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Aintliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachung, betreffend die Behandlung der noch im Umlans befindlichen Eintalerstücke deutschen Gepräges.
Vom 28. April 1910.
Auf Grund des 814 Abs. 1 Nr. 1. 2, Abs. 2 des Münzgesetzes vom 1. Juni 1909 (Retchsgesetz- Blatt S. 507) hat der Bundesrat im Verfolg der am 27. Juni 1907 beschlossenen Außerkurssetzung der Etntalerstücke deutschen Gepräges (vgl. die Bekanntmachung vom gleichen Tag, Reichsgesetzbl. S. 401) die nachfolgende Bestimmung getroffen:
Die bei den Reichs- und Landeskassen noch eingehenden Eintalerstücke deutschen Gepräges sind durch Zerschlagen oder Einschneiden für den Umlauf unbrauchbar zu machen und alsdann dem Einzahler zurückzngeben.
Ferner hat der Bundesrat sich damit einverstanden erklärt, daß die Kassen der Reichsbank mit diesen Talern in gleicher Weise verfahren.
Berlin, 28. April 1910.
Der Reichsisnzler.
In Vertr.: (gez) Wermuth.
vekanntmachnng, betreffend die Einziehung von ReichSkaffenscheinen.
Vom 28. April 1910.
Der Bundesrat hat auf Grund des Z 2 des Gesetzes zur Aenderung des Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen, vom 5. Juni 1906 (Reichsgesetzblatt S. 730) folgende Bestimmung getroffen:
Die mit dem Datum vom 10. Januar 1882 ausgefertigten Reichskassenscheine zu 50, zu 20 und zu 5 sowie die mit dem Datum vom 5. Januar 1899 ausgeferttgten Reichskassenscheine zu 50 werden vom 1. Januar 1911 ab nur noch bei der
Donnerstag, den 16. Zuni 1910.
Königlich Preußischen Kontrolle der Staatspapiere eingelöst.
Berlin, 28. April 1910.
Der Reichskanzler.
In Vertr.: (gez.) Wermuth.
Aus vorstehende Bekanntmachung werden die Gemeiudepfleger und die Kassenbeamten der Amtskörperschaft noch besonders hingewiesen. Calw. 15. Juni 1910.
K. Oberamt.
Amtmann Rippmann.
Tagesuemgkeiteu.
Stuttgart 15. Juni. (Strafkammer.) Eine hiesige Firma, Dillenburg L Cie., die sich den stolzen Titel »Süddeutsche Matratzen- und Holzmöbelindustrie" beilegt, war von einer Konkurrenzfirma wegen Gebrauchsmusterverletzung verklagt worden. Nun übertrug die Firma das ganze Lager von Divans und Sophas an die Mutter des einen Teilhabers Wacker und der andere Teilhaber Dillenburg wußte bei verschiedene» Privatleuten in der Stadt einzelne dieser Divans unterzubingen. Er veröffentlichte gleichzeitig Annoncen, worin diese Divans unter den angegebenen Adressen als „entbehrlich" oder wegen „Raummangels" zum Verkaufe ausgeschrieben wurden und in der Tat gelang es auf diese Weise einige der Divans abzusetzen. Wegen dieses Manövers hatte sich nun Dillenburg vor der Strafkammer unter der Anklage des unlauteren Wettbewerbs zu verantworten. Obgleich sein Teilhaber Wacker beschwor, daß er und Dillenburg bei Aufgabe der betreffenden Annoncen nicht daran gedacht haben, daß man dieselben so verstehen könne, als ob die betr. Privatpersonen die Divans von sich aus verkauften, wurde der Angeklagte Dillenburg zu
S»h!rgtpr.i.d.Btadt-/^LHrI.m.rrLgttl.Mr. 1.S5. Postbezugtpi f,d. Orts, u. NachbarortSverl. '/^Lhrl. Mk. 1.S0, im Fernvrrliß» M. l.sv. Bestell-. in Württ. SO Psg-, in Bayern u. Reich IS Ps».
einer Geldstrafe von 50 ^ verurteilt. Die Publikation des Urteils, die der Staatsanwalt beantragt hatte, wurde nicht ausgesprochen, da nicht nachgewiesen sei, daß ein größerer Kreis von Personen durch das unlautere Geschäftsgebaren geschädigt worden sei.
Cannstatt 15. Juni. Der Neckar steigt langsam. Der Pegelstand betrug heute Abend 7 Uhr 3,20 m.
Vaihingen a. F. 15. Juni. Gestern mittag zwischen 1 und 2 Uhr ging ein wolkenbruchartiger Gewitterregen über unsere Gegend. Der Nesenbach und der Sindelbach, diese beiden harmlosen Bächlein, waren zu zwei brausenden Flüssen angeschwollen, wie sie die jetzige Generation noch nie gesehen hatte. Viele niedergelegene Keller standen unter Wasser und in den Vereinigten Trikotfabriken hier waren die Souterraine so mit Wasser angefüllt, daß der größte Teil der Arbeiter und Arbeiterinnen den ganzen Nachmittag Wasser schöpfen mußte. Der Schaden, den das Wasser da und dort angerichtet hat, ist wohl beträchtlich. Immerhin dürfen wir noch zufrieden sein, wenn wir die schrecklichen Nachrichten von Unwetter, Ueber- schwemmungen und Hagelschlag u. s. w. in vielen Gegenden Deutschlands lesen.
