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Donnerstag dm 29. Sevtör- und nahe Umgebung bei Imal. Einrückung 8 ^ 1892
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Zur Bestellung
des Blattes
„Aus den Hannen"
für das IV. Quartal 1892 erlauben wir uns hiemit wiederholt ergebenst einzuladen und bitten Bestellungen möglichst frühzeitig machen zu wollen, damit in der Zusendung keine Unterbrechung eintritt.
Die Reichhaltigkeit unseres Blattes, die Sorgfalt, die wir demselben angedeihen lassen und der billige Abonnementspreis haben „Aus den Faune«" einen großen Leserkreis nicht nur im hiesigen, sondern auch im Calwer und Freudenstädter Amtsbezirk verschafft.
Infolge dessen ist „Aus den Faunen" als Insertions-Organ von großer Wirkung und ergeht hiemit zu fleißiger Benützung des Inseratenteils ebenfalls höfliche Einladung.
Akteusteig, im Septbr. 1892.
Redaktion L Expedition.
Amtliches.
Dem Gutsbesitzer Julius Mayer in Pommertsweilcr, Oberamts Aalen, wurde von Sr. Majestät dem König der landwirtschaftliche Septewberpreis verliehen.
Gestorben: Johann Mohrhardt, Metzger, aus Oberschwandorf, in Grand Rapids, Mich.; Premierlieut. Cramer, Ulm; Oberfinanzrat Dr. Widemneyer, Schussen- ried-Stuttgart; Frhr. v. Molsberg, Langenau bei Mainz; Untcrschultheiß Geißler, Vorstadt Berg; Kaufmann Schütz, Weil der Stadt; Theodor Gcorgii, Vorstandsmitglied der deutschen Turnerschast, Wilhelmsdorf.
Lavdesnachrichten.
* Alten steig, 28. Septbr. Unter dem Viehstand einiger benachbarter Orte ist die Maulund Klauenseuche ausgebrochen und hat einen schlimmen Charakter angenommen. Mehrere von ihr befallene Tiere in Egenhausen und Spielberg sind plötzlich verendet, was bei der Seuche im Jahr 1890, die dazumal im ganzen Lande verbreitet war, nicht der Fall gewesen ist. Auf Befürwortung des Herrn Oberamtstierarztes Wollraff hat nun der Gemetnderat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den hiesigen Vtehmarkt am 5. Oktober zu untersagen. (Die diesbezügl. Bekanntmachung befindet sich im Inseratenteil.) Hier ist die Seuche bis jetzt noch nicht aufgetreten. Im Interesse der Vieh- befitzcr, deren Absatz durch solche notwendigen Maßregeln beeinträchtigt wird, wollen wir nur wünschen, die Seuche möge nicht weiter um sich greifen.
* Freudenstadt, 25. Scpt. In Lom- bach schlug letzten Freitag der Blitz in das Gebäude des Bauern Matthäus Schmtd ein, welches, trotz rascher Hilfeleistung der Feuerwehr, total verbrannte. Von Mobiliar und den eingeheimsten Früchten und Futter konnte nichts gerettet werden; ebenso verbrannte Geld und ein Schwein. Der Abgebrannte war bis vor kurzer Zeit mit seinem Mobiliar versichert, trat aber aus dem Grunde, weil es in Lombach schon lange nicht mehr gebrannt habe, aus der Versicherung aus. Der an Gebäude und Mobiliar entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 7-8000 Mark.
* Tuttlingen, 26. Sept. Die hiesigen Geschäftsleute besuchen so ziemlich alle Märkte und Messen der näheren und ferneren Umgegend. Weitaus die größte Bedeutung für sie hatten bisher die Konstanzer Messen. Seit dem Inkrafttreten des neuen Zollvertrags mit der Schweiz haben aber diese Messen für die hiesigen Besucher einen bedeutenden Rückgang zu verzeichnen, da der Umsatz ein viel geringerer ist, weil ihnen von den kaufenden Schweizern zugemutet wird, die Preise um den Betrag des meist sehr hohen Zolls zu ermäßigen, was nicht wohl angeht. So sind dieselben auch mit dem Resultat der Messe der letzten Woche gar nicht zufrieden, da der Umsatz erheblich hinter dem von früher her gewohnten zurückblieb.
* Die in den Vereinigten Staaten von Amerika geltenden Vorschriften für Geltendmachung von Erbansprüchen sind von den hierzulande bestehenden Formalitäten sehr wesentlich verschieden und werden mangels hinlänglicher Kenntnis sehr häufig außer acht gelaffen, woraus den diesseitigen Interessenten stets eine Menge Umständlichkeiten und Zeitverlust erwachsen, welche bei richtiger Behandlungsweise erspart werden können. Es genügt nicht, daß von Standesbeamten, Notaren und Amtsgerichten beglaubigte Stammbäume und Vollmachten hinübergesandt werden, wie solche für Amerikaner, die hierzulande Erbschaften zu erheben hätten, vollständig genügen würden; vielmehr ist zur Erbeslegitimation in Amerika außerdem erforderlich: das eidliche Zeugnis zweier bei der Sache nicht interessierter Zeugen, zu deren Verteidigung und Vernehmung das Kgl. Amtsgericht zunächst die Ermächtigung des Kgl. Justizministeriums nachsucht. Diese zwei Zeugen müssen aus eigener Wissenschaft bekunden: 1) daß nähere oder gleich nahe Verwandte als die in Frage kommenden nicht vorhanden find. 2) Name, Alter, Stand, Wohnort und Gewerbe der Erben. 3) Name, sowie Jahr und Tag des Todes der vor oder nach dem Erblasser verstorbenen nächsten Angehörigen desselben. Einträge in Kirchenbüchern u. s. w. sind, wenn möglich, der Erbeslegttimation in beglaubigter Anfertigung beizulegen. Die Erben haben beglaubigte Abschrift der Legitimationsverhandlung zurückzubehalten. Erblegitimation und Vollmacht müssen mit den Ociginalunter- schristen aller bei der Aufnahme als Interessenten, Zeugen oder Beamte mitwirkenden Personen versehen und von der zuständigen Oberbehörde beglaubigt werden, mit der ausdrücklichen Bestätigung, daß der instrumentierende Beamte zur Aufnahme derartiger Urkunden befugt ist, wozu noch die weiteren diplomatischen Beglaubigungen kommen, insbesondere zum Schluffe die des betreffenden amerikanischen Konsuls. Bei den zahlreichen Verwandtschaft!. Beziehungen zwischen Württemberg und den Vereinigten Staaten von Amerika verdienen vorstehende Bestimmungen zu allgemeiner Kenntnis gebracht zu werden.
