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Amts- und Anzeigeblatt für den Gberamkbezirk Calw
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Donnerstag,
den 21. Anti 1910
Amtliche Vekanntinachriirg«ii.
Bekanntmachung.
Während der diesjährigen Brigademanöver ist folgende Belegung der Gemeinden des Oüeramts Calw durch Truppen der verstärkten 52. Infanterie- Brigade in Aussicht genommen:
s) mit voller Verpflegung und Futter Verabreichung für berittene Truppe«:
Calw am 5. September Stab F.-R. 122, Stab III/122, 4. KP. III./122, 2 KP. 1/122, Stab F.-A.-R. 29, Stab I. Abt. 29,1 Bttr. F.-A.-R. 29, 4. P>.-Komp.
Altheugstett am 5. Sept.
Otteubroun
ESk.
Drag. 26,
KP. I /122, Neuheugstett „ „ „ '/-Kp. 1/122,
Hirsau „ „ „ Stab 1/122,1 Kp. I./122,
2. Battr. R. 29,
Liebeuzell „ „ „ Stab II./122«. Kranken
wagen, 3 KP. II-/122,
3. Battr. R. 29/
Uuterhaugstett „ . 1 KP. 11/122.
b) ohne Derpfleguug und Futterverabreichuug r Ostelsheim am 6. Sept. mit 800 Mann und
130 Pferden,
Simmozheim , „ „ mit 1000 Mann und
180 Pferden,
Möttliuge» „ „ „ mit 600 Mann und
80 Pferden.
Hiezu wird folgendes bemerkt:
Zu s). Die Qaartiergeber haben für Unteroffiziere und Mannschaften Verpflegung zu verabreichen. Die Militärverwaltung zahlt für volle Tageskost 1.20 ^ pro Kopf und Tag, wozu die Amtskorporation einen Zuschuß von 20 A pro Mann und Tag leistet.
Bei Eintreffen in den Quartieren zur Abendzeit ist — sofern nicht anders ausdrücklich verabredet ist — volle Tageskost zu gewähren.
Getränke — außer Wasser. Kaffee und Milch — haben die Einquartierten nicht zu beanspruchen
und es sollen von den Quartiergebern möglichst wenig alkoholische Getränke verabreicht werden, da erfahrungsgemäß der Alkoholgenuß die Mehrzahl der Marscherkcankungen verursacht.
Offiziere, Sanitätsoffiziere und Beamte werden nur mit Morgeulost einquartiert gegen Bezahlung von 50 H durch die Kassenverwaltungen, wozu die Amtskorporation einen täglichen Zuschuß von 20 L leistet. Für Pferde werden die Sätze deS Servistarifs bezahlt.
Für die Pferde der Fußtruppen und der Brigadestäbe find die Gemeinde« zur HaferNeseruug verpflichtet, während Rauhfutter (Heu und Stroh) von der Militärverwaltung freihändig angekauft wird. Das gleiche gilt auch für die Pferde der berittenen Truppen.
Das Futter wird nach dem Gewicht gekauft und zwar Heu und Stroh in Bunden von 20 Pfund. Streu muß vom Quartiergeber gestellt werden.
Das von den Gemeinden gelieferte Futter wird von den Truppenteilen bar bezahlt. Maßgebend für den Preis ist der im „Staatsanzeiger" veröffentlichte Durchschnitt der höchsten Tagespreise des Vormonats; dazu kommt ein Zuschlag von 5"/».
Die ungefähre Stärke der Einquartierungen und die Höhe des benötigten Futters wird den Gemeinden in besonderem Ausschreiben nächster Tage mitgeteilt werden.
Die Quartiermacher treffen vorauSfichtlich schon am 4. September ein und teilen die endgtltige Stärke den Ortsbehörden mit.
Für die ordentliche Erledigung deS Einquartierungsgeschäftes ist es notwendig, daß die Ortsbehörden Quartierzettel für die voraussichtlichen Stärken einschl. eines kleinen Zuschlags für besondere Fälle, am Morgen des 4. September bereithalten.
Zu b). Bei engem und Notquartter wird von den Quartiergebern keinerlei Verpflegung beansprucht, dagegen haben die Truppenteile Anspruch auf Mitbenützung vorhandener Kocheinrichtungen. Für Pferde wird nur Unterkunftsraum nebst Anbindevorrichtung beansprucht.
Bezahlung des engen und NotquartierS: für Offiziere: Servis ihres Dienstgrades, für Unteroffiziere und Mannschaften: Servis für Gemeine,
für Pferde: ^ des ServifeS.
Die Quartiermacher treffen bei engen und Notqartieren erst kurz vor den Truppen ein. ES ist daher die Aufstellung von Einzelquartierzetteln durch die Ortsvorsteher nicht möglich. Die Aufstellung von Gesamtquartierzetteln in Form von Listen der Quartiergeber, straßenweise geordnet, mit Angabe, wieviel Mann auf den einzelnen Quartiergeber kommen, durch den Ortsvorsteher genügt. Mt Hilfe dieser Listen verteilen die militärischen Quartiermacher die Unterkunft. Die Bescheinigung für die Quartiergeber, wieviel Mann und wieviel Pferde sie beherbergten, zur Abrechnung mit der OrtSbehörde, erfolgt durch den Nettesten der Einquartierten.
