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Tagespolitik.
— Kürzlich wurde von der „Nordd. Allg. Ztg." erwähnt, daß eine schlesische Militärver- waltungsbebörde das für ihren Truppenteil erforderliche Getreide, mit Umgehung des Zwischenhandels, direkt von den Produzenten zu beschaffen beabsichtige. Mit Bezug auf jenen Vorgang wird der „Weser-Ztg." aus Minden geschrieben: Die Anweisung zu diesem Verfahren ist zweifellos eine allgemeine, denn heute erläßt auch das hiesige Proviantamt folgende amtliche Bekanntmachung: „Die Verwaltung ist angewiesen, ihren Bedarf an Körnern möglichst nur von Produzenten zu kaufen. Wir ersuchen daher die Herren Gutsbesitzer und Kolonen ihre Produkte uns direkt ohne Zwischenhändler zuzuführen; auch sind wir bereit, etwaige Offerte über später zu liefernde Quantitäten entgegenzu- nehmen." Der Korrespondent der „Weser-Ztg." fügt hinzu: „Wenn die Militärverwaltung auf diese Weise billiger einkauft, so ist das Verfahren durchaus gerechtfertigt."
— Die Korvetten „Bismarck", „Eneisenau", „Adriadne" und „Olga" sind unter dem Befehl des Kapitäns Valois als westafrikanisches Geschwader formiert worden.
— Die Einberufung der französischen Kammern ist auf den 14. Oktober festgesetzt. Ferry soll im Ministerrat Bericht erstattet haben über ein Abkommen mit Deutschland. Deutschland würde hiernach Frankreich in Egypten gegen England unterstützen, ihm ferner seine guten Dienste in China leihen und die Franzosen zum Handel in der Kolonie Kamerun zulassen. Dagegen verlangt Deutschland die gleichen Rechte für seine Landesangehörigen in allen französischen Kolonien an der Westküste von Afrika mit Inbegriff des Kongogebtets.
—Ueber das neue Schulgesetz in Belgien schreibt man der Kln. Ztg.: Von jetzt an werden in Belgien dreierlei Schulen bestehen: 1) öffentliche oder Gemeindeschulen; 2) freie Schulen 3) freie Schulen, welche durch die Gemeinden anerkannt und unterstützt werden. Den Gemeinden wird es überlassen sein, den Grundsatz, wonach allerorts wenigstens eine öffentliche Schule besteht, beizubehalten oder aufzugeben; zu letzterem, sowie zur folgerechtlichen Anerkennung von freien Schulen, bedarf es einer königlichen Ermächtigung nach eingeholtem Gutachten des ständischen Provinzialaus - schusses. Verlangen indessen 20 Hausväter, daß die öffentlichen Schulen beibehalten oder in der Folge wieder eingerichtet werden, so muß ein befürwortendes Gutachten des Provinzialausschusses vorliegen. Die Regierung hat in diesen Fällen also das letzte Machtwort. Eine der wichtigsten Bestimmungen der neuen Schulordnungen ist, vom Partetstandpunkt aus betrachtet, der Kostenpunkt. Da der Unterricht durch die Verfassung freigegeben ist, so werden die Gemeinden mehr denn jemals der Versuchung ausgesetzt sein, aus Sparsamkeitsrückstchten die unter der zentralistischen Leitung des Bischofs stehenden freien Schulen anzuerkennen. Das belgische Landvolk empfindet den Nutzen der Kenntnisse nicht tief genug und ist deßhalb nicht geneigt, um deren Erwerbung willen einige Opfer zu bringen. Also, so viel Gemeinden, so viel Schulsysteme, da außer den 3 oben vermerkten Haupteinteilungen noch Spielarten zu
Mensteig, Samstag den 4. Mioöer
1884.
lässig sind, namentlich bezüglich der Aufstellung des Lehrprogramms. Wie kann bei solchen Bewandtnissen ein einheitliches Nationalitätsgefühl in diesem ohnehin schon in sprachlicher Hinsicht gespaltenem Staate gedeihen?
