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Kaiserbrücke aus von 10 Uhr vormittags bis nach 11 Uhr sichtbar. Er flog langsam, gegen scharfen Gegenwind ankämpfend, über dem Rheinbett auf Rüdesheim zu.

Rüdesheim 24. April. 2 II kämpfte über dem Rheingau nördlich Hattenheim von etwa 11'/- bis gegen 1 Uhr gegen heftigen Süd­westwind.

Limburg a. d. Lahn 24. April. 211 ist infolge des Sturmes nachmittags 2 Uhr süd­lich Limburg niedergegangen und dort verankert worden.

Wiesbaden 24. April. DieWiesbad. Ztg." meldet aus Allendorf, Kreis Zollhaus: 2I I kämpfte vergeblich gegen den Sturm an und wurde zurückgctrieben. Auf einer auLge- worfenen Karte wurde gewünscht, Militär aus Diez zu requirieren, da eine Landung beabsichtigt fei. Wie diesem Blatte ferner aus Diez ge­meldet wird, zwang der in den oberen Luft­schichten herrschende Sturm von 15 Sekunden­metern das Luftschiff, niederzugehen: Drei Kompagnien, des in Diez garnisonierenden Ba­taillons des 160. Infanterieregiments sind auf dem Landungsplatz eingetroffen. Wie der Führer des Luftschiffs mitteilt, ist an eine Weiterfahrt des Ballons vor Montag abend nicht zu denken, da eine Nachsüllung notwendig ist und ein Ab­flauen des Sturmes abzuwarten bleibt.

Berlin 23. April. (Reichstag.) Am Bundesratstisch: Staatssekretär Wermuth. Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Lesung der Anträge betr. Veteranenbeihilfe. Was die Aufbringung der dazu erforderlichen Mittel betrifft, so beantragen die Abgg. v. Lieber­mann (wirr sch. Vgg.) und Bassermann (natl.) die Einführung einer Wehrsteuer, während ein Antrag Ablaß (fortschr. Vp.) dazu die Ver­wendung eines Teiles der Liebesgabe für die Branntweinbrenner vorschlägt. v. Liebert (Rp.) begründet den Entwurf und empfiehlt zur Herbeischaffung der Mittel die Einführung einer Wehrsteuer, die in der Schweiz sehr populär geworden sei. Die Steuer würde für eine Zeit von etwa 12 Jahren zu zahlen und nach der Höhe des Einkommens zu bemessen sein. Als direkte Steuer müßte sie von den Einzelstaaten erhoben und an das Reich abgeführt werden. Bindewald (wirtsch. Vgg.): Die Wehrsteuer wäre als Ergänzung der allgemeinen Wehrpflicht zuzulassen. Prinz Schönaich-Carolath (natl.) : Auch wir wünschen Schaffung einer Wehr­steuer. Den Rittern des Eisernen Kreuzes 1. und 2. Klasse müßte eine besondere Ehrengabe bewilligt werden. Wieland (fortschr. Vp.): Wir halten es für richtig, durch Beseitigung der Liebesgabe bei der Branntweinsteuer die er­forderlichen Mittel zu beschaffen. Staatssekretär Wermuth: Die Annahme, daß von Seiten der Regierung nichts geschehen ist, ist hinfällig. Unter den europäischen Nationen steht Deutschland in der Fürsorge für seine Veteranen an der ersten Stelle. Der Jnvalidenfonds ist völlig aufge­braucht. In Frage kämen 1622 Millionen. Die Anträge enthalten keinen gangbaren Vor­schlag zur Deckung des Bedarfs. Pauly (Ztr.): Die Veteranen, die das Reich gegründet haben,

