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Srsch»inuny»taze: Montag, Dienstag, Mittwoch, »»«nerStaa, Areitag und Siamrtag. JnsertiouSyrei» Kfg.pro Zeile fttr vtabt u. Bezirk«orte; außer «ezirk t» Psz.

' Montag, -en 21. Mär; 1910

SezugiPr. i.d. Biadt'/^LHrl.m. DrLgerl. Mk. I.SS. PostbezugSyr s.d. Ort«, u. NachbarortSverk. '/^Lhrl. Mt. l.so, imFernverled- Wk. I.So. Besteüg. in Württ. SV Psg in Bayern u. Reich 4L Kfg.

Amtliche Betantttmachunnen.

Bekauutmachnug

f»r die Mannschaften -es Beurlaubten- ftanves, welche vom Bezirkskommand o Calw kontrolliert werden.

In den letzten Tagen des Monats März er­halten sämtliche in dem Oberamt Calw wohnenden Mannschaften des Beurlaubtenstandes für das Mobilmachungsjahr 1910/11 ihre Mobilmachungs- bestimmung in Form einer rote« Kctegsbeorderung oder weißen Paßnotiz

Die Ausgabe erfolgt:

s für die in Calw wohnenden Mann­schaften auf dem Bezirkskommando, Zimmer 16 am 28. März 1910 Oster­montag in der Zeit von 912 Uhr vor­mittags,

' am 29. und 30. März 1910 in der Zeit von 8 Uhr vormittags bis 8 Uhr abends.

d. für die in den übrigen Ortschaften wohnenden Mannschaften auf dem Stad t- - oder Schultheißenamt in der Zeit vom 24. bis 30. März 1910.

Jeder Man« ist verpflichtet seine KriegS- deorderung oder Paßnotiz abznhole«. Wer

an der Abholung verhindert ist, kann dieselbe durch eine andere erwachsene Person abholen lassen.

Der Militär bezw. Ersatz-Reserve­paß ist mitzubringen.

Wer bis zum 31. März d. I. einschließlich eine rote Kriegsbeorderung oder weiße Paßnotiz nicht erhalten hat, hat hiervon dem BezirkSkommando schriftlich oder mündlich sofort Meldung zu er­statten, unter Einreichung des Mtlitär- bezw. Ersatz-Reserve-Passes.

Der Verlust einer Kctegsbeorderung oder Patznotiz ist dem Bezirkskommando umgehend zu melden.

Die für das Mobilmachungsjahr 1909/10 ungültigen gelben Kriegsbeorderungen pp., welche die Mannschaften noch in Händen haben, werden von den Mannschaften der Reserve, Land­wehr I. Aufgebots und Ersatz-Reserve aller Waffengattungen gelegentlich der FrühjahrskontrollVersammlungen ein- gezogen.

Diejenigen Mannschaften, die von der Teilnahme der FrühjahrSkontrollver- sammlungen befreit waren und diejenigen der Landwehr II Aufgebots aller Waffen­gattungen einschließlich derjenigen Mann­schaften, welche tm Jahre 1910 das 39. Lebensjahr vollenden, haben ihre un­gültige Kriegsbeorderung pp. in derZeit vom 1.7. April 1910 entweder persönlich oder durch die Post dem BezirkSkommando einzusenden. Wenn die Uebersendung durch die Post erfolgt, so ist (um Strafporto zu verhüten) ein offener Briefumschlag mit dem Vermerk -Heeressache* oderMilitaria* zu verwenden. (Gleiches Verfahren wie bei sonstigen Meldungen.)

Rur die in der Stadt Calw woh­nenden Mannschaften haben den Brief frei zu machen.

Zum Beurlaubtenstande in obigem Sinne ge­hören:

1. Sämtliche Mannschaften der Reserve, Martne-Reserve, Landwehr und Seewehr I. und II. Aufgebots, welche in den Jahren 1892 bis 1909 beim Militär eingetreten find mit Ausnahme derjenigen,

welche bereits 39 Jahre alt sind oder im Jahre 1910 das 39. Jahr vollenden.

2. Sämtliche zur Disposition der Truppenteile bezw. der Ersatz­behörden beurlaubten Mann­schaften.

3. DieindenJahren1872bis 1889 geborenen Ersatz-Reservisten, welche geübt haben.

4. Die in den Jahren 1878 bis 1889 geborenen Ers atz r es er v ist en, welche nicht geübt haben.

Calw, 9. März 1910.

Königliche- BezirkSkommando.

Die Ortsbehörden werden beauftragt, Vor­stehendes in den Gemeinden wiederholt auf orts­übliche Weise bekannt zu geben.

Es wird anheimgegeben, die nähere Abhole- zett an den einzelnen Tagen vom 24. bis 30. März nach den örtlichen Verhältnissen festzusetzen.

Sollten Mannschaften bis 30. März ihre Krtegsbeorderung nicht abgeholt haben, so wäre dieselbe den Betreffenden zuzustellen.

Calw, 10. März 1910.

K. Oberamt.

Voeller.

Bekanntmachung.

Voraussichtlich Ende Monat Mai d. IS. wird ein Ersatztransport für die südwestafrikanische Schutztruppe abgesandt werden.

Mannschaften der Reserve der JahreS- klafsen 1906 nad 1907, also die von 19061908 bezw. 19071909 gedient haben, welche zum Dienst in Südwestafrika bereit sind, können sich bis einschl. 7. April 1910 WochenvormittagS 9 Uhr beim Unterzeichneten Bezirkskommando melden.

