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Samstag, den 2. April MV.

Amtliche Bekanntmachungen

Die Ortsvehördeu

werden zur umgehenden Vorlage der auf 1. April dS. IS. verfallenen Regteüaunachweisungen, Sportelverzeichatffe und SteuerlteferuugSbertchte

bezw. entsprechender Fehlanzeigen vrranlaßt.

Calw, 31, z 1910.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann A.V.

Bekanntmachung,

betr. Straßensperre.

Die am 21. Februar d. IS. verfügte Sperre der «e«e« Vizinalstraße DeufringenGechtnge« und der Vtziualstraße DeusrtugeuDachtel ist aufgehoben worden.

Böblingen, 31. März 1910.

K. Oberamt. Schlecht.

Bekanntmachung,

bete, die Landesausstellung von Lehr- Iliugsarbeiteu im Jahr 11110.

Die Interessenten werden auf die von der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel im Ge­werbeblatt Nr. 13 veröffentlichte Bekanntmachung hingewitsen. Das Gewerbeblatt kann bei den Schultheißenämtern eingesehen werden.

Calw, 1. April 1910.

K. Oberamt. Amtmann Rippmann.

Kekaunttuchllug, betr. Jagdkarte«.

Gesuche um Erlangung von Jagdkarten oder um Erneuerung von solchen find vet der OrtS- behörde -eS Wohnort- anzubringen, welche die Gesuche nach erfolgter Prüfung gemäß Artikel 8 und 9 des Jagdgesetzes vom 27. Oktober 1855 (Reg -Bl. S. 223) dem Oberamt mit entsprechender Aeußerung Voilegen wird.

ES wird ausdrücklich bemerkt, daß Jagdkarten auf bloße Vorweisung einer früheren Karte regel­mäßig nicht auszekellt werden.

Calw, 1. April 1910.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

Tagesueuigkeite«.

Infolge der an den Seminaren in Nagold, Eßlingen und Backnang abgehaltenen Dienst­prüfung für Volksschullehrer sind unter and. nachstehende Lehramtskandidaten für befähigt zur Ver­setzung unständiger Lehrstellen an Volksschulen erklärt worden:

Sautter, Roberr, von Calw, Stanzer, Otto, von Calw, Zahn, Hermann, von Calw, Merz, Ernst, von Liebenzell, Aichele, Gottlob, von Deckenpfronn.

Nach stattgehabter Prüfung sind unter and. nachstehende Zöglinge in die Präparanden- anst alten ausgenommen worden:

aisch, Friedrich, von Breitenberg, Hamberger, lrich, von Breitenberg, Reichard, Eugen, von Deckenpfronn, Veyl, Friedrich von Deckenpfronn.

Als Hospitant wurde ausgenommen : Dongus, Eugen, von Deckenpfronn.

Stuttgart 1. April. Die Zweite Kammer beriet heute zunächst den Gesetzentwurf betr. Aenderung einiger Vorschriften des Ausführungs­gesetzes zur Zivilprozeßordnung und der Gerichtskostenordnung. Justizminister v. Schmidlin betonte, daß die Novelle durch die heute in Kraft getretene neue Zivilprozeßordnung

notwendig geworden sei und zwar besonders auf dem Gebiete der Gemeindegerichte, sowie hin­sichtlich der Einführung der Pauschsätze, die aber für die Gerichtskostenordnung nicht über­nommen worden seien, da sie ungleich wirken würden. Die allgemeine Tendenz sei, die Ge­bühren zu gunsten des Schuldners zu verringern. Wünschenswert sei eine beschleunigte Erledigung des Gesetzes. Der Abg. Liesching (V.) be­antragte die Verweisung des Entwurfs an den Justizausschuß, wie die frühere Justizgesetz­gebungskommission nach einem Vorschlag des Präsidenten von jetzt an heißen soll. Der Abg. Rembold-Aalen (Z.) vertrat die Ansicht, daß es nicht recht und billig sei, die Arbeiter­sekretäre mit Winkeladvokaten gleichzustellen und sie vor den Gemeindegerichten ebenso wie Geschäftsagenten zurückzuweisen. Man sollte ein Mittel gegen unbegründete Zurückweisung dieser Sekretäre finden. Der Abg. Mattutat (Soz.) führte aus, daß die Arbeitersekretäre dem Wohl­wollen des Gerichtsvorsitzenden überantwortet seien, liege nicht in der Absicht des Gesetzgebers und sei auch unbillig angesichts der segens­reichen Tätigkeit dieser Sekretäre. Nicht zu­stimmen könne er der Erhöhung der Schreib­gebühren für Ausfertigungen und Abschriften von 10 auf 30 A Der Abg. Gröber (Z.) bezeichnete es als unmöglich, den Begriff des geschäftsmäßigen Vertreters im Gesetz näher zu umschreiben. Das beste Mittel gegen unbe­rechtigte Zurückweisung sei die Einräumung eines Beschwerderechts gegen die Zurückweisung. Dadurch werde Mißbräuchen am ehesten ein Riegel vorge­schoben. Nach weiteren Ausführungen der Abgg. Liesching (V.) und Röder (D.P.) erklärte sich der Minister bereit, einer Prüfung der Frage der Stellung der Arbeitersekretäre näher zu treten. Uebrigens sei ihm aus der Praxis nur ein Fall der Zurückweisung von einem Gewerbegericht bekannt. Der Antrag Liesching wurde angenommen und sodann in die Beratung des Gesetzentwurfs betr. Aenderung der Württ. Gebührenordnung für Rechtsanwälte eingetreten, wobei Justiz­minister v. Schmidlin betonte, daß auch dieser Entwurf eine Anpassung des Landesgesetzes an die Zivilprozeßordnungsnovelle bezwecke. Einer vollständigen Reform der Gebührenordnung müßte die reichsgesetzliche Regelung vorausgehen. Der Abg. Liesching (Vp.) bemerkte, der heutige 1. April sei für die Rechtsanwälte ein wichtiger Tag, indem ihnen ein großer Teil ihrer Ein­nahmen durch die Ausdehnung der Zuständigkeit der Amtsgerichte genommen werde. Von allen Ständen hätten die Anwälte allein seit den 70er Jahren ein Verschlechterung ihrer Lage erfahren. Die in dem Entwurf vorgesehene Pauschalierung der Gebühren sei eine weitere Verschlechterung. Auch für diesen Entwurf beantrage er die Ver­weisung an den Justizausschuß. Mattutat (Soz.) gab zu, daß die Lage der Rechtsanwälte durch den Entwurf verschlechtert werde. Eine Ver­schlechterung sei aber auch zu befürchten für die Angestellten der Anwälte. Kraut (B.K.) hob hervor, die württ. Anwälte hätten unter der Ver­schlechterung der eigenen Lage die Gehilfen nie leiden kaffen. Die württ. Rechtsanwaltsgebühren­ordnung laste sich in einer großen Zahl von Fällen überhaupt nicht zur Anwendung bringen. Man sollte es doch vermeiden, die Rechtsanwälte