haben Ansprüche auf unsere Hilfe. Arnstadt (kons.): Die Wehrsteuer ist ein gangbarer Weg. Schöpflin (Soz.): Das Reich sollte alle anderen Vorlagen ablehnen, wenn ihm nicht die Veteranen- hilse bewilligt werde. Die Wehrsteuer lehnen wir ab. Paasche (natl.): Die Wehrsteuer sollte in geeigneter Form während der betreffenden Jahre, die der Zurückgestellte hätte dienen müssen, erhoben werden. Staatssekretär Wermuth: Mittel sind augenblicklich nicht vorhanden. Wenn aus der Wertzuwachssteuer ein entsprechendes Resultat sich ergeben sollte, dann würde ein wirklich praktisches Vorgehen möglich. Bau- mann (Ztr.): Wir wünschen, daß das Gesetz am 1. Mai in Kraft tritt. Mit der Aussicht auf neue Steuern sollte man die Veteranen nicht abspeisen. Abg. Arendt (Rp.): Im Prinzip sind wir mit der Wehrsteuer einverstanden. Die Abgg. Werner (Reformp.) und Hilpert (Bayer. Bauernbund) sprechen sich für Gewährung der Veteranenbeihilfe aus. Abg. Wremer (fortschr. Vp.): Die Wehrsteuer scheint nicht durchführbar; dagegen dürfte die Regierung be­züglich Aufhebung der Liebesgaben bald nachgeben. Andererseits kann die Reichswertzuwachssteuer Erträge abwerfen, welche für diese Zwecke benutzt werden können. Abg. Schöpflin (Soz.): Un­erfüllbare Forderungen stellen wir nicht. Abg. Prinz Schönaich-Carolath (natl.): Die Re­gierung möge sich mit dem Vorschlag der Wehr­steuer befassen. Abg. Rösicke (Bund d.Landw.): Die Beseitigung der Liebesgabe ist am aller­wenigsten denkbar. Damit schließt die erste Lesung. Der Antrag auf Gewährung eines Ehrensoldes an die Ritter des Eisernen Kreuzes wird abgelehnt. Die Sozialdemokraten beantragen, die Beihilfen von 120 auf 150 ^ zu erhöhen. Der Antrag wird abgelehnt. Ein Zentrums­antrag, die Beihilfen vom 1. Mai ab zu ge währen, wird angenommen. Hierauf werden die drei gleichlautenden Anträge auf Gewährung von Beihilfen en dloe einstimmig angenommen. Die Resolutionen betreffend Deckung durch Liebes­gaben und Schaffung einer Wehrsteuer werden abgelehnt. Sodann wird das Kolonialbeamten­gesetz und ein Nachtragsetat ohne Debatte an die Budgetkommission verwiesen. Hierauf ver­tagt sich das Haus. Nächste Sitzung Montag nachmittags 2 Uhr; auf der Tagesordnung steht die erste Lesung der Kolonialgerichts­vorlage.

Brüssel 23. April. Die Internationale Weltausstellung wurde heute nachmittag um 2 Uhr in Anwesenheit des Königs und der Königin eröffnet. Deutscherseits wohnten der Feier der deutsche Gesandte v. Flotow, ferner als Vertreter des Staatssekretärs des Innern der Direktor im Reichsamt des Innern, Just, Reichskommissär Geh. Regierungsrat Albert und der Präsident des deutschen Ausstellungs­komitees, Geh. Rat Raven 6, an. Der Vorsitzende des AuSstellungSkomitees, Baron Ianssen, hielt die Begrüßungsansprache. Alsdann gab König Albert ebenfalls seiner Befriedigung Ausdruck über die starke Beteiligung des Auslandes. Als­dann trat der König und die Königin den Rund­gang an.

Brüssel 23. April. Bei ihrem Rund­gang durch die deutsche Abteilung sprachen der König und die Königin dem Reichskommissär Albert ihre Bewunderung über die Leist­ungen der deutschen Aussteller aus, die allein von allen Nationen am Eröffnungstage eine fertige Abteilung zeigen könnten. Minister Hubert bezeichnete die deutsche Abteilung als einen Triumph und ein Beispiel für alle Nationen.

Oom Rometen.

Stellung -es Kometen am Morgenhimmel.

Datum

Aufgang der Sonne, .

des Kometen.

April 28.

4,44

2,51

Mai 6.

4,29

2,21

10.

4,22

2,20

11.

4,20

2,21

12.

4,18

2,23

13.

4,17

2,24

14.

4,15

2,29

15.

4,13

2,36

16.

4,12

2,48

17.

4,10

3,07

18.

4,09

3,33

Stellung -es Kometen am Abendhimmel.

Datum

Untergang der Sonne.

des Kometen.

