Man abormirt bei allen Poststellen und Landpostboten; in Altenstaig bei der Expedition.
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Intelligenz- L Anzeige-Matt
von dev ödere« Nagold.
Diese? B'att eisck>eint wbchemlih drer Mal nnd zwcr: Dnnücg, Donnerstag und Sam^az.
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Wr. 38.
We Mmmer in diesem Oilartat!
Unsere geehrten auswärtigen Abonnenten ersuchen wir das Abonnement pro II. Quartal 1884 auf das Blatt „Aus den Tannen* nunmehr sofort bei den betr. Postämtern, Post- Expeditionen, Postboten, Agenten rc. erneuern zu wollen, um keine Unterbrechung in der regelmäßigen Lieferung unseres Blattes eintreten zu lasten.
Altenstaig. Die Expedition.
2 Wird der Papst Rom verlassen?
Wieder einmal geht die Meldung durch die Blätter, daß der Papst seine Abreise aus Rom vorbereite. Dem ,Reuterschen Büreau' in London wird mitgetheilt, daß am 20. d. eine Kardinal-Versammlung sich mit der beregten Frage beschäftigt habe, und daß auch erwogen wurde, ob das nächste Konklave (Papstwahl) in Rom vollzogen werden solle. Es wird hinzu- gesügt, daß es zu keiner Entscheidung gekommen sei und auch der Papst keinen Entschluß fasten würde, ohne vorher ein Einverständniß der Mächte erzielt zu haben.
Schon vor einem Jahre wurde die Frage in der Presse erörtert; man gewann aber die Ueberzeugung, daß von Seiten des päpstlichen Stuhles nur eine Drohung beabsichtigt war, und wirklich find denn auch bis in die neueste Zeit keine einleitenden Schritte zur Abreise des Papstes aus Rom gethan worden. Einen neuen Anstoß bekam diese Angelegenheit durch die von den italienischen Gerichten vollzogene Güterkonfiskation der sog. Propaganda, eines sehr reichen Instituts, welches die Hauptaufgabe hatte, die unkultivirten Völker zu bekehren und zu ztvilistren. Der päpstliche Stuhl hat sich dieserhalb beschwerdeführend an die Mächte gewendet und die,Germania' weiß zu berichten, daß ein gemeinsames Vorgehen der Mächte zu erwarten sein würde, wenn die Konferenzen zwischen dem Vorsteher der Propaganda, Kardinal Simeont, und dem italienischen Justizminister keinen befriedigenden Erfolg hätten. Das letztgenannte Blatt bestätigt ferner die Meldung, daß eine Kardinalversammlung stattgefunden habe, in welcher die Lage des Papstes besprochen wurde.
Mehrere Pariser Zeitungen, und nicht nur ultramontane, fassen das Abreisegerücht ernst auf. So schreibt der Monde', es dürfe nicht überraschen, daß jene Nachricht immer mehr Glauben gewinne. Die Erfahrungen mit dem Garanliegesetz (welches die Vorrechte des Papstes ausdrücklich festsetzt) seien gemacht; selbst wenn die italienische Regierung dasselbe ehrlich ausführte, würde es die Rechte des souveränen Papstes nicht gerettet haben. Aber es werde nicht ehrlich ausgeführt; der Papst wird verbrecherisch beleidigt; das Ansehen des Papstes als Bischof von Rom wird mit Füßen getreten; sein Ansehen als Oberhaupt der Kirche von Tag zu Tag mehr gefährdet. Das kann nicht mehr so fortdauern. Und das katholische Blatt ,Union' bemerkt dazu: „Der im vorigen Jahre angeregte Plan der Abreise des Papstes von -Rom ist niemals aufgegeben und ist neuerdings wieder sehr reiflich erwogen worden. Die gezwungenen ausweichenden Antworten verschiedener Mächte auf die Beschwerden des päpstlichen s Stuhles (besonders wegen der Propaganda) be- weisen, daß der Papst in Rom nicht frei ist; ! das würde erkllären, daß das Exil eine Pflicht ; sei, die Papst Leo sich auferlegen müsse." s Der vom Vatikan direkt beeinflußte ,Offer-
