^ 260. Amts- und A»Mgeblatt str -en Obkramtstyirk Calw. 85. Zchrga«,.
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Erscheinungstage: Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag und Samstag. Jnsertionsureis 1.0 Pfg. pro Zeile sür Stadt u. Bezirksorte; außer Bezirk 12 Psg.
Montag, den 7. November 1910.
Bezugspr. i. d. Stadt i/ijährl. m. Trägerl. Mk. i.25. Postbezugspr. t.d.Orts-u.Nachbarortsverk. Vijährl. Mk. 1.2O, im Fernverkehr Mk.l.ZO. Befteüg. in Württ. ZOPfg., in Bayern u. Reich 42 Psg.
durch Zuziehung von bisher steuerfreien oder zur Grundsteuerzugezogenen Flächen vergrößert worden ist;
t) wenn ein Gebäude neu errichtet, oder wenn ein Gebäude durch Aufsetzen eines oder mehrerer Stockwerke oder durch Ueberbauung einer weiteren Grundfläche vergrößert worden ist;
A) wenn bisher ganz unbrauchbar gewesene Gebäude ganz oder teilweise nutzbar gemacht worden sind.
III. Bei den Hewerve» gemäß Art. 100 des obengenannten Gesetzes:
n) wenn ein Gewerbe neu begonnen, oder mit einem schon bestehenden Gewerbe ein weiteres verbunden worden ist;
b) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person betriebenen Gewerben aufgegeben worden ist;
e) wenn das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter bei einem Gewerbe erheblich und nachhaltig vermehrt oder vermindert worden ist.
Die Orlsvorsteher wollen für die ortsübliche Bekanntmachung des Vorstehenden in ihrer Gemeinde Sorge tragen.
Hirsau, 4. November 1910.
K. Bezirkssteueravtt.
Voelter.
Tagesnenigketteu.
C a l w 4. Nov. (Handelskammer.) Zu Beginn der heutigen Sitzung verlieh der Vorsitzende, Fabrikant Georg Wagner-Calw, dem freudigen Dank der Kammer darüber Ausdruck, daß Hr. Staatsrat v. Mosthaf, dem ein hohes Reichsamt angetragen war, an der Spitze der Württ. Zentralstelle für Gewerbe und Handel verblieben sei. — Aus dem Einlauf ist hervorzuheben ei« Ersuchen der K. Generaldirektion der Posten und Telegraphen um Empfehlung der allgemeine» Einführung von Normalbriefumschlägen von der in der Geschäftswelt schon jetzt vorzugsweise angewandten Größe von 15,5 om Breite und 12,5 em Höhe. — Unter den Büroberichten interessierte besonder» derjenige über die Erfahrungen mit der Gestellung von Güterwagen seit Einführung der Deutschen
Bekanntmachung
betreffend die
Almeldullg von Veränderungen, welche eine Berichtigung des Grund-, Gebäude- und Gewerbekatasters bedingen.
Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1899 betr. die Anlegung und Fortführung der Steuerbücher (Reg.-Bl. S. 1219) und Art. 60 des Gesetzes vom 8. August 1903 betr. die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschaften (Reg.-Bl. S. 397) sowie 8 7 der Anweisung des K. Steuerkollegiums Abteilung für direkte Steuern vom 23. September 1904 zum Vollzug des Gesetzes betr. Abänderung des Gesetzes vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer vom 8. August 1903 (Amtsbl. des Steuerkollegiums S. 227) werden diejenigen Grundeigentümer (und Gefällberechtigten), sowie Gebaude- befitzer, bei deren Grundstücken und Gefällen oder Gebäuden während des laufenden Kalenderjahrs eine Veränderung stattgefunden hat, welche eine Aenderung des Steuerkatasters zur Folge hat, aufgefordert, hievon bis 81. Dezember 1. I.. spätestens aber bis zum 15. Januar k. I. bei dem Ortsvorsteher Anzeige zu machen. Ebenso sind von den Gewerbetreibenden etwaige in ihrem Betrieb eingetretene (nachhaltige) Veränderungen bis spätestens 31. Dezember l. I. bei dem Ortsvorsteher anzu- zergen.
Eine Anzeigepflicht liegt insbesondere vor:
I. Bei dem Hr«»deige«t»m und den Hefällttr gemäß Artikel 70,, 71 und 72 des Gesetzes vom
8. August 1803 (Reg.-Bl. von 1903 S. 344):
-0 wenn einem Grundstück ganz oder teilweise eine Bestimmung gegeben worden ist, für welche Steuerfreiheit begründet ist (Art. 2 Ziff. 1—4 des ebengenannten Gesetzes) oder wenn ein bisher steuerfreies Grundstück infolge der Verwendung zu einem anderen Zweck diese Steuerfreiheit ganz oder teilweise verloren hat;
b) wenn ein ertragsunfähiges Grundstück oder die bisherige Grundfläche oder Hofraite eines Gebäudes der forst- oder landwirtschaftlichen Kultur gewidmet oder sonst grundsteuerpflichtig wird oder wenn der umgekehrte Fall eintritt:
e) wenn durch Naturereignisse (Anschwemmungen, Abschwemmungen, Erdfälle Versandungen usw. ein neues Grundstück (Insel) gebildet oder ein bereits vorhandenes Grundstück vergrößert oder verkleinert wird ganz verloren geht oder auf die Dauer ganz oder teilweise ertragsunfähig wird;
ä) wenn die Ertragsfähigkeit einer Grundfläche durch die Entfernung nachteiliger oder die Entstehung günstiger Verhältnisse auf die Dauer fo erhöht wird, daß sie fortan unzweifelhaft in eine höhere Klasse gehört oder wenn der umgekehrte Fall eintritt;
s) wenn die Kultur eines Grundstücks auf die Dauer verändert wird durch Verwandlung von Aeckern in Wiesen, Wald uiw. oder umgekehrt, Verwendung eines Grundstücks als Baumgut, Hopfengarten, Steinbruch usw. oder durch das Aufhören einer solchen Verwendung;
t) wenn ein Grundstück die Eigenschaft eines Gartens annimmt oder ein als Garten eingeschätztes Grundstück diese Eigenschaft verliert;
Z) wenn ein Grundstück geteilt wird;
b) wenn eine Grundlast abgelöst wird oder eine im Gefällkataster laufende Nutzung aus einer anderen Uriache aufgehört oder sich verändert hat.
