Amt»- und Anzrigeblatt für den Gberamtsbezirk Calw
^ 13
-MLiWVU
1 4 ^
MLM
Ws -
SrsitzeinungStage: Montag. Dienstag, Mittwoch, »oinerttag, Freitag und Samstag. AnsertionSprei» lo ckfg.pr» 8«u« für Stadt u. Bezirks orte; außer Bezirk Li Bsg.
Amtliche Bekanntmachuttgen.
Bekanntmachnng der K. L»»»dgeftüts- kommission, betr. die Patentieruttg von Privatzuchthekrgften für die Deckzeit 1910.
Gemäß Z 12 der Beschälordnung vom 13. F br. 1906 (Reg.-Bl. S. 13) findet die Patentierang solcher Privatzuchthengste, welche während der Beschälzeit (15. Februar bis 15. Juli 1910) zu n Decken fremder Stuten verwendet werden wollen, in folgenden Orten an den nachbezeichneten Tagen statt: in Laupheim am Mittwoch, den 9. Februar 1910, nachmitiazs 2 Uhr, in Geislingen am Donnerstag, den 10.Febr. 1910, m ttagS 12 Uhr,
in Backnang am Freitag, den 11. Februar 1910, vormittags 9'/r Uhr und in Hohenheim an demselben Tage nachmittags 3 Uhr.
Weitere Patentierung?orte werden nach Bedarf in den anderen LmdeSteilen noch bestimmt und unmittelbar den einzelnen Patentbew irbern mitgeteilt werden.
Die E teilung des Paten.s für einen Hengst setzt voraus:
1) daß der Hengst nicht unter 3 Jahre alt, gesund und vollkommen entwickelt ist, keine erblichen Gebrechen und Formfehler hat und vermöge seines Körperbaues, seiner Knochenstärks und seines Ganges zur Erzeugung brauchbarer Pferde als geeignet erscheint;
2) daß der Hengst nach seiner Körperbeschaffenheit dem vorhandenen Stutenmatertal, den Pferde-
, zuchtverhältnissen und der anzuftrebenden Zacht- richtung der betreffenden Gegend möglichst entspricht;
3) daß der Hengstbefitzer in den Orten, wo er das Beschälgewerbe betreiben will, einen Beschälraum mit einer den Anblick deS BffchälbetriebS verhindernden Umfassung besitzt;
4) daß der Hengstbefitzer sich verpflichtet, während der Beschälrett in den beim Beschälraum vor
Dienstag, den 18. Sanuar 1910.
handenen Stallungen neben dem zu patentierenden Hengst keine nichtpatentiertcn Hengste im Alter von über drei Jahren aufzustellen.
Hat der Hengstbefitzer das Beschälgeschäft bereits früher betrieben, so ist die Erteilung des Patents weiter an die Voraussetzung geknüpft, daß er das Geschäft in der vorhergegangsnen Zeit ordnungsmäßig ausgeübt und insbesondere in der Deckzeit 1909 der unter Ziffer 4 genannten Verpflichtung nicht zuwidergehandelt hat.
Die Hengstbefitzer, welche ihre Hengste zum Zweck der Erlangung eines Patents für die Beschälzett 1910 an einem der festgesetzten Patentierungsorte der von der LandgestütSkommisstou bestellten Kommission vorführen wollen, werden hiemtt aufgefordert, diese Hengste sp ätestens bis 30. Januar d. I unter genauer Beschreibung jedes Hengstes nach Namen, Aller, Abstammung und Farbe, Abzeichen und Größe bei dem Sekretariat der Landgestütskommission anzumelden.
Der Anmeldung find folgende Belege anzuschließ en:
s. eine Bescheinigung des O.tsvorftehers der Gemeinde, in welcher das Beschälgewerbe betrieben werden will, darüber, daß der Hengstbefitzer einen vorschriftsmäßigen Beschälraum besitzt; d. eine Urkunde, worin der Hengstbefitzer sich verpflichtet, während der Bcschälzeit in den beim Beschälraum befindlichen Stallungen neben dem zu patentierenden Hengst keine ntchtpatentterten Hengste im Alter von über drei Jahren aufzustellen:
c. wenn der Hengst schon im Jahre 1909 patentiert war, das Patent für die Beschälzeit 1909; ä. wenn der Hengstbesitzer das Beschälgeschäft bereits früher betrieben hat, eine Bescheinigung des Ortsvocstehers der Gemeinde, in welcher der Betrieb stattfand, darüber, daß der Hengst- befitzer das Geschäft in der voraus gegangenen Zeit ordnungsmäßig ausgeübt, insbesondere in der Beschälzeit 1909 der oben unter. Ziffer 4
BezugSvr.i.d. Stadt-/«jührl. in. Trügerl. Mk. 1.2S. PostbezugSpr. s.d. Orts- u. Nachbarortsverk. '/«iährl. Mk. l.S», im Fernverkehr Mk. 1 .SV. Bestell», in Württ. Sü Pfg., in Lagern u. Reich 4L Pfg.
aufgeführten Verpflichtung nicht zuwidergehandelt hat.
Stuttgart, 12 Januar 1910.
K. Landgestütskommission: Haag.
Tagesrreuigkeite«.
