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merkwürdige Vorfall erregte trotz anfänglicher Verblüffung große Heiterkeit. Von de« schreib­wütigen Fahrgästen wurden dann in aller Eile neue Karten geschrieben.

Frankfurt a. M. 20. Aug. In den Oppelwerken in Rüffeltheim brach heute »acht l Uhr ein furchtbarer Brand au», der einen großen Teil de» Fabrikgelände» in Asche legte und Tausende von Fahrrädern und Nähmaschinen vernichtete. Man schätzt de« Schaden aus 4 bi» 5 Millionen Mark. Ein Man« ist verbrannt, ein zweiter wird vermißt. Eine große Anzahl von Unfälle« ist vorgekommen. 23000 Arbeiter werden in Mitleidenschaft gezogen. Nach vier­stündiger Arbeit wurde man de» Feuer» Herr.

Rüsselsheim 20. Aug. Der Brand in de« Oppelwerken begann nacht» 2 Uhr in der Nickelei der Fahrrad- und Nähmaschinenabteilung. Das Feuer verbreitete sich jedenfalls durch den Fahrstuhlschacht mit rasender Schnelligkeit über die drei Stockwerke. Der Brand dauerte bi« in den Vormittag und wurde von der Fabrik- und Ortsfeuerwrhr, sowie de« Feuerwehren au» de« umliegenden Ortschaften, der Mainzer und der Frankfurter Feuerwehr bekämpft. Außerdem beteiligte« sich zwei Batterien de» 25. hessischen FußartillerieregimentS an den LSscharbeite». Die Automobilabteilung ist unversehrt geblieben. 20 000 Fahrräder und 30000 Nähmaschinen sind vernichtet.

London 20. Aug. (19. August, 11 Uhr abend».) Der EisenbahnerauSstand ist durch eineu Vergleich beigelegt.

London 20. Aug. Die Eisenbahner hielten heute im Hyde-Park eine von 30000 bi» 40000 Personen besuchte Maffenversammlung ab, in der sie beschlossen, die Arbeit wieder aufzuuehme».

London 20. Aug. Der König hat in einem Telegramm an den Premierminister der Regierung zu der glücklichen Beilegung .de» Eisenbahnerausstande» beglückwünscht.

Schwäbischer Ueberlandflug.

Die Ausschreibungen de» Schwäbische« Ueberlandflug», der von de» Württ. Vereine« für Luftschiffahrt und Flugsport, vom Württ. Landesverband de» Deutschen Laftflottenverein» und vom Verein Deutscher Flugtechniker in Berlin veranstaltet wird und unter dem Protektors Gr. Majestät de» König« von Württemberg steht, find nun gedruckt und an die Flieger, deren e» jetzt in Deutschland beinahe 100 gibt hinaukgegangen. Al» Termin ist die Zeit vom 10.18. Septbr. vom Deutsche» Luftschifferverein festgesetzt worden.

Allgemeines Interesse dürfte» folgende Bestimmungen der Ausschreibung wach rufen:

Der Schwäbische Ueberlandflug besteht au» nachstehenden Veranstaltungen:

Sonntag, den 10. Sept., Nachm.: Schau­flüge auf dem Rennplatz Weil, Montag, de« 11. Sept.: Ueberlandflug Eßlingen (Weil)WasenPlochingen ReutlingenUlm,

Dienstag, den 12. Sept., Nachm.: Schau­flüge auf der FriedrichSau bei Ulm, Mittwoch, de» 13. Sept.: Ueberlandflug Ulm BiberachRavensburg Fried­richshafen.

Die Gesamtstrecke beträgt 124 km, die 1. Teilstrecke 120 km, die 2. Teilstrecke 94 km.

Al» Landungsplätze sind die Wiese« vor dem Georg»berg in Reutlingen, die FriedrichSau in Ulm und der Riedlepark in Friedrichshafen vorgesehen. Die Schauflüge finden auf dem Rennplatz in Weil und auf der FriedrichSau in Ulm statt.

Zagelaffenwerden solche Flugführer (Führer- zeugui«) Deutscher Reichsangrhörigkeit, die einen ununterbrochene» einstündigen Ueberlandflug bi» zum NenuungSschluß Nachweise« könne». Die Flugzeuge müsse» bi» auf den Motor vollständig in Deutschland hergestellt sei«. Diejenigen Flieger, die eine» Paffagier mitzunehme« beabsichtigen, haben de» Nachweis zu liefern, daß sie schon mindesten» eine« Paffagierflug von V» ständiger Dauer bi» znm Nenmmg»schlnß z«rückgelegt habe«.

Die Höchstzahl der Teilnehmer ist auf 15 festgesetzt. Wenn weniger al» 9 Teilnehmer vor­handen find entscheidet spätestens 7 Tage vor Beginn der Flugveranstaltung der Organisations­ausschuß, ob der Flug stattfindet.

