erstrebt werde. Die Ausbildung der kommenden Generation des gewerblichen und kaufmännischen Standes, die Beschaffung und der Bezug billiger Betriebsmittel sei ebenfalls ein Ziel des Hansa­bundes. Als die zunächst wichtigste Aufgabe des Bundes sei die Aufklärungsarbeit zu betrachten. Im Reichstag seien etwa 125 Agrarier vertreten, dagegen könne man mit Mühe und Not nur etwa 50 Abgeordnete herausbringen, die dem Handel und Gewerbe angehören. Mit der Aufklärung werde das Interesse an öffentlichen Fragen wachsen, eine größere Aktivität der Deutschen werde hervorgebracht und Idealismus und Realis­mus im Geiste von Schiller und List werden zur Sicherstellung und zum Gedeihen deutscher Kultur hervorragend beitragen. Damit werde ein Stück nationaler Arbeit zur Stärkung und Förderung der Größe unseres deutschen Vater­landes geschaffen werden. Mit großer Aufmerk­samkeit folgten die Zuhörer den klaren Aus­führungen des gewandten Referenten. An der Diskussion beteiligten sich der Vorsitzende und Postsekretär Kauffmann, beide in zustimmendem Sinn. Nach dem Vortrag fand die Gründung einer Ortsgruppe des Hansabundes statt; 22 Mit­glieder traten dem Hansabunde bei.

Calw 22. April. Gärtner Hägele verkaufte an Dr. Autenrieth ein größeres Grundstück im Stcckenäckerle um den Preis von 4'/- ^ pro gm.

Calw 22 April. Am letzten Mittwoch Abend 7'/- Uhr brach in Schmieh im Hause des Bounwarts Nonnenmann Feuer aus, das jedoch durch rasches Eingreifen der Feuer­wehr bald gelöscht wurde. Der Gebäude- sowie der Mobiliarschaden sind ziemlich unbedeutend.

Aus der Stuttgarter Scklacht- und Mastviehausstellung erhielt den 4. Preis für Ochsen (25 Mark und bronzene Denkmünze) Klink, Friedrich, von Neuweiler.

Leonberg. Am Sonntag, den 1. Mai ds. Js. findet hier die Generalversammlung des Vereins ehemaliger Leonberger Winter­schüler statt, wobei Herr Dr. Holldack-Hohen- heim überAuswahl, Bedienung und Pflege landw. Maschinen, besonders bei elektrischem Antrieb" sprechen wird. Die Generalversammlung findet von '/r ll Uhr ab in derSonne" statt, das um 1 Uhr sich anschließende Mittagessen in Maurers Saal". ^

Stuttgart 21. April. Die Zweite Kammer setzte heute die Beratung der Bau­ordnung bei Art. 74 fort und erledigte ohne nennenswerte Debatte die Art. 74 bis 81. Art. 81a schreibt nach dem Ausschußantrag vor, daß die Tätigkeit der Oberamtsbaumeister, der Ortsbautechniker und besonderen Sachverständigen von staatlichen Auffichtsbeamten überwacht wird. Schmid Neresheim (Ztr.) beantragte die Streichung dieser Bestimmung. An einer Kon­trolle fehle es schon jetzt nicht. Im übrigen genüge das OberauffichtSrecht der Regierung. Tie besondere Kontrolle würde große Kosten erfordern. Wolle man sie praktisch einrichten, so nehme man die Kontrolleure wenigstens aus den Kreisen der erfahrenen Oberamtsbaumeister. Kaiser (Vp.) befürchtete einen Kontrollwettlauf zum Schaden der Bauenden. Die Kontrollen sollten nicht zu scharf gehandhabt werden. Rem- bald- Gmünd (Ztr.) betonte, der Ausschußantrag bezwecke nicht eine besondere Kontrolle jedes Baues. Genannt sei vielmehr eine Aussicht über die Geschäftsführung dieser Behörden im allge­meinen durch einen oder mehrere Beamte der Hochbauabteilung. Liesching (Vp.) führte aus, die technische Tätigkeit der Oberamtsbaumeister werde zur Zeit nicht kontrolliert, aber diese Kon­trolle sei nötig. An der Schaffung neuer Be­amtungen habe auch er keine Freude. Hier bandle es sich jedoch um etwas durchaus Not­wendiges. Berichterst. Kraut (B.K.) erklärte, die Oberamtsbaumeister seien jetzt souveräne Paschas in ihren Bezirken, namentlich wenn sie auch noch Ortsbautechniker seien. Große Kosten würden durch diese Bestimmung nicht erwachsen. Minister v. Pischek sagte, er denke sich die Sache so, daß alljährlich in einigen Oberämtern srestelle baupolizeiliche Visitationen durch einen