* Calw 17. Jan. Der Vortrag von vr. Reihten aus Stuttgart hat das Interesse der ländlichen Bevölkerung wachgerufen und es mögen deshalb einige weitere Aufklärungen über das neue Bauernland in den preußischen Provinzen Posen und Westpreußen erwünscht sei». Es gibt in diesen beiden Provinzen Land genug, das unter günstigen Bedingungen vergeben wird, wie sich jedermann an Ort und Stelle überzeugen kann. In den genannten Provinzen sind viele große Güter vorhanden, aber wenig Bauern, Arbeiter und Handwerker. Der preußische Staat kauft daher die großen Güter auf und besiedelt sie. Das Land wird deutschen Ansiedlern unter günstigen Bedingungen erlassen in der Absicht, zur Stärkung des Deutschtums eine lebensfähige, zufriedene Landbevölkerung in den Ostmarken zu schaffen. Das Land wird in der Regel zu Eigentum gegen eine beständige Rente verkauft. Der Käufer braucht nur soviel Kapital zu besitzen, daß er die Gebäude aufführen und Vieh und Wirtschaftsgeräte anschaffen kann. Eine Anzahlung auf den Grund und Boden wird nicht gefordert. Die Rente — der Hypothekenzins — beträgt nicht mehr als 3 von 100 des Kaufpreises für den Grund und Boden. Das Land wird aber auch ausnahmsweise in Pacht gegeben mit der Aussicht für den Pächter, es später als Eigentum gegen Rente zu erwerben. Die Stellen sind 2—60 Morgen groß. Die Rentenstellen haben im allgemeinen einen Flächen-
Die Leute vom Uleelamphos.
Roman von Erich Eben st ein.
(Fortsetzung.)
„Vierzig Jahre ist er unter Euch in Frieda» gewesen", schluchzt sie, „und noch kennt Ihr ihn nicht. Der hat sich nicht halten lassen heut am Hof. Was Hab ich ihm zugeredet, eh' er fort ist, daß er was nehmen sollt' zur Stärkung .... aber nein, nicht einmal denken! „Glaubst, ich werd die Leut' heut' um ihr Lichtmeßamt bringen?" hat er gesagt. „Der liebe Gott wird mich schon nicht verlassen . . ." Damit ist er fort. Und jetzt ... o Du lieber Heiland . . . jetzt liegt er vielleicht schon starr und tot im Gebirg ..."
Der Hobein Franz steht plötzlich auf.
„Ich geh' ihm nach," sagt er ganz ruhig, als wäre es gar nicht anders denkbar, „zu Grund gehen darf man ihn nicht lassen, wo er wegen uns den Gang nüchtern angetreten hat. Wer geht mit?"
Niemand rührt sich.
„Es ist umsonst", murmeln einige, andere sehen spöttisch drein: „Wir sind auch keine Zimperlichen, aber so was kann unser Herrgott nicht . . . verlangen, verrückt wär's ..."
Die Hobeinin hängt sich an Franzens Arm: „Ich laß Dich nicht, Bub . . . Das darfst mir nicht antun ..."
Ungeduldig macht er sich frei von ihr.
„So geh' ich allein ..." Er wird plötzlich rot und wendet sich hastig ab. Aus Sannas Augen ist ein Blick auf ihn gefallen, halb leuchtender Stolz, halb flackernde Angst. Zu gleicher Zeit lacht Friedl höhnisch auf: „Laßt ihn doch gehen, den Narren! Weit geht er sicher nicht..."
Jetzt erhebt sich der Kleekamp. Eine Weile hat er seltsam versonnen
vor sich hingeblickt, dann ist er mit einem Ruck auf den Beinen. Ein verächtlicher fast feindlicher Blick streift den Friedl, im nächsten Augenblick steht er neben Franz.
„Allein sollst nicht gehen ... ich geh' mit. Den Weg über'n Grat kennt keiner wie ich, bin in jungen Jahren oft darüber gegangen."
Franz starrt den Bauer verwundert an.
„Es wird ein hartes Gehen werden, Kleeekamphofer . . . und Ihr seid keiner der jüngsten mehr ..."
„Laß nur, ich halt's schon aus. Komm . . ."
Er geht, ohne nach rechts oder links zu sehen, nach der Tür. Franz folgt schweigend. Zum Reden ist jetzt nicht Zeit, das fühlen beide. Seile und Bergstöcke werden herbeigeholt und die Steigeisen für alle Fälle.
Draußen im Flur steht die Ebeseder Lori mit hochgeschürztem Lodenrock, den Wettermantel um die Schultern.
„Ich geh' auch mit", sagt sie kurz.
„Du?!!" Der Kleekamp macht einen Schritt nach rückwärts. „Für ein Frauenzimmer ist das kein Weg!"
Sie zwinkert geringschätzig mit den Augen.
„Könntest wissen, daß ich keine bin wie die andern. Glaubst, der Höllgraben wär' im Winter ein Tanzboden? Und den Weg kenn ich noch besser wie Du. Weißt es vielleicht noch, daß ich am Kamplhof war dazumal, wie Du den Weg ... so oft gemacht hast!"
Der Kleekamp sagt nichts mehr. Schweigend und hastig machen die drei sich auf den Weg. Noch haben sie das letzte Haus nicht erreicht, da stolpern ihnen noch ein paar Bauern nach. „Halt, nehmt uns auch noch mit! Der Pfarrer soll nicht glauben, daß unter all dem Mannsvolk bloß drei richtige Mannsbilder sind ..." Der Tischler Franz sagt's. Mit ihm sind der Schmied Nagel und Hamar, der Fleischer. Drei baumstarke Männer.
Sie schämen sich doch ein wenig, die von Friedau, ihren Pfarrer in