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Samstag dm 20. Januar

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Einrück- ungSpreiS f. Altensteig und nahe Umgebung bei lmal. Einrückung 8^, bei mehrmcl. je S

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1894.

u ebertragen wurde die erledigte zweite evangelische Stadtpfarrstelle in Calw dem Repetenten Karl Schmid am evan­gelischen Seminar in Tübingen.

Gestorben: Hofgärtner Wagner, Mergentheim; Bauer Knüpfer, Markbronn; Rechtsanwalt und Stadtrat Ebner. Land- tagsabgeordneter, Ulm; Stadtschultheiß Wiedenhöfer, Heubach.

Achtuug vor der Arbeit.

Von Dr. jur. Rudolf Osius-Kassel.

(Fortsetzung.)

Ein feiner Kenner unseres Volkslebens sagte ein­mal :Wir dürfen «ns nicht von den andere« Ständen abschließen; wir müssen ihnen näher treten auch außerhalb der den Reichstagswahlen vorausgehenden Wochen." Es soll nun noch gar nicht einmal ein Nähertreten verlangt werden, sondern nur ein Gerecht- werden, nur das Streben, nicht künstlich die einzelnen Stände trennenden Schranken zu erhöhen, nicht immer darzulegen, daß man der Höhere, der Vermögendere sei. Nehmen wir als Maßstaab für die Schätzung, welche wir einer Person zu teil werden laßen, ledig­lich deren persönliche Thätigkeit, deren Wirken und Schaffen, deren guten Willen zu nützen! Die Hoch­schätzung, welche wir auch jetzt schon denjenigen env gegcnbringen, die sich über die Kreise hinaus, aus denen sie entstammen, zu hoher Stellung oder zu großem Vermögen emporgeschwungen haben, müssen wir allen denen gewähren, die aus eigener Kraft das Höhere erreicht haben, auch wenn sie in kleinen be schcidenen Verhältnissen geblieben sind. Es ist sehr viel leichter für den Angehörigen einer bester situierten Familie hohe Ehrenstellung zu erringen, wie für den Sprößling einer geringen Familie auch nur eine Srüfe höher zu steigen.

Vergessen wir doch nicht, wie oft unsere Ver­dienste nur das Produkt von Zufälligkeiten sind! Der Sohn aus vermögender Familie, der nach vielleicht recht dürftiger Absolvierung seiner Prüfungen eine Staatsstelle erhält, der Sohn eines Industriellen oder reichen Mannes, der mit Hilfe der Verbindungen und des Besitzes seines Vaters ein einträgliches Amt erhält, schuldet dabei seinem eigenen Verdienst oft recht wenig und in ähnlicher Lage ist auch der Sohn des Handwerkers oder der Bauernsohn, der dem blühen­den Geschäfte oder dem hübschen Gute des Vaters sein Vorwärtskommen verdankt.

Also Wertschätzung nach der persönlichen Tüchtig­keit und nach der Pflichttreue, mit welcher jemand feinem Berufe nachkommt, mag dieser Beruf nun ein hoher oder ein niederer, der eines Kopf- oder Hand­arbeiters sein. Es mag auffallen, daß hier die Pflicht­treue so sehr in den Vordergrund gestellt wird, denn man steht es als etwas Selbstverständliches an, daß ein jeder seine Pflicht thut. Wenn man aber genauer zusteht, so findet man nicht so sehr viele, die stets ihr Bestes, ihr ganzes Können daran setzen, ihrer Pflicht in vollkommenster Weise nachzukommen. Unter Pflicht ist hier nicht nur die engere Berufspflicht, sondern auch die Pflicht der Familie und dann dem großen Ganzen gegenüber verstanden, die verlangt, daß jeder, soweit seine Kräfte und Mittel reichen, sich auch an öffentlichen Angelegenheiten, an gemeinnützigen und wohlthätigen Unternehmungen beteiligt. Wer das Leben der verschiedenen Stände unbefangen beobachtet hat, wird gewiß zu dem Schluffe kommen, daß er jedem, der treu »nd redlich seine Pflicht erfüllt und thut, was er nur irgend leisten kann, seine volle Hoch­achtung entgegenbringt, mag dieser nun einem hohen oder niederen Staude angehören.

