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Mittwoch, de« 25. Mai 1910.

DezuaSpr.i.d.Stadtr/ijLhrl.m.Träger!.Mk. r.. Postbezug<pr f^L. Orts* u. NachLarortSverk. ^/^zährl. Mk. 1.L0, im Fernverkeh r Mk. l.SO. Bestellg. in WÜrtt. so Pfg., in Bayern u. Reich 42 Pfg.

Nmtttche Ber«m»»tmachm»s«».

Die Herren Ottsvorsteher

wollen die nachstehende Verfügung des K. Mini­steriums des Innern in den Gemeinden ortsüblich bekannt machen und die Bestimmungen ihrerseits bet verkommenden Fällen beachten.

Calw. 24. Mai 1910.

K. Oberamt.

Amtmann Ripp mann A.-V.

Verfügung des Ministeriums -es Inner«,

betr. den Kleinhelzhandel im Beziik der Siadt- direktion und des Amtsoberamts Stuttgart, sowie in den Oberamtsbezirken Eßlingen, Nürtingen und Tübingen vom 2. Mai 1910.

Auf Grund des Gesetzes vom 4. September 1855, betreffend den Schutz des Waldeigentums (Reg-Bl. S. 191), wird nachstehendes verfügt:

§ 1. Wer innerhalb des Bezirks der Stadt­direktion Stuttgart oder der Oberamtsbezirke Stutt­gart-Amt, Eßlingen, Nürtingen und Tübingen Besen, Besenreis oder WeihnachtLbäume zum Verkauf bringt, muß mit einem Zeugnis über den rechtmäßigen Erwerb seiner Ware versehen sein.

8 2. Dieses Zeugnis ist von dem Ortsvor- steher des Wohnorts des Verkäufers auszustellen.

In dem Zeugnis ist die zum Verkauf bestimmte Holzware nach Art und Größe genau zu bezeichnen; auch muß dasselbe neben der Unterschrift des Orts- vorsteherS den Tag der Ausstellung enthalten und mit dem Ortssiegel versehen sein.

Ein solches Zeugnis kann zum Verkauf der in demselben beschriebenen Holzwaren innerhalb der dem Tag der Ausstellung der Zeugnisses nachfolgenden acht Tage verwendet werden.

8 3. Der Ortsvorsteher ist dafür verantwortlich, daß er niemand das verlangte Zeugnis ausstellt, welcher sich nicht über den rechtmäßigen Erwerb der Walderzeugnisse, die er zum Verkauf bringen will, glaubhaft ausgewiesen hat.

Mit besonderer Genauigkeit ist bei Ausstellung dieser Zeugnisse solchen Personen gegenüber zu ver­fahren, welche wegen ForstdiebstahlS (Art. 6 dis Forststrafgesetzes vom 2 September 1879, Reg -Bl. S. 277) oder wegen gemeinen Diebstahls schon bestraft worden find.

8 4. Wer innerhalb des Bezirks der Stadt- direkten Stuttgart oder der Oberamtsbezirke Stutt­gart Amt, Eßlingen. Nürtingen und Tübingen die in 8 1 genannten Holzwaren ohne das vorgeschriebene Zeugnis oder mit einem abgelaufenen Zeugnis zum Verkauf bringt, ist gemäß Art. 3 des angeführten Gesetzes vom 4. September 1855 verglichen mit Art. 49 Ziffer 8 des Landespolizeistrafgesetzes vom 27. Dezember 1871 (Reg.-Bl. S. 391) und mit Art. 1 des Gesetzes vom 18. Juni 1875, betr. die Festsetzung der Geldstrafen nach der Reichsmark- rechnung (Reg-Bl. S. 325), mit einer Geldstrafe von 6 ^ zu belegen, welche bei Rückfällen bis aus 30 erhöht werden kann und zu deren Festsetzung im Wege der polizeilichen Strafverfügung nach Maß­gabe der Bestimmungen in Art. 10 Ziff. 5 und Art. 17 des Gesetzes vom 12. August 1879, betr. Aenderungen des Landerpolizeistrafgesetzes usw. (Reg.-Bl. S. 153), zunächst die Ortsvorsteher, soweit aber deren Strafgewalt nicht ausreicht, die Ober­ämter zuständig sind.

