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13 w erreichen wird. Seitens des Staats­ministeriums soll der Erfinder aufgefordert worden sein, seine Idee zu demonstrieren. Schäffer be­sitzt auch ein Patent in Bezug auf Verankerung von Luftfahrzeugen.

Berlin 15. Jan. Der Kaiser hörte heute nachmittag in der Wohnung des Staats­sekretärs Dernburg den Vortrag des Süd- Polarforschers Shackleton an. Bei dem heutigen Jubiläumsfestmahl des Kaiser­lichen Automobilklubs teilte Prinz Heinrich mit, daß der Präsident des französischeil Auto­mobilklubs, Baron v. d. Zuylen, leider nicht anwesend sei. Dieser habe ein Telegramm er­halten mit der falschen Nachricht, das Festmahl sei mit Rücksicht auf eine Hoftrauer abgesagt worden. Eine Untersuchung über den seltsamen Vorfall sei eingeleitet. Der Kaiserliche Auto­mobilklub beschloß, bei der Staatsanwaltschaft eine Anzeige gegen unbekannte Täter wegen des gefälschten Telegramms an Baron Zuylen.

Berlin 17. Jan. (Reichstag.) Vize­präsident Spahn eröffnet die Sitzung um l'/t Uhr. Am Bundesratstische ist Staatssekretär Delbrück anwesend. Eingegangen ist eine Denk­schrift (Weißbuch) über die Bergwerkskonzessionen in Marokko. Auf der Tagesordnung stehen zu­nächst die Interpellationen des Zentrums und der Nationalliberalen betr. die Pensions- und Hinterbliebenen-Versicherung der Privatbeamten. Abg. Sittard (Ztr.) be­gründete die Interpellation seiner Partei. Schon Graf Posadowsky habe die Notwendigkeit dieser Versicherung anerkannt und auch Herr v. Beth- mann-Hollweg habe sich dieser Erkenntnis nicht verschlossen. In den erschienenen Denkschriften habe sich der Reichskanzler dahin erklärt, daß die Vertagung der Altersversorgung und Hinter­bliebenen-Versicherung der Privatbeamten nicht bis zum Inkrafttreten der Reliktenversorgung der Arbeiter vertagt werden solle. Um eine Be­unruhigung der Beteiligten zu vermeiden, wünschen wir volle Klarheit und Beschleunigung. (Beifall im Zentrum.) Stresemann (natl.): Die Unter­nehmer werden mit allerdings bitteren Gefühlen dieser neuen Belastung entgegensehen. Aber andererseits wird die Kaufkraft und Sicherstellung der Familie gefördert und damit zum Vorteil des Mittelstandes der unsoliden Kreditwirrschaft vor­gebeugt worden. Staatssekretär Delbrück: Meine beiden Amtsvorgänger haben anerkannt, daß diese Frage aus wirtschaftlichen und politischen Gründen zu einer baldigen Lösung drängt. Die technischen Schwierigkeiten, die sich der Auf­arbeitung des Materials entgegenstellten, waren größer, als die beiden Vorredner annahmen. Dann erwog ich, ob ich im Rahmen der Reichs- verficherungsordnung, also in weniger vollendeter Form, die Wünsche der Privatbeamten erfüllen könnte. Es wäre unzweckmäßig, dem Privat­beamten weniger als gewissermaßen eine Abschlags­zahlung zu bieten. Auch konnte die Versicherungs­ordnung nicht mit dieser Frage belastet werden. Aus diesen wie äußeren Gründen ergab sich die Notwendigkeit, diese Aufgabe zurückzustellen. Ich werde mich bemühen, die Arbeiten weiter zu

