Amt»- und Aiyeigrblatt für den GberamtrbeM Lalw

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Grs<tz5lau«g»taz«: MLrita», BienStL». Mittwoch, itountrttaz, Areitaz und Samstag. Jnsritionspr«» >r> Ssg, pro Seil« für Stadt u. Seztrttorte; außer Bezirk t» yfg.

Samstag, den 5. Kcbrnar 1910

vezuaspr.i.d. Stadt «/^SHrI.m.Lrigerl.Mk. 1 . 25 . Postbezugtpr f.d. Ort«- u. Nachbarort-verk. -/-jLhrl. Mk. l.SO, im Fernoerkeh- Mt. l.«o. Bestell^, in Württ. so Pfg., in Bayern u. Reich 4S Psg.

Amtliche Bekanntmachungen.

An die SchuttheitzenLmter.

Die K. Gewerbe-Inspektion ersucht um Mitteilung wie viel Arbeit-larten für Kinder s) Knaben, b) Mädchen, im Jahre 1909 ausgestellt worden find.

Die erforderlichen Berichte bezw Fehlanzeigen find unter Hinweis auf die Min.-Verfügung vom 10. Dezember 1903, Reg.-Bl. S. 570, bezw. 12. November 1905, Reg -Bl. S. 224, bi» 10. dS. MtS. hteher einzusenden.

Calw, 4 Februar 1910.

K. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

Bekanntmachung,

bet», die Bornahme öffentlicher Schutz­impfungen gegen Schweinerotlanf.

Die OrtSvorsteher werden unter ausdrücklichem Hinweis auf den Erlaß des K. Ministeriums des Innern vom 21. Januar 1905, betreffend die Vor­nahme öffentlicher Schrumpfungen gegen Schweine­rotlauf Min-A.'Bl. S. 81, beauftragt, einen Auf« ruf zur Aumelduug v»u Schwei««:» zur Impfung alsbald zu erlaffe«, in welchem auf die Eat- fchädtgungsleistung (Z ffer 7 und 8 des genannten Erlöstes) und insbesondere darauf hingcwiesen ist, daß nicht mehr bloß die Verluste durch Jripfrotlanf, sondern auch diejenigen Verluste entschädigt werden, welche durch spätere, während der gewöhnlichen Dauer des Impfschutzes vorkommende Rotlauffälle erwachsen und daß die Schutzimpfungen von nach­teiligen Folgen begleitet sein können, wenn sie bei zu warmer Witterung vorgenommen weiden.

Hiebei ist hervorzuheben, daß die EutfchS- diguugSleistuug uur für die öffentliche Jmpfuug vorgesehen ist.

Als Termin für die Aumelduuge» bei dem OrtSvorsteher wird der 15. März bestimmt.

Der OrtSvorsteher hat die eingekommenen Anmeldungen in ein Verzeichnis einzntragen, aus welchen die Nameu der Besitzer der Tiere, sowie die Stiickzahl derselbe« ersichtlich sein müssen.

Das Verzeichnis ist alSbald »ach Ablauf der Aumeldesrist bei dem Oberamt eiuzureiche«.

Fehlanzeige« find »icht erforderlich. Der Vollzug des Erlasses ist im Schultheißeuamis- protololl zu bestätige«.

Calw, 4. Februar 1910.

A. Oberamt.

Amtmann Rippmann.

Bekehrung über de« SekVstfchuH gegen die Kotkaufkravkyeit der Schweine.

S. Min.-A.-Bl. 1897. Seite 99.

Der Rotlauf der Schweine gehört zu den an- iteckenden Krankheiten und wird durch kleinste lebendige Krankheitserreger (Bazillen! verursacht, die nicht bloß von kranken auf gesunde Tiere übertragen werden, sondern unter geeigneten Verhältnissen auch außerhalb des Tier­körpers leben bezw. sich vermehren und von hier aus bei Gelegenheit auf der Ansteckung ausgesetzte Schweine krankmachend einwirken können. Die Ansteckung erfolgt für gewöhnlich nicht durch Vermit'lung der Luft; der Ansteckungsstoff wird vielmehr in der Regel an festen und flüssigen Körpern (Futter, Trinkwaffer u. s. w.) haftend in den Verdauungskanal ausgenommen. Von Tier auf Tier geschieht die Uebertragung am häufigsten in der Weise, daß der Kot oder sonstige Abgänge kranker Tiere bezw. Abfälle oder Teile von an der Krankheit gefallenen oder wegen derselben geschlachteten Tieren von gesunden Schweinen verzehrt werden. In letzterer Beziehung ist besonders zu erwähnen, daß die Krankheit durch das Fleisch wegen Rotlaufs geschlachteter Schweine sehr häufig über ganze Ortschaften, oder wenn solches Fleisch auf dem Wege des Hausierhandels vertrieben wird, gleichzeitig über mehrere Ortschaften verschleppt wird. Durch das übliche Verfüttern des zum Abwaschen