Menstaig, Samstag den 29. März
vatore romano' schreibt dazu unterm 24. März: „Die Blätter, welche in den letzten Tagen von der Abreise des Papstes sprachen, sind im Allgemeinen nicht richtig verstanden worden. Sie sprachen von der Möglichkeit, daß der Papst eines Tages gezwungen sein könnte, abzureisen, aber nicht von der bevorstehenden Abreise. Der Zeitpunkt der letzteren hängt keineswegs von dem Papste ab, sondern von der italienischen Regierung. An dem Tage, an welchem der Papst sich allzusehr beleidigt nnd in seiner Freiheit allzu beengt sehen werde, wird er den Kreis, der ihn beengt, durchbrechen und, wie so viele seiner Vorgänger anderwärts ein freies und sicheres Asyl suchen. Er werde es ebenso machen, wie es kürzlich die Propaganda gemacht habe. Ueberall, wo er hingehe, wird er die Kirche mit sich nehmen. Der Ort, wo er sich niederlasten werde, werde zum Mittelpunkte der Welt werden. Während ein einfaches Dorf, welches dem Papste als Asyl dient, eine weltgroße Bedeutung erlangen würde, müßte Rom durch die Abreise des Papstes seine ganze Größe einbüßen. Das Blatt zählt dann die Hauptbeschwerden des Papstthums gegen die italienische Regierung auf und schließt: „Wenn der Papst noch in Rom bleibt, so geschieht dies einzig und allein, um Rom und Italien, die er sehr liebt, sehr ernste moralische und materielle Schädigungen zu ersparen, denen sie ausgesctzt würden, wenn sie sich nicht mehr in dem wohlthuen- den Schatten des heiligen Stuhles befänden. Der Papst in der Verbannung und umherirrend würde den Enthusiasmus selbst der unempfindlichsten Völker Hervorrufen und diese zu großherzigen Unternehmungen antreiben, das Unglück käme dann über jene, die den Papst zum Verbannten und Herumirrendkn gemacht haben! Eben deshalb überschreitet der Papst nicht die Schwelle des Vatikans."
Deutscher Reichstag.
Berlin, 24. März. Der Präsident übermittelt dem Hause den Dank des Kaisers für die dargebrachten Geburtstagsglückwünsche und theilt mit, daß Sammlungen für die Rhein- überschwemmte nachträglich aus Südafrika und Kanada etngegangen sind. — Bei der ersten Lesung der Novelle zum Aktiengesetz anerkennt Horwitz die Vorzüge der Vorlage; derselbe hält aber den Zeitpunkt der Reform für nicht glücklich gewählt. Die Vorlage werde nur eine werthvolle Grundlage für ein umfassendes Aktienrecht bilden. Die wichtigen Detailfragen werde der Reichstag kaum lösen können, auch nicht in einer Kommission. Blüstng spricht Namens der Nationalliberalen für die Vorlage. Redner hält jedoch viele Bestimmungen für zu scharf und von zu großem Mißtrauen gegen die Aktiengesellschaften zeugend. Die Bestimmungen zum Schutz der Minderheit, die den Ruin der Aktiengesellschaften herbeiführen würden, seien unannehmbar. Reichensperger-Olpe hält die an den Entwurf geknüpften Befürchtungen für übertrieben; der Entwurf betone die strafrechtliche Seite zu wenig; er verlange auch Fahrlässigkettsstrafen. Hartmann betont das dringende Be- dürfniß einer Reform und strengerer Bestimmungen. Bamberger ist im Allgemeinen für die Vorlage. Staatssekretär Schelling weist den Vorwurf, daß die Vorlage von Mißtrauen gegen den Handelsstand getragen sei, zurück. Oechelhäuser plaidirt für eine Revision der gelammten handelsrechtlichen Gesetzgebung. Das Haus verweist die Vorlage an eine 21gliedrige Kommission.
1884.
Laudesuachrichteu.
