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Erscheint wöchenil. 3wal: Dienstag, Donnerstag u. Samstag u. kostet bei der Erpcd., sowie im OA.- Bezirk Nagold SO-Z, außerhalb 1 das Quartal.

Dienstag dm 25. April

Einrückungspreis der Ispalt. Zeile für Altensteig und nahe Umgebung bei imal. Einrückung 8 ^ bei mehrma ger je 6 auswärts je 8

1893.

Amtliches.

Durch Allerhöchste Entschließung Sr. Maj. des Königs »om 7. Febr. d. I. winde der Amtskörperschaft und den Gemeinden des Bezirks Nagold ein Staatsbeitrag zur ! Etraßcvunterhaltung für den Zeitraum von 1892/83 im Betrag von 18190 Mark verwilligt. An diesem Ge- samtbeitrag trisst es die Amtskorporation Nagold Mark 4566.52, die einzelnen Gemeinden des Bezirks die nach­stehend beigesetzten Beträge: Nagold Mark 1638.76, Altensteig Stadt Mk. 1447.43, Altensteig Dorf M. 143., Beihingen M. 170.74, Bern eck M. 395.53, Beuren M. 190.47, Bölingen M. 328.90, Ebershardt 159.01, Ebhausen M. 240.52, Esfringen M. 312.88, Egenhausen M. 412.41, Emmingen M. 67.50, Enzthal 365.22, Ettmannsweiler M. 311.74, Fünsbronn 237.38, Garrweiler M. 186.18, Gaugenwald M. 126.41, Gültlingen M. 513.94, Haiter- brch M. 611.18, Jsetshausen M. 143.28, Mindersbach M. 96.67, Oberschwandorf M. 326.04, Oberthalheim M. 245.39, Pfrondorf M. 145.86, Rohrdorf M. 348.92, Nothfelden M. 250.25, Schietingen M. 121.26, Schön- ironn M. 346.91, Simmersfeld M. 528.52, Spielberg M-222 22. Sulz M. 222.51, Ueberberg M. 374.66, Unter­st wandors Erb. v. Kechler'sche Gutsherrschaft) M. 55,77, ünterthalheim M. 592.01, Walddorf M. 199.34, Warth M. 408.69, Wenden M. 145., Wildberg M. 881.16. Die Teilgemeinden: Alt-Nuifra M. 44.04, Mohnhardt M. 65.78.

Den nachgenanntcn Bezirksstraßenwärtern sind in An­erkennung ihres Fleißes und ihrer tüchtigen Leistungen Prämien zuerkannt worden und zwar: Michael Schuh, Altensteig 20 Mk.; Adam Bauer, Altensteig, Daniel Stickel, Beihingen, Eberhard Hasenmaier, Egenhausen, Michael Kleinbeck, Gültlingen, Gottlieb Braun, Haiterbach, Johs. Helder Haiterbach, Phil. Burkhardt, Warth, Gottl. Moser, Wildberg je 10 Mk.; Stephan Lutz, Oberthalh.im, Johs. Rentschler, Ueberberg je 8 Mk.; Johs. Lehmann, Füns­bronn, Jak. Fr. Gackenheimer, Gülilingen je 7 Mk.; Gott­fried Ehniß, Ebershardt, Georg Jakob Dengler, Ebhausen, Gottl. Hacker, Egenhausen, Jak. Beutler, Emmingen, Joh. Gg- Giirbach, Ettmannsweiler, Joh. Dannecker, Gültlingen. Jak. Ade, Haiterbach, Friedr. Walz, Haiterbach, Gottlieb Rafz, Oberthalheim, Joh. Apperger, Unterthalheim, Matth. Götz, Unterthalheim, Joh. Gg. Klink, Wenden, Karl Lipp, Nagold, Michael Walz Nagold, je 5 Mk. Straßenwärter Jakob Schieler in Haiterbach wird belobt.

Uebertragen wurde die Schulstelle in Siegelsberg, Bez. Backnang, dem Unterlehrer Bauer in Conweiler, Bez. Reuenbürg.

Gestorben: Amtsnotar Bazlen, Neuffen; Landge- richtsrat Bazing, Ulm; Reallehrer Lpörr, Salon-Gablenberg.

D Die Berfassullgsrevisiou in Belgien.