Beamten des Ministeriums vorgenommen werden. Um die Anstellung besonderer Kontrollbeamten handle es sich nicht. Dr. Lindemann (Soz.) schloß sich den Ausführungen der Vorredner gegen den Antrag Schmid an und hielt eine Kontrolle namentlich auch wegen des Bauarbeiterschutzes für notwendig. Nach weiterer Debatte wurde der Antrag als aussichtslos zurückgezogen. Zu Artikel 83 stellte Häffner (D.P.) den Antrag, daß die von den staatlichen Behörden erkannten Geldstrafen dem Staate zufallen sollen. Sie würden sonst der Gebäudebrandversicherungsanstalt zugewiesen werden. Minister v. Pischek erklärte, ein solche Bestimmung sei von Staats wegen aus zu begrüßen, man sollte aber zuvor die Anstalt hören. Im Jahre 1908 habe es sich um 23 000 und i. I. 1909 um 16 000 ^/ gehandelt. Eine Revision des Gebäudebrandversicherungsgesetzes müsse bald erfolgen. Kraut (B.K.) schlug vor, die Frage bis zur Beratung in der Ersten Kammer zurückzustellen. Liesching (Vp.) hatte keine Bedenken, dem Antrag Häffner zuzustimmen, der nur eine Konsequenz früher vertretener Ansichten sei. Nach weiterer Debatte wurde der Antrag angenommen. Zu Art. 84 beantragte Liesching (Vp.) die Zustimmung zu einem Beschluß der Ersten Kammer, wonach der Aufwand für die Anfertigung von Ortsbauplänen und die Fest­stellung von Baulinien die Gemeinde zu tragen hat, soweit nicht die Bestimmung einer Baulinie im Interesse eines Bauenden erfolgt, in welchem Fall ihm die durch ihn veranlaßten Kosten ganz oder teilweise auserlegt werden können. ES handle sich darum, ein Wehr gegen Baugesuche von Spekulanten zu schaffen, denen es nur darum zu tun ist, einem Gelände die Eigenschaft von Bauplätzen zu geben. Kraut (BK.) erklärte den Antrag für durchaus billig. Auch Minister v. Pischek hatte gegen den Antrag nichts ein­zuwenden. Er wurde angenommen. Zu Art. 84, dem zufolge der Bezirksrat darüber zu entscheiden hat, ob ein Ort oder Ortsteil ländlich ist oder ob er diese Eigenschaft verloren hat, beantragte Dr. Lindemann (Soz.) folgenden Zusatz: Ebenso entscheidet der Bezirksrat darüber, ob in ländlichen Orten und Ortsteilen durch die her­kömmliche oder durch Ortsbausatzungvorgeschriebene Bauweise eine Gewähr für genügenden Licht- und Luftzutritt besteht. Der Antrag wurde nach kurzer Erörterung angenommen. Art. 86 s. be­stimmt, daß aus dem Bezirksrat solche Mitglieder ausgeschloffen werden sollen, die über den gleichen Gegenstand in der Gemeinde schon tätig gewesen sind. Dr. Mülberger (D.P.) beantragte die Streichung des Artikels. Zum mindesten sollte die Bestimmung gestrichen werden, wonach in Fällen der Zwangsenteignung diese Bezirkratsmitglieder nicht ausgeschlossen sein sollen. Letzterem Antrag wurde nach kurzer Debatte entsprochen. Weiterhin wurde ein Antrag Häffner angenommen, wonach auch die wegen Uebertretung der feuerpolizeilichen Vorschriften erkannten Geldstrafen dem Staate zufallen. Das Haus befaßte sich sodann mit den im Laufe der Beratung zurückgestellten Artikeln, zunächst 6 a Abs. 2. Darnach steht dem Eigentümer gegen die Enteignungsverfügung Beschwerde an das Ministerium und gegen seine Entscheidung Rechtsbeschwerde zu. Ferner wurden noch er­ledigt die Art. 29 ss, 291, 29 Ir und 63 e. Damit war die Beratung der Bauordnung beendigt. Die Schlußabstimmung findet später statt. Morgen Landwirtschaftskammergesetz.

Stuttgart 21. März. In den K. An­lagen beim neu erstellten Orangeriegebäude ist mit dem Aufstellen der Lorbeerbäume und Oleandersträucher begonnen worden. Zwischen dem Rondel der Eberhardsgruppe und dem Orangeriegebäude ist eine herrliche Holländer Wand von den bisher in Warmhäusern unter- gebrachtcn Pflanzen errichtet worden, die dem Auge einen herrlichen Anblick gewährt. Die Pflanzen zeigen alle, daß sie gut durch den Winter gekommen sind. Auch im K. Schloßhof ist mit der Dekoration der Haupteingänge durch Lorbeer und Oleander begonnen worden, die dem Innern des Schloßhofes einen besonderen Reiz verleihen.