— Die englische Regierung scheint jetzt den richtigen Weg eingeschlagen zu haben, um in Egypten Ordnung zu schaffen. Da sie im Bösen nichts erreichen konnte, versuchte sie es im Guten. Dem General Wolseley wurden von Portsmouth aus mit dem Dampfer „Aus- stralia" 100000 Pfund Sterl. in blankem Golde nachgeschickt. Auf dem Dampfer „Deccan" wurden auch einige Soldaten mitgesandt. Wenn die 100000 Pfd. Sterl. dem Mahdi nicht den Garaus machen, dann ist die englische Weisheit gänzlich erschöpft.
— Die zweite Kammer Hollands hat mit 68 gegen 14 Stimmen beschlossen, die beantragte Abänderung der Verfassung, wonach während der Regentschaft Verfassungsrevisionen nicht zulässig sein sollen, in Erwägung zu ziehen.
— Die ministeriellen Zeitungen von Madrid bringen eine gleichlautende Mitteilung, tu welcher gesagt wird, daß die Umwandlung der spanischen Gesandtschaft am Berliner Hofe in eine Botschaft nunmehr bald erfolgen werde. Die deutsche Regierung, io wird hinzugefügt, werde in der nächsten Session des Reichstags die Bewilligung derjenigen Summen beantragen, deren sie zur Umwandlung ihrer Madrider Gesandtschaft in eine Botschaft bedarf. Man glaubt in Madrid, daß auch Oesterreich dem Beispiele Deutschlands folgen werde.
Laudesuachrichten.
* Freuden stadt, 29. Sept. Gestern Nacht um 2 Uhr brach in dem Ziegeleigebäude des Ziegler Joh. Georg Schneider von Schopfloch Feuer aus, welches auch das angebaute Wohnhaus in kurzer Zeit verzehrte. Die Bewohner sind beinahe in ihren Betten erstickt. Wie man vermutet, ist ein Quantum in der Nähe des brennenden Ofens aufgespeichertes Stockholz durch herausfallendes Feuer in Flammen gesetzt worden.
* Stuttgart, 1. Okt. II. MM. der König und die Königin sind heute wieder mit Extrazug nach Friedrichshafen abgeretst. — Auf den 8. Okt. ist die Kommission für innere Verwaltung der Kammer der Abgeordneten einberufen, um die Beratungen des Gesetz-Entwurfs, betreffs die Gemeinde-Angehörigkeit, aufzunehmen. Als Berichterstatter fungierten Beutter und Sachs. Was den Zeiipurkt des Wiederzu- sammentritts des Landtags anbelangt, so hören wir, daß derselbe, wenn überhaupt noch in diesem Jahr keinesfalls vor 15. dem November erfolgen dürsre. Bis zu diesem Zeitpunkt wird sich auch die Einbringung des neuen Etats hinausziehen.