fördern und sobald als möglich eine Vorlage vorzulegen. Auf Antrag der Abgg. Hertling und Bassermann erfolgt Besprechung der Inter­pellation. Dr. D rös cher(kons-): Wir wünschen die baldmöglichste Schaffung einer solchen Ver­sicherung. Es sollte schleunigst ein selbständiges Gesetz möglichst noch in dieser Session uns vor­gelegt werden. Hormann - Bremen (frs. Vp.): Auch wir verlangen schleunigste Einbringung einer solchen Vorlage. H eine (Soz.) hält es nicht anders für möglich, als daß die Privatangestellten an die Alters- und Jnvaliditätsversicherung angegliedert würden, wobei für die höheren Angestellten gewisse Modifikationen rein technischer Art nötig werden. Abg. Linz (Rp.): Die baldige Einbringung einer Vorlage ist notwendig. Es ist nicht zu befürchten, daß die Tätigkeit der Privatbeamten unter einer solchen Versicherung leiden würden. Nachdem noch die Abgg. Brejski (Pole), Burkhardt (Wschftl. Vgg.) Md Nacken (Ztr.) die baldige Einbringung der Vorlage verlangt haben, schließt die Besprechung. Es folgt die Interpellation der Sozialdemokraten betr. die Unterstützung der arbeitslos gewordenen Tabak­arbeiter. Geyer (Soz.) begründet die Inter­pellation und führt aus: Nicht nur die Arbeiter, sondern auch die kleinen Unternehmer sind brot­los geworden. Für diese ist keine Aussicht auf Unterstützung gegeben. Mehr als 40 000 Arbeiter sind brotlos geworden. Der Ausschluß der Zigarettenarbeiter von der Unterstützung sei gesetz­widrig. Reichsschatzsekretär Wermuth sichert zu, daß die gesetzlichen Anordnungen richtig an­gewendet werden. Bis Ende Dezember sind ausgegeben worden 1615000 Die Zahl der Unterstützungsgesuche bis Ende 1909 beträgt fast 54000. Davon sind aber nur ein Fünftel dauernd arbeitslos geworden. Zum Schluß stellt der Redner fest, daß angesichts der Erhöhung der Tabaksteuer die Bewegung auf dem Tabak­markt diesmal längst nicht so weitgreifend sei wie bei früheren gleichartigen Anlässen. In der Besprechung der Interpellation wünscht der Abg. Giesberts (Ztr.) die Unterstützung auch auf die Zigarettenarbeiter auszudehnen. Aus der weiteren Debatte ist noch eine Aeußerung des Abg. Kontze (natl.) hervorzuheben, daß seine Freunde, wenn der Unterstützungsfond von 4 Millionen ^ nicht ausreiche, einem Anträge auf Erhöhung des Fonds zustimmen würden. Nach weiterer unerheblicher Debatte ist die Interpellation erledigt. Dienstag 1 Uhr Mansfelder Inter­pellation, freisinnige Interpellation über das Vereinsgesetz, dann 2. Lesung des Etats, Justiz-Etat.

Brüssel 17. Jan. (Prinzessin Luise.) Prinz Philipp von Koburg hat dem Drucke der Gräfin Lonyay nachgebend seine Ansprüche auf Geltendmachung seiner Forderung gegen seine gewesene Gemahlin, die Prinzessin Luise, zurückgezogen.

Brüssel 17. Jan. (Der deutsche Kronprinz besucht Brüssel.) Die Gazette versichert, daß nicht der deutsche Kaiser sondern der Kronprinz Brüssel besuchen werde. Er werde die deutsche Abteilung der Brüsseler Weltausstellung feierlich eröffnen.

Madrid 17. Jan. (Ein Herzog als Falschmünzer verhaftet.) In Lapaza, Provinz Granada, wurde in einem Landhause, das einem spanischen Herzog gehört, eine Falsch­münzerwerkstätte entdeckt. Der Herzog, der in Madrid weilt, wurde verhaftet. Aus beschlag­nahmten Schriftstücken scheint hervorzugehen, daß angesehene Politiker an dem Geschäft beteiligt sind. In Madrid ruft die Affäre großes Auf­sehen hervor.

New-Aork 17. Jan. (Der Schnee­sturm in Amerika.) Der Schneesturm, der am Freitag längs der atlantischen Küste einsetzte, hielt fast den ganzen Samstag über an. New- Dork, Philadelphia, Boston und viele andere Städte sind von jedem Verkehr abgeschnitten. Einen Meter und höher bedeckt der Schnee den Boden. Die angesammelten Schneemassen ver­hindern den Eisenbahn-Verkehr. Zahlreiche Un­fälle und 6 Todesfälle waren am Sonntag zu verzeichnen. Die ankommenden und abfahrenden Dampfer haben große Verspätungen.