Stuttgart 21. April. Im Hinblick auf die zahlreichen, in letzter Zeit verunglückten

Luftschiffer weist dieFranks. Ztg." zahlen­mäßig nach, daß die Unglücksfälle säst ausschließ­lich in Freiballons und Motorfliegern vorgekommen sind, im Gegensatz zu den lenkbaren Luftschiffen. Das Blatt führt des näheren aus: Der Lenk­ballon, dessen Whrung ausschließlich berufenen Fachleuten zusteht, hat bei einem katastrophalen Verlust von 9 Schiffen (unter 82 überhaupt) nur in drei Fällen Menschenleben gefordert: 1897 wurden Wölpert und Baumgarten bei der Explosion ihres,, Deutschland" getötet, 1908stürzte in Amerika Morells unsinniges Riesenluftschiff bei seiner ersten Probefahrt mit 20 Personen ab, von denen 13, darunter der Erfinder tot blieben, 1909 explodierte dieRepublique". Rechnet man hinzu, daß das italienische Militär­luftschiffI. bis" einen Offizier enthauptet und der französischeZodiac" seinen Mechaniker an der Hallenwand erdrückt hat, so sind dem Luft­schiff bis heute 21 Opfer zur Last zu legen, während Hunderte von anderen Unfällen ohne Schaden für die Insassen abgelaufen sind.

Tübingen 21. April. Die Neckar- , korrektionsarbeiten werden nun auch oberhalb der Neckarbrücke mit Macht ausgenommen. Es handelt sich hier um Anlage des Flutkanals, mit der schon begonnen wurde, wie um die Ueberbrückung desselben. Die Kosten für die Straßenbrücke betragen 31000 Das

Sommersemester hat begonnen d. h. offiziell am 16. April, aber es wird, wie gewöhnlich Anfang Mai werden, ehe die Vorlesungen im Ganzen ausgenommen werden. Die Studenten treffen in Scharen ein, von den Häusern wehen die Verbindungssahnen, die Straßen zeigen das alte, liebe, bunte Bild.

Stockheim OA. Brackenheim 21. April. Entgegen anders lautenden Zeitungsmeldungen über die Verhaftung des seitherigen Schultheißen Bosch ist festzustellen, daß Schultheiß Bosch auf Zureden von dem Bürgermeister von Breiten, der ihm am 18. d. M. Hypothekenbriefe mit gefälschten Unterschriften vorwies, sich selbst in Heilbronn dem Gericht gestellt hat. Der Haft­befehl wegen Betrugs und Urkundenfälschung wurde vom Heilbronner Gericht erst am Montag früh erlassen. Die Angelegenheit nimmt jedoch immer größere Dimensionen an. Man hört von besonderer Seite, daß die durch falsche Hypotheken­schiebungen von Schultheiß Bosch gewonnenen Summen zwischen 150000 und 200000 ^ betragen.

Ravensburg 21. April. Das Schwur­gericht hat den 25 Jahre alten ledigen Dienst­knecht Johann Mathias Schneider von Alt- tann, Gemeinde Wolfegg, wegen Brandstiftung, verübt an dem Wohn- und Ockonomiegebäude seines Dienstherrn, Franz Johann Mayer in Straß, Gemeinde Wiggenreute, zu 3 Jahren 8 Monaten Zuchthaus verurteilt, wovon 2 Monate der Untersuchungshaft als verbüßt abgerechnet werden. Das Gebäude war mit einem Schaden von 30 418 ^ vollständig niedergebrannt. Die Brandstiftung war ein Racheakt.

Aus Hohenzollern 21. April. Zu dem Berichte über das Brandunglück in Jungnau vom 15. ds. MtS. verlautet noch: Als der Zimmermann Ottmar Blum vom Felde herbeigerufen kam, fand er sein Haus dem Ein­stürze nahe. Laut klagte er, daß auch noch über 500 bares Geld im Hause liege. Daraufhin wurde von der Feuerwehr eine Bresche in die Wand gestoßen und mit einem Feuerhaken die Kaffete herausgezogen, lieber 220 und die zurückgelegten Schriftstücke wurden gerettet. Etwa 300 hatte die Ehefrau für ihren altersschwachen Vater vorübergehend in Verwahrung genommen. Dieser Ort witb aber ganz unzugänglich und eine Rettung ausgeschloffen. Tags nach dem Unglück fanden sich die geschwärzten Gold- und Silberstücke im Schutte vor, zwei Hundertmark­scheine lagen dabei? wie gewöhnlich gefaltet, aber verkohlt. Nun werden sie der Rentenbank vor­gelegt, aber es ist zweifelhaft, ob man die Nummern der entwerteten Banknoten zu ent­ziffern vermag. Eine weitere Banknote ging in Fetzen auf.