Außerdem ist derselbe wegen des vorliegenden Verdachts unrechtmäßiger Erwerbung der Ware zu vernehmen und, falls er hiebei den rechtmäßigen Erwerb nicht sollte dartun können, der zuständigen Amts- oder Staatsanwaltschaft anzuzeigen; auch muß die Ware in Verwahrung genommen oder in anderer Weise stchergestellt und wenn sie nicht frei­willig heransgegeben wird, bei Gefahr im Verzug beschlagnahmt und hierauf sofort der zuständigen

Amts- oder Staatsanwaltschaft zur Verfügung gestellt werden.

Vorstehende Verfügung tritt an die Stelle der Verfügung vom 27. April 1908 und gilt für die Zeit bis zum 1. Mai 1912.

Stuttgart, 2. Mai 1910.

K. Ministerium des Innern. Pisch-k.

TMeZUMSkeitm.

X Calw. DaS Kinderfest, auf das sich alljährlich Alt und Jung freut und das nach und nach ein Festtag für die ganze Stadt geworden ist, findet nach einem Beschluß des Ausschußes nun am Mittwoch, den 1. Juni, statt. Wir hoffen auf gute Witterung und auf viele freund­liche und willige Geber bei der nächster Tage vor sich gehenden Haussammlung im Jntereffe unserer lieben Jugend.

Calw. (Egsdt ) Um einer größeren Zahl von Mitgliedern die Teilnahme zu ermöglichen, hat der Schwarzwaldverein Calw seine ursprüngliche Absicht, einen 1'/-tägigen Ausflug in das Gebiet des Schwäb. Albvereins über Metzingen, Hohen-Neuffen, Teck, nach Kirchheim u. T. auszuführen, aufgegeben und auf ver­gangenen Sonntag zu einem Tagesausflug nach dem Uracher Wasserfall und auf den Hohen-Neuffen eingeladen. Sei es nun, daß diese Programmänderung keinen rechten Anklang fand, oder anderweitige Veranstaltungen hiesiger Vereine einen Teil der sonst so wander­frohen Schwarzwaldvereinsmitglieder von der Teilnahme abhielten, nur anderthalb halbe Dutzend Schwarzwaldvereinler, darunter ein volles Drittel Damen, hatten sich am Sonn­tag morgen auf dem Bahnhof eingefunden, denen sich unterwegs noch ein weiteres Mitglied zuge- sellte. In rascher Fahrt durch die blütenprangende Landschaft war um 10 Uhr die Haltestelle Urach- Wasserfall erreicht und sofort wurde die Wande­rung zum Wasserfall selbst angetreten. Frisch gespeist durch den abends zuvor niedergegangenen, heftigen Gewitterregen, präsentierte sich derselbe ungewöhnlich imposant. Ueber die Hochwiese gings sodann durch den herrlichen, jugendgrünen Buchenwald hinauf zur Ruine Hohen-Urach und von dort auf schlüpfrigen Pfaden, die uns unsere schönen und stets sehr gut gangbaren Waldwege schmerzlich vermissen und einen Teilnehmer sogar die rasche Vergänglichkeit seines SchirmspitzenS fühlen ließen, hinab zu dem schönen Städtchen Urach. Während nur ein paarAlte" sich dort eine kurze Rast und einen raschen Imbiß gestat­teten, zogen die Jüngeren ungesäumt weiter, um nach Ersteigung der jenseitigen Hochebene «or dem Dörfchen Hülben, regelrecht abzukochen, die Rucksäcke etwas zu erleichtern und hernach ein kurzes Nickerchen beiMutter Grün" zu halten. Nur ein Viertelstündchen," auch ohne ge­sticktes Kopfkissen! Nach vollzogener Samm­lung gings^in^heitelster Stimmung und bei schönster Randwanderung hinüber zum Hohen- Neuffen, der nach 3 Seiten herrliche Ausblicke in unser schönes, geliebtes Schwabenland ge­währte, während im Westen, in den Bergen des Schwarzwaldes, augenscheinlich schwere Gewitter sich auslobten. Lustige Weisen, frohe Gesänge und heitere Gespräche an allen Tischen der gut

