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. Erscheint ivöchentl. 3mal: Dienstag, Donnerstag

Älk 44. u. Samstag u. kostet bei der Exped., sowie im OA.- iBezirk Nagold 90^, außerhalb 1 ^ das Quartal.

Samstag dm 15. April

I EinrückungspreiS der Ispalt. Zeile für Altensteig I und nahe Umgebung bei Imal. Einrückung 8 ^ I ^ 893 ! bei mehrma grr je 6 <4, auswärts je 8 j

Gestorben: Kaufmann Heß, Göppingen; Ober, präzeptor Kerker, Ehingen a. D.; KorpS-Roharzt Find­eisen, Stuttgart; Schlossermeister Widemann, Stuttgart;

L Das Reichsseuchengesetz.

Vor etwa zwei Monaten wurde der Ent­wurf eines Gesetzes zur Bekämpfung gemeinge­fährlicher Krankheiten veröffentlicht, der als­dann dem Bundesrate vorgelegt, von diesem vielfach geändert und in dieser geänderten Form vor wenigen Tagen dem Reichstage zugestellt wurde.

Es ist bekannt, daß überansteckende" Krankheiten in der wissenschaftlichen Welt zwei Lehrmeinungen sich schroff gegenüberstehen. Die eine davon (Kochsche Richtung) schiebt die Schuld an der Entstehung der Seuchen den Krankheits­erregern, mikroskopisch kleinen Lebewesen zu, Bacillen, Bakterien, Sporen und wie man die winzigen Ungeheuer sonst noch nennt. Die an­dere Richtung (Pettenkofer) meint, diese Pilze seien zumeist nur die Folgeerscheinungen, nicht die Ursache der Krankheiten. Die letztere Lehrmeinung legt das Hauptgewicht darauf, die Menschenseuchenfest" zu machen, d. h. sie zur Mäßigkeit und Reinlichkeit anzuhalten und den Körper gegen schädliche Einflüsse möglichst abzuhärten: gesunde reine Luft, ptlzfreics Trtnkwasser, unverdorbene Speisen seien die k stcn Schutzmittel gegen die Krankheit, weit bessere jedenfalls als alle die in ihren Wirk­ungen noch lange nicht genügend erprobten Arten von Medizin, die Impfungen und der­gleichen.

Es mag gleich vorweg bemerkt werden, daß der Reichsseuchengesetzentwurf es mit der ersteren Auffassung hält und demgemäß wesent­lich Absperrungsmaßregeln vorschlägt. Der ursprüngliche Entwurf bezeichnet« als solche ansteckende" Krankheiten, auf die sich das Ge­setz beziehen soll, auch Darmtyphus, Diphtherie, Croup, Rückfallfieber, Ruhr und Scharlach. Der Bundesrat hat sich begnügt, Erkrankung und Todesfall an Cholera (astatischer), Fleck­sieder (Flecktyphus), Gelbfieber, Pest (orientali­

sche Beulenpest), Pocken (Blattern), sowie jeden Fall, der den Verdacht einer dieser Krankheiten erweckt, zum Gegenstand der Gesetzgebung zu machen. In diesem Sinne sind sämtliche Be­stimmungen abgeändert, die zugleich die erstge­nannten Krankheiten betrafen, hinsichtlich der Anmeldung, der Ermittelung der Krankheit, der eventuellen Sektion, der dagegen zu ver­hängenden Schutzmaßregeln. Gestrichen wurden ferner die Bestimmungen über Kindbettfieber und die bedrohliche Ausbreitung übertragbarer Augenkrankheiten.

Abgeändert sind zunächst die Bestimmungen über die Anzeigepflicht. Der Entwurf in der ursprünglichen Fassung verlangte gleichzeitige Anzeige an die Ortspolizeibehörde und den be­amteten Arzt. Der Bundesrat war der An­sicht, daß die Mitteilung an den beamteten Arzt nicht Sache des zur Meldung Verpflichteten sei, und erklärte die einfache Benachrichtigung der zuständigen Polizeibehörde für genügend. Nach dem ersten Entwurf hatten Anzeige in einer bestimmten Reihenfolge auch die zum Haushalte gehörigen großjährigen Familien­mitglieder und die sonstigen Haushaltsgenossen zu erstatten. Der Bundesrat hat sich dafür entschieden, daß zur Meldung verpflichtet sind 1) der behandelnde Arzt, 2) jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten be­schäftigte Person, 3) der Haushaltungsvorstand, 4) derjenige, in dessen Wohnung oder Behaus­ung der Erkrankungs. oder Todesfall sich er­eignet hat. Die Verpflichtung der unter Nr. 2 bis 4 genannten Personen tritt nur dann ein, wenn ein früher genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist.

Geringfügiger Natur find die Abänderungen der ursprünglich vorgesehenen Schutzmaßregeln, zunächst die der Absonderung der krankheits- und ansteckangsverdächtigen Personen. Ursprüng­lich hieß es, wenn der beamtete Arzt es für erforderlich" hält, könne die Ueberführung in ein Krankenhaus oder in einen anderen geeig­neten Unterkunftsraum angeordnet werden, so­fern der Vorstand der Haushaltung, in der sich

der Kranke oder Verdächtige befindet, die ge­forderten Einrichtungen, die verhindern, daß der Kranke oder Verdächtige für die Dauer der Absonderung mit anderen als den zu seiner Behandlung und Pflege bestimmten Personen in Berührung kommt, nicht treffen kann. Der Bundesrat ersetzte das Worterforderlich" durchunerläßlich und ohne Schädigung des Kranken zulässig hält."

