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. Erscheint wöchentl. 3mal: Dienstag, Donners-
10 « tag und Samstag und kostet in Altensteig 90 ^ im Bezirk 90 außerhalb l das Quartal.
Samstag dm 13. Septör.
EürrückungSpreis der lspalt. Zeile für Altensteig und nahe Umgebung bei Imal. Einrückung 8 ^ 1800.
bei mehrmaliger je 6 auswärts je 8
A m t l i ck ^ s.
Verliehen wurde das Ritterkreuz erster Klasse des Ariedrichsordens: dem Oberamtmann Supper in Calw, dem Stadtschultheißen Hartranft in Freudenstadt und dem Rektor Dr. Brügel am evangelischen Schullehrer-Seminar in Nagold; die silberne Zivilverdienst-Medaille: dem Staatsstraßenwärter Bott in Wildbad, dem Forstwächter Frech in Eyachmühle, Forsts Neuenbürg; der Titel eines Gerichtsnotars dem Amtsuotar Dengler in Altensteig.
Gestorben: Schultheiß Schlichter, Unterboihingen; Dr. Abt, Gmünd; Franz Glöckler, Hausen; Präzeptor Theiler, Gmünd; Weinwirt Platz, Hall; Joseph Hager, Ravensburg; Rosine Hoffmann, geb. Träger aus Pfalzgrafenweiler, Cincinnati; Johann Michael Broß aus Gültlingen, Fredom (Michigan).
Landesnachrichterl.
* Nagold, 10. Sept. In Beihingen, wo
seit 1781 kein Brandfall mehr vorkam, wurde vorgestern durch einen 9jährigen Kostknaben das Haus des Schneiders Hayer in Brand gesetzt. Gerettet wurde nichts; Hayer ist nicht versichert. (N. Tgbl.)
* Dem Bericht über die Rede, welche Frhr. v. Münch am 31. August in Freudenstadt hielt, ist in der dortigen „Schw. Dorfzeitung" folgendes zu entnehmen: „Vollständig neu ist uns die Art und Weise, wie. glücklicherweise nur einige wenige, Redakteure ihren Beruf ausüben. Herr von Münch hat nämlich von verschiedene» solchen .rdeln" Seelen Briefe erhalten, worin sie v. Munch in Aussicht stellen, für seine Wahl zu schreiben, wenn er sie hiefür angemessen entschädige. Selbstverständlich ist Herr v. Münch aus die Anerbieten dieser dunklen Ehrenmänner nicht eingegangen." — Es wäre von Interesse, wenn diese Ehrenmänner aus ihrer Dunkelheit ans Licht gezogen würden; der Herr Reichstagsabgeordnete würde dadurch der württembergischen Presse einen großen Dienst erweisen.
* Wildbad, 10. Septbr. vr. Peters ist hier angekommen und im Hotel Klumpp abgestiegen.
* Stuttgart, 9. Septbr. Es wird sehr bemerkt, daß sich der Vize-Präsident der Kammer und Vorstand der Fraktion der Deutschen Partei Dr. v. Göz vor seinen Wählern in Böblingen bei Besprechung der Verwaltungsreform-Vorlage dahin geäußert hat, daß er es der Erwägung wert erachte, ob nicht in den größeren Stadt- grmeinden bei gleichzeitiger Uebertragung der Wahl des Ortsvorstehers an die bürgerlichen Kollegien dessen Lebenslänglichkeit zu beseitigen sein werde. Auch die im Entwürfe vorgcschlagene Beiziehung der Höchstbcstenerten zu den Verhandlungen des Gemeinderats (es sind hier die in den kleineren Gemeinden wohnenden Großgrundbesitzer oder Fabrikanten ins Auge gefaßt) wies Dr. v. Göz unter Zustimmung der Versammlung als unnötig zurück.
* Stuttgart, 10. Sept. Am Sonntag nachmittag fand anläßlich der Versammlung des deutschen Vereins für naturgemäße Lebensweise ein vegetarianisches Festessen statt, dessen Speisezettel lautete: Fundamentsuppe, Macra- roni mit weißer Tunke, Kartoffelspatzen und Hohenlohe'sches gedörrtes Rotkraut, gebackener Blumenkohl, Pfannkuchen mit Apfelkompot und grünem Salat, Mandelpudding mit Fruchttunke, Backwerk, Obst, Käse und Butter.