Unter schweren Wehen hat die belgische Volksvertretung eine Verfassungsrcvision zu stände gebracht, die sich auf die Einführung des allgemeinen Wahlrechts bezieht, und hat dabei etwas im konstitutionellen Leben ganz neues ge­schaffen: das Mehrsiimmensystem. Nachdem die mannigfachsten Antiäge von der Kammer abgelehnt worden waren (zur Annahme gehören, da es sich um eine Verfassungsänderung handelt, die Stimmen von zwei Dritteln der Anwesen­den), brachte der Deputierte Nyssens seinen Mehrstimmen-Anirag ein und dieser erzielte die große Mehrheit. Danach erhält zunächst jeder 25jährige Belgier das einfache Wahlrecht. Das Recht der doppelten Stimmabgabe erhalten 1.) olle 35jährigen Familienväter, die 5 Frank an direkten Steuern entrichten, 2) alle 25jäh. rigen Eigentümer einer Liegenschaft im Werte von 2000 Frank oder eines Sparkassenbuches, das 100 Frank Rente einbringt, 3) alle 25 jöhrigen Besitzer des Diploms einer Hoch- oder Mittelschule. Wer alle die Bedingungen in feiner Person erfüllt, soll das Recht einer drei­fachen Stimmabgabe erhalten.

All' unser Wissen und Schaffe» ist Stück­werk und mit dieser Einschränkung wird man LaS neueste Werk der belgischen Rcpräscnlanten- kawmer nur loben können. Es gewährt in Wirklichkeit so ziemlich das allgemeine Wahl­recht ; es gewahrt dem Besitz auch dem ver­hältnismäßig recht bescheidenen und ebenso der Bildung sozusagen ein Zusatzrecht und das

ist nicht mehr als billig. Wenn trotzdem die belgischen Sozialisten mit dem neuen System nicht zufrieden sind, so kommt das daher, weil ihr Programm nicht erfüllt wurde, welches all­gemeines, gleiches Wahlrecht fordert. Aber auch diese Partei betrachtet das Gebotene als eine annehmbare Abschlagszahlung und daraus hin ist denn auch beschlossen worden, daß die allgemeinen Streiks, die schon begonnen hatten, sogleich beendet werden sollen.

Belgien ist bisher das einzige Land, in dem Arbeitseinstellungen zu rein politischen Zwecken erfolgten. Die neuen großen Streiks sollten als Druckmittel auf die Repräsentanten­kammer dienen und . . . sie haben ihren Zweck erreicht. Den berufsmäßigen Politikern, wie dem liberalen Parteiführer Frere-Orban, schien das recht unangenehm und aus diesem Grunde schlug derselbe auch vor, die Abstimmung über den Antrag Nyssens auszusetzen, bis das Land wieder beruhigt sein würde, damit es nicht den Anschein gewönne, die Repräsentantenkammer habe unter dem Einfluß der Furcht gehandelt. Aber die Kammer zog es vor, die Ursachen der Aufregung zu beseitigen; ste gab, was nicht mehr gut zu verweigern war, und die Folge war die Wiederherstellung der Ordnung, was zunächst in der Beendigung der großen Streiks zum Ausdruck kam.

In bezug auf das Zahlenverhältnis der einzelnen Wähler-Kategorien ist folgendes zu bemerken. Belgien zählt etwa 1400 000 männ­liche, über 25 Jahre alte Bürger; nach Abzug der Unwürdigen bekommen etwa 1 200 000 das Wahlrecht. Die Kategorie der 35jäh:igen Fa­milienväter mit 5 Frank Steuern ergibt etwa 370000 Stimmen, die Kategorie des Grund­oder .Rentenbesitzes 270000 Stimmen, de Kategorie des Bildungsdiploms 70000 Stim­men. Die Gesamtzahl der Stimmen wird also rund 1900000 betragen. Wie dieses kompli­zierte Wahlrecht, dos eine Neuerung im Be­reiche des Stimmrechts darstellt, wirken wird, darüber kann man im voraus nichts Bestimmtes sagen. Immerhin erfüllt es die Forderung der Bevölkerung insofern, daß das allgemeine Stimmrecht seinem Wesen nach eingeführt wird und an Stelle der 128000 Bürger, die bisher allein wahlberechtigt waren, 1200 000 Bürger, also ungefähr die zehnfache Anzahl, das Wahl­recht erhalten. Das einfache Wahlrecht be­kommen etwa 500 000 Bürger und diese können leicht durch Eifer und Organisation den Nach teil ersetzen, der ihnen vielleicht aus dem mehr­fachen Stimmrecht der übrigen erwachsen könnte.

