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Industrie und Handel,

Bau- und sonstigem Handwerk,

Land- und Forstwirtschaft,

Hauswirtschaft,

Staats« und Gemeindedienst, für kirchliche und Schulzwecke, in den Bureaus der Rechisanwälte, Schank- und Gastwirtschaft,

See- und Binnenschiffahrt beschäftigten männlichen oder weiblichen Personen, gleicht) el, ob sie als Arbeiter, Gehilfen, Gesellen, Lehrlinge oder Dienstboten oder als HauSarbeiter beschäftigt werden.

Bedingt vrrficherungspflichtig sind:

1. Betriebsbeamte gewerblicher und jeder anderen Art (z. B. Bevollmächtigte für den Betrieb ihres Arbeitgebers oder leitende, bezw. beauf­sichtigende Organe), Werkmeister und andere Angestellte in ähnlich gehobener Stellung sämt­lich, wenn diese Beschäftigung ihren Hauptberuf bildet.

Hierunter fallen alle diejenigen Personen, deren Tätigkeit in wirtschaftlicher und sozialer Beziehung diejenige des Arbeiters übersteigt und derjenigen des Betriebsbeamten gleich oder nahe steht, so z. B. die höheren Hilfskräfte des Haus­halts wie Hausdamen, Privatst kretäre, ferner die Schiffsführer u. a. Die dienstliche Be- fchäftigung muß den Hauptberuf bilden. Ausgenommen sind z. B. städtische Fleischbeschauer oder Gemetndeschreiber, welche ihre Tätigkeit als solche nur nebenher gegen geringfügiges Entgelt betreiben, deren wirtschaft­liche Existenz im übrigen in einer anderen, nicht vcrsicherungspflichtiikn Tätigkeit begründet ist; ebenso Privatstkcctäre, welche dieses Amt nur für einige Stunden am Tage gegen geringfügiges Entgelt nebenher betreiben, deren Hauptberuf aber eine andere Tätigkeit bildet.

2. Handlungsgehilfen (Prokuristen, Buchhalter, Kassierer, Reisende, Kommis, Verkäufer, Ver­käuferinnen u. a) und Handlungslehrlinge, Ge­hilfen und Lehrlinge in den Apotheken,

3. Bühnen- und Orchestermitglieder ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen,

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4. Lehrer und Erzieher und zwar sowohl männliche wie weibliche Personen. In Betracht kommen hier nur Lehrer und Erzieher an Privat- anstalten oder in Privathäusern,

5. die Schiffsbesatzung deutscher Seefahrzeuge und die Besatzung von Fahrzeugen der Binnen­schiffahrt.

Vorstehende unter 15 Aufgesührte sind nur dann veisicherungspflichtig, wenn ihr regelmäßiger Jahresarbeitsoerdienst an Entgelt 2000 nicht übersteigt.

Durch Beschluß des Bundesrats ist die Ver- sicherungspflicht ausgedehnt worden auf a) selbständige Gewerbetreibende (Haus­gewerbetreibende), welche in eigenen Betriebs­stätten im Aufträge und für Rechnung anderer Gewerbetreibenden (Fabrikanten, Fabrik­kaufleute, Handelsleute) mit derHerstellung oder Bearbeitung von Zigarren oder anderen Tabakfabri taten beschäftigt werden.

d) selbständige Gewerbetreibende (Haus­gewerbetreibende) der Textilindustrie, insoweit es sich um Weberei und Wirkerei handelt. Zur Wirkerei gehört auch die Mofchinenstickerei.

Diese Gewerbetreibenden sind auch dann, wenn sie die Roh- oder Hilfsstoffe selbst beschaffen, und auch für die Zeit, während welcher sie vorüber­gehend für eigene Rechnung arbeiten, versicherungs- pflichlig.

Ob die versicherungspflichtigen Personen In­länder oder Ausländer, ob sie verheiratet oder un­verheiratet sind, ist gleichgültig.

Nicht versicherungspflichtig sind:

1. die in Betrieben oder im Dienste des Reiches, eines Bundesstaat«s, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder eines Verficherungsträgers Beschäftigten, wenn ihnen eine Anwartschaft auf Ruhegeld im Mindestbetraze der Invalidenrente noch den Sätzen der ersten Lohnklaffe (116 ^r), sowie auf Witwenrente nach den Sätzen der gleichen Lohnklasse und auf Waisenrente ge­währleistet ist.

Das Gleiche gilt für Lehrer und Erzieher an öffentlichen Schulen oder Anstalten,

2. Beamte des Reichs, der Bundesstaaten, der Gemeindeverbände, der Gemeinden und der Versicherungsträger. Lehrer und Erzieher an öffentlichen Schulen oder Anstalten, so lange sie lediglich für ihren Beruf ausgebildet werden,

3. Personen des Soldatenstandes, welche dienstlich als Arbeiter beschäftigt werden,

4. Personen, die während der wissenschaftlichen Aus­bildung für ihren zukünftigen Beruf gegen Ent­gelt unterrichten,

5. wer eine reichsgesetzliche Invaliden- und Hinter­bliebenenrente bezieht oder invalide ist.