geführten Ruinenwirtschaft." Auch Frau Minne ist auf den Beinen und einigen der Unserigen macht es großen Spaß, unfreiwillige Zuhörer einer, anscheinend aus einem Liebesbriefsteller auswendig gelernten Liebeserklärung eines blut­jungen Seminaristen, auf der Zinne des Turmes zu sein. Ueberall pulsierendes Leben, keimende, sprossende Frühjahrsstimmung! Doch wir müssen weiter, hinunter nach dem Städtchen Neuffen, wo es uns, ehe wir mit demZügle" das Tal hinabfahren, noch nach einem guten TropfenTäleswein" gelüstet. Und siehe, der Ochsenwirt hat so feine Proben davon im Keller, daß der Humor immer ausgiebiger zu seinem Rechte kommt und sich schließlich bis zu regel­rechten akrobatischen Kunststückchen imZügle" steigert. 'Auf die vielen Haltestellen von Stutt­gart her hätten wir gerade bei dieser Heimfahrt herzlich gerne verzichtet und wenn auch unsere Hoffnung, bei dieser Gelegenheit wenigstens den Halley'schen Kometen noch zu sehen, nicht in Er­füllung ging, so teilten wir diese Enttäuschung sicher mit Tausenden Anderen. Hochbesrirdigt von dem vielen Schönen, das wir zu sehen be­kamen und von dem kameradschaftlichen, harmo­nischen Zusammenhalt der Teilnehmer, erreichten wir wieder unseren geliebten Schwarzwal", und sicher gaben alle Dem recht, der beim Abschiednehmen das Fazit des Tages in die Worte kleidete:Die Gesellschaft zwar klein, sonst aber fein!"

Neubulach 24. Mai. Das Geschäfts- Ergebnis der Darlehenskassen-Vereine des Bezirks pro 1909 ist wieder in einer be­sonderen Beilage zusammengestellt und liegt diese der heutigen Nummer des Wochenblatts bei. Die Gesamtzahlen ergeben durchweg stetigen Fort­schritt der Entwicklung, auch sind zu der Zahl der Vereine 2 (Oberreichenbach und Oberkollbach) neu hinzugetreten. Das Ergebnis ist im einzelnen folgendes: Aktiva 949 907 ^ 12 §), Passiva 943 927 ^ 47 -H, Jahres - Gewinn 5 979 65 A Jahresumsatz 2 503 793 83 A der

Reservefonds beträgt: 42 220 55 A die Ge­

schäfts-Guthaben der Mitglieder 58 438 ^ 06 A sodann Sparkassen einlagen in 6 Vereinen 41 778 00 cZ. Der Stand der Mitglieder

beträgt 1886.

Vom Lande 24. Mai. Unter der Wespenplage hatten wir vorigen ganzen Sommer sehr zu leiden. Heuer scheint es wieder so zu werden. Die Wespenköniginnen zeigen sich schon jetzt in großer Zahl. Da diese Insekten außerordentlich lästig und auch namentlich für unsere Obstbäume schädlich sind, so sollte man jetzt schon gegen die Königinnen vorgehen und sie vernichten, wo man nur kann. Durch die Vernichtung einer Königin hat man die Entstehung einer ganzen Wespenkolonie von vornherein un­möglich gemacht.

Enzberg 24. Mai. Zu einem lustigen Scherz gab gestern der Komet Anlaß. Gegen abend '/-10 Uhr ging plötzlich das Gerücht um, man könne den Komet sehen, und es fanden sich eine große Anzahl Leute zusammen, die nach dem Weltenbummler Ausschau hielten; und in der Tat, zwischen den Bäumen durch sah man ein merkwürdiges Leuchten. Das könnte nicht» anderes sein, als der vielgesuchte Komet. Man

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