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Donnerstag dm 29. Sevtör- und nahe Umgebung bei Imal. Einrückung 8 ^ 1892

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Zur Bestellung

des Blattes

Aus den Hannen"

für das IV. Quartal 1892 erlauben wir uns hiemit wiederholt ergebenst einzuladen und bitten Bestellungen möglichst frühzeitig machen zu wollen, damit in der Zusendung keine Unterbrechung eintritt.

Die Reichhaltigkeit unseres Blattes, die Sorgfalt, die wir demselben angedeihen lassen und der billige Abonnementspreis habenAus den Faune«" einen großen Leserkreis nicht nur im hiesigen, sondern auch im Calwer und Freudenstädter Amts­bezirk verschafft.

Infolge dessen istAus den Faunen" als Insertions-Organ von großer Wir­kung und ergeht hiemit zu fleißiger Be­nützung des Inseratenteils ebenfalls höf­liche Einladung.

Akteusteig, im Septbr. 1892.

Redaktion L Expedition.

Amtliches.

Dem Gutsbesitzer Julius Mayer in Pommertsweilcr, Oberamts Aalen, wurde von Sr. Majestät dem König der landwirtschaftliche Septewberpreis verliehen.

Gestorben: Johann Mohrhardt, Metzger, aus Oberschwandorf, in Grand Rapids, Mich.; Premierlieut. Cramer, Ulm; Oberfinanzrat Dr. Widemneyer, Schussen- ried-Stuttgart; Frhr. v. Molsberg, Langenau bei Mainz; Untcrschultheiß Geißler, Vorstadt Berg; Kaufmann Schütz, Weil der Stadt; Theodor Gcorgii, Vorstandsmitglied der deutschen Turnerschast, Wilhelmsdorf.

Lavdesnachrichten.

* Alten steig, 28. Septbr. Unter dem Viehstand einiger benachbarter Orte ist die Maul­und Klauenseuche ausgebrochen und hat einen schlimmen Charakter angenommen. Mehrere von ihr befallene Tiere in Egenhausen und Spielberg sind plötzlich verendet, was bei der Seuche im Jahr 1890, die dazumal im ganzen Lande verbreitet war, nicht der Fall gewesen ist. Auf Befürwortung des Herrn Oberamts­tierarztes Wollraff hat nun der Gemetnderat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, den hiesigen Vtehmarkt am 5. Oktober zu untersagen. (Die diesbezügl. Bekanntmachung befindet sich im Inseratenteil.) Hier ist die Seuche bis jetzt noch nicht aufgetreten. Im Interesse der Vieh- befitzcr, deren Absatz durch solche notwendigen Maßregeln beeinträchtigt wird, wollen wir nur wünschen, die Seuche möge nicht weiter um sich greifen.

* Freudenstadt, 25. Scpt. In Lom- bach schlug letzten Freitag der Blitz in das Gebäude des Bauern Matthäus Schmtd ein, welches, trotz rascher Hilfeleistung der Feuer­wehr, total verbrannte. Von Mobiliar und den eingeheimsten Früchten und Futter konnte nichts gerettet werden; ebenso verbrannte Geld und ein Schwein. Der Abgebrannte war bis vor kurzer Zeit mit seinem Mobiliar versichert, trat aber aus dem Grunde, weil es in Lombach schon lange nicht mehr gebrannt habe, aus der Versicherung aus. Der an Gebäude und Mo­biliar entstandene Schaden beläuft sich auf etwa 7-8000 Mark.

* Tuttlingen, 26. Sept. Die hiesigen Geschäftsleute besuchen so ziemlich alle Märkte und Messen der näheren und ferneren Umgegend. Weitaus die größte Bedeutung für sie hatten bisher die Konstanzer Messen. Seit dem In­krafttreten des neuen Zollvertrags mit der Schweiz haben aber diese Messen für die hiesigen Be­sucher einen bedeutenden Rückgang zu verzeichnen, da der Umsatz ein viel geringerer ist, weil ihnen von den kaufenden Schweizern zugemutet wird, die Preise um den Betrag des meist sehr hohen Zolls zu ermäßigen, was nicht wohl angeht. So sind dieselben auch mit dem Resultat der Messe der letzten Woche gar nicht zufrieden, da der Umsatz erheblich hinter dem von früher her gewohnten zurückblieb.

* Die in den Vereinigten Staaten von Amerika geltenden Vorschriften für Geltendmachung von Erbansprüchen sind von den hierzulande bestehen­den Formalitäten sehr wesentlich verschieden und werden mangels hinlänglicher Kenntnis sehr häufig außer acht gelaffen, woraus den dies­seitigen Interessenten stets eine Menge Umständ­lichkeiten und Zeitverlust erwachsen, welche bei richtiger Behandlungsweise erspart werden kön­nen. Es genügt nicht, daß von Standesbeamten, Notaren und Amtsgerichten beglaubigte Stamm­bäume und Vollmachten hinübergesandt werden, wie solche für Amerikaner, die hierzulande Erb­schaften zu erheben hätten, vollständig genügen würden; vielmehr ist zur Erbeslegitimation in Amerika außerdem erforderlich: das eidliche Zeugnis zweier bei der Sache nicht interessierter Zeugen, zu deren Verteidigung und Vernehmung das Kgl. Amtsgericht zunächst die Ermächtigung des Kgl. Justizministeriums nachsucht. Diese zwei Zeugen müssen aus eigener Wissenschaft bekunden: 1) daß nähere oder gleich nahe Ver­wandte als die in Frage kommenden nicht vor­handen find. 2) Name, Alter, Stand, Wohnort und Gewerbe der Erben. 3) Name, sowie Jahr und Tag des Todes der vor oder nach dem Erblasser verstorbenen nächsten Angehörigen des­selben. Einträge in Kirchenbüchern u. s. w. sind, wenn möglich, der Erbeslegttimation in beglaubigter Anfertigung beizulegen. Die Erben haben beglaubigte Abschrift der Legitimations­verhandlung zurückzubehalten. Erblegitimation und Vollmacht müssen mit den Ociginalunter- schristen aller bei der Aufnahme als Interessenten, Zeugen oder Beamte mitwirkenden Personen versehen und von der zuständigen Oberbehörde beglaubigt werden, mit der ausdrücklichen Be­stätigung, daß der instrumentierende Beamte zur Aufnahme derartiger Urkunden befugt ist, wozu noch die weiteren diplomatischen Beglaubig­ungen kommen, insbesondere zum Schluffe die des betreffenden amerikanischen Konsuls. Bei den zahlreichen Verwandtschaft!. Beziehungen zwischen Württemberg und den Vereinigten Staaten von Amerika verdienen vorstehende Bestimmungen zu allgemeiner Kenntnis gebracht zu werden.