derartigen Fleisches benützten Wassers und selbst durch die Verabreichung der Küchenabfälle an gesunde Schweine wird in solchen Fällen die Uebertragung vermittelt. Ebenso werden gesunde Schweine auch nicht selten dadurch angesteckt, daß die beim Schlachten kranker Tiere ver­unreinigten Gefässe ohne weiteres wieder zum Tränken der gesunden Schweine benützt werden oder daß das Tränkwasser beim Spülen der beim Schlachten ver­wendeten Geräte verunreinigt wird. Endlich ist noch zu beachten, daß die Ratten und Mäuse für die Krank­heit ebenfalls empfänglich sind und sich in verseuchten Schweineställen oder, durch Anfressen von Rotlaufka- davern rc. sehr leicht anstecken können; nicht selten werden die Kadaver von an Rotlauf verendeten Ratten oder Mäusen von Schweinen aufgefressen wodurch die Krank­heit dann wieder aus die letzteren übergeht. Außerhalb des Ticrkörpers. in der freien Natur hat der Rotlauf­bazillus ebenfalls eine weite Verbreitung gefunden ; er kann in gewissen Gegenden, besonders in Tälern mit langsam fließenden Gewässern, sowie auf schwerem feuchten Lehmboden, viel weniger auf Sand- und Gra­nitboden, sich sehr leicht dauernd ansiedeln und so ein­heimisch werden. Stehende faulige Gewässer und sumpfiger morastischer Boden sind seiner Ankeimung ebenfalls günstig. Große Hitze und Gewitterluft scheint die Entwicklung des Ansteckungsstoffes besonders zu fördern, weshalb auch die meisten Erkrankungen in den Sommermonaten Vorkommen, obwohl die Krankheit vereinzelt auch im Winter auftritt. Feuchte, dumpfe, morastische Stallungen, sowie die Verabreichung ver­dorbenen schlechten Futters scheinen den Ausbruch der Krankheit ebenfalls zu unterstützen. So viel steht aber fest, daß der Rotlaufbazillus allein die direkte veran­lassende Ursache bildet und daß dieser nirgends von selbst entsteht, sondern daß er. wo er sich findet, dort erst ausgcsät worden sein muß.

Aus Vorstehendem ergiebt sich für die Verhütung des Schweinerotlaufs zunächst, daß es, wo immer durch­führbar, angezeigt ist, neu angekaufte Schweine minde­stens 8 Tage lang getrennt zu halten, ehe sic in größere Bestände oder wertvolle Zuchten eingestellt werden. Des Weiteren ist für möglichste Trockenlegung, Reinhaltung und Lüftung der Schweinestallungen zu sorgen und auf Fernhaltung von Ratten und Mäusen ans den Stal­lungen tunlichst hinzuwirken. Sodann ist den Schweinen, namentlich in den Sommermonaten, nur durchaus ge­sundes Futter zu reichen und besonders streng darauf zu achten, daß weder das Abwaschwasser des Fleisches rotlaufkranker Tiere, noch die sonstigen von diesem Fleisch herrührenden Speise- und Kücheabfälle in die Nahrung der Schweine oder an Oertlichkeitcn gelangen, wo eine Ansiedlung des Ansteckungsstoffes möglich ist. Alle Abgänge der kranken Tiere (Kot. Streu u. s. w.> und alle Abfälle der geschlachteten Tiere (Blut. Eingeweide, Wasch- und Spülwasser re.) müssen sorgfältig gesammelt und wie die ganzen Kadaver der gefallenen Tiere in mindestens 1'/- Meter tiefe Gruben gebracht oder ver­scharrt oder in anderer geeigneter Weise unschädlich beseitigt werden, wie überbaupt jede Verstreuung von Trägern des Ansteckungsstoffs mit peinlichster Sorgfalt zu verböten ist. Ferner ist es unerläßlich, alle mit kranken, geschlachteten oder gefallenen Tieren in Berührung ge­kommenen und von solchen oder ihren Abgängen und Ab­fällen besudelten Gegenstände, sowie alle mit Trägern des Ansteckungsstoffes beschmutzten Oertlichkeiten (Ställe, Dunglegen, Jauchegruben. Schlachtstälten rc.) zu des­infizieren. Zu diesem Zweck werden alle Gerätschaften zunächst mit heißer Lauge gründlich gereinigt, eiserne Gegenstände sodann auSgeglüht und hölzerne mit dicker Chlorkalkmilch angestrichen. Wandungen, Tröge und Fußböden der Ställe müssen zuerst sauber abgegratzt, erdige Fußböden, soweit sie feucht sind, ausgehoben und die hierbei erhaltenen Abfälle wie der Dung vergraben werden. Hölzerne Wandungen und die Tröge (hölzerne, steinerne und eiserne) werden alsdann, soweit die Holz­teile rissig sind, nach vorheriger Glättung, mit heißer Lauge gründlich abgewaschen; bierauf sind dieselben wie auch massive Wände mit dicker Chlorkalkmilch anzu­streichen. Morsche und zerfressene Holzteile sind ganz zu entfernen und durch neue zu ersetzen. Hölzerne Fuß­böden sind in der Regel zu entfernen; wenn sie noch neu und nicht stark durchfeuchtet find, können sie wie hölzerne Wände behandelt werden; steinerne und ähnliche Böden find nach dem Abkratzen mit heißer Lauge zu waschen und dann mit dicker Chlorkalkmilch reichlich ab- zuschlämmen, erdige Fußböden find nach der Entfernung der durchfeuchteten Schicht mit Chlorkalkmilch reichlich