Nagold, 26. März. Um der Freude Ausdruck zu geben, daß die Gesundheit des Fürsten Bismarck wieder soweit hergestellt ist, daß er in jüngster Zeit im Reichstag wieder persönlich auftreten und seine Ideen, die hauptsächlich auf das Wohl der arbeitenden Klaffen abzielen, gegen feindliche Parteien in beredten Worten verfechten konnte, haben sich reichstreue Bürger vereinigt, um dem großen Staatsmann auf seinen Geburtstag ihre Verehrung und Zustimmung durch eine Adresse auszudrücken. Sämmtltche reichstreue Bürger, welche die hohen Verdienste des Kanzlers um Volk und Vaterland zu würdigen wissen, werden nach dem hies. „Ges." eingeladen, die Adresse zu unterzeichnen.
Rottweil, 26. März. Unter dem Vorsitze des Herrn Landgerichtsraths Lemppenau wurden heute Vormittag die Schwurgerichts- sttzungen des I. Quartals 1884 eröffnet. Auf der Anklagebank sitzen der verwtttwete 50 Jahre alte Taglöhner Adam Schwarz von Altenstaig und der ledige 22 Jahre alte Müller Karl Fr. Schnierle von Omersbach, Gemde. Göttelfingen, z. Z. Soldat im Füstlierbataillon zu Tübingen, elfterer zweier Verbrechen des Meineids und der Begünstigung eines Jagd-Vergehens, letzterer der Anstiftung zum Meineid beschuldigt. Der Anklage liegt folgender Thatbestand zu Grunde: Am 4. Juli 1882 stand Karl Friedrich Schnierle vor dem Schöffengerichte Freudenstadt unter der Anschuldigung, er habe im Mai 1882 während der gesetzlichen Schonzeit die Jagd ausgeübt, indem er in dem Privatwald des Jakob Pfeifle von Göttelfingen, in welchem er kein Jagdrecht hatte, einem Reh nachstellte und auf dasselbe schoß. In der Verhandlung vor dem Schöffengerichte bezeugte Johannes Lambart von Gröm- bach vormaliger Dicnstknecht beim Vater des Schnierle, er sei an dem betreffenden Tage mit Schwarz und dem Sohne seines Dienstherrn — den heutigen Angeklagten — in den Wald des Pfeifle gefahren, um Holz zu führen; nicht wett von der Mühle des Schnierle entfernt, habe er unter einer Tanne einen Rehbock liegen gesehea und den Schnierle darauf aufmerksam gemacht. Dieser sei an die von ihm bezeichnte Stelle zurückgelaufen, während er selbst weiter gefahre« sei; bald darauf habe er einen Schuß fallen und den Hund des Schnierle Hetzen hören; nach einer halben Stunde sei Schnierle wieder zu ihnen gekommen und habe gesagt, er habe dem Reh einen Hinterlauf abgeschoffen. Dem entgegen bezeugte Adam Schwarz, Schnierle sei allerdings zurückgelaufen, um nach dem Reh zu sehen, allein von einem Schießen und Hetzen des Hundes habe er nichts gehört; wenn wirklich ein Schuß gefallen wäre, hätte er es hören müssen; als Schnierle nach kurzer Zeit wieder zu ihnen gekommen sei, habe er zu ihnen nichts gesagt. Trotz dieses letzteren Zeugnisses und seines Leugnens wurde Schmerle vom Schöffengerichte Freudenstadt eines Jagdvergehens für schuldig befunden und zu der Geldstrafe von 25 Mrk. verurtheilt. Gegen dieses Urthcil erhob derselbe Berufung und kam die Sache zur wiederholten Hauptverhandlung vor der Strafkammer des K. Landgerichts Rottweil am 16. August 1882. Auch hier legte Adam Schwarz das gleiche eidliche Zeugniß ab, wie vor dem Schöffengerichte Freudenstadt und es endigte diese Verhandlung der II. Jnstanzmitder Freisprechung des Schnierle. Nun wurde aber Adam Schwarz am 5. Janr. d. Js. nach vorausgegangener körperlicher Mißhandlung von dem Vater des Angeklagten aus dem Dienste entlassen. Schon am folgenden Tage begab sich Schwarz zum Stationskomman-