* Der württembergische Landtag wird im November einberufen werden.
- Der „Staats-Anzeiger" schreibt: Da dem Vernehmen nach gegenwärtig der Versuch gemacht wird, der Verwendung von Saccharin bei der Bierbereitung Eingang zu verschaffen, so erscheint cs angezeigt, die Bierbrauer und Wirte darauf aufmerksam zu machen, daß sie sich durch einen Zusatz von Saccharin behufs Verbesserung minderwertigen oder verdorbenen, insbesondere sauer gewordenen Bieres für den Fall, daß diese Art der Verwendung des Saccharins den Abnehmern des Biers verheimlicht
wird, der Gefahr einer Bestrafung nach Z. 10 des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 aussetzen.
* Im September haben wir nach Falb zwei kritische Tage zu erwarten. Es sind dies der 14. und 28. September. Während Falb den 14. als kritischen Tag dritter Ordnung bezeichnet, nennt er den 28. September einen solchen erster Ordnung.
* Besigheim, 10. Sept. Stadtschultheiß Jung von hier tritt als Kandidat für die Abgeordnetenwahl zurück.
* Vom Lande, 9. Sept. Alle Cigarrenraucher wird es interessieren, zu erfahren, daß sie die längste Zeit gezwungen gewesen sind, die Streichholzschachtel mit sich herumzuführen, um das nötige Feuer bei der Hand zu haben. In Petersburg ist der Erlöser von diesem Zwange erstanden. In der russischen Hauptstadt nämlich hat ein Apotheker die Erfindung gemacht, mit einer schwefclartigen Masse das breite Ende der Cigarre zu versehen, so daß man dieselbe nur an einem harten Gegenstand zu reiben braucht, um sie in Brand zu setzen. Nachdem die medizinischen Autoritäten solche Cigarren für durchaus der Gesundheit nicht schädlich erklärt haben, hat der Apotheker ein Patent auf seine Erfindung erhalten. Er hat nun das Patent schon der großen Cigarrenfabrik von Asmoloff für 60000 Rubel verkauft und so wird binnen Kurzem diese sich selbst entzündende Cigarre auf dem Markte erscheinen.
* (Verschiedenes.) In Ebingen wurde in dem Gasthaus zur Unnot eingebrochen und 180 Mk. bar Geld, sowie ein wertvoller Goldschmuck gestohlen. — Am Sonntag feierte die Gemeinde Schwenningen den Gautag der Militär- und Veteranenvereine des obern Schwarzwaldgaues, verbunden mit der Einweihung eines Denkmals der ersten 2 Kaiser des neuen deutschen Reichs, deren Bild in gut gelungenen Bronzemedaillons dem Denkmal ein- gefügl ist. — In Cannstatt waren 2 Kinder einige Zeit allein im Schlafzimmer. In diesem Augenblick fand das 2jähr. Kind eine ca. 3om lange eiserne Schraube und steckte diese dem jüngeren, 14 Wochen alten Schwesterchen in den Hals. Zwei sofort herbeigerufene Acrzte versuchten die Schraube zu entfernen, was aber nicht gelang, worauf sie mit dem Kinde in das Bezirkskrankenhaus fuhren und diesen Versuch mit dem Krankenhausarzt wiederholten, jedoch mit demselben Erfolg. Die Schraube kam hiebei tiefer in den Hals hinunter; das Kind wird wohl infolge dessen verloren sein. — In der Nacht vom Sonntag auf Montag kam es in Sulz a. N. unter angetrunkenen jungen Leuten zu Raufhändel, wobei einer dem Dienstknecht Fischer das Messer unterhalb des Ohres so furchtbar in den Hals stieß, daß derselbe fast verblutete und sogleich ins Bezirkskrankenhaus verbracht werden mußte. — In Donnbronn ist kürzlich die Scheuer des Bauern K. mit dounerähnlichemGetösepIötzlichzusammengestürzt.
— In Ulm wurde eine Frau beim Garbenabladen von deui Wiesbaum, welcher beim Anziehen entzwei brach, so unglücklich auf den Kopf getroffen, daß sie auf der Stelle tot war.