Plochingen 15. Juni. Der Neckar ist den ganzen Nachmittag im Steigen begriffen und hat verschiedene Strecken unter Wasser gesetzt. Die Straße von Deizisau nach Eßlingen ist bei Körsch gesperrt. Ebenso die Brücke zwischen Altbach und Denkendorf. Das weitere Steigen des Wassers hält noch an, so daß ein allgemeiner Austritt zu befürchten steht. Auch vom oberen Neckartal wird Hochwasser gemeldet. Zwischen Oberndorf und Altoberndorf sind die
Der Bilwitzschneider.
Erzählung von Jos. Baierlein.
(Fortsetz»»g.)
„Gewiß nicht," entgegnete der Unteroffizier. „In der Kaserne liegen ja noch viel mehr Leute in einem Zimmer. Nur hätte ich eine Bitte an Sie, Herr Roder! Da ich mich tatsächlich auf ihren Feldern ein wenig nützlich machen möchte, und dabei die Soldatenuniform nicht gut tragen kann, erlaube ich mir, zu fragen, ob Sie mir nicht für die Zeit meines Aufenthaltes bei Ihnen mit einem Zivilanzug aushelfen könnten."
„Aber das ist ja ganz leicht zu machen, wenn'« sonst nichts ist," rief der Bauer. „Mein Franz hat die gleiche Statur mit Ihnen, und von dem find noch Anzüg' da. Babett, such einmal ein Paar von Franz seinen Sonntagsjoppen und Hosen 'raus und leg's dem Herrn Steiner auf's Bett, damit er sich anprobieren kann, was er braucht. Auch Bundschuh haben wir vorrätig, genagelte und ungenagelte, damit der Herr nicht gestiefelt und gespornt auf den Aeckern umeinand' stolpern muß. Und jetzt, ihr Leuteln, wenn ihr fertig seid mit dem Essen, alsdann betet die Danksagung und richtet am Nachmittag alle» her, daß wir morgen das Schneiden anfangen können auf der großen Blößen.
Fünfzehntes Kapitel.
° So war denn der Steinerfritz wieder auf dem Rodershof installiert, diesmal aber nicht nur für drei Tage, wie an Ostern, sondern sein Ernteurlaub sollte zwei Wochen dauern. Von dem Augenblick an, wo der Unteroffizier damals nach München gereist war, bis zur Stunde, wo er in Begleitung des Haussohne» den Fuß wiederum über die Schwelle des Bauernhofes setzte, hatte sich seine Phantasie fast ausschließlich mit der Bäuerin beschäftigt. Tag und Nacht stand ihr, ach, selbst im Zorne so schönes Antlitz, ihre geschmeidige Gestalt, das süße Lächeln ihres Munde»,
das nur ihm allein nicht gegolten hatte, vor seinen entflammten Sinnen. Er verfluchte seinen Leichtsinn, der dieses herrliche Weib an den Herd eines anderen Mannes getrieben, obwohl es bestimmt gewesen war, dereinst als beglückende und beglückte Frau an seiner Seite zu leben. Aber nicht nur die zu neuer Glut entfachte Leidenschaft lenkte seine Gedanken fortwährend auf die von ihm betrogene ehemalige Braut, auch die Furcht hatte Anteil daran, daß die Erinnerung an sie je länger, desto intensiver seine geistige Kraft beeinflußte.
Babette hatte durchblicken lassen, daß sie gegebenenfalls den Vertrauensbruch, den er an ihr und dem alten Förster begangen, kundmachen, etwa sogar bei Gericht anzeigen würde. Diese geheime Drohung bekam im Lichte seines bösen Gewissens ein ungeheuerliche», furchtbares Aussehen; sie hing über ihm wie ein unsichtbare» Damoklesschwert, von dessen Vorhandensein zwar kein Drittes eine Ahnung hatte, dessen Schneide er aber nichtsdestoweniger auf seinen Scheitel gerichtet fühlte. —
Wie, — wenn die Frau einmal, sei es aus Unvorsichtigkeit oder au» Absicht den Schleier wegzog, der auf seiner Vergangenheit, auf jener unglücklichen Amberger Reise ruhte. Wenn einem Unberufenen oder gar einem zur Strafverfolgung verpflichteten Beamten zu Ohren kam, daß er vor vier Jahren eine ihm zu bestimmten Zwecken anvertraute Summe leichtsinnig verpraßt im Grunde also unterschlagen hatte?! Bei dieser Vorstellung, die sich seinem Geiste oft genug aufdrängte, fühlte er, wie ihm der Angstschweiß über die Glieder rann; eine derartige Eventualität wäre nämlich gleichbedeutend gewesen mit dem Zusammenbruch aller seiner ZukunftSauSfichten. Denn gleichviel, ob er dann vor ein bürgerliche» Gericht gestellt, oder der Militärjustiz überwiesen, gleichviel, ob er zu einer schweren oder leichten Strafe verurteilt wurde, mußte ihn jetzt, wo er vor seiner Beförderung zum Zahlmeisteraspiranten stand, schon das Bekanntwerden der Tatsache, daß er sich an anvertrautem Gelds vergriffen hatte, von jedem Avancement, ja, sogar vom Weiterdienen in der Armee ausschließen!