Lasten wir also die Hochstellung von Menschen, die sich durch ihr ganzes Verhalten der Achtung un­wert gemacht haben! Wenn ein reicher Mensch seine Mittel lediglich zur Befriedigung seiner Selbstsucht und Launen verwendet, seine Kräfte lediglich im Genüsse verschwendet, «nd den Ausfall seiner Thälig- keit, die er wie jeder andere dem Gemeinwesen schuldet, nicht einmal dadurch ausgleicht, daß er sich in einer seiner Mittel entsprechenden Weise an den Unter­

nehmungen zur Besserung der Lage seiner leidenden Mitmenschen beteiligt, wenn ein solcher nur seinem Genüsse oder nur der Vermehrung der Reichtümer lebt, dann zeige man ihm auch, daß man einen solchen Mangel an Pflichtgefühl wenig achtet und überhäufe ihn nicht mit unverdienten Ehrenbezeugungen. Ebenso behandle man den, der sein Vermögen auf unehren- haste Weise erworben hat v. s. w. (Schluß folgt.)

Deutscher Reichstag.

* Berlin, 17. Jan. Eine größere Anzahl von Wahlprüfungen wird nach den Kommissionsbeschlüssen erledigt. Hierauf Beratung des Zentrumsantrags, wonach für Konsumvereine der Warenverkauf an Nichtmitglieder mit Geldstrafe bis zu 150 Mk. be­straft werden soll. Wattendorf (Zentr.) ver­breitet sich über die schädliche Wirkung der Konsum- Vereine, sowie des Offizier- und Beamtenvereins. Die kleinen Gewerbetreibenden und Handwerker ge­raten in Abhängigkeit von den Vereinen, welche die Preise drücken. DaS Verbot der Vereine wäre ein zu radikales Mittel, die vorgcschlagene Maßregel würde ausreichen. Nach einer langen Debatte wird der Antrag in erster Lesung erledigt. Der Antrag auf Verweisung an eine Kommission wird abgelehnt. Morgen Weinsteuer.

* Berlin, 18. Januar. Am Bundesratstisch: Posadowsky, Miguel, Riedel. Erste Beratung der Weinsteuer. Staatssekr. Graf Posadowsky: Die Verb. Regierungen halten die Weinsteuer für durchaus angemessen, besonders da sie eine Luxus- sieuer ist. (Widerspruch.) Auch Reichsrat Buhl habe öffentlich anerkannt, daß die Weinsteuer in dem überwiegenden Teile Deutschlands als Luxussteuer wirken werde. Der Haupteinwand gegen die Wein­steuer sei, daß sie auf die Winzer werde abgewälzt werden, daher einen Teil der Landwirtschaft belaste. Der Wein erhält aber durch die Behandlung im Keller eine große Wertsteigcrung. Man braucht nicht anzunehmen, daß der Weinhändler mit Rücksicht auf die Weinsteuer dem Winzer geringere Preise zahlen wird. Der Wein ist am billigsten, wenn er von der Kelter kommt, der Kelterpreis ist aber in Württem­berg und Baden, trotzdem der Wein dort mindestens gleich hoch besteuert wird, als nach dem vorliegenden Entwurf, innerhalb 10 Jahren nicht gestiegen. Ein großer Vorzug der Weinsteuer sei, daß der auslän­dische Wein auch versteuert werde. Deshalb werde man im Inland edlere Gewächse zu ziehen bestrebt sein. Wenn die Steuer auf den Produzenten abge­wälzt würde, müßte das Land, welches den Wein am höchsten besteuert, auch den billigsten Wein haben, aber gerade in Württemberg, wo der Wein verhält­nismäßig am meisten versteuert wird, ist der Wein teurer als in Baden. Das Großkapital spiele bei der ganzen Agitation gegen das Weinsteuergesetz die Hauptrolle. Der ausländische Wein ist meist sehr billig, also gegenüber unserem Wein sehr konkurrenz­fähig, somit ist die Besteuerung des ausländischen Weins zugleich ein Schutz des inländischen. Manche wollen nur den Schaum- und Kunstwein besteuert wissen. Es giebt aber auch ganz billige Schaumweine und es wäre ungerecht, diese zu besteuern, teure Weine dagegen steuerfrei zu lasten. Alle wollen den Kunst­wein möglichst hoch besteuern, aber was ist Kunst­wein? Jedenfalls könnte nur sehr wenig Wein als solcher bezeichnet werden, also würde der Schaum und Kunstwein nur einen sehr geringen Ertrag ab­werfen. Ein Konsumrückgang infolge der Weinsteuer sei nicht erwartbar. Es sei unrichtig, daß die Kon­sumenten einmütig die Weinsteuer ablehnen; er hoffe, auch im Reichstage werde sich eine Mehrheit für die Vorlage finden. (Beifall und Widerspruch). Schmidt (Elberjeld, freistnn. Volksp,): In Württemberg sei die Weinsteuer nur eine Ausschanksteuer, die der Wirt bezahle. Wie wollen nicht, daß der kleine Mann in Süddeutschland durch die Weinsteuer ge­

