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Donnerstag den 26. War

Mir de» Monat Juni

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Amtliches.

Nach den festgestellten Reiseplänen der K. Oberersatz- kommissioncn finden die Vorstellungen der Militärpflichtigen zur Aushebung im Jahre 1892 u. a. statt: In Neuen­bürg am17.Juni, in Calw am 20.Juni, in Nagold am 22. Juni, in Freudenstadt am 27. Juni.

Die Eröffnung der Schwurgerichtssitzungen des Schwur­gerichts Tübingen pro 2. Quartal 1892 findet am Freitag den 17. Juni, vormittags 9 Uhr statt.

Die Aufnahmeprüfung in das Lehrerseminar Nagold haben u. a. mit Erfolg bestanden: Christian Büchsenstein von Oeschelbronn; Gotthilf Gehring von Glatten; Christian Grüninger von Nagold; Gottlob Gukelberger von Freuden- stadr; Ernst Häußler von Unterjettingen; Immanuel Hertter von Martinsmoos; Ernst Jäger von Gültlingen; Johannes Morlok von Nagold; Rudolf Ostertag von Dobel; Friedrich Pfeiffer von Dobel.

Gestorben: Messerschmied Glauner, Freudenstadt;

Revierförster a. D. Holl, Hohenstadt; Privatier Stopper, Rottenbnrg; Ltadtpfleger Kirsch, Ellwangen; K. Oberhof­fourier Gärtner, Stuttgart; Schultheiß Schäfer, Darms­heim; Privatier Schmid, Stuttgart.

Llmdeeuachrichteu.

* Altensteig, 25. Mai. Im Nachstehen­den teilen wir die wesentlichsten Bestimmungen des am 1. Juli 1892 in Kraft tretenden Ge­setzes betreffend die Unterstützung von Familien -er zu Frtedensübungen einberufenen Mann­schaften mit. Die Familien der aus der Re­serve und Landwehr zu Friedensübungen ein­berufenen Mannschaften erhalten auf Verlangen aus öffentlichen Mitteln Unterstützungen. Das Gleiche gilt bezüglich der Familien der ans der Ersatzreserve für die zweite oder dritte Uebung rinberufenen Mannschaften. Vorstehendes findet nicht Anwendung, wenn der Uebungspflichtige zu denjenigen Reichs-, Staats- oder Kommunal­beamten gehört, welchen in der Zeit der Ein­berufung zum Militärdienste ihr persönliches Diensteinkommen gewahrt ist. Der Anspruch auf Unterstützung ist bet der Gemeindebehörde desjenigen Ortes anzubringen, an welchem der Unterstützungsberechtigte zur Zeit des Beginns des Unterstützungsanspruchs seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat, und erlischt wenn solches nicht binnen vier Wochen nach Beendigung der Uebung geschieht. Die täglichen Unterstützungen sollen betragen: a) für die Ehefrau 30 pCt. des ortsüblichen Tagelohns für erwachsene männ­liche Arbeiter am Aufenthaltsort des Einberu­fenen, d) für jede der sonst unterftützungsbe- rechtigten Personen 10 PCt. des ortsüblichen Tagelohns sür erwachsene männliche Arbeiter am Aufenthaltsort des Einberufenen, mit der Maßgabe, daß der Gesamtbetrag der Unter­stützung 60 pCt. des Betrages des ortsüblichen Tagelohns nicht übersteigt. Die gezahlten Un­terstützungen werden aus Reichsmitteln erstattet. Die Erstattung hat vor Ablauf des Etatsjahres zu erfolgen, in welchem die Zahlung stattge- funden hat. Die nach Maßgabe dieses Gesetzes gewährten Unterstützungen können nicht verpfän­det, noch an Dritte abgegeben werden, unterliegen auch keiner Art von Zwangsvollstreckung. Unter­stützungen werden auch rückstchtlich fotcher Frie- drnsübungcn gewährt, welche ganz oder teilweise in der Zeit vom 1. April 1892 bis zum 1. Juli 1892 stattgefunden haben. Die Ansprüche sind in diesem Falle längstens in 4 Wochen nach dem L- Juli 1892 zu erheben.

