem Leben davon kommt.
* In Stammheim wurde am Montag abend der Wirt Kober, der zu Hause alles kurz und klein geschlagen hatte, in den Ortsarrest gebracht und ihm dort die Zwangsjacke angezogen. Am anderen Morgen fand man ihn tot tm Arrest.
* Tübingen, 10. Aug. Eine brutale Blutthat
verübte heute nacht der augenblicklich hier auf Urlaub befindliche Grenadier Unckel vom Grenadier-Regiment „Königin Olga" in Stuttgart. In einem Nacht- kafee in der Ammergasse war es zwischen ihm und dem stud. reg. Kränzle aus Ehingen zu einem Wortwechsel gekommen, nach dessen scheinbar unbedeutendem Verlauf der Soldat das Lokal verließ. Als nach einiger Zeit sich auch Studiosus Kränzle auf den Heimweg machte, stürzte in der Kornhausgaffe Unckel aus dem Hinterhalte auf ihn los, warf ihn zu Boden und bearbettete ihn mit dem blanken Seitengewehr. Hierbei erhielt Kränzle neben anderen Verletzungen eine klaffende Schädelwunde, die dem herbeigerufenen Arzte so gefährlich erschien, daß er die Verbringung des Schwerverwundeten nach der chirurg. Klinik anordnete. Wie von zuständiger Seite mitgeteilt wird, besteht die Verletzung des stud. Kränzle in einer komplizierten Schädelfraktur. Es wurden 3 Splitter ausgezogen. Augenblickliche Lebensgefahr besteht nicht.
* Stuttgart, 10. Aug. Die Staatsfinanzverwaltung hat soeben die Nachweisungen über die Rechnungsergebniffe der beiden Etatsjahre 1891/92 und 1892/93 in Druck erscheinen lasten: Gemäß der Schlußvergleichung betrugen die Etatssätze der Gesamt-Ausgaben bezw. -Einnahmen für 1891/92 65,252,280 Mk. 92 Pf., für 1892/93 66,193,656 M. 72 Pfg., zusammen 131,445,937 Mk. 64 Pfg. Die wirklichen Ausgaben bezifferten sich auf 65,801,625 Mk. 59 Pfg. bezw. auf 65,996,044 Mk. 57 Pfg., zusammen 131,806,670 Mk. 16 Pfg., so daß der Voranschlag um 360,732 Mk. 52 Psg. überschritten wurde. Die wirklichen Einnahmen beliefen sich auf 65,810,625 M. 59 Pf. bezw. auf 66,167,145 M. 41 Pf., zusammen 131,977,771 M., so daß der Voranschlag hier um 531,833 M. 36 Pf. überschritten wurde. Der Ueberschuß der Einnahmen über die Ausgaben beträgt demnach 171,100 M. 84 Pf. DaS verfügbare Restvermögen ist in den beiden Etats- jahren von 24,301,614 M. 98 Pf. auf 1,047,179 M. 52 Pf. zurückgegangen.
* Stuttgart, 10. Aug. In hiesigen Blättern tritt Brandmeister Jacobh warm für die Einführung des Sanitätsunterrichts in den Schulen ein. Manches Menschenleben, so schreibt derselbe, könnte bei einem Unglückssall erhalten werden, wenn schnelle Hilfe zur Stelle gewesen wäre. Es waren wohl gleich Leute da, heißt es, aber keiner wußte, wie er einen Verband hätte anlegen sollen. Dieser Fall tritt hauptsächlich ein, wenn es sich um starken Blutverlust handelt. Jacobh will deshalb, um derartige Vorkommnisse möglichst zu vermeiden, daß den jungen Leuten in den höheren Klassen Santtätsunterricht erteilt wird. „Für das ganze Vaterland wäre es von hohem Wert, wenn alle wehrfähigen Männer mit den ersten Hilfeleistungen bei Verwundungen u. s. w. betraut wären. Einfache Verbandlehre, zu wissen wie man sich bei starken Blutungen mit den bescheidensten Hilfsmitteln behelfen kann, die Unterschiede von Druck-, Schutz- und Stützverbänden, sowie das Beleben Scheintoter würde so ziemlich alles umfassen, was hier zu lehren wäre. Nach dem Turnunterricht würden die Lehrer gewiß gerne dann und wann noch eine halbe Stunde opfern, um der Jugend Interesse für dies wichtige Fach einzuflößen. Im bürgerlichen Leben, gleichviel in welchem Geschäftszweig, in der Familie, auf größeren Reisen, kann diese Hilfe Gutes leisten und ganz besonders in einem Feldzuge ist es von größtem Wert, wenn ein Kamerad dem andern schnell einen richtigen Notverband anlegen kann. Das Vaterland wird dankbar auf die Männer blicken, welche die Jugend auch hierzu erziehen."
* Scheer, 9. August. Ueber einen neuen Schwindel wird dem O. A. von hier berichtet: In einem Berliner Blatt war annonciert: „Ein seidenes Kleid für 3 Mk. zu erhalten bei N. N." Eine Frau dachte mit3Mk. billig zu einem seidenen Kleide zu kommen und sandte