* (Eintreibung von Forderungen in der Schweiz.) Am 1. Janr. 1892 ist in der Schweiz ein Gesetz in Kraft getreten, welches wohl geeignet ist, die kaufmännischen Kreise zu interessieren. Wer in Zukunft eine Forderung einzutreiben hat, ist nicht mehr angewiesen, das zeitraubende und kostspielige Gerichtsverfahren einzuschlagen. Es werden in jedem Kanton und selbst an den kleinsten Plätzen speziell Eintreibungs-Beamte vom Staate angestellt, denen man jede Forderung nebst einem Beleg, sei es Accept oder schriftlicher Beweis, zur Ein
treibung übertragen kann. Die Beamten, welche eine ziemlich bedeutende Kaution zu stellen haben, sind verpflichtet, von jedem Inkasso dem Auftraggeber sofort Mitteilung zu machen, resp. den Betrag ohne Abzug auszuhändigen. Die ganzen Kosten betragen außer den Porto-Auslagen bei den größten Beträgen nicht mehr wie zwei Franks. Dieselben Beamten haben auch in Zukunft die Falliterklärungen vorzunehmen, so daß auch hierbei der kostspielige Gerichtsweg sortfällt.
* (Verschiedenes.) Auf der Station Hechingen ist am Freitag abend ein Personenzug einem Güterzug infolge falscher Weichenstellung in die Flanke gefahren. Dabei wurden zwei Güterwagen und die Maschine des Per- sonenzugs beschädigt. — In Schömberg steht gegenwärtig ein stattlicher Apfelbaum in Blüte. Derselbe zeigt neben den reifen Früchten eine große Anzahl rosenroter Blüten. — Polizeidiener Kern in Gomaringen fand beim Kartoffelgraben eine Kartoffel, welche 1320 Gramm wog. — In Ul m ist Premierlieutenant Cramer vom Grenadier-Regiment Nr. 123 mit dem Pferde gestürzt und hat sich eine schwere Verletzung am Kopf zugezogen, welcher er erlag. — In der Wirtschaft zu den 3 Königen in Ulm wurde eingebrochen und aus einer verschlossenen Kommode der Betrag von 700 Mk. gestohlen. — Mit unglaublicher Frechheit ging an einem der letzten Tage, während die Herren des kgl. Gefolges im Schönbuch jagten, ein Wilderer auf den Anstand und schoß einen starken Hirsch; er mußte aber unter Zurücklassung der Beute die Flucht ergreifen.
' Schopfheim (Baden), 22. Septbr. Am 20. und 21. d M. wurden im hiesigen Amtsbezirk in den Gemeinden Schopfheim, Hasel und Wehr ziemlich umfangreiche Probe- und Demonstrationsversuche mit dem Prof. Löffler'schen Mäusebazillus eingeleitet. Dieser Bazillus, der den Mäusetyphus hervorruft, nur für Fttd- und Hausmäuse, nicht aber für andere Tiere schädlich ist, hat bekanntlich in diesem Frühjahr zur Bekämpfung der Mäuseplage in Thessalien ausgezeichnete Dienste geleistet und ist jedem anderen Vertilgungsmittcl wegen seiner energischen Wirkung. wegen der Weiterverbreitung der Krankheit von den verendeten Mäusen auf die gesunden, ihre toten Kameraden auffressenden Tiere und wegen seiner absoluten Unschädlichkeit für alle nützlichen Tiere unbedingt vorzuziehen. Bei seiner Anwendung gegen Hausmäuse sspricht ferner noch- der Umstand zu seinen Gunsten, daß die erkrankten Tiere nicht in ihren Löchern, sondern außerhalb derselben verenden.
* Halle a. S., 24. Sept. In Schkeudiz erstickten in einer Lohgerberei der Meister und drei Gesellen infolge von giftigen Gasen.
* Berltn, 26. Sept. Als Tag der Reichs- tagseröffnungzist der 22. November in Aussicht genommen. DieNllitärvoclage wird dem Reichstag erst nach Weihnachten zugehen.
* Berlin, 26. Septbr. Der dem Kaiser erstattete Bericht spricht sich über die militärischen Erfahrungen, welche mit den beim ersten Bataillon des 4. Garderegiments in Spandau 1890 eingestellten und jetzt entlassenen Mannschaften gemacht worden sind, sehr günstig aus. Dieser erste praktische Versuch der zweijährigen Dienstzeit darf als vollkommen gelungen bezeichnet werden.
* Berlin, 27. Sept. Die „Vossische Ztg." versichert, die Befürchtung, daß die durch die