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Dienstag» den 24. Mai 1910
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Kurs für Schreiber in praktischen Arbeiten.
Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtig! von Mitte Juli d. I. ab in Stattgart einen dreiwöchigen Kurs für Schneider in praktischer Arbeit (Stoffknnde, Maßnehmen und Anprobieren, Unfertigen ganzer Kleidecstücke) abzuhalten.
Der Unterricht in dem Kurs ist ganztägig. Ein Unterrichtsgeld wird von den in Württemberg ansässigen Kursteilnehmern nicht erhoben Dagegen hat jeder Teilnehmer auf eigene Rechnung Stoff und Zutaten zu einem Anzug für sich selbst zum Zwecke der Verarbeitung im Kurs mitzubringen. Minderbemittelten Teilnehmern können auf Ansuchen Reisekostenbeiträge in Höhe des Eisenbahnfahrpretses 4. Klaffe für eine einmalige Reise von ihrem Wohnort nach Stuttgart und zurück gereicht werden. Weiterhin kann auf Ansuchen solchen auswärtigen Kursteilnehmern, welche in besonders bedürftiger Lage sich befinden und hierüber einen Nachweis erbringen, ein Betrag zu dem Mehraufwand für den Aufenthalt in Stuttgart gereicht werden.
Zur Teilnahme an dem Kurs werden nur solche Schneider und ältere Schneidergehilfen zugelassen. welche das Zuschneiden schon erlernt haben und einige Uebung in demselben besitzen Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs wollen durch Vermittlung der Ortsbehörde oder des Vorstands einer örtlichen gewerblichen Vereinigung bis spätestens 1. Juli d. I. eingereicht werden. In den Anmeldungen ist anzugeben, ob der Angemeldete Stoff und Zutaten zu einem Anzug für sich selbst mttbringen wird und ob er das Zuschneiden schon erlernt hat; im übrigen sollen aus den Anmeldungen Namen, Beruf, Berufsstellung (ob selbständig oder Geselle). Alter und Wohnort ersichtlich sein.
Die Ortsbehörden und die Vorstände der gewerblichen Vereinigungen werden ersucht, die Anmeldungen der Zentralstelle für Gewerbe und
Handel vorzulegen und bei der Vorlage sich darüber zu äußern, ob die Angemeldeten nach ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten in der Lage sind, mit Erfolg an dem Kurs sich zu beteiligen^ Wird von einem Angemeldeteu eine Unterstützung erbeten, so wolle die Aeußerung auch auf die Vermögens-, Einkommens- und Familienverhältnisse des Gesuchstellers ausgedehnt werden.
Stuttgart, 12. Mai 1910.
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Calw 23. Mai. Bei dem heutigen Stammholzverkauf erlöste die Stadtgemeinde in schriftlicher Submission für 671,65 Fm. 15 464 07 ^ 115,84 °/° der staatlichen
Taxpreise.
Stuttgart 23. Mai. Heute früh sprang . eine 17 Jahre alte Modistin in selbstmörderischer Absicht in den unteren Anlagensee. Sie wurde von einem Schloßgartenportier noch lebend ans Land gebracht.
Bietigheim 23. Mai. Das Automobil, das vor einigen Tagen in Stuttgart gestohlen worden ist, hat man hier in einem Hofe aufgefunden. Der Dieb war mit dem Wagen bis hierher gefahren und hatte ihn dann infolge mehrfacher Beschädigungen in einem Hofe eingestellt mit dem Bemerken, er wolle ihn reparieren lassen. Das Automobil blieb dann einige Tage stehen, ohne daß eine Reparatur daran vorgenommen wurde, oder sonst jemand sich zeigte, um es abzuholen. Der rechtmäßige Besitzer erfuhr gestern zufällig, daß sich hier ein herrenloses Automobil befinde und er konnte sich darauf überzeugen, daß es sich um sein Eigentum handelt. Der Täter ist ermittelt worden.
Murr Hardt 19. Mai. Unsere Stadt hat seit kurzem eine Automobilstation, welche Gelegenheit gibt, von Murrhardt nach allen Richtungen hinaus Automobilfahrten an jedem beliebigen Tag zu unternehmen. Auch andere Fahrten durch die Wälder nach Ebnisee—Welzheim—Schorndorf, ins Lautertal, nach Gschwend und anderen von der Bahn abgelegenen schönen Punkten sind sehr lohnend. Die Beförderung geschieht in einem 6 Personen fastenden Wagen unter zuverlässiger Führung. Die Fahrpreise sind nicht teuer.
Rottweil 23. Mai. Die hiesige Str af- kammer hat den Schlossergesellen Franz Schwaibold von Göllsdorf, der am 13. März den Leiter der Heil und Pfleganstalt Rottenmünster, Sanitätsrat Dr. Wiedenmann, mit seinem Rad angefahren und umgeworfen hat, wobei der Arzt den Tod erlitt, wegen fahrlässiger Tötung zu der Gefängnisstrafe von 6 Monaten verurteilt.
Spaichingen 23. Mai. Am Samstag zog ein sehr schweresGewittermit wolkenbruchartigem Regen über unsere Gegend. Der Blitz hat in den benachbarten Orten mehrfach eingeschlagen, ohne jedoch, soviel bis jetzt bekannt, gezündet zu haben.