Mai 19.

7,58

8,37

., 20.

7,59

9,29-

21.

8,01

10,15

22.

8,03

10,47

23.

8,04

11,07

24.

8,05

11,20

25.

8,07

11,27

26.

8,08

11,33

27.

8,09

11,37

28.

8,11

11,37

29.

8,12

11,38

30.

8,13

11,38

Für die Aufsuchung des Kometen empfiehlt sich die Zeit bald nach seinem Aufgange, da später die zunehmende Dämmerung ihn unsicht­bar machen wird. Er ist am Osthimmel etwas rechts von dem Orte des Sonnenaufgangs zu suchen. Da der Halley sich nach dem 15. Mai, von der Erde gesehen, immer schneller der Sonne nähert, so dürfte er am 17. Mai, wo er nur noch 1 Stunde vor der Sonne aufgeht, für das bloße Auge unsichtbar werden. In den frühen Morgenstunden des 19. Mai wird er (für unsere Gegenden unsichtbar) scheinbar vor der Sonne vorübergehen. Aber sehr schnell entfernt sich der Komet wieder aus den Sonnenstrahlen und wird nunmehr am Abendhimmel erscheinen. Am 20. Mai dürfte der Komet etwa um 9 Uhr, schon ziemlich nahe dem Urttergange, sichtbar werden, er geht dann fast an derselben Stelle, wie die Sonne, unter. In den folgenden Tagen liegt der Untergang des Kometen immer weiter links von der Sonne. Bei seinem Sichtbarwerden gegen 9 Uhr ist der Komet dann jeden folgenden Tag immer höher am Westhimmel zu suchen, jedoch ist seine Bahn am Himmel gegen den Lauf der Sonne an den betr. Tagen merklich nach links verschoben. Weder am Morgenhimmel noch am Abendhimmel dürfte der Mond die Sichtbarkeit ! dcs Halley irgend wesentlich beeinträchtigen.

Amtliche und Privatanzeigen.

Aufgebot.

Die Frau Emma Sprösser, geb. Wagner, Kommerzienratswitwe in Stuttgart, vertreten durch Rechtsanwalt Jrion in Calw, hat das Aufgebot

1. des am 13. Dezember 1894 von der Unterpfandsbehörde Ernstmühl

für ein auf dem Gebde. Nr. 1, und dem Grundstück Parz. Nr. 1 unterpfändlich sichergestelltes Darlehen von 2500 s. U.-Pf.-B.

sür Ernstmübl in Bl. 80 ausgestellten Pfandscheins,

2. des am 28. August 1895 von der Unpfandsbehörde Ernstmühl für ein auf dem Gebde Nr. 1, den Grundstücken Nr. 1 und 80 unter­pfändlich sichergestelltes Darlehen von 200 ^ s. U.-Pf.-B. für Ernstmühl III Bl 81 ausgestellten Pfandscheins beantragt.

Der Inhaber der Urkunden wird ausgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, den 22. September 1910, vormittags 9 Uhr, vor dem Unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.

Calw, den 20. April 1910. Königliches Amtsgericht.

Hölder, OAR.

Veröffentlicht durch

Gerichtsschreiber K. Amtsgerichts: Meyer.

Bad Liebenzell.

Vergebung vo« Bauarbeite«.

Zum Umbau des hiesigen Marienstiftes sind nachstehende Arbeiten im Submissionswege zu vergeben:

Maurerarbeit . 500 ^

Dachdeckerarbeit.151 ^

Zimmerarbeit . 480

Verschindelungsarbeit . . . 108 ^

Gipserarbeit . 360

Flaschnerarbeit.88 ^ 90

Schreinerarbeit. 226 ^ 50 A

Glaserarbeit .91

Schlosserarbeit.71 ^

Malerarbeit .190

Pläne, Kostenvoranschlag und Bedingungen können bei Architekt Braun (Telephon 31) hier eingesehen werden. Offerte sind bis Mittwoch, den 27. ds. Mts., nachmittags 6 Uhr, in Prozenten ausgedrückt, aus dem Rathaus abzugeben.

Den 23. April 1910.

Gemeiuderat.

Vorstand: Mäulen.