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-S, Mittwoch, Aus»rtio»«pr»t«
Dienstag, den 3. Mai 1910.
Beeuitpr.t.d.BtLdtr/^ührl.m.Trügerl.Ml. r.Sb. Postbezug«?- s, d. Orr«, u. Nachbarortgoerl. -/,;Lhr!. Ml. I.so, im Aernoerleh > Ml. l.SV. Besteüg. in Würti. »0 Psg., in Bagern u. Reich «L D!g.
AmMche BsS«»«rtmaHrmge»
KMmpfllug öbertragbarer Krassheiten.
Durch Verfügung des K. Ministeriums des Innern vom 9. Februar 1910 (Reg-Bl, Seite 84) wurde neben den Krank beiten, für welche schon reichsgesetzlich die Anzeigepfl cht besteht, nämlich für Aussatz (Lepra), asiatische Cholera, Flecksiebrr (Fleck, typhus), Gelbfieber, Pest (orientalische Beulenpest), Pocken (Blattern) und Milzbrand, die Aujeigepflicht «och für folgende Krankheiten eingeführt:
1) Diphtherie (Halsbräune, echter C oup), 2) Fleisch-, Wurst-, Fisch-, Käse- und Konservenvergiftung, 3) Flieselfieber. 4) übertragbare Genickstarre, 5) Kindbettfieber (Wochenbett-, Puerperalfieber), 6) Körnerkrankheil (Granulöse, Trachom), 7) Rotz, 8) Rückfallfieber (keim3 recurrens), 9) übertragbare Ruhr (Dysenterie), 10) Scharlach, 11) Tollwut (Lyssa), sowie Bißverletzuagen durch tolle oder der Tollwut verdächtige Tiere, 12) Trichinose, 13) Typhus (Unterleibstyphus, einschließlich des Paratyphus, gastrischem Fieber, Nerven-Schleimfieber n. dergl.), 14) Wurmkrankhett (Aachylostomiafis).
Jeder Fall der Erkrankung oder des Tode- an einer der vordezeichnete» Krankheiten, sowie der Wechsel der Wohnung oder des AnfentyaltS- ortS durch einen Erkrankte» ist unverzüglich der »«ständigen OrtSpolizeiSehörde anznzeige«. Der Wechsel des Aufenthaltsorts ist auch bei der OrtSpoltzeibehörde des neuen Aufenthaltsorts znr Anzeige zu bringen. Auch bloße Verdachts- fälle sind auzuzeigen bei: Kindbettfiebrr, Rotz Rück« fallfieber, Tollwut und Typhus.
Weiterhin ist anzuzeigen jeder Wohnungswechsel einer an vorgeschrittener oder offener Lungen- oder Krhlkopftuberkulose erkrankten Person und jeder Todesfall an Lungen- oder Kehllopstuberkulose. Dieselbe Anzeigepflicht besteht auch für diejenigen Fälle, in welchen Kranke mit offener Lungen- oder Kehlkopftuberkulose ihre Umgebung infolge enger oder sonst unzureichender Wohnungsverhältnisse gefährden.
Znr Anzeige find verpflichtet: n) bei Verdachts- oder Krankheitsfällen, sowie bei Wohnungswechsel:
1. der behandelnde Arzt,
2. jede sonst mit der Behandlung oder Pflege des Erkrankten gewerbs- oder berufsmäßig beschäftigte P-rson,
3. der Haushaltangsoorstand,
4. derjenige, in dessen Wohnung oder Behausung der Verdachts- oder Erkcankangsfall sich ereignet hat;
b) bei Todesfällen: Der Leichenschauer.
Die Verpflichtung der unter Buchstabe s Ziffer 2—4 genannten Pe.sonen tritt nur dann ein, wenn ein in einer vorausgehenden Ziffer genannter Verpflichteter nicht vorhanden ist.
Bei Krankheits- und Todesfällen in öffentlichen Anstalten ist der Vorsteher der Anstalt oder die von der zuständigen Stelle damit beauftragte Person ausschließlich zur Erstattung der Anzeige verpflichtet.
Die OrtSpolizeibehSrdeu werden beauftragt, diese am 1. Mai dS. IS. in Kraft getretenen Vorschriften alsbald ortsüblich bekannt zu geben, auch sich mit dem übrigen Inhalt der einschneidenden Verfügung vertraut zu machen und sofort das vorgeschriebene Anzeigeformular (vgl. Reg.-Bl. 1910, Seite 94) zu beschaffen.
Den Aerzte« des Bezirks wird von hier aus eine Anzahl von Anzeigeformularen zugestellt werden.
Calw, 2. M-si 1S10. -
K. Oberamt.
Amtmann Ripp mann, A-V.
BekanulNMÄiMfl.
Ar» die Ortssch»träte, Statistik gebrechlicher Kinder betr.
Gemäß Erlaß des K. Ministeriums des Kirchen- und Schulwesens vom 1. Mai 1905 hat eine jährliche statistische Aufnahme derjenigen Kinder stattzufinden, welche, obgleich im schulpflichtigen Alter stehend, durch körperliches oder geistiges Gebrechen dauernd verhindert find, am Unterricht der öffentl. Schulen sich zu beteiligen.
In diese Statistik sind aufzunehmen
a) die blinden,
b) die schwach- und blödsinnigen,
c) die epileptischen,
6) sonstige durch körperliches Leiden dauernd vom Schulunterricht ferngehaltene Kinder,
und zwar nur diejenigen, welche in diesem Jahr neu in das schulpflichtige Alrer eimreten
Nicht find aufzunehmen die taubstummen Kinder, über welche eine eigene Siatistck besteht (Reg.-Bl. 1902 S. 153).