* (Eintreibung von Forderungen in der Schweiz.) Am 1. Janr. 1892 ist in der Schweiz ein Gesetz in Kraft getreten, welches wohl geeignet ist, die kaufmännischen Kreise zu interessieren. Wer in Zukunft eine Forder­ung einzutreiben hat, ist nicht mehr angewiesen, das zeitraubende und kostspielige Gerichtsver­fahren einzuschlagen. Es werden in jedem Kan­ton und selbst an den kleinsten Plätzen speziell Eintreibungs-Beamte vom Staate angestellt, denen man jede Forderung nebst einem Beleg, sei es Accept oder schriftlicher Beweis, zur Ein­

treibung übertragen kann. Die Beamten, welche eine ziemlich bedeutende Kaution zu stellen haben, sind verpflichtet, von jedem Inkasso dem Auftraggeber sofort Mitteilung zu machen, resp. den Betrag ohne Abzug auszuhändigen. Die ganzen Kosten betragen außer den Porto-Aus­lagen bei den größten Beträgen nicht mehr wie zwei Franks. Dieselben Beamten haben auch in Zukunft die Falliterklärungen vorzunehmen, so daß auch hierbei der kostspielige Gerichts­weg sortfällt.

* (Verschiedenes.) Auf der Station Hechingen ist am Freitag abend ein Personen­zug einem Güterzug infolge falscher Weichen­stellung in die Flanke gefahren. Dabei wurden zwei Güterwagen und die Maschine des Per- sonenzugs beschädigt. In Schömberg steht gegenwärtig ein stattlicher Apfelbaum in Blüte. Derselbe zeigt neben den reifen Früch­ten eine große Anzahl rosenroter Blüten. Polizeidiener Kern in Gomaringen fand beim Kartoffelgraben eine Kartoffel, welche 1320 Gramm wog. In Ul m ist Premier­lieutenant Cramer vom Grenadier-Regiment Nr. 123 mit dem Pferde gestürzt und hat sich eine schwere Verletzung am Kopf zugezogen, welcher er erlag. In der Wirtschaft zu den 3 Königen in Ulm wurde eingebrochen und aus einer ver­schlossenen Kommode der Betrag von 700 Mk. gestohlen. Mit unglaublicher Frechheit ging an einem der letzten Tage, während die Herren des kgl. Gefolges im Schönbuch jagten, ein Wilderer auf den Anstand und schoß einen star­ken Hirsch; er mußte aber unter Zurücklassung der Beute die Flucht ergreifen.

' Schopfheim (Baden), 22. Septbr. Am 20. und 21. d M. wurden im hiesigen Amts­bezirk in den Gemeinden Schopfheim, Hasel und Wehr ziemlich umfangreiche Probe- und Demon­strationsversuche mit dem Prof. Löffler'schen Mäusebazillus eingeleitet. Dieser Bazillus, der den Mäusetyphus hervorruft, nur für Fttd- und Hausmäuse, nicht aber für andere Tiere schäd­lich ist, hat bekanntlich in diesem Frühjahr zur Bekämpfung der Mäuseplage in Thessalien aus­gezeichnete Dienste geleistet und ist jedem anderen Vertilgungsmittcl wegen seiner energischen Wir­kung. wegen der Weiterverbreitung der Krankheit von den verendeten Mäusen auf die gesunden, ihre toten Kameraden auffressenden Tiere und wegen seiner absoluten Unschädlichkeit für alle nützlichen Tiere unbedingt vorzuziehen. Bei sei­ner Anwendung gegen Hausmäuse sspricht ferner noch- der Umstand zu seinen Gunsten, daß die erkrankten Tiere nicht in ihren Löchern, sondern außerhalb derselben verenden.

* Halle a. S., 24. Sept. In Schkeudiz erstickten in einer Lohgerberei der Meister und drei Gesellen infolge von giftigen Gasen.

* Berltn, 26. Sept. Als Tag der Reichs- tagseröffnungzist der 22. November in Aus­sicht genommen. DieNllitärvoclage wird dem Reichstag erst nach Weihnachten zugehen.

* Berlin, 26. Septbr. Der dem Kaiser erstattete Bericht spricht sich über die militärischen Erfahrungen, welche mit den beim ersten Ba­taillon des 4. Garderegiments in Spandau 1890 eingestellten und jetzt entlassenen Mannschaften gemacht worden sind, sehr günstig aus. Dieser erste praktische Versuch der zweijährigen Dienst­zeit darf als vollkommen gelungen bezeichnet werden.

* Berlin, 27. Sept. DieVossische Ztg." versichert, die Befürchtung, daß die durch die