zwungen wird, zum Branntwein überzugehen. In der Rheinpfalz gebe es fast nur kleine Winzer, die durch die Weinsteuer offenbar schwer getroffen würden. Der Konsument wird später für den Wein nicht mehr anlegen als jetzt, «nd so entweder den Preis drücken oder schlechteren Wein bekommen. Wie denkt sich denn die Regierung die Durchführung der Weinsteuer in Luxemburg? Dasselbe gehört zum Zollgebiet, aber zum Auslande, verwässerter Wein kommt von dort zu uns als Naturweiu. Redner bezeichnet die Kon- trolbestimmungen als teilweise unerhört. Das Gesetz werde bewirken, daß der Weingroßhandel den Klein­handel aussaugt. Man wöge der Vorlage gleich im Plenum ein ehrliches, anständiges Begräbnis ver­schaffen. Bür kl in (gew. für Landau, nat.-lib.) bezeichnet die Vorlage als annehmbar.

Laudesuachrichteu.

* Altensteig, 19. Jan. Am letzten Mittwoch nachmittag um 2 Uhr entgleiste'auf unserer Bahn die LokomotiveAltensteig" etwa 40 Meter unterhalb des Ebershardter Wegübergangs. Tie Lokomotive stürzte in den Straßengraben. Als Ursache wird der Bruch einer Tragfeder vermutet. Der Zug war vollbesetzt mit Leuten, die vom Markt heimkehrten, glücklicherweise ist aber niemand verletzt worden, auch der entstandene Materialschaden ist nur unbedeutend. Nach harter Mühe ist es bis nachts 9 Uhr gelungen, die Maschine wieder ins Gleis zu verbringen und mittelst der LokomotiveBerneck" hierher zu schleppen. Die Hebung war sehr erschwert durch den kompli­zierten Mechanismus der Maschine. Der Verkehr war bis Donnerstag früh unterbrochen; seither kur­sieren die Züge wieder fahrplanmäßig. Herr Baurat Krauß von Calw war zufälligerweise in der Nähe der Unfallstätte und hat das Nötige sofort eingeleitet.

* (Verschiedenes.) Die Sektion des bei Neckar­rems aufgesundenen Leichnams hat ergeben, daß wirklich ein Mord (Erdrosselung) vorliegt. Die Per­sönlichkeit des Ermordeten ist noch nicht sicher fest­gestellt und demnach die letzte Mitteilung nicht zu­treffend. In Braunsbach kam ein Mann beim Brunnengraben in große Lebensgefahr. Derselbe be­fand sich unten in dem ca. 30 Fuß tief ausgegrabenen Brunnen und ließ einen mit Schutt gefüllten großen Kübel in die Höhe ziehen; bereits oben angelangt, löste sich das Seil los und der Kübel stürzte in die Tiefe. Die oben beschäftigten Arbeiter machen durch Zurufe den Mann unten auf die Gefahr aufmerksam und derselbe hatte die Geistesgegenwart, sich an die Wand zu drücken und seine Haue so vor sich aufzu­stellen, daß der Kübel abgleitete und der Mann ohne jeden Schaden und nur mit dem Schrecken davon kam. In Löwenstein fiel der fürstliche Rentamts­diener Heinrich Klöpfer von einem Heuboden herunter und erlitt einen Schädel- und Rückgratbruch. In Rutesheim, OA. Leonberg, fiel der verheiratete Maurer Jakob Kilber im Walde von einer Eiche, die er entasten wollte, «nd erlitt dadurch so schwere Ver­letzungen, daß er tags darauf starb.Mn seltener Verkauf wurde dieser Tage in Blochingen bet Saulgau abgeschlossen. Bauer H. aus der Rauens- burger Gegend bot Bauer H. daselbst für einen 4 Monate ai n Farren 80 Mk., sie wurden aber nicht Handels einig. Auch der Vorschlag, nach dem Gewicht zu verkamen, wurde nicht acceptiert, da der Verläufer meinte, das Vieh habe wohl lange, nicht ins Gewicht fallende Haare, aber was erklärlich sei kein Fleisch; auch der Vorschlag, nach dem Kubikmeter zu verkaufen, ging nicht durch. Endlich wird der Stein der Weisen gefunden: nur die Klauen werden bezahlt und weil die kleinen auch mit­gezählt werden 16 an der Zahl und zwar so, daß für den ersten 1 Pfennig, für jeden folgenden aber das Doppelte des Vorhergehenden bezahlt wird. Mit freudigem Handschlag ging der Käufer dies ein. Die Rechnung ergab nun für den Farren das hübsche