Die Bedingungen können beim Beztrkskom­mando eingesehen werden.

Calw, 16. März 1910.

K. BezirkSkommando.

An die Gemeindebehörde« und die Ortsviehv ersich eruugsv ereiue.

Um den Bedürfnissen auch derjenigen Orts- viehversicherungSvereine zn genügen, die einen rejnen Geldwirtschaftsbetrieb nicht eingeführt haben, hat die K. Zentralstelle für die Landwirtschaft neben der für letztere Vereine entworfenen Mnstersatzung (siehe Wochenblatt für Landwirtschaft Nr. 50 von 1909) noch eine Satzung für Vereine mit ver­einfachtem Betrieb ausgestellt, deren Einführung für alle uengegründeten Naturalwirtschaftsvereine und namentlich auch für solche ältere Vereine in Betracht kommt, die bisher eine den gesetzlichen An­forderungen genügende Satzung nicht angenommen haben. Freigestellt ist nach der Satzung, ob über­wiegend Mr Naturalwirtschaft oder das gemischte System eingeführt werden will.

Zur Erletchternng der Einführung der neuen Satzung wird die Zentralstelle in geeigneten Fällen entsprechende Beiträge gewähren.

Die Gemeindebehörde und die Vorstände der örtlichen Viehverstcherungsvereine werden hierauf aufmerksam gemacht. Die ausgestellte Mustersatzuug, wie auch entworfene Musterformulare für den Ge­schäftsbetrieb werden auf Ansuchen von hier aus zur Einsicht mitgeteilt.

Auch Satzungen für reinen Geldwirtschafts­betrieb stehen zu Dienst. Es ist darauf zu dringen, daß in jeder Gemeinde ein ViehverstcherungSverein gegründet wird.

Calw, 19. März 1910.

K. Oberamt.

Voelter.

Tagesv entgleiten.

" Calw 20. März. Durch die Bemüh­ungendes Württ. Landesausschusses für Natur- und Heimatschutz findet die Be­wegung für Denkmalpflege, für Schutz der Natur, der Tier- und Pflanzenwelt in Württemberg überall verständnisvolle Aufnahme und es ist überaus erfreulich, daß sowohl Behörden wie auch Private großes Interesse der Sache ent­gegenbringen. Für den Schwarzwald ist be­sonders der Schutz der Pflanzenwelt, an der unsere Gegend nicht reich ist, eine dankbare Aufgabe. Wie seinerzeit das hiesige Oberamt so erläßt nun auch das Oberamt Freudenstadt eine Aufforderung an die Ortsbehörden um Schutz der Stechpalmensträucher. Infolge der vielen Plünderungen durch Wanderer und Ein­heimische, durch Ausgraben von Stöcken und Entwendung von größeren Sträuchern sei der Bestand der Stechpalmen in den Waldungen ganz bedeutend zurückgegangen; es sollte deshalb die schon recht selten gewordene Stechpalme in jeder Weise geschützt werden. Pflicht jeder Ge­meinde sei es, gegen das unerlaubte Wegnehmen der Pflanzen entschieden vorzugehen.

Leonberg 19. März In ein neues Stadium sind die Pläne der Bahnverbindung FeuerbachWeil im DorfGerlingen ge­treten. Es ist nämlich der Plan vorhanden, anstatt eines in absehbarer Zeit zu bauenden zweiten Gleises ZuffenhausenLeonberg, eine Vollbahn FeuerbachWeil im DorfGerlingen Leonberg mit Anschluß hier an die Linie Calw zu bauen. Dieses Projekt dürfte Aussicht auf Durchführung haben. Zu dem Bau eines zweiten Gleises ZuffenhausenLeonberg hat der Staat die Mittel selbst aufzubringen, dagegen würden sich die Gemeinden Weil im Dorf und Gerlingen, besonders letztere Gemeinde an Grunderwerbung und Kostenbeiträgen beteiligen. Bei der Weiter­führung von Gerlingen nach Leonberg ohne diese Weiterführung hat eine Vollbahn wohl keine Aussicht auf Genehmigung kommt ein Durch­bruch bei den Linden in Betracht, dann die Kosten der Grunderwerbung. Von Leonberg selbst dürften größere Opfer nicht zu erwarten sein, es stellt sich aber der Sache sicher sympathisch gegenüber, dagegen hat die Gemeinde Eltingen ein großes Interesse an der Sache. Der Schienen­weg nach Stuttgart würde um etwa 5 km ge­kürzt, was für die vielen Arbeiter, die gezwungen sind, die Züge täglich zu benützen, sehr wesentlich ist. Dabei kommt noch in Betracht, daß eine Haltstatton sicher näher an Eltingen käme und auch viel Zeitersparnis erzielt würde, ganz ab­gesehen von dem Wertzuwachs der Güter, die hauptsächlich im Besitz von Eltinger Bürgern sind. Gehen beide Gemeinden, Leonberg und Elttngen gemeinsam vor, wäre es nicht ausge­schlossen, daß ein genügender Beitrag geleistet werden könnte, um die Sache zu fördern. Wenn Leonberg auch einen Bahnhof hat, dürfte durch die neue Linie sicher ein vermehrter Verkehr hierher stattfinden. Das Nächste wird sein, daß die Gemeinden Weil im Dorf, Gerlingen, Elttngen und Leonberg sich über die Kosten eine» Planes, der bei einer Eingabe vorgelegt werden muß, einigen.