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AM- und Aazeigebtatt sür de« Gteramtrbezirk Lalw. 85 . I-hr-wz.

SkschtinunzSiai«: Montag, Dienstag, Mittwoch, ronnerktas, gireitag und Samstag. Znserti-ntvreiS iS »fg. pro geil» skr Stadt u.Brzirkiorte; außer Bezirk IS Psg.

Kreitag, den 4. Mär; 1910.

BtzugSpr.1.d.Stadt-/ijLhrl.m.Dr!igerI.Mk. l.. PostbezugSpr. f.d. OrtS- u. NachbarortSverk. -/^iithrl. Mk. I., im Fernverkehr Mk. 1 .S 0 . Bestellg. in Württ. so Pfg., in Bayern u. Reich 42 Psg.

Amtliche Bekanntmachungen.

KekllttntmillhW tletr. das MilSemilgsgeschiift

pro 1910.

1. Das heurige Mustsrungsgeschäfl wird im Oberamtsbezirk Calw in folgender Weise vorge­nommen :

DsnnerStag, de« 10. März, vor«. 9/- Uhr, Musterung in Gechtngen.

Hiebei haben zu erscheinen die Pflichtigen von Altheagstett, Dachtel, Deckenpfrorm, Gechingen, Holzbronn, Ostelsheim, Srammheim und zwar vorm. 9 Uhr: die Jahresklasse von 1884,

vorm. 9'/- Uhr: die Jahresklasse von 1889,

vorm. 10 Uhr: die Jahresklasse von 1890.

Freitag, de« 11. März. vorm. 10 Uhr, M»ster««g i« Neuwrtler.

Hiebei haben zu erscheinen die Pflichtigen von Agenbach, Aichhalden, Altbnlach, Bergorte, Breitenberg, Emberg, Hornberg, Ltsbelsberg, Mar- ttnsmoos, Nenbalach, Neuweiler, Oberhaugstett, Oberkollwangen, Schmieh, Würzbach, Zwerenberg, und zwar

vorm. 9'/- Uhr: die Jahresklasse von 1888,

vorm. 10 Uhr: die Jähresklasse von 1889,

vorm. 10'/. Uhr: die Jahresklasse von 1890.

SamStag, de» 12. März, vorm. 8°/« Uhr Masteruug i« Liebenzell.

Hiebei haben zu erscheinen die Pflichtigen von Dennjächt, Ernstmühl, Hirsau, Liebenzell, Monakam, Möültngen, Neuhengstitt, Oberkoilbach, Oberreichenbach, Ottenbronn, Stmmozheim, Unter- haugstett, Unterreichenbach und zwar:

vorm. 8ft. Uhr: die Jahcesklasse von 1888,

vorm. 9 Uhr: die Jahresklasse von 1839,

vorm. 9'/« Uhr: die Jahresklasse von 1890.

Montag, den 14. März, vorm. 8 Uhr, Mnsterung in Calw.

Hiebei haben zu erscheinen die Pflichtigen von Alzenbecg, Altburg, Calw, Rötenbach, Som- menhardt, Tetnach, Zavelstein und zwar: vorm. 7^/- Uhr: die Jahresklasse von 1888,

vorm. 8'/« Uhr: die Jahresklasse von 1839,

vorm. 9 Uhr: die Jahresklasse von 1890.

Vermerkt wird, daß die Pflichtigen nicht gemeindewetse, sondern getrennt »ach Jahrgängen (der älteste 1888 und früher zuerst) bet der Mu­sterung erscheinen müssen, was auch bei der Vor­ladung zu beachten ist; es haben daher die Herren OrtSvorsteher über die ganze Daner der Mn­sterung anwesend zu sein.

2. Die Losung findet für sämtliche Militär­pflichtige des Bezirks statt am

Dienstag, de» 18. März, vorm. 8 Uhr, in Calw

mit den Pflichtigen der diesjährigen Altersklasse. DaS Ecschkincn bei der Losziehung ist freigestellt und wird für die Abwesenden durch ein Mitglied der verstärkten Ersatzkommission das Los gezogen.