Inhaltlich unverändert sind die Para­graphen betreffs der Entschädigung auf polizei­liche Anordnung durch Desinfektion vernichteter oder beschädigter Gegenstände geblieben; er­gänzend wurde nur noch hinzugefügt, daß es für den Anspruch genügt, wenn diese Gegen­stände infolge der Desinfektion in ihrer bis­herigen Art nicht mehr verwendet werden können. Durchaus unverändert sind dieallgemeinen Vorschriften" geblieben, darunter die von parti- kularistischer Sette angefochtene Bestimmung über den neu einzurtchtenden Reichs-Gesundhettsrat; sie lautet wie in dem ersten Entwürfe.

In Verbindung mit dem kaiserlichen Ge­sundheitsamt wird ein Reichsgesundheitsrat ge­bildet. Die Geschäfts-Ordnung wird vom Reichskanzler festgestellt. Die Mitglieder wer­den vom Bundesrat gewählt. Der Reichsge­sundheitsrat hat das Gesundheitsamt bei der Erfüllung der diesem Amte zugewiesenen Auf­gabe zu unterstützen. Er ist befugt, den Landes­behörden auf Ansuchen Rat zu erteilen. Er kann sich, um Auskunft zu erhalten, mit den ihm zu diesem Zwecke zu bezeichnenden Landes­behörden unmittelbar in Verbindung setzen, sowie Vertreter absenden, die unter Mitwirkung der zuständigen Landesbehörden Aufklärungen an Ort und Stelle einziehen.

Württembergischer Landtag.

Kammer der Abgeordneten.

* Stuttgart, 11. April. (22. Sitzung.) Fortsetzung der Beratung des Entwurfs, betr. das landwirtschaftliche Nachbarrecht. Die Ar­tikel 27 bis 35 (Schlußbestimmungen des Ent­wurfs) wurden angenommen. Zu Artikel 33

Der zweite Mann, «druck verbot.)

Erzählung von Ewald August König.

(Fortsetzung.)

Griesheim warf das Haupt zurück, ein trotziger Zug umzuckte seine Mundwinkel.

Du wirst nicht verlangen, daß ich so große Rücksichten auf dich nehmen soll," sagte er in barschem Tone;um deine Projekte kann ich mich nicht kümmern, es sind Privatzwecke, von denen ich nichts habe."

Willst du feindlich mir entgegentreten?" fuhr Grüner auf.

Nein, das liegt nicht in meiner Absicht, aber ich will mir auch die Hände nicht binden lassen. Verfolgen wir in dieser Angelegenheit unsere eigenen Wege, das ist nach meiner Ansicht das beste."

Griesheim wandte mit diesen Worten seinem Schwager den Rücken und ging in den Speisesaal, in dem Hallstädt und die Damen schon an der Tafel Platz genommen hatten.

Auch heute zogen Vater und Tochter, Ermüdung vorschützend, so­fort nach dem Abendessen sich zurück.

Ihre Zimmer lagen nebeneinander, die Thür, die sie miteinander verband, war offen.

Theodore trat in das Gemach ihres Vaters, der langsam auf und nieder wanderte.

Hast du Entdeckungen gemacht?" fragte sie leise.

Er war stehen geblieben, über sein hageres Gesicht glitt ein duukler Schatten.

Eine, die mir genügt," erwiderte er;sie liefert mir den Beweis, daß die Mitteilungen deiner Freundin sich auf Thatsachen stützen."

Und welche Entdeckung ist es?"

Kannst du schweigen?"

Muß ich es nicht, wenn ich meinen Zweck erreichen will?"

Ja, freilich, und es wäre auch gefährlich, über meine Entdeckung zu plaudern, so lange übersührende Beweise fehlen. Griesheim spieÜ mit gefälschten Karten."

Weißt du das sicher?"

Ja, aber, wie gesagt, es ist zu schwierig, den Beweis zu führen, wenn man nicht die Gelegenheit wahrnimmt, ihn auf frischer That zu ertappen."

Und das wäre doch leicht?"

Nicht so leicht, wie du denkst; solche Leute sind stets auf ihrer Hut und jeden Augenblick auf einen Angriff vorbereitet. Griesheim wird diese Kunst drüben aus dem Grunde gelernt haben; ich kann mir jetzt denken, durch welche Mittel er in Amerika so rasch reich geworden ist. Und wird ein solcher Gauner ertappt, dann greift er ohne Bedenken zum Revolver, in Amerika ist das so Gebrauch."

Theodore wiegte sinnend das Haupt, ihr Blick ruhte voll fieber­hafter Erwartung auf dem Vater, der seine Wanderung wieder aus­genommen hatte.

Du hast die Anklage mit solcher Zuversicht gestellt, daß du un­zweifelhafte Beweise haben mußt," sagte sie.

Die habe ich auch, liebes And. Griesheim schlug das Spiel vor; ich hegte sofort Mißtrauen und sah ihm scharf auf die Finger; hätte ich das nicht gethan, würde ich wahrscheinlich nichts bemerkt haben."

Und du hast ihm gegenüber keine Silbe davon erwähnt?"

Nein, ich habe ihm den Gewinn ausgezahlt und mich jeder Be­merkung enthalten. Er scheint mit seinem Zwillingsbruder auch die Neigung zur Schurkerei gemein zu haben; ich glaube, wir thun besser, uns mit diesen Leuten nicht mehr zu beschäftigen."

Angenehm ist es freilich nicht," erwiderte Theodore,aber da