* Wildbad, 23. Mai. Am Mittwoch, den 25. d. Mts. wird die feierliche Eröffnung des ncuerbautenKönig-Karls-Badcs" durch Ihre Majestäten den König und die Königin vor­genommen werden.

* Stuttgart, 20. Mai. Infolge der bei den letzten Wahlen gemachten Erfahrungen, daß nämlich unsere Landbevölkerung den sozia­listischen Bestrebungen vollständig ablehnend ge­genübersteht, will die sozialdemokratische Partei reger als bisher in die Agitation auf dem Lande eintreten; eingeleitet soll die Campagne werden durch Massenverbreitung eines an die Landbevölkerung zu richtenden Flugblattes, das z. Z. in Massenauflage in einer hiesigen Drucke­rei hergestellt wird und womit demnächst die ländlichen Bezirke überschwemmt werden sollen.

* Stuttgart, 23. Mai. Wie man hört, wird an maßgebender Stelle die Niederreißung des Marstalls, der schon seit längerer Zeit ent­behrlich ist, da die für den königlichen Gebrauch bestimmten Pferde im sogenannten Leibstall bei der Akademie untergebracht sind, in Erwägung gezogen. Käme es dazu, so würde an seiner Stelle zweifellos ein Bauquartier entstehen, das den Vorzug hat, in unmittelbarer Nähe der K. Anlagen zu liegen. Man spricht gegenwärtig von umfassenden Untersuchungen gegen einige hiesige Kapitalisten wegen Kapitolsteuerdefrau­dation. Man nennt im Publikum die Namen der Betroffenen und will wissen, daß es sich in einem Fall um eine Strafe von 121000 Mk. handeln soll.

* Reutlingen, 21. Mai. Die Arbeiten an der Echatzthalbahnstrecke sind soweit gediehen, daß die Betriebseröffnung der Bahn auf den 31. Mai festgesetzt werden konnte.

' (Zum Reutlinger Liederfest.) Die Anmeldungen zum Liedersest sind bis zum Schluß­termin sehr zahlreich eingelaufen. Die Gesamt­zahl der angemeldeten Vereine beträgt bis jetzt 107 mit rund 3800 Sängern. Nimmt man dazu die Renilinger Vereine mit etwa 340 Sängern und die immerhin zu erwartenden Nach­zügler, so ergiebt sich jetzt schon eine Beteiligung, wie sie kaum jemals bei einem der früheren Liederfeste zu verzeichnen war.

*Heilbronn, 22. Mai. Von dem-Erdbeben- theoretiker Rudolf Falb wird der Himmelfahrtstag als ein kritischer Tag erster Ordnung bezeichnet.

* (Verschiedenes.) In Gablenberg wurde in dem Staatswald Dürrbach die Leiche eines dortigen Einwohners erhängt aufgefunden. Die Ursache zur That dürfte in dessen zerrütteten Vermögensverhältnissen zu suchen sein. In Waldenbuch brach in dem Staatswald Schaichthal ein Waldbrand aus, dem ein ziem­lich großes Quantum Brennholz, das aufge­schichtet lag, zum Opfer fiel. In Ell­wangen wurde ein jüngerer Kaufmann, der zur Zeit bei seinen Eltern auf Besuch war, ver­haftet; derselbe hatte in Gmünd 1500 Mark unterschlagen. Am Freitag nachmittag hat sich der 69 Jahre alte Pflästerer M. in Göp­pingen in seiner Wohnung erhängt. Die be­gleitenden Umstände sind bezeichnend. M. trank kurz vorher in einer Wirtschaft einen Schnaps, trotzdem er wußte, daß er kein Geld bet sich hatte, und sagte nun zu seiner Entschuldigung, ob denn auch der letzte Schnaps bezahlt sein müsse; er gehe jetzt heim und hänge sich!" Mangel an Geschäft soll ihn hauptsächlich zu diesem Schritte getrieben haben. In Tü­bingen (Rottwetl) ließ ein Bauer, der in der Nähe seines Hauses einen Brunnen graben

