Man abomürt bei allen Poststellen und Landpostboten; in Altenstaig bei der Expedition.
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von der oberen Nagold.
Diese? B art erscheint Wochen li h die! Mal uno z.inr: Dienstes, Donnerstag und Sain' ag
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Mr. 8.
Attmstaig, Samstag den 19. Januar.
Amtliches.
Zu Doktoren ist u. A. promovirt worden von der medicinischeii Fakultät der Universität Tübingen: Gustav Appenzeller von Reutlingen, prakt. Arzt in Altenstaig.
Q Die französische Berfassungsrevision.
Kaum ist die Tongkingangelegenheit in ein Fahrwasser gekommen, welches zu dem von Frankreich erhofften Erfolge zu führen scheint, so ist der Ministerpräsident Ferry auch schon wieder darauf bedacht, dem Lande eine neue politische Aufregung zu geben. Ganz unvermuthet hat er „Revision der Verfassung" auf die Tagesordnung der öffentlichen Besprechung gesetzt und er unternimmt hier eine Aktion, an welcher sein Herr und Meister Leon Gambetta ziemlich kläglich gescheitert ist.
Was soll nun eigentlich an der französischen Verfassung geändert werden? — Herr Ferry hat sich darüber noch nicht deutlich ausgesprochen, sondern scheint erst abwarten zu wollen, welchen Eindruck das von ihm ausgegebene neue Stichwort im Lande Hervorbringen wird. Im Allgemeinen nun ist sein Vorschlag nicht ungünstig ausgenommen worden; nur daß die eine Partei dies, die andere das geändert haben möchte und daß die Wünsche sich theilweise schroff gegenüberstehen. Vor allem soll das Wahlgesetz geändert, das frühere Listenwahlsystem, dem Louis Napoleon sein Emporkommen dankte, wieder eingeführt werden. Das war schon der Plan Leon Gambettas, mit dem dieser aber abstel. Es ist aber keine allzusclterie Erscheinung in der Politik, daß untergeordnete Persönlichkeiten das durchzusetzen vermögen, was großen schöpferischen Naturen unerreichbar bleibt.
Keine Staatsform ist unvollkommener, als die republikanische, wenn ihr die republikanischen Charaktere fehlen. Im absoluten Staate bewirken Zwang auf der einen, Gehorsam auf der andern Seite die Aufrechterhaltung des politischen Gebäudes; im konstitutionellen Staate bewirkt dies die Achtung vor einer allgemein anerkannten Autorität, die über den Gesetzen steht; in der Republik dagegen, der der Zwang und die Autorität fehlt, kann das politische Leben nur dann einen gedeihlichen Fortgang nehmen, wenn jeder einzelne sich freiwillig unter die gegebenen Gesetze unterordnet und das Gemeinwohl höher hält als das eigene. Das Gegentheil davon findet zwar auch sehr häufig in konstitutionellen Staaten (von den absoluten ganz zu schweigen) statt, aber es findet sein natürliches Hemmniß in der obersten Gewalt.
Mit der „republikanischen Bürgertugend" steht es nun in Frankreich sehr trübe aus. Der Patriotismus äußert sich nur im ungesunden Chauvinismus und die republikanische Staatsform scheint nur die Schranken beseitigt zu haben, die dem persönlichen Ehrgeiz gesetzt waren. Chef einer Partei, als solcher Chef der Regierung und in letzter Linie Präsident der Republik zu werden — darum, nicht um das Gemeinwohl, dreht sich die Politik der hervorragenden Staatsmänner Frankreichs. Ueberall sieht man das Bestreben, Einfluß zu erlangen und das eigene Ich wirksam zur Geltung zu bringen. Die wirklichen aufopferungsfähigen Vaterlandsfreunde müßten bestrebt sein, hierin Wandel zu schaffen, aber die Verfassungsänderung mit dem Llsten- wahlsystem würde jenen verdammenswerthen persönlichen Ehrgeiz nur ins Ungemefsene steigern.