Tuttlingen 23. Mai. Von der, wie gemeldet, in Kraft getretenen Aussperrung der Schuhfabrikarbeiter und -Arbeiterinnen wurden etwa 2000 Personen betroffen. Im Laufe der letzten Woche ist der Stadtvorstand wiederholt mit Mitgliedern des Schuhfabrikantenvereins und mit Vertretern der Arbeiterorganisation persönlich in Unterhandlung getreten, um vor dem Beginn der Aussperrung einen Ausgleich der Differenzen herbeizuführen. Von seiten der Arbeitgeber ist der Standpunkt
Der Bilwitzschneider.
Erzählung von Jos. Bai erlein.
(Fortsetzung.)
Gewiß gründet der soeben beschriebene uralte Brauch auf einem frommen Glauben, der den Hohn und Spott des leichten JndifferentismuS und der Negation um jeden Preis nicht verdient. Gleichwohl darf nicht verschwiegen werden, daß mit dem frommen Glauben manchmal doch auch eine erkleckliche Portion Aberglauben verquickt ist, und das trifft namentlich zu in jenen Gegenden der nördlichen und östlichen Oberpfalz, wo im Gehirn der Bevölkerung noch Ueberlieferungen aus der grauen wendischen Heidenzeit ihren Spuck treiben. Wie viele Jahrhunderte jene Zeit hinter der Gegenwart zurückliegt, läßt sich mit Sicherheit nicht mehr feststellen; das wendische Element ist im ganzen Flußgebiet der Naab, der Vils und des Regen dem germanischen vollständig unterlegen, und nur einzelne Ortsnamen erinnern noch daran, daß weite Landstriche des Nordgaues ehedem von Wenden oder Sorben, wie sie sich selbst nannten, besiedelt waren. Dessen ungeachtet leben auch in der jetzigen Bevölkerung noch Traditionen fort, die nicht nur auf die Mythologie der Germanen, sondern neben derselben auch auf den wendischen Domänenglauben zurückweisen. Noch heute glaubt man dort an Haus- und Feldgeister, knallt zur Winter- und Sommer-Sonnenwende den Scherrbock (unzweifelhaft dem slavischen Tschernebog) und die Hexen mit Peitschen aus den Häusern und sucht seinen Acker gegen die Tücken des BilwitzfchneiderS zu schützen.
Da ich nun den Namen des wendischen Saatenverderbers zur Ueber- schrift dieser wahrhaften Geschichte gewählt habe, so möge hier gleich noch erwähnt sein, daß der Bilwitzschneider — im Volksmund heißt er nur kurzweg Bilmers, Bilmes und Pilmes, was wiederum mit dem wendisch- slavischen Bjel und BjeS zusammenhängt —, ein abscheulicher, zottiger
Dämon ist, der es auf die Verwüstung der Felder abgesehen hat. Gleichviel ob die Saat erst grün aus dem Boden sproßt, oder ob sie schon in die Halme schoß und die Aehren der Reife entgegenwinken —, er will von jedem Fruchtacker seinen Tribut haben. Zu diesem Zwecke trägt er an beiden plumpen Füßen scharf geschliffene Sicheln, und wo er ein Feld findet, das er betreten kann, dort springt der Unhold hinein und drittelt es. Das heißt, er schneidet jeden dritten Halm mit seinen Sicheln ab und schleppt die Beute in seine für Menschenaugen unauffindbare Höhle. Kommt dann die Zeit der Ernte heran, so hat der betrogene Landmann statt des vollen Ertrages nur mehr zwei Drittel, das andere hat der Bilwitzschneider für sich geschnitten.
Nur gut, daß das Ungetüm nicht alle Aecker heimzusuchen vermag. Die alten Wenden glaubten nämlich, und in gewissen Landstrichen der Oberpfalz versichert man noch heute, der Bilwitz dürfe die Felder nur von ihren Ecken aus, niemals aber auf ihrer Lang- oder Breitseite betreten. Findet er an den vier Ecken ein Hindernis, über welches er nicht hinweg kann, so ist ein solcher Acker überhaupt sicher vor ihm: er ist gefeit gegen alle seine Raubzüge.
Und dieser Gespensterwahn ist nun der wunde Punkt, von dem ich oben gesprochen; hier nimmt die fromme Absicht, die sich mit der Anwendung kirchlich geweihter Gegenstände verbindet ein Ende und an ihre Stelle tritt der krasse Aberglauben. Denn statt die Staaten mittelst der gesegneten Palmzweige und des angekohlten Judarholzes dem Schutze und der schirmenden Hand des allmächtigen Gottes zu empfehlen, greift man hie und da zurück ins Heidentum und verwendet jene Objekte lediglich zur Abwehr der Bilwitzschneider«, indem man Palmen und Späne an allen Ecken der Aecker aufstellt in der ausschließlichen Intention, dadurch den gespenstigen Schnitter von den Feldern ferne zu halten. Ueber etwa« Geweihtes darf er nicht springen, und der Bauer behält somit seinen vollen Ernteertrag. Auf diese Weise wird leider nur zu oft eine an sich