immer mehr zu der Ansicht kommen zu lasten, daß weder die Regierung noch die Stände ihren berechtigten Wünschen Rechnung tragen. Rem­bold-Gmünd (Ztr.) erkannte die vorgebrachten Klagen über die Lage der Anwälte als durchaus berechtigt an. Es liege im öffentlichen, allge­meinen Interests, daß die Anwälte sich nicht in bedrückter Lage befinden, damit sie sich keiner nicht einwandsfreien Mittel bei Beschaffung des Lebensunterhaltes bedienen. Justiz- minister v. Schmidlin erklärte, er würde es bedauern, wenn die Meinung aufkäme, daß die Regierung kein volles Herz für die berechtigten Wünsche des Anwaltsstandes habe. Ein greif­barer Vorwurf könne der Regierung in dieser Hinsicht auch nicht gemacht werden. Der Entwurf beabsichtige gerade eine Verbesserung der Reichs­gebührenordnung zu Gunsten der Anwälte, lieber das Maß der Verbesserung könne man ja ver­schiedener Ansicht sein und sei deshalb mit der Ausschußberatung einverstanden. In der Wert­schätzung des Rechtsanwaltsamtes laste er sich von niemand übertreffen. Gröber (Ztr.) führte aus, die Debatte sei ein interessantes Stück sozialer Frage. Die Entwickelung des Rechts­anwaltsstandes sei seit den 70er Jahren eine rückläufige. Wenn man dem Anwalt erhebliche Opfer bei Armensachen zumute, so müsse man auch dafür sorgen, daß er diese Opfer tragen könne. Das Pauschalierungssystem scheine ihm überhaupt nicht das richtige zu sein, besonders nicht im Interests des rechtssuchenden Publikums. Nach weiteren Erörterungen wurde der Antrag Liesching angenommen und hierauf in die zweite Beratung des Gesetzentwurfs betr. die Ver­längerung der Befugnis der Württ. Notenbank in Stuttgart zur Ausgabe von Banknoten getreten. Dr. Rübling (B.K.) wünschte, daß die Regierung bei einer Dividende von mehr als 6 °/ nicht ein Drittel, sondern die Hälfte des Gewinns der Notenbank erhalte. Der Redner empfahl einige Mittel zur Ver­besterung der Diskontverhältniste unserer Noten­bank. Der Entwurf wurde ohne weitere Debatte angenommen.

Stuttgart 1. April. Für das Würt­tembergerdenkmal in Champigny spendeten der König 1000 die Königin 500 Herzogin Wera 300 °^, die Herzöge Philipp und Albrecht je 200

Stuttgart 1. April. Die Fleisch­preiskommission der hies. Metzgerinnung hat die Fleischpreise vom 1. April ab fol­gendermaßenfestgesetzt: Ochsenfleisch 88 Rind­fleisch 1. Qualität 85 A 3. Qualität 80 Z, Kalbfleisch 1. Qualität 95 A 2. Qualität 90 Z, Schweinefleisch abgedeckt 85 Z, Schweinefleisch unabgedeckt 80 per Pfund.

Stuttgart 1. April. Die staatliche Er­findungsausstellung ist gestern geschlossen worden. Sie wurde insgesamt von 24 500 Per­sonen besucht. Darüber, in welchem Umfang die ausgestellten Erfindungen Verwertung gefunden haben, ist eine Umfrage im Gange.

Stuttgart 1. April. Zwischen Plie­ningen und Hohenheim ist gestern abend ein Plieninger Automobil mit solcher Wucht auf eine Telegraphenstange aufgefahren, daß diese abgebrochen wurde. Der Chauffeur und die