In zweiter Linie will Herr Ferry die siebenjährige Amtsdauer des Präsidenten der Republik in eine vierjährige verwandeln. Auch das trägt keinesfalls zur Stätigkeit der Staats- verhältnifse bei. Man denke sich, daß alle vier Jahre das große Jntriguenspiel um die erste
Stelle im Staate sich erneuert; Amerika bietet in diesem Falle ein geradezu abschrcckenoes Beispiel. Präsident Grevy dagegen ist geradezu ein Mustermensch, der sich um das Getreide der Parteien gar nicht kümmert; als vor länger als einem Jahre der große Streit um das Listenwahlsystem unter Leon Gambettas Banner zum erstenmal während der Republik entbrannte und in Frankreich jede politische Fiber zitterte, da ging Herr Grevy ins Juragebirge und jagte wilde Kaninchen!
Einen Menschen mit so ruhigem Gewüthe hat Frankreich noch nie an seiner Spitze gehabt und Ferry will dessen siebenjährige Amtsdauer nun in eine vierjährige verwandeln! Das muß stutzig machen.
Tagespolitik.
— Es dürfte nicht uninteressant sein, den Inhalt des bayrischen Hagelversicherungs- Gesetzes kennen zu lernen; wir lassen daher die Hauptartikel desselben nachstehend folgen:
Zum Zwecke der Versicherung gegen Hagelschaden wird eine öffentliche Hagelverstcherungs- anstalt auf Gegenseitigkeit gegründet. Dieselbe hat ihren Sitz in München u. genießt die Rechte der milden Stiftungen. Der Eintritt in die Anstalt ist einerseits von der freiwilligen Antragstellung des Versicherungsnehmers, andererseits von der Genehmigung der Anstaltsverwaltung abhängig. Die Wirksamkeit der Versicherung beginnt mit dem der Ausfertigung der Aufnahmsurkunde folgenden Tage und dauert bis zur Kündigung des einen Theiles. Austritt und Kündigung werden erst für das folgende Versicherungsjahr wirksam. Das Versicherungsjahr beginnt am 1. März; an diesem Tage ist auch der Beitrag fällig, die Einhebung erfolgt jedoch erst im Oktober oder November. Neue Besitzer treten in die Rechte und Pflichten ihrer Vorgänger. Die Gemeindebehörden sind verpflichtet, auf Verlangen Einträge, Schätzung und Austrittserklärungen aufzunehmen und an die Anstaltsverwaltung einzusenden. Hagelschäden sind binnen zwei Tagen, den Tag des Schadens nicht eingerechnet, bei der Gemeindebehörde anzumelden. Selbstverschuldete Versäumung der Anzeigefrist hat denVerlust des Entschädigungsanspruches zur Folge. Die Anstalrsverwaltung hat den Termin für die Erhebung des Schadens anzuberaumen, sowie die weiteren Anordnungen zu treffen. Der Versicherte kann eine zweite Schätzung verlangen; die auf Grund dieser Schätzung festgesetzte Entschädigung (Bestätigung, bezw. Erhöhung oder Verminderung der ersten) ist end gültig. Der Hagelentschädigungsanspruch kann von Seiten des Versicherungsnehmers an einen Dritten nicht übertragen oder verpfändet werden. Betrug oder Betrugsversuch an der Anstalt haben den Verlust des Anspruches zur Folge. — Zur Leistung der Entschädigungen werden die Beiträge des Jahres, der Staatszuschuß (von jährl. 40000 M.) und die Zinsen der nicht zum Reservefonds gehörenden Vermögensbestände verwendet. Reichen diese Mittel zur Vergütung von 80 pCt. des Jahresschadens nicht aus, so ist der Reservefonds bis zu V» seines in dem betr. Jahre vorhandenen Bestandes zu dieser Leistung heranzuziehen. Kann trotzdem die angegebene Vergütung nicht geleistet werden, so find die einzelnen Entschädigungs- beiträge um so viel Prozent zu kürzen, als zur Deckung dieses Schadens fehlen. Beiträge, welche binnen 2 Jahren nicht in Empfang genommen sind, verfallen. Für die Anstalt ist ein Reservefond zu bilden. In denselben fließen die Zinsen des Stammkapitals (1 Mill., vom Staat unverzinslich vorgeschossen), des Reservefonds,