Al» Preise für die Gesamtstrecke sind 37000 Mark ausgesetzt. Maßgebend für die Verteilung der Preise ist die zwischen Start und Landung liegende Zeit.

Für jede Teilstrecke find al» Preise je 8000 M. aukgesetzt. Diese Geldsummen werden nach folgenden Gesichtspunkten verteilt:

60 °/o werde« unter die Flieger gleichmäßig verteilt, die die Strecke am Starttage ordnungs­gemäß zurückgelegt haben. 20 "/» werden eben­falls unter die ordnungsgemäß ankommenden Flieger im umgekehrten Verhältnis ihrer für die betreffende Strecke gebrauchten Flugzeit verteilt, 10 °/° werden unter die Flieger gleichmäßig verteilt, die an den vorausgehenden Schauflügen der Etappenstatio« teilgenomme» haben. 10 V« werden unter die Führer gleichmäßig verteilt, die auf den Teilstrecken Paffagiere mit sich führen.

Für die Schauflüge auf der FriedrichSau und in Weil find je 3000 ^ ausgesetzt.

Die Preise setze« sich au» folgenden Kom­ponenten zusammen:

1. u. 3. Preis 20000 und 5 000 ^, Preise

Sr. Exz. de» Grafen Zeppelin,

2. Preis 8000 Preis der Stadt Stuttgart,

4. 4000 ,. Eßlingen,

Preis der 1. Teilstrecke, Preis von Ulm,

2. Preis au» allgemeinen

Spende»,

der Schauflüge Ulm, Prei» von Ulm,

Weil, Prei» gestiftet von

den Offiziere», Sanitätsoffiziere», Veterinär- olfizieren und Beamten, sowie vom Offizier- korp» de» Beurlaubtenstandes de» XIII. K. Württ. Armeekorps.

Preis Sr. Maj. des Königs von Württem­berg, dessen Höhe noch bekannt gegeben wird, wird dem Flieger zuerkannt, der die Strecke Ulm Landungsplatz Friedrichshafen in der kürzesten Zeit vorschriftsmäßig zurücklrgt.

Ein Prei« de« K. Preuß. Kriegsministerium» ist noch zu erwarte». Die Bedingungen werden vom K. Prenß. Kriegsministerium selbst festgesetzt.

Von wohlunterrichteter Seite in Berlin wird milgeteilt, daß die bekannten Flieger Jeannin und Büchner, sowie zu unserer größten Freude die Württemberg«! Hirth und Vollmöller auf dem Flugplatz Johannistal erklärt haben, sie werden am Schwabevflug teilnehme«.

vermischtes.

(Unpünktliche Besorgung de» Morgenkaffee» al» Ehescheidungsgrund?) Gemäß § 1568 des Bürgerlichen Gesetzbuch» kann ein Ehegatte dann auf Scheidung klagen, wen« der andere Ehegatte durch schwere Ver­letzung der durch die Ehe begründeten Pflichten (z. B. grobe Mißhandlung) oder durch ehrlose» oder unsittliche» Verhalten eine so tiefe Zerüttung de« eheliche» Verhältnisse« verschuldet hat, daß de» Ehegatten die Fortsetzung der Ehe nicht zu- gemutet werde» kan». Dem Reichsgericht lag nun unlängst ein Fall vor, in dem der Ehemann auf Grund des § 1568 BGB. deshalb Scheidung begehrte, weil seine Fra« da» Hauswesen erheb­lich vernachläff gte. ES wurde erwiesen, daß die Frau den Morgenkaffee «nd da» Mittagessen nicht pünktlich besorgte, die Wohnung nicht rein­hielt «nd da» Waschen der ihrem Mann ge­hörigen Arbeitskittel vernachlässigte. Da» Reichs­gericht hat nun wie auch schon in früheren Urteilen ausgesprochen, daß eine solche Ver­nachlässigung des Hauswesen» unter Umständen dann einen Scheidungsgrund bilden könne, wenn sie in besonder» hohe« Maße vorhanden war und der Mann nach Kräften bemüht gewesen ist, seine Frau von diesem Fehler abzubringen. Für die Frage aber, ob die Vernachlässigung de» Hau»wesen» eine« so außerordentlich hohen Grad angenommen habe, daß dem Manne die Fort­setzung der Ehe nicht mehr zuzumute« sei, komme e» darauf an, welche Anforderungen der Mann billigerweise stelle» könne. So hat da» Reichs­