II. Bei den HtSäude« gemäß Art. 81 und 82 des obengenannten Steuergesetzes:
a) wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil niedergerifsen worden, ganz oder teilweise zugrunde gegangen, oder sonst zur Benützung untauglich geworden ist;
b) wenn ein Gebäude eine Wertsverminderung oder eine Wertserhöhung dadurch erhalten hat daß es zum Zweck einer anderen dauernden Verwendung baulich umgewandelt worden ist;
e) wenn einem Gebäude ganz oder teilweise eine Bestimmung gegeben worden ist, für welche Steuerfreiheit begründet ist (Art. 2 Ziff. 5—7 des Ges.), oder wenn bisher steuerfreie Gebäude oder Gebäudeteile infolge der Benützung zu ein>m anderen Zwecke diese Steuerfreiheit verloren haben;
ä) wenn eine mit einem Gebäude eingeschätzte Hofraite in Wegfall gekommen, verkleinert, auf die Dauer ganz oder teilweise unbenützbar geworden oder der lavd- oder forstwirtschaftlichen Kultur zugewendet worden ist, oder eine nach Art. 2 des Gesetzes Steuerfreiheit begründende Verwendung gefunden hat;
s) wenn eine solche Hofraite durch Naturereignisse oder
Am den Loröeer der Wissenschaft.
5) Roman von Friedrich Thieme.
(Fortsetzung.)
„Allerdings ein sehr schöne» Mädchen."
„Zwei Millionen wert, lieber Junge — das war ein Augenblick, Leopold, für den man getrost eine Reise nach Afrika wage« darf! Und paß auf, e» kommt noch besser. Die Zeitungen werde» heute abend voll von dir sein, du wirst Einladungen in die fashionabelsten Zirkel erhalten, die Koryphäen der Wissenschaft werden deine Bekanntschaft suchen. Aber du hast diese Ehrung verdient, dein Name wird in Zukunft neben dem eine« Livingstone, Stanley und Emin glänzen!"
Leopold erwiderte nicht», aber ein Strahl in seinen Augen verriet, daß der brennende Ehrgeiz de« Vaters auch in seinem Herzen Wohnung besaß. Den Arm der Mutter zärtlich drückend, zeigte er »ach der offenen Tür des Entrees, welche eine prachtvolle Guirlande, mit Blume» durch- wobe», in einen Triumphbogen verwandelte.
„Wie lieb von euch, ihr Teuren — das haben gewiß die geschickten Hände meiner kleinen Wera gebunden?"
„So ist er, Leopold — und wie schön sie erst den Salon und dein eigene« Zimmer ausgeschmückt hat — du wirst staunen!"
Leopold drehte sich um und drückte der Schwester einen Kuß auf die Wange».
Während alle zusammen in den Salon eintraten, fragte die junge Dame, unfähig, die Stimmung ihres Gemüts länger zu ertragen:
„Bruder, du hast uns noch nichts von deinem Freunde gesagt, — auf welche Weise ist der arme Dr. Hohl den Seinigen entrissen worden?"
Sie suchte ihren Worten einen ruhigen Klang zu geben, doch lag e» nicht in ihrer Macht, da« leise Vibrieren der sanften Laute zu unterdrücken.
„ES ist wahr, Leopold", fügte der Geheimrat hinzu. „Im ersten Rausch haben wir nur an dich und an uns gedacht — der bedauernswerte, unglückliche Mann, sein Schicksal geht uns tief zu Herzen und hat überall herzliche Teilnahme hervorgerufen."
Ueber Leopold» Züge huschte ein dunkler Schatten.
„Auch ich habe ihn schmerzlich beklagt", entgegnete er gepreßt und blickte die Schwester mit einem Ausdruck innigen Mitleid» an.
„Er ist ein Opfer seiner Heroismus geworden?"
„Leider — so gut wie ich e» hätte auch werden können."
„Er starb im Kampfe mit den Eingeborenen?"
„Ja, er fiel unter den Streichen der räuberischen und hinterlistigen Watwa oder Batua" entgegnete der junge Mann traurig. „Auch mir wäre dasselbe Schicksal widerfahren, und der Stich hier" — er riß Weste und Hemd auf und zeigte dem bestürzten Vater eine breite Narbe auf der rechten Brust — „ist mir dicht genug am Leben vorübergegangen. Ich werde euch später im Zusammenhang erzähle», lieber Papa."
„O, sag' uns jetzt Näheres, Leopold", flehte Wera tiefbewegt. „Denke, welch ein trauriges Los — du ziehst ein als Triumphator, jubelnd empfangen, und er, der an deiner Seite hätte stehen müssen, Ruhm und Lorbeeren mit dir zu teilen, wie er alle Gefahren mit dir geteilt, ruht in fremdem, unerreichbarem Boden."