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verlauft und volle Garantie übernommen. Ferner hatte sich der Käufer das Recht Vorbehalten, da» Pferd innerhalb 14 Tagen zurückgeben zu dürfen, wenn es ihm aus irgend einem Grunde nicht gefallen sollte. Aber schon nach 4 Tagen verendete das Tier am Herzschlag. Es enstand nun die Frage, wer den Schaden zu tragen habe. Die Parteien konnten sich darüber nicht einigen, ließen sich aber von wohlwollender Seite überreden, zur Vermeidung eines kostspieligen Prozesses ein Schiedsgericht des christlichen Bauern­vereins anzurufen. Sie verpflichteten sich ferner durch Unterschrift, den Urteilsspruch anzunehmen bei Meldung einer Konventionalstrafe von 400 Die Vorstandschaft des Bauernvereins pflog die nötigen Erhebungen und holte auch das Gut­achten zweier Juristen ein. Dann trat das Schiedsgericht zusammen und fällte folgende Ent­scheidung: Es hat sich in der Sache um einen sogenannten Probekauf gehandelt, das Pferd war noch nicht in das Eigentum des Käufers über­gegangen, deshalb hat der Verkäufer allein den Schaden zu tragen. Damit war die Angelegen­heit erledigt. Kosten entstanden den Parteien nicht, denn diese werden in solchen Fällen vom christlichen Bauernverein getragen. Das Beispiel verdient Nachahmung.

Mühlheim a. Rh. 31. März. Nachdem der schwerverletzte Musketier Osterland heute Nacht gestorben ist, erhöht sich die Zahl der bei dem Zusammenstoß Getöteten auf 20. Die Zahl der Verletzten beträgt, nachdem noch die Musketiere Schmelz von der 11. Komp, des Inf. Negis. Nr. 131, Sperling von der 5. Komp, des Jnf.-Negts Nr. 135 und Heyl von der 7. Komp, des Jnf.-Regts. Nr. 135, sowie der Husar Gerksen von der 5. Schwadron des Husaren-Regts. Nr. 13 als Verletzte vom Garnisonslazarett in Köln gemeldet worden sind, nunmehr 55.

Chemnitz 31. März. Der Arbeiter Max Mann aus Mittweida schnitt heute mittag, wie die Allg. Ztg. meldet, seinen beiden Kindern im Alter von 2 und 4 Jahren den Kopf ab und tötete dann durch Messerstiche die vierzehn­jährige Tochter seiner abwesenden Wirtin. Die Wirtin selbst wurde, als sie nach Hause zurück­kehrte, von Mann überfallen und getötet. Mann legte hierauf Feuer auf dem Böden des Hauses an und erhängte sich. Herbei­eilende Hausbewohner schnitten ihn noch recht­zeitig ab, sodaß er ins Leben zurückgerufen werden konnte. Die Ursache der Tat ist unbe­kannt. Auf dem Tisch fand man mit Kreide die Worte geschrieben: Ich habe das Leben satt!

Florenz 31. März. (Agenzia Stefani.) Der deutsche Reichskanzler hat an Luz-

zatti folgende Depesche gesandt: Wie ich er­fahre, ist das Kabinett unter Ihrem Präsidium gebildet worden. Empfangen Sie meine auf­richtigen Glückwünsche. Ich freue mich, Ihre Bekanntschaft gemacht zu haben und durch unsere Unterhaltungen, an die ich die freudigste Er­innerung bewahre, in persönlichen Verkehr mit Ihnen getreten zu sein. Ministerpräsident Luzzatti antwortete mit folgendem Telegramm: Ich danke Ew. Exzellenz herzlich für Ihre liebenswürdige Depesche. Auch ich bewahre die lebhafte Erinnerung an die Unterhaltungen, die ich das Glück hatte, mit Ihnen zu führen und in denen Sie Ihre hohen Gedanken zum Aus­druck gebracht haben, wie sie eines wahrhaft überlegenen Staatsmannes würdig sind.

Triest 31. März. Die Stadt und Umgebung wurden heute bei plötzlichem Temperatur­sturz von einer Bora und Schneefall heim­gesucht. Einzelne Lloyddampfer wurden von ihren Ankerplätzen weggerissen und konnten nur mühsam wieder vertäut werden. Der Dampfer verkehr wurde fast gänzlich lahm gelegt. Es verlautet, daß einige Personen zu Boden ge­worfen und verletzt wurden. Der um 3 Uhr nachmittags von hier nach Parenzo abgegangene Paffagierzug entgleiste hinter der Station Muggia infolge der Bora und fiel in einen Graben. Von 100 bis 150 Paffagieren, die sich in dem Zug befanden, wurden 4 getötet und 18 teils schwer, teils leicht verletzt. Auch der LloyddampferAmphitrite", der heute nach­mittag mit deutschen Pilgern nach Palästina aus- laufen sollte, mußte die Fahrt aufgeben.