Nachher findet die Verhandlung über die Rellamattonsgesuche statt

3. Bet der Musterung haben die Militär­pflichtigen des Jahrgangs 1890, sowie diejenigen der Jahrgänge 1887, 1888 und früherer Jahrgänge über deren Militärpflicht noch nicht endgiltig ent­schieden worden ist, zu erscheinen, sofern nicht ein­zelne auf Ansuchen von der Gestellung ausdrücklich durch dlü Oderamt entbunden worden find.

Die Pflichtigen früherer Jahrgänge haben ihre Losungsscheine zuverlässig mttznbr tagen, ebenso die Schulamtrkandidaten ihre Prüfungszeug­nisse. Diejenigen, welche nicht mehr im Besitz ihres Losungsschetnes sein sollten, haben sich vor. der Musterung beim Oberamt ein Duplikat gegen Be­zahlung von 50 A ausstellen zu lassen. ^

Sämtliche G-stellungrpfl chtigen werden htemit aufgefordert, zur Vermeidung der gesetzlichen Strafen, Zwangsmittel und RechtLnachteile an den vor­genannten Tagen in den Masterunzsstationen (Mustecungslokal ja im Rathaus) rechtzeitig sich etnzufinden, auch wenn sie keine spezielle Vorladung erhallen haben sollten. Unpünktliches Erscheinen kann den Verlust der Vorteile der Losung, böswilliges oder wiederholtes Nichtersche neu die sofortige Ein­stellung zum Truppenteil zur Folge haden. Unter­lassene Anmeldung zur Stammrolle entbindet nicht von der Gestellungspflicht

4. DieOcrsvorsteher haben sämtliche Pflichtige, über deren M.l ärverhältms die Stammrollen noch keine Entscheidung enthalten insoweit zur Musterung vorzuladen, als sie in der Gemeinde zur Zeit ihre« Aufenthalt haben. Die Abwesenden stad im Bezirke deS Aufenthalts,) ts gestellungs­pflichtig. Bet denjenigen, welche sich vor der Musterung zu Hause einstaden, um an derselben teilzunehmen, haben sich die OctsvoriUhe: zu vergewissern, ob nicht eine Scheinverziehnng voriiegt, d. h ob die Pflichtigen nach der Musterung nicht wieder dahin zurückzukehren beabsichtigen, wo sie vorher waren. Solche dürfen nicht zur Mnsterung vorgeladeu werde«, sondern find in den Bezirk k^-res Aufenthalts­orts zu verweisen. Am Anstandsfalle ist beim Oberamt Bescheid zu bolen.

Formulare zu Vorladungen find dm Orts vocstkh rn zugegangen. Die EköffauagSurlunden find dem Oberamt spätesten- bis 1. März d. I. vorznlegeu.

5. Die Gemeindebehörden können von der Gestellung nicht entbinden. Wer durch Krankheit verhindert ist, zu erscheinen, hat ein ärztliche- Zeugnis einzureichen, w.lches von der Gemeinde­behörde beglaubigt sein muß, wenn der betreffende Arzt nicht amtlich angestellt ist.

Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel u. s w. dürfen auf Grnnd eines derartigen Zeugnisses von der Gestellung durch das Oberamt befreit werden.

6. Die Militärpflichtigen haben mit rein­gewaschenem Körper und reiner Wäsche zu erscheinen. Diejenigen, welche an Schwerhörigkeit zu leiden behaupten, haben das Innere des Ohre» gründ­lich z« reinige«, um eine Untersuchung zu ermög­lichen; auck haben sie, wenn möglich, amtlich beglaubigte Zengnisse ihrer Lehrer, Geistlichen rc. rc. beizubringen, desgleichen solche, welche stottern oder schwachsinnig oder stumm oder taub find. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten 3 glaubhafte Zeugen zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizubringen.

7. Die OrtrVorsteher haben sich mit den Stammrollen von 1908, 1909 und 1910 zu der bezeichneten Zeit im Must rungslokal zur Musterung einzufinden, bei der Losung dagegen nicht. Die Stammrollen werden bet der Musterung ergänzt; die Losnummern sind auf Grund der Losungsscheine, wenn diese vom Oberamt den Octsvorstihern behufs Ausfolge an die Pflichtigen zugesendet werden, ein­zutragen.