— DieStadpflcge Mengen vergiebt im Submissionswege die Lieferung eines Rockes für den Ratsdiener (!!). Vorschriften und Kostenanschlag können bei der Stadtpflege ein- gesehen werden. — InWaldsee wurden vom i dortigen Schöffengerichte der resigniene Schultheiß F., dessen Sohn, Ratsschreiberund Acciscr
A. F., sowie der Bruder des ersteren, der Bauer F., sämtlich von Haidgau, wegen Beleidigung des Pfarrers daselbst zu je vierwöchentlicher Gefängnisstrafe und gemeinschaftlicher Tragung der Kosten verurteilt. — Vor etwa 14 Tagen wurden in Steinbach bei Hall beim Einbringen von Oehmd die Pferde scheu und gingen durch. Eine Frau, die auf dem Wagen saß, wurde herabgeworfen und von den Rädern des Wagens so schwer verletzt, daß sie nach einigen Tagen starb. — Am 4. d. Mts. verunglückte der 5jährige Enkel des Maurermeisters S. in B u ßm a nn s h a ns e n auf gräßliche Weise. Derselbe spielte mit einem geöffneten alten Regenschirm; dabei stürzte er in denselben und stieß eine Stahlschiene so heftig ins rechte Auge, daß er bewußtlos zusammen- sank und am 8. d. starb. — In Künzelsan war Weißbinder Wilh. Messer damit beschäftigt, in einem neuerbauten Treppenhause der Lederfabrik das Gerüst abzumachen; dabei stürzte er infolge eines Fehltritts aus ganz geringer Höhe (ca. 2'/z m) so unglücklich auf den Hinterkopf, daß er sofort bewußtlos war. Abends 5 Uhr starb der Verunglückte ohne das Bewußtsein wieder erlangt zu haben. — In Enzweihingen wurde Sonntag abend ein im Freien in der Nähe des Ortes sich befindlicher Strohhaüfen (ca. 70 Ztr.) angezündet. Ein weiterer in der Nähe befindlicher Strohhaufen warsehr gefährdet, doch gelang es der Feuerwehr, das Feuer auf ersteren zu beschränken.
* (Konkurse) Richard Krauß, Brotfabrikant in Göppingen. — Fridolin Bücheler, Oberlazaretgehilfe in LndwigSburg und seine Ehefrau Marie Bücheler. — Andreas Hug, Wirt, Krämer und Fabrikarbeiter in Sulzbach, Gde. Lanterbach. — Karl Dürr, Wirt zum Stadl- garten in Rottweil. — Caspar Röcker, Schuhmacher in Hülben.
* Karlsruhe 10. Septbr. (Verhandlung gegen Frhrn. v. Münch.) Heute stand vor dem hiesigen Schöffengericht Frhr. v. Münch von Hohen-Mühringen, um sich wegen Uebertretung des Bahnpolizeircglements und Beamtenbeleidigung zu verantworten. Der Sachverhalt ist folgender: Am 12. Juli d. I. wollte der Angeklagte nicht den für das Publikum bestimmten unterirdischen Durchgang am Karlsruher Bahnhof benützen, um auf den Perron zu kommen, sondern ging trotz Warnungen über das Geleise. Nun mußte sich Frhr. v. Münch von einem Perronwächter auf das Fahrdienstbureau „vorführen" lassen, wobei er den ihn begleitenden Beamten mit Worten wie „der Kerl will mir den Weg zeigen, der Lump, der Schlingel, der Lottel" beschimpfte. In der heutigen Hauptverhandlung nun gab der Angeklagte die Ausdrücke Lump und Schlingel zu, behauptete aber, den Ausdruck „Lottel" deshalb nicht gebraucht zu haben, weil dies ein „speziell badensischer" Ausdruck und „in Württemberg noch nie vorgekommen" sei. In seiner sehr langen und ziemlich verworrenen Verteidigungsrede tadelte Frhr. v. Münch die Verhältnisse des hiesigen Bahnhofes und wagte es sogar, die Gerechtigkeit des Gerichts einer nicht eben wohlwollenden Kritik zu unterziehen. Die oratorische Leistung Münchs erregte einmal derart die Heiterkeit des Publikums, daß der Vorsitzende zur Ruhe mahnen mußte. Der Staatsanwalt beantragte die Verurteilung des Angeklagten zu 200 Mk. Geldstrafe. Das Gericht sprach wegen 1) Uebertretung des Bahnpolizeireglemems eine Geldstrafe von 3 Mk., im Falle der Unbeibringlich- keit eine Haftstrafe von 1 Tag, 2) wegen Be-