Vermischtes.

sLuftschiffahrt.^ Das russische Kriegsministerium hat eine Summe von 180000 Rubel zum Ankauf eines Parseval- Ballons angewiesen. An den Kölner Luft­schiffmanövern nehmen die Fahrzeuge 2 11, N 1 und ? 111 unter dem Oberkommando von Major Sperling teil. Nach Beendigung dieser Uebungen nehmen sämtliche Luftschiffe auch an den Metzer Manövern teil, denen auch der Kaiser, der sich zu dieser Zeit im Schloß Urville aufhält, beiwohnen wird. Bereits in wenigen Tagen wird sich eine Abteilung des Luftschifferbataillons unter Führung des Hauptmanns v. Jena nach Metz begeben, um die Vorbereitungen und Vor­übungen zu leiten. Die kürzlich von der Luft- schiffbau-Zeppelin-Gesellschaft in Friedrichshafen angestellten Versuche mit drahtloser Telegraphie und zwar dem tönenden Funken-System, haben sehr günstige Ergebnisse geliefert und den Beweis erbracht, daß von 2-Schiffen aus, auf weite Entfernungen Verbindungen hergestellt und von

entfernten Orten Meldungen in Empfang ge­nommen werden können. Das Metallgerippe der ^-Fahrzeuge hat sich, entgegen hier und da geäußerten Befürchtungen, als günstig für die funkentelegraphische Einrichtung erwiesen. Bi» auf 500 km konnten Verbindungen hergestellt werden. Als mutmaßlicher Sieger für die von Dresden aus angetretene Ballonwettfahrt für die Fernfahrt kommt der Homburger Ballon Herburg" in Betracht, der in Serbien glücklich gelandet ist.

Vom Lande 31. März. Die endliche Einbeziehung der land- u. forstwirtschaft­lichen Arbeiter in die Krankenversiche­rung ist eine der wichtigsten Aufgaben, die in der Reichsversicherungsordnung gelöst werden sollen. Bereits bei Einführung der reichsgesetzlichen Krankenversicherung, also vor einem Vierteljahrhundert, wurde die Ausdehnung der Krankenversicherung auf die landwirtschaftlichen Arbeiter nur mit wenig Stimmen Mehrheit abge­lehnt und den Bundesstaaten wie den Kommunal­behörden nur die Möglichkeit gegeben, sie durch Landesgesetz oder Ortsstatut einzuführen. Von dieser Ermächtigung haben fast sämtliche deutsche Mittelstaaten und zahlreiche Kleinstaaten Gebrauch gemacht, so Württemberg 1888, Baden 1888, Sachsen 1888, Hessen 1888 u. s. w. Es fehlen hauptsächlich Bayern und Preußen. Nach den in der Begründung zur ReichSversicherungSord- nung aufgestellten Berechnungen sind etwa 2,4 Millionen landwirtschaftlicher Arbeiter bereit» versichert, während 4,8 Millionen erst durch das künftige Gesetz versichert werden solle«. Die 4,8 Mill. landwirtschaftlicher Arbeiter werden künftig nicht mehr ohne jede Krankensürsorge sein oder werden nicht mehr nur vom guten Willen ihres Gutsherrn abhängen, sondern sie werden eine gesetzlich gesicherte Krankenfürsorge genießen, zu der sie selbst beitragen

Gottesdie«fte.

Ko«>g Hr»»str»odos«»M 3. April. Vom Turm 373. Predigtlied 331. 9 l/s Uhr! Vormitt.-Prrdigt, Stadt­pfarrer Schmid. 1 Uhr: Christenlehre für die Töchter.

p»««errla», 7. April. 8 Uhr abends: Bibelstunde im Vereinshau», Stadtpfarrer Schmid.

Areilag, 8. April. 10 Uhr: Stellen der Konfirmanden. DaS Opfer ist für die Konfirmandenhäuser in Alt! Hausen und Bietenhausen bestimmt.

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Aufforderung

zm Anmeldung der Schuldzinse, Reuten und Lastm.

Nach Art. 91 ZU 4 des Einkommensteuergesetze» vom 8. August 1903 find bei Ermittlung des steuerbaren Einkommens von den Einnahmen in Abzug zu bringen die von dem Steuerpflichtigen nach dem Stand vom 1. April d». I». nachgewiesenermaßen zu entrichtenden Schuldzinse und Rente«, sowie die auf besonderem privatrechtlichem oder öffeutlichrechtlichem LerpflichtnngSgrunde beruhenden dauernden Laste«, soweit die Schuldzinse rc. nicht auf außerhalb Württembergs befindlichen Einnahmequellen haften (Art. 8 ZU 1 und 2 des Gesetzes). Bei Steuirpsltchtigen, die nur der beschränken Steuerpfltcht in Art. 3 des Gesetzes unterliegen, find nur die Zinse solcher Schulden oder solche Renten oder Lasten abzugsfähig, welche ans den inländischen Einkommensquellen hasten.

Auf Grund der Bestimmung in Art. 42 Abs. 2 des Einkommensteuer­gesetzes werden nun die Einkommensteuerpflichtigen, welche keine Gte«er- erklikr««g adgebe«, aufgefordert, in der Zeit

vom 1. bi» spStesten» 8. April d I. die abzugSfähigeu Echuldzinse, Renten und Lasten, deren Abzug sie bean­spruchen, a»U»«el»e«. HtHN wird ausdrücklich bemerk, daß die A««el- »««» ouch donn z« erfola»» -at, me»« die betr. Sch»ld»i«se re. deretr»

i« »orige» Jahr angemeldet morde» stad.

Die Anmeldung hat auf einem Formular zu erfolgen, das den Steuer­pflichtigen auf Verlangen von der Unterzeichneten Gemeindebehörde (Rathaus Zimmer Nr. 5) unentgeltlich abgegeben wird.

Calw, den 18. März 1910.

GemeMdedehörde für dt« Et»k,mme«st«»er.

Dreher.

K. Forstamt Wildderg.

im schriftlichen Ansstreich.

Die am 18. März nicht abgegebenen Lose Nr. 1, 6, 10, 13, 14, 17, 19,27, 28, 38, 39, 40, 41 werden am 7. April wiederholt im schriftlichen . Aufstreich verkauft.

Die Eröffnung der Gebote erfolgt um 9 Uhr vormittags auf der Forst- amtskanzlei.

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