EinrückungSpreiS der Ispalt. Zeile für Altenßeig I und nahe Umgebung bei imal. Einrückung 3 ^ I ^ 892 bei mehrmaliger je S auswärts je 8 '

läßt, Steine sprengen. Ein solcher flog einem 12jährigen Nachbarskinde an den Kopf und ver­letzte es so schwer, daß an seinem Aufkommen gezweifelt wird. JnWachendors fand zwischen mehreren Zigeunerbanden nach vorans- gegangenen Wortstreitigkeiten ein förmliches Ge­fecht statt, wobei einer der Kämpfenden von seinem Gegner durch einen Schrotschuß in den Unterleib so schwer verwundet wurde, daß er nach kurzer Zeit starb. Landjäger Beiska in Nagold hat am Montag einen Handwerks­burschen wegen Diebstahls festgenommen. Auf dem Transport entsprang der Fechtbruder dem Landjäger, so daß der letztere von seiner Waffe Gebrauch machen mußte und den Flüchtigen in den Oberschenkel schoß. In Stuttgart hat sich Sergeant Sicher von der 11. Kom­pagnie des 1. Infanterieregiments Königin Olga in der Kaserne erschossen.

* München, 22. Mai. In vergangener Nacht bekam auf der Straße ein Studierender Streit mit Soldaten, feuerte einen nicht treffen­den Revolverschuß ab und entfloh. Darauf feuerte er vier Schüsse auf die ihn verfolgenden Soldaten u. Zivillisten ob und verletzte einen Zivil­listen schwer. Der Studierende wurde verhaftet.

* München, 23. Mai. Der Prinzregent reist definitiv am 30. Mai zum Besuch des würt- tembergischen Königspaares nach Stuttgart.

* Nürnberg. Zu eineminteressanten Versuche" hat die Nürnberger Fabrik der rheinisch - westfälischen Sprengstoff - Aktiengesell­schaft bei der bayrischen Regierung um Erlaub­nis nachgesucht. Um zu beweisen, daß die Fabrik für die Nachbarschaft ungefährlich sei, will sie unter gleichen Verhältnissen an geeignetem Platze 50 Kilogramm Knallqueckfilber zur Explosion bringen. Der Magistrat von Nürnberg be­zweifelt zunächst, daß sich eingeeigneter" Platz finden werde, an dem man an der Nachbarschaft die Wirkung oder Nichtwirkung der Explosion werdestudieren" können, zumal Knallqueckfilber noch viel stärker wirke als Dynamit.

* Aschaffenburg, 21. Mai. Der Aschaffenburger Zeitung" zufolge wurde in der Stadtkaffe von Lohr eil! Defizit von 36 000 Mark entdeckt. Derselben Zeitung zufolge wurde der bei der bekannten Teufelaustreibung beteiligte Kapuzinerpater Aurelian von Wem- ding nach Lohr versetzt.

* Dresden, 22. Mai. Unter dem Ver­dacht, sich in amtlicher Eigenschaft der Erb­schleicherei schuldig gemacht zu haben, hatte sich gestern Amtsrichter Dr. Töpelmann gerichtlich zu verantworten. Er hatte die Tochter eines sehr reichen sächsischen Großgewerbetrcibenden geheiratet, doch die gesamte Mitgis: seiner Frau an der Börse verspielt. Töpelmann war Vor­steher der Abteilung des hiesigen Amtsgerichts für Niederlegnng der Testamente. Die Anklage legt ihm zur Last, auf den Namen eines eben­falls sehr reichen alten Oheims seiner Frau ein Testament selbst angefertigt, dieselbe darin mit 500 090 Mk. bedacht und das Testament ge­richtlich niedergelegt zu haben. Als der Amts­richter erfuhr, daß seine Versetzung an eine andere Amtsstelle bcvorstehe, versuchte er mehr­fach, dieses Testament wieder an sich zu bringen. Das ist ihm schließlich gelungen und er hat das Schriftstück, wie er selbst gestand, in seiner Woh­nung verbrannt. Als Grund dieser Handlungs­weise führte Töpelmann an, er habe dem Te­stator einen Empsangschein in nicht korrekter Weise ausgehändigt und sich Vorwürfe seiner