Für jede Gemeinde ist der be:r. Fragebogen — Formulare h'ezu können vom Oberarm bezogen werden — von dem Ocrsvorsteher und dem OrtS- fchulaufseher m dreifacher Ausfertigung anzulcgru und in doppelter Ausfertigung »«gehend dem K. gern. Oberamt in Schulsachen vorzulegen, welches denselben dem Oberschulrai auf 1. Juni vorlegen wird. Das dritte Exemplar des Fragebogens ist von dem Oltsfchnlausseher aufzubewahren.
Calw, 2. Mai 1910.
K. gern. Oberamt in Schulsachen:
A. V.: Amtm. Rippm ann. Schund.
Bekaurttmachuug,
betr. die Belehrung über die zweckmäßige Aufbewahrung von Fleisch in Kühlräume».
Um Fleisch frisch zu erhalten, ist neben niedriger Temperatur erforderlich, daß die Feuchtigkeit der Lnft einen bestimmten Grad nicht überschreitet.
Bet einer Temperatur von 3—5°, wie sie in den Kühlräumen herrschen soll, wird die Vermehrungsfähigkeit der Mikroorganismen und deren zersetzende Einwirkung auf das Fleisch erheblich herabgesetzt, aber keineswegs völlig verhindert. Es gibt eine ganze Reihe von Bakterien, die sogar bet 0 ° sich zu vermehren und diejenigen Veränderungen im Eiweiß hervorznrnfen vermögen, welche man als Fäulniserscheinungen bezeichnet. Das längere Zeit im Kühlcaum lagernde Fleisch unterliegt also der Gefahr der bakteriellen Zersetzung und wird, auch wenn es nach Herausnehmen aus dem Kühlraume noch tadellos frisch erscheint, sehr viel schneller als frisches Fleisch der Fäulnis anheimfallen, da die Zahl der Bakterien sich inzwischen schon außerordentlich vermehrt hat. Es ist ja eine bekannte Tatsache, daß das im Eisschrank oder auf Eis aufgehobene Fleisch trotz niederer Temperatur in verhältnismäßig kurzer Zeit der Verderbnis anheimfällt.
Um in den Kühlräumen das Fleisch in gutem Zustande zu erhalten, muß zu der niedrigen Temperatur noch ein zweiter Umstand hinzukommen: ei«
Serrcharkr von der Eiche.
Roman von Baronin Gabriele v. Schlippenb'ach.
(Fortsetzung.)
Herta hatte zum erstenmal da- elfenbeinfarbene Seidenkleid angezogen und ihr volles schönes Haar sorgfältig frisiert. Sie schüttelte den Kopf, als sie sich in dem kleinen Spiegel kritisch betrachtete.
„Ich sehe müde und häßlich aus," dachte sie, „was würde Randen sagen? Könnte er mich noch lieben?"
Dieser Gedanke fuhr ihr durch den Sinn. Er hatte sie an einem Ballfest bei den Nachbarn in diesem Kleide bewundert; sie hatte es unfreundlich zurückgewiesen.
Heute würde es nicht mehr so sein; ihr fehlte der Mensch, dem sie alles fein konnte, dessen Liebe und Treue sie weich und warm umgab. Fröstelnd schauerte sie zusammen.
Als sie des Professors hellerleuchtetes Haus betrat, waren schon fast alle Gäste versammelt; aller Augen hefteten sich auf sie. Herta wußte nicht, wie lieblich sie gerade durch ihre Bläffe und den schwermütigen Zug um den Mund aussah, und in ihren Augen lag etwas Suchendes, etwas Weltfremdes.
Nachdem sie der Frau Professor ihren Glückwunsch dargebracht und ihre Hand geküßt hatte, wurden ihr die Herren vorgestellt. Die meisten kannte sie nicht. Es waren einige bekannte Maler da, Männer der Wissenschaft mit ihren Damen, einige Offiziere und Studienfreunde von Beyerstein.
tt-"W„Frau Baronin, Herr von Thümer ist ein alter Bekannter von Ihnen, wie er mir eben sagte."
Mit diesen Worten entfernte sich der Professor; ein älterer Herr stand Herta gegenüber. Sie erschrak heftig. Thümer war der nächste Nachbar RandenhagenS, ein Verwandter ihres Manne». Glühende Röte färbte das schöne Gesicht der jungen Frau. Sie glaubte, daß sich alles um sie drehte und hatte ein Gefühl von Ohnmacht.
„Bitte, nehmen Sie meinen Arm", sagte Thümer, und führte sie in das anstoßende Zimmer.
Sie folgte ihm willenlos.
Sie waren allein. Herta setzte sich. Ihre Kniee zitterten. Jetzt war sie so blaß, daß Thümer sie fragte, ob ihr nicht wohl sei. Sie schüttelte den Kopf; noch fand sie die Worte nicht auf ihren zitternden Lippen.
„Sie dachten wohl nicht, mich heute hier zu sehen", fragte Thümer. „Ich bin ein Studienfreund Beyersteins. Einst glaubte auch ich, ein Raphael zu werden; glücklicherweise erkannte ich den Irrtum beizeiten und kehrte zur Pfiugschaar zurück. Ich habe es nie bedauert, habe ein liebes Weib und brave Kinder, und überlasse die Palme des Ruhmes denen, die dazu berufen sind."
Herta hatte sich soweit gesammelt, daß sie ein Lächeln erzwingen konnte. „Sie — Sie kommen wohl nicht direkt aus Ostpreußen, Herr v. Thümer?" fragte sie stotternd.
„Ich habe mich nur einen Tag in Berlin ausgehalten, gnädige Frau, ich reise jetzt zu meiner verheirateten Tocher nach Wiesbaden, wollte