Es wird nun bald die Probe auf das Exempel gemacht werden können, denn unmittel bar, nachdem der Antrag Nyssens Gesetzeskraft erlangt haben wird, gedenkt der König die Re­präsentantenkammer aufzulösen und nach dem neuen Gesetz neue Volksvertreter wählen zu lassen. Zum erstenmale wird man jetzt in Belgien mit den Massen rechnen müssen und auf diese hat die klerikale Partei starken Ein­fluß, ebenso aber auch und vielleicht noch stärkeren die sozialistische. In den Städten allerdings herrscht das liberale Element vor, so daß aller Wahrscheinlichkeit nach die neue Kammer das Bild einer Dreiteilung zeigen wird, während die Sozialisten bsher nur wenige Vertreter in der Kammer hatten.

Für das Ausland hat die Angelegenheit insofern Interesse, als mit der Erledigung der Verfassungsrcvision die Gefahr gewaltsamer Erhebungen in Belgien verschwindet. Wenn

allerdings derFigaro" seinen dummgläubigen Lesern zu erzählen wußte, es wäre zwischen der belgischen und der deutschen Regierung eine Gehcimkonvention abgeschlossen worden, die Deutschland verpflichtete, im Notfälle in Belgien einzumarschieren und dort die Ordnung wteder- herzustellen, so zeigen solche Albernheiten nur die französische Gehirndürre, die immer eintritt, sobald Deutschland ins Spiel kommt.

Deutscher Reichstag.

* Berlin, 19. April. Der Reichstag er­ledigte in kurzer Beratung die ersten Lesungen des Antrags Rintelen betr. die Wiederauf­nahme des Strafverfahrens und Entschädigung für unschuldig erlittene Strafen, sowie des Antrags Spahn, betr. Wiedereinführung der Berufung. Der Antrag Munkel, betr. Ent­schädigungspflicht des Staates wird nach kurzer Erörterung in erster Lesung erledigt. Der An­trag Munkel, betr. das Vorverfahren und das Verfahren 1. Instanz wird einer 14gliedrtgen Kommission überwiesen.

* Berlin, 20. April. Gesetzentwurf zum Schutze der Warenbezeichnungen. Hammacher begrüßt die Vorlage als erfreulichen Fortschritt gegenüber dem jetzigen Zustande, doch seien einige Erweiterungen wünschenswert. Schmidt (Elberfeld) billigt ebenfalls den Entwurf im Allgemeinen, hält ihn aber im Einzelnen für verbefferungsfähtg; iusbesonde müsse Gleich­stellung des Ausländers mit den Inländern ver­langt werden, zumal diese im Auslande nur mangelhaften gerichtlichen Schutz fänden und wie in England unglaublichsten Plackereien ausgesetzt seien. Nach wetteren Ausführungen Buol's und Goldschmidt's wird die Vorlage einer Kommission überwiesen. In der dann folgenden Zustimmung wird 8 302s des Wucher­gesetzes (Sachwucher) angenommen, desgl. Art. 4 (Verpflichtung :zur jährlichen Rechnungslegung) in einer von Buol und Berenberg vorgeschlagenen Fassung mit 131 gegen 83 Stimmen. Der Antrag Rintelen auf Einfügung eines neuen Art. 5, welcher der Landesgesetzgebung Maß­regeln gegen andere Wucherarten, namentlich den Viehwucher, überläßt, wird nach längerer Debatte angenommen. Morgen: Kleinere Sachen und Seuchengesetz.

Württembergischer Landtag.

Kammer der Abgeordneten.

* Stuttgart, 22. April. (28. Sitzung.) Beratung des Etats des Ministeriums des Innern. Bei Kap. 36, Landgestüte, fragte Nast an, wie sich die Regierung zu den von dem preußischen Major a. D. Henning im Landwirtschaftlichen Wochenblatt zur Einführung empfohlenen Leistungsprüfungen der Landesraffe im Trabe verhalte. Landesoberstallmetster v. Hofacker teilte mit, daß er selbst den Artikel veranlaßt habe und für seine Person dem Vor­schläge sehr sympathisch gegenüberstehe. Aldin- ger wies auf die mangelhafte Ausstattung des Stuttgarter Pferdemarktes hin und meinte, man könne die Frage anfwerfen, ob die Ausgabe in Kap. 36 (243,682 und 179,082 Mk.) im Einklang stehe mit den Resultaten unserer Pferde­zucht. Vergleichen wir die ausländischen Pferde mit unseren inländischen, so falle dieser Ver­gleich sehr zum Nachteil unserer einheimischen Pferde aus. Der Fehler liege an dem schlechten Stuienmaterial. und der schlechten Aufzucht der Fohlen. Nast bat den Minister, die gelaunten Leistungsprüfungeu schon im Anschluß an das