Von der Versichernngspflicht werden anf

ihre» Antrag befreit:

1. Personen, denen von dcm Reiche, einem Bundes­staat, einer Gemeinde oder einem Versicherungs­träger Ruhegeld, Wartegeld oder ähnliche Bezüge im Mindestbetrage der Invalidenrente nach den Sätzen der 1. Lohnklasse (116 -^L) bewilligt sind und daneben Anwartschaft auf Hinterbliebenen- fürsorge gewährleistet ist,

2. Verstcherungspflichtige, die während oder nach der Zeit eines Hochschulunterrichts zur Aus­bildung für ihren künftigen Beruf oder in einer S ellung beschäftigt werden, die den Uebergang zu einer der Hochschulbildung entsprechenden versicherungsfreien Beschäftigung bildet,

3. Personen, die im Laufe eines Kalenderjahrs Lohnarbeit nur in bestimmten Jahreszeiten für nicht mehr als 12 Wochen oder überhaupt für nicht wehr als 50 Tage übernehmen, im übrigen aber ihren Unterhalt selbständig erwerben oder ohne Entgelt tätig sind. Die Befreiung ist nur zulässig solange nicht 100 anrechnungsfähige Wochenbeiträge entrichtet worden sind.

M.

Gotts-dienste.

11. Sonntag nach Hrinit.. 27. Aug. Vom Turm - 269. Predigtlied^ 4)5. 9«/, Uhr: Predigt, Stadtpfarrer S chm id. 1 Uhr. Christenlehre mit den T ö ch t e r n. Das Opfer ist für die Kaiser-Wilhelmstiftung für deutsche Invaliden bestimmt.

Amtliche und Privataryligen.

Vergebung von Sauarbeiten.

zusammen an einen Unternehmer.

Für die Wasserversorgungsanlage der Station und de« Elektrizitäts­werk« Teinach sind folgende Arbeiten zu vergeben:

Grabarbeit .... 2680 ^

Betonierarbeit . . . 4081 Röhren s. Zubehöcden 2756

Eis-nteile. 532 ,

Kostenvoranschlag, Pläne und Bedingungen können hier eingesehen werden und sind Angebote ausgedrückt in Prozenten, mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens b s

Donnerstag, 31. August 1911, vormittags 11 Uhr,

bei der K Eisenbahnbauinspektion Calw einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Calw, den 23. August 1911.

K. " Calw.

Vergebung von Sauarbeiten.

Für den Anschluß des Bahnhofs Emmingen und Wärterpostens Nr. 28 der Nagoldbahn an die Gemeindewasserleitung sind folgende Arbeiten zu vergeben:

Grabarbeit ..... 1440

Betonierarbeit.100

Rohr- und Hauswasser­leitungen s. Zubehör . 2378 Kostenvoranschlag, Pläne und Bedingungen können hier eingesehen werden und sind Angebote, ausgedrückt in Prozenten, mit entsprechender Aufschrift versehen, spätestens bis

Donnerstag, de» 31. August 1911, vormittags 11 Uhr, bei der K. Eisenbahnbauinsvektion Calw einzureichen. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Calw, den 23. August 1911.

K. Eisenbahnbauinspektion Calw.

zusammen an einen Unternehmer.

Danksagung.

Für die uns erwiesene Teilnahme beim Ableben unserer lieben Verwandten

Frl. Magd. Matter

sagen wir herzlichen Dank.

Für Familie Weber:

virelttol Susi. Arber.

Vetersnenverein tsl«.

Zur Erinnerung an die Tage von Sedan beteiligt sich der Verein am Sonntag, den 27. ds. Mts., am Gottesdienst, zumal an diesem Tage das Kirchenopfer für die Kaiser-Wilhelwstiftung bestimmt ist Zahlreiches Erscheinen wird erwartet. Sammlung »m 9 Uhr beim Vorstand.

Der Ausschuß.

MIItSrveiÄa kal«.

Am nächsten Sonntag, den 27. August, findet die kirchliche Feier des SedauStages statt. Der Verein sammelt sich präzis 9 Uhr Vorm, beim Ehrenvorstand. Zahlreiche Beteiligung erwartet

Der Vorstand.

lurnverM G llebburell.

Der Verein hält am Sonntag im Garten des Mühlebesitzers Hatsch ein

Gartenfest

ab, wozu dir »«ehrliche Einwohnerschaft, sowie die Kurgäste freundlichst eingeladen sind.

Abmarsch von der Turnhalle nachmittags Ift, Uhr.

Der Turnrat.

freiwillige feuerwebr Laiw.

Am nächsten Sonntag, den 27. August, feiert unsere Nachbar-Feuerwehr Weilderstadt ihr 50jährtges Jubiläum, an der unser Korps möglichst zahl e ch und mit Musik teilnimmt.

Jedes Mitglied, welches sich bis Samstag Abend beim Kommando anmeldet und am Spritzenhaus antritt, erhält freie Fahrt.

Abmarsch vom Spritzenhaus präzis 11 Uhr.

Anzug: Mütze, Gurt, Armband und dunkle Hose.

Vas Kommando

Sonntag, 27. August r

II. Preisschietzeu für Zimnstih,««. Pistole«.

(Preise: Junge Gans, Ente usw) Anfang 2 Uhr.

Slviett« bei Hirsau.

MM- Für prima Speise« und Getränke ist bestens gesorgt, d»