zu begießen und dann mit einer neuen Erdschicht zu bedecken. Der Inhalt der Dunglegcn und Jauchegruben ist abzuführcn und unschädlich zu beseitigen bezw. an Orten unterzupflügen, wo weder Schweine hingelangen noch Schweinefutter gewonnen wird; die leeren Dung­legen und Jauchcgruben sind sodann reichlich mit Chlor­kalkmilch zu behandeln.

Endlich ist noch besonders zu empfehlen, im Falle des AuSdruchs der Seuche in einem Bestände sofort alle noch gesunden (und nicht etwa die bereits erkrankten) Tiere aus dem vei feuchten Stalle herauszunehmen und dieselben, wenn irgend möglich, in anderen Räumlich­keiten unterzubringen. Zu bemerken ist hierbei, daß die Saugferkel erfahrungsgemäß durch die Milch der kranken Mutter nicht angest ckt werden und daß überhaupt junge, noch nickt drei Monate alte Tiere viel widerstandsfähiger gegen das Rotlaufgift sind, als die hiefür empfänglichsten 312 Monate alten Schweine.

Da, wo die Krankheit einheimisch ist, oder durch öfteres Auftreten dies zu werden droht, empfiehlt stch die Schutzimpfung.

Lehrwerkstätte für das Gerbereigewerbe i» Metzingen.

Die Lehrwerkstätte ist eine staatliche Unter« rtchtsanstalt, die der K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel unterstellt ist. Sie ist eingegliedert in den Betrieb deS Gerbermeisters Robert Bräachle in Metz ngen.

Die Anstalt soll brauchbare Gesellen und Arbeiter, weiterhin Handwerksmeister, Fabrikvor­arbeiter und Werkmeister im Rahmen einer tüchtigen Handwerkslehre h:ranziehen.

Der Unterricht ist ganz überwiegend praktisch. Der theoretische Unterricht erfolgt für die Schüler des ersten und zweiten Lehrjahrs ausschließlich in der gewerblichen Fortbildungsschule. Für die­jenigen deS dritten L.hrjahcS findet besonderer Unterricht in Aufsatz, Buchführung und Rechnen mit Berücksichtigung deS GerbergewerbeS, sowie in den Grundlagen der Gerbereichemie statt.

Ordentliche Schüler können solche jungen Leute werden, die das 14. Lebensjahr zurückgelegt haben oder noch im Jahre ihres Eintritt» zurück­legen und in der Lehrwerkstätte eine dreijährige Lehrzeit durchwachen wollen. Als außerordentliche Schüler können, soweit es der Raum gestattet, junge Leute (insbesondere Gerbersöhne) zugelaflen werden, die nur 1 oder 2 Jahre die Anstalt besuchen wollen.

Das Schulgeld betrügt für ordentliche Schüler jährlich 25 für außerordentliche 40 Un­bemittelten kann es teilweise oder ganz erlassen werden.

AIS Vergütung für ihre Arbeitsleistung in dem Betriebe erhalten die Schüler vom BetriebS- tnhaber im 1. Jahre wöchentlich 5 im 2. Jahre 6 und im 3. Jahre 7

Für Wohnung und Verköstigung sorgt der Betriebsinhaber in passenden Häusern.

Das neue Schuljahr beginnt am 1. Maid. I. Anfrage« und Anmeldungen nehmen die Zentral­stelle und der Betriebsinhaber entgegen.

Stuttgart, 22. Jan. 1910.

Mosthaf.

Tagesneuikkeitei».

Calw 5. Febr. Gestern abend hielt Prof. Beurlen im Georgenäumssaale einen zeitgemäßen Vortrag über Erscheinungen am Sternenhimmel (Planeten und Kometen). Der Redner verbreitete sich hiebei über da» Wesen der Planeten und Kometen und ging sodann näher auf den Abendstern und den Halley'schen Kometen ein. An der Hand von instrukttven Zeichnungen wurde der Lauf der Venu», die bald als Abend- bald als Morgenstern auftritt und zeitweilig ganz verschwindet, erläutert und ihre