Da die Not- und engen Quartiere für erheblich mehr Ortschaften vorgesehen find, als tatsächlich gebraucht werden, so find außer den vorerwähnten Listen von den Gemeinden Ostelsheim, Simmozheim und Möttlingen keinerlei weitergehenden Vorbereitungen zu treffen.
Im Uebrigen werden die OrtSbehörde« beauftragt, das Erforderliche vorzukehren. Falls ansteckende Krankheiten unter Menschen oder Pferden ausbrechen würden, ist dem Oberamt umgehend Bericht zu erstatten.
Die von den Truppenteilen ausgestellten Bescheinigungen über Quartier usw. find sorgfältig aufzubewahren.
Sollten gegen die beabsichtigte Einquartierung sonstige Hindernisse vorliegen, so wären solche biuue» 2 Tage« dem Oberamt anzuzuzeigen.
Schließlich wird noch aufoberamtlichen Erlaß vom 14. Juni 1909 (Wochenblatt Nr. 137) hingewiesen.
Calw, 20. Juli 1910.
K. Oberamt.
A. B.: Reg.-Aff. Digel.
Die Goldinsel.
Seeroman von Clark Russell.
(Fortsetzung.)
Na, da schlag Gott den Teufel tot, fluchte der Doktor dem schnell davonspringenden Matrosen folgend, während ich mich nach meiner Kabine begab.
Als ich nach einiger Zeit auf Deck zurückkehrte, war die letzte Spur der Abendröte verschwunden, und da» Schiff schwebte fast geisterhaft in dem nächtigen Dunkel dahin. Im Schein der offenen Küchentür standen gruppenweise die Mannschaften. Ihr lebhaftes summendes Gemurmel ließ leicht den Unterhaltungsstoff erraten. Der wohl eben erst erschienene Kapitän war von den Passagieren umdrängt und hielt geduldig wie ein Opferlamm den Salven von Fragen stand, mit denen er überschüttet wurde.
Während ich mich noch an diesem vielgestaltigen lebenden Bild ergötzte, bemerkte ich Prance, der gewaschen und in frischem Anzug von unten herauf kam. Er war gerade der Mann, den ich zu sprechen wünschte, denn ich brannte vor Neugier, Nähere» über die rätselhafte Geschichte zu erfahren. Ich ging ihm entgegen und sagte: Na, hören Sie, da« war wieder einmal eine nette kleine Ueberraschung.
Ja da« war es und ein hübsches Stück Arbeit dazu, aber — fügte er hinzu — ein Glück noch, daß es so kam. Die Sache hätte grundfaul werden können. Zum bloßen Spaß hat sich doch dieser dreimal destillierte Teufel nicht tot gestellt.
Wa« meint denn Hemmeridge dazu?
Hm. — Ich sollte eigentlich nicht au« der Schule schwatzen, aber i« Vertrauen auf Ihre Verschwiegenheit will ich Ihnen sagen, der Doktor hat Arrest.
I wa«! Warum denn? fragte ich gespannt.
Ja, erwiderte er, sich vorsichtig umsehend, ob auch die Lust rein sei, Sie werden sich wohl denken können, daß dem Wiedererscheinen Crabbr ein von langer Hand vorbereitete«, schlau angelegte« Komplott zugrunde liegen muß.
Freilich, freilich, wie könnte e» ander« sein. Mithelfer muß er gehabt haben.
Sehe» Sie, da» ist eS. Und man kann doch unmöglich glauben, daß Hemmeridge nicht Tod und Leben zu unterscheiden weiß. Dazu kommt das Einnähen der Leiche; da» hat der Segelmacher besorgt, der natürlich auch gleich in Eisen gelegt wurde. Was er an Stelle der Leiche eingenäht hat, wird die Untersuchung ergeben, jedenfalls ist dieser Betrug aber da«, wa« den Kapitän am meisten empört. Er ist ein frommer Mann, und der Gedanke, für ein Stück Holz oder sonst einen Plunder gebetet und die Einsegnung vollzogen zu haben, erfüllt ihn geradezu mit Entsetzen.
Kann ich mir denken. Nun sagen Sie aber, was in aller Well können die Menschen geplant haben?
Ohne Zweifel einen Raub. Die Stelle, an der wir Crabbs Lager fanden, liegt nämlich an dem Abschlag, hinter dem man zu dem die Post- und Wertsachen bergenden Raum gelangt.
Es befinden sich bedeutende Geldsummen darunter und ein Kästchen mit Diamanten, da« allein einen Wert von siebzigtausend Pfund repräsentiert. Ich bin überzeugt, daß behuf« Erlangung dieses Schatzes da« ganze Komplott geschmiedet wurde.
Potztausend, ist da« eine Geschichte! Und Hemmeridge der Mitschuld verdächtig? Nein, wissen Sie, da tut man ihm unrecht. Hat er mich doch selbst zu dem Toten geführt uud er wollte ihn ja sogar sezieren.
Was, das hat er gewollt? unterbrach mich Prance.
Gewiß. Und ich glaube bestimmt, er hätte e« getan, wenn e« die Leute zugelassen hätten.