Vermischtes.

Ein Votum über die Trunken­heit als Milderungsgrund von 1529. Die Trunkenheit als Milderungsgrund ist ein manigfach erörtertes Stück der Rechtspflege nicht nur innnerhalb der fachmännischen Kreise der Juristen, auchnichtnurimKreiseder Antialkoholiker, sondern auch selbst bei einfachen Landleuten, wie bei ruhigen Freunden unseres Volks, die den ganzen Ernst der Frage für unser Volks­leben erkennen. Wie sehr diese Frage schon vor 380 Jahren in Württemberg in ihrer Wichtigkeit gewürdigt wurde, zeigt ein Schreiben des da­maligen Statthalters des Königs Ferdinand, des aus dem Bauernkrieg bekannten Truchseß Georg von Waldburg, der im Frühjahr 1529 zu Wild­bad weilte. Aus Anlaß eines Mordes zu Frickenhausen, OA. Nürtingen schrieb er an die Regenten und Räte der österreichischen Regie­rung in Stuttgart am 4. Juni 1529:

Dwyl (die weil) die fridbruch und todschlag leider ganz gemein (allgemein häufig) und jeder täter sein entschuldigung mit Überfluß des weins vermeint darzutun, welches aber billichen mit Nichten angesehen werden, sonder harter mit der straf ein- sehen geschehen soll, dan sunst kein biederman vor sollich vollen buben sein und plyben mocht jam Rand: auch dieser todtschlag ganz ufsatzig, gewar- lich und mörderisch), so ist unser gut ansehen und meynung, das selbigem täter förderlich (möglichst rasch) streng peinlich recht ergang, und was erkennt, an ime volnstreckt werd."

Dieses beachtenswerte Votum befindet sich in den vor einiger Zeit aus dem preußischen Staatsarchiv zu Marburg in das württembergische Haus- und Staatsarchiv gekommenen Akten der österreichischen Regierung zu Stuttgart, welche nach dem Treffen bei Lauffen 1534 dem Land­grafen Philipp von Hessen in die Hände gefallen waren (Büschel 399 Bl. 10). Es ist zugleich ein willkommener Beitrag zur Charakteristik des kriegsgewaltigen Truchsessen und seiner Regenten­tätigkeit.

Amtliche und Privatanzeigen.

Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die auf Markung Stammheim belegenen, im Grundbuch von da

Heft 20, Abteilung l. Nr. 1, 2, 3, 4 und

.21,I, Nr. 2, --

zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerkes auf den Namen deS Jakob BSHret, Bauern, und feiner Ehefrau Margarete, geb. Bechtold '

eingetragenen Grundstücke:

Parz. Nr.

3186/2

419/2

1354

5220

14

15

16 24

63 qm 26

54 .. 35

I

Geb. Nr. 89

Acker am Viehweg Acker im Rienth dto. ob dem Hengstetter Steigle I - Baumwiese auf dem Waldacker

die abgeteilte Hälfte an der an:

1 s 35 qm Wohnhaus und Scheuer hieher ge­hört die Hintere Wohnung Stock- werkseigentum,

34 qm Hofraum,

gemeinderä

Anschlag

250

350

350

500

1 s 69 qm mitten im Dorf,

1100

2550

am Donnerstag, den 20. Januar 1910, vormittags 9 Uhr, auf dem Rathause in Stammheim versteigert werden.

Der Versteigerungsvermerk ist am 11. November 1909 in das Grund­buch eingetragen.

Es ergeh: die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Vcrsteigeruugsveruierkes aus den: Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätesten» im Versieigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten an­zumelden und, wenn der Gläubiger aviderspricht, glaubhaft zu machen, widrigen­falls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bet der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht habe«, werden aufgrfordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aushebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für daß Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Stammheim, den 2. Dezember 1909.

Kommissär

stv. Bezirksnotar Ehrmann.

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