* RoLtweil, 30. Sept. (Schwurgericht.) Unter dem Vorsitze des Herrn Landgerichtsrats Lemppenau, nahmen heute die Schwurgerichtssitzungen mit der Anklagesache gegen Magdalene Fischer von Salzstetten und Genossen wegen Körperverletzung mit nachgefolgtem Tode ihren Anfang. Am 8. Juli d. I. starb der von der Ortsarmenbehörde Sulz dem Straßenwärter Georg Fischer in Salzstetten OA. Horb, am 31. März 1884 auf 3 Jahre in die Pflege gegebene, am 27. März 1879 geborene Fridolin Schmidt, Sohn des Uhrmachers F. Schmidt von Sulz, und verbreitete sich in Salzstetten alsbald das Gerücht, das Kind sei in Folge rer von seinen Pflegeltern erlittenen Mißhandlungen gestorben. Die ganze Familie wurde
dann auch sofort in Haft genommen. Während G. Fischer bald wieder eutlassen wurde, ergaben sich gegen Agathe Fischer, 50 I. a., Ehefrau des G- Fischer und deren Tochter Magdalene Fischer im Laufe der Untersuchung so schwerwiegende Verdachtsgründe für ihre Schuld, daß beide heute auf der Anklagebank sitzen unter der Anklage: sic haben den Fridolin Schmidt in einer Reihe von nicht selbstständigen Handlungen vorsätzlich und widerrechtlich in gemeinschaftlicher Ausführung körperlich mißhandelt und an der Gesundheit beschädigt, indem sie denselben in bewußtem und gewolltem Zusammenwirken aus Anlaß von seiner Unreinlichkeit in bewußter Ueberschreitung des Züchtigungsrechts fortgesetzt heftig mit der Hand, einer Rute und einem Stocke auf Kopf, Rücken und sonstige Körperteile schlugen, öfters uw' länger unter Entziehung seiner ordentlichen Lagerstatt in Abtritt und Stall einsperrten, im Gesichte wiederholt mit seinem Kothe verschmierten und sonst auf das Roheste mißhandelten und ihm dadurch versch iedene Verletzungen beibrachten, insbesondere eine Hirnblutung und eine Erschöpfung bei demselben herbeiführten, und es sei durch diese Körperverletzung der am 8. Juli eingetretene Tod des Verletzten, Fridolin Schmidt, verursacht worden. Die Angeklagten gaben zu, das Kind wegen seiner Unreinlichkeit (die aber gerade durch die Mißhandlung gesteigert wurde) oft gezüchtigt zu haben, allein diese Züchtigungen seien nicht über das vernünftige Maß hinaus- gegangeu und können au dem Tode des Kindes nicht schuld sein; die an dem Kinde gefundenen Verletzungen rühren davon her, daß dasselbe öfters die Treppe hinab und aus dem Bette gefallen sei. Die Angeklagte Magdalene Fischer räumt ein: sie habe dem Knaben nicht nur mit der Hand und einer Ruthe, sondern auch mit einem Stocke einigemal Schläge gegeben aber nur auf das Hinterteil, das furchtbare Schreien des Knaben, der in der letzten Zeit vor seinem Tode schlecht ausgesehen und keine Eßlust mehr gezeigt habe, sei viel daher gekommen, daß das Kind beim Auswaschen seiner kranken Nase heftig Schmerzen gehabt habe; am Tage vor seinem Tode sowohl als am Morgen des Todes selbst habe sie und ihre Mutter dem Kinde mit einem Stecken Schläge gegeben, eine Stunde nach der letzten Mißhandlung sei dasselbe dann gestorben. Die Agathe Fischer will das Kind nur einmal, 3 Wochen vor seinem Tode mit einem Stocke geschlagen haben, mit der Hand habe sie es öfters gezüchtigt, auch es öfters in den Abtritt eingesperrt, und ihm einmal den Kopf in seinen eigenen Koty gesteckt! Sehr gravierend lauten die Zeugenaussagen für die Angeklagten. Die Zeugen erklären, das Kind, das anfangs gesund und stark gewesen, auch von den Fischer'schen nicht schlecht behandelt worden sei, sei bald mit Schlägen traktiert worden und so heruntergekommen, daß es bleich undübelsichtig geworden sei; jeden Tag habe man das Schreien desselben gehört. Eine Nachbarin bezeugt, daß das Kind 7—8 Wochen vor seinem Tode um die Augen herum ganz blau gewesen sei, die Zeugin fragte die Magdalene Fischer nach der Ursache, worauf diese schnell zu dem Kinde sagte: „Gelt, du bist die Stiege hinuntergefallen und als es nichts erwiderte, es aufuhr: „Balg, verreckter, schwäz!" worauf das Kind ja sagte. Später, an einem Sonntag, habe die Agathe Fischer das Kind zuerst in den Abtritt und dann in den Stall gesperrt; als es da gegen die Thüre gestoßen habe, habe sie es geschlagen, zum Haus hinaus gejagt, es wieder hereingezogen und abermals