gericht im vorliegenden Fall berücksichtigt, daß die Frau zwei kleine Kinder im Alter von 2 und 3 Jahre« zu versorge« hatte und daß sie auch, um etwa» Geld zu verdienen, vielfach Näh­arbeiten für Andere gefertigt hat. Ferner wurde da» persönliche Verhalte« de« Manne» berück­sichtigt. Dieser hatte nämlich einmal über seine Frau geäußert, er wolle seiner Fra« da» Kreuz verschlagen, daß sie die Wände hinaufliefe, die alte, faule Sau solle sich nur vor ihm in Acht nehmen. Weiter hatte er seine Frau mit Erschieße» und wiederholt mit Schläge» bedroht. Unter diese» Umständen habe so entschied da» Reichsgericht der Kläger, der durch sein brutale», lieb­lose» und eine« völlige» Mangel der ehelichen Gesinnung beweisende» Verhalte« seiner Frau die Freude am Hauswesen verleidete, nicht er­warten können, daß diese sich die Erfüllung ihrer Hau»frauenpflichte» besonder» angelegen sein lasse. Denn Verfehlungen einer Ehefrau auf hauSwirtschaftlichem Gebiet seien milder zu be­urteilen, und verlieren unter Umständen de« Charakter einer Verfehlung gänzlich, wen» der Mann seiner Fra« durch unwürdige Behandlung die Lust und die Kraft, ihre« Hau»frauenpflichten gerecht zu werden, benehme. Im Hinblick auf diese» Verhalte» de» Manne» sei dieser im vor­liegenden Fall der Zumutung, da» eheliche Leben fortzusetzen, nicht enthoben; Z 1568 treffe also nicht zu. Das Reichsgericht hat demgemäß im Gegensatz zum Kammergericht (dem Oberlandes­gericht von Berlin) da» der Klage stattgegeben hatte, die Klage de» Ehemann» auf Scheidung der Ehe abgewiesen.

(Das Streichholzwunder.) Frau Kapi­tänleutnant Ellen Paasche, die Tochter de» Ge­heimrats Dr. Witting, erzählt im Berl. Tage­blatt allerlei Interessante« von ihrer Hochzeits­reise in Zentralafrika. Dabei berichtetfie auch von einem merkwürdigen Erlebnis im Ur­waldbusch. Die Dame und ihr Gatte.beobachtete« zwei alte, nackte Neger, die au» einem Gebüsch vor ihnen anfgetaucht waren. Jeder von ihnen so erzählt sie, trug eine kleine Axt in der Hand, und als einziges Bekleidungsstück hing ihnen ein kleiner Beutel au» Ziegenfell auf dem Rücke«; die Schnur de» Beutel» war um den Hal» ge­schlungen. Dann hatte jeder noch eine Pfeife in der Hand. Die Pfeifen waren au»gegange», und beide Neger begaben sich vor unseren Augen an die schwierige Arbeit de» Feuermache». Der eine holte au» seinem Beutelchen ei« Holzstückchen da» ausgehöhlt war, «nd ein Stäbchen, ba« gerade in die Höhlung hineinpaßte. Ein Stückchen Zunder wurde in da» Loch hineingelegt. Dann knieten beide Neger auf die Erde; der eine hielt da» Holzstückchen, der andere spuckte in die Hände, ergriff da» Stäbchen und machte nun dieselbe Bewegung, die man beim Quirlen macht. Nach einer Weile wechselten sie sich ab. So rieben sie nun geduldig, bis durch die Wärme, die da» Reiben erzeugte, ein schwache», kleine» Fünkchen glomm. Mit großer Vorsicht wurde da» schwache Fünkchen auf den trockenen Tabak gelegt, dort schwelte e» wetter. Mein Mann holte nun au» seiner Tasche ein Schächtelchen europäischer Industrie her­vor : Streichhölzer. Mit einer Bewegung öffnete er die Schachtel, mit der zweiten Bewegung erfaßte er ein Hölzchen «nd mit der dritten Bewegung strich er über die Reibfläche hinweg Feuer flammte auf! Die beiden Neger waren voll­ständig überwältigt: erst starrten sie mit ent­setzten Angen da» Wunder an, dann lachten sie, und daun faßten sie in die Flamme hinein, um sich zu überzeugen, ob es wirklich Feuer sei. Ihnen war es unfaßbar, daß man mit einer Bewegung Feuer machen könne, während sie lange Vorbereitungen treffen und minutenlang die Hölzchen reiben mußte»! El war für ««» Kinderde» zwanzigste« Jahrhunderts ein rührende» und große» Erlebni», daß wir in dieser Zeit de» verfeinerten, übertriebene» Luxu» Menschen gefunden hatten, für die da« Anstecken eine» Streichholzes ein Wunder bedeutete, und ich war von Herze» dankbar, daß e» mir vergönnt war, jetzt noch den Urzustand der Menschen zu sehe» und einmal, weitab von aller Kultur und Zivilisation, die Sitten und Gebräuche eine» fremde« Volke» kenne» zu lernen.