die Beitrittsgebühren, die verfallenen Entschädigungsbeiträge und die Ueberschüsse. Die Verwaltung und Vertretung der Anstalt wird der Brand-Verficherungs-Kammer übertragen. Das Ministerium des Innern hat von Zeit zu Zeit von der Geschäftsführung der Anstalt Einsicht zu nehmen und die Rechnungen zu prüfen. Die Anstaltsverwaltung setzt die Versicherungs-, sowie die übrigen Bedingungen fest. Die Fonds der Anstalt werden ausschl. zu deren Zwecken verwendet. Die Kassengeschäfte werden von der k. Bank in Nürnberg besorgt. Zur Bestreitung der Verwaltungskosten leistet die Hagelverficherungsan- stalt an die Brandversicherungskammer eine entsprechende jährliche Aversalsumme. Der Anstaltsverwaltung ist ein Ausschuß beigegeben, zu welchem der Landrath eines jeden Regierungsbezirkes auf sechs Jahre ein Mitglied aus der Zahl der Versicherten, dann das Generalkomitee des landwirthschaftlichen Vereins einen Vertreter wählt. Der Ausschuß wird jährlich mindestens einmal einberusen. Das Einvernehmen desselben ist bezüglich der Heranziehung des Reservefonds, der Aenderung der Versicherungen und der Entschädigungen einzuholen. Das Ministerium kann die Einberufung des Ausschusses auch für andere Angelegenheiten an- ordnen. Die Anstalt ist von Entrichtung aller Staatsgebühreu befreit; Correspondenzen sind portofrei. Ihre Betriebsmittel entnimmt die Anstalt aus den Beständen der Brandverstche- rungsanstalt.
— Die bayrische Kammer nahm den Antrag Gabler, den Postschalterdienst an Sonn- und Festtagen von 8 auf 4 Stunden zu beschränken, an.
— Der frühere Direktor der kaiserl. Tabaks-Manufaktur Roller ist vom Straßburger Landgericht mit seiner Klage gegen den Fiskus auf volle Gehaltszahlung während seiner Stellung zu: Disposition unter Verurtheilung in die Kosten abgewiesen worden.
— Die radikale Partei in Kroatien, die von Starcevic geführt wird, hat Oberwasser. Ihr nächstes Ziel ist die Auflösung des Landtages. Im Süden des Landes, in der ehemaligen Militärgrenze, soll die Gährung eine allgemeine sein.
— Im Windsorschloß in England lief am Freitag ein Drohbrief ein, infolgedessen umfassende Vorsichtsmaßregeln getroffen wurden, um das Schloß gegen ein etwaiges Fenierattentat zu schützen. Die Garnison-Truppen wurden in den Kasernen konsigniert und Fremden wurde der Zutritt zum Schlosse verwehrt. Die Königin weilt in Osborne.
— Der bekannte Eidverweigerer Bradlaugh hat bei einer in Hastings abgehaltenen Volksversammlung seinen Entschluß angekündigt, sich jeden Tag im Unterhause einzustellen, bis der Kampf zu Ende geführt sein werde. Der Anfang der Parlamentssession dürfte somit wieder reich an „belebten Scenen" werden.
- — In der spanischen Kammer erklärte der
Ministerpräsident, Spanien wolle Freundschaft mit allen Mächten, aber mit keiner Macht ein intimes Freundschaftsverhältniß. Der Deputirte Castelar erörterte hierauf Spaniens innere Politik und wies darauf hin, daß Spanten einen wesentlich demokratischen Charakter habe. Wenn die Monarchie letzterem keine Rechnung trage, werde die Republik bald unvermeidlich sein.
— Das neue egyptische Ministerium unter Nubar Pascha hat unter Einfluß Englands beschlossen, die wichtige Haupt- und Handelsstadt des Sudan, Kar tum, ohne Schwertstreich dem falschen Propheten zu überlassen. In dieser Stadt leben gegen 11000 Europäer, die durch