Die Ortsvorsteher find dafür verantwort­lich, daß die Pflichtigen bei der Musterung voll­zählig und rechtzeitig sich einfindcn Denselben ist zu bedeuten, daß alles Lärmen und jede Störung der Verhandlung strenge bestraft werden wird. Auch haben die Ortrvorsteher darauf zu sehen daß die Militärpflichtigen sich in den Ortschaften ruhig und anständig aufführen, und ist gegen jeden Unfug nachdrückltchst einzuschreiten.

8. An- und Abmeldungen von Pflichtigen find alsbald dem Oberamt anzuzeigen, bei Anmel­dungen unter Anschluß der Losungsscheine.

Calw, 15 Februar 1910.

K. Oberamt.

Voelter.

Anträge auf Zurückstellung oder Befreiung vom Militärdienst (ReklamationSgesuche) find spätestens b.s 28. Februar ds. Js. einzureichen und wird Hiewegen auf die oberamtliche Bekanntmachung vom 18. Januar ds Js., Wochenbl. Nr. 14, ver­wiesen. Die Verhandlungen hierüber, sowie über die Klassifikation der Mannschaften der Reserve rc. finden auf dem Rathaus in Calw am DienStag, den 18. März dS IS., statt.

Calw, 15. Februar 1910.

K. Oberamt.

Voelter.

Bekanntmachung.

Die staatliche Bezirksrtndviehscha« findet Heuer am Mittwoch, den 28. Mai vorm. 8 Uhr auf dem Brühl in Calw statt.

Calw, 3. März 1910.

K. Oberamt. Voelter.

Tagesneuigkeiteu.

Calw. Herr Reallehrer Herm. Heller an der Spöhrer'schen Höheren Handels­schule empfing vom KabinetSchef Sr. Majestät des Königs folgendes Schreiben:

lieber den von Ihnen übersandten poetischen Glückwunsch hat sich Se. Majestät der König aufrichtig gefreut und läßt Ihnen seinen gnädigsten Dank aussprechen."

Gez.: v. Soden.

Stuttgart 3. März. Die K. Bau- und Gartendirektion hat mit Rücksicht auf die erheb­liche Beschneidung der oberen Anlagen in dankenswerter Weise neben der in Windungen die unteren Anlagen durchquerenden Fahrstraße, dem sogenannten Schlangenweg, einen schönen Promenadeweg anlegen lassen. Dadurch wird den zahlreichen Passanten, die früher auf die Benützung der Hauptchaussee angewiesen waren, es ermöglicht, unbelästigt an den durch den starken Automobilverkehr hervorgerufenen Unannehmlich­keiten, einen landschaftlich reizvollen Spazierweg zu wählen, der neben einer Fahrstraße gelegen ist, auf der Kraftwagen nicht verkehren dürfen.

Stuttgart 3. März. (Von der Luft­schiffahrt.) Wie aus Hamburg gemeldet wird, trifft Graf Zeppelin in allernächster Zeit zu Besprechungen über die arktische Luftschiffexpedition dort ein und wird voraussichtlich in dem Hotel Zu den vier Jahreszeiten" Wohnung nehmen. In der letzten Versammlung des Hamburger Vereins für Luftschiffahrt machte der Vorsitzende Dr. Steffens Mitteilung von der Ankunft des Grafen und gab seiner Freude darüber Ausdruck, daß Hamburg eine Luftschiffhalle erhalten werde, in der zwei Zeppelin'sche Luftschiffe Unterkunft finden sollen. Wenn Dr. Steffens weiter aus­führte, daß Graf Zeppelin von Hamburg aus Probe­flüge bis nach St. Petersburg unternehmen würde, dann in Spitzbergen eine Luftschiffhalle errichten wolle, um von dort aus bis zum Pol vorzu­dringen, so sind das alles lediglich Vermutungen, wie sie bezüglich der arktischen Luftschiff-Expe­dition in letzter Zeit wiederholt in der Presse aufgetaucht sind. In dieser Hinsicht werden erst die Hamburger Beratungen entscheidende Be­schlüsse herbeiführen. In nächster Zeit werden auch die Brüder Vollmöller in Stuttgart mit einem Aeroplan ihre Flugversuche auf dem