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Amtr- und Anzeigeblatt für den GderamtrdrM Calw
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E-!ch»tnllnzStllz«: Montag, Dienstag, Mittwoch, »onnerStag, Freitag und TamStag. JnIerttonSprei» .0 Wg. pro Zeile sür Stadt u, BezirkSorte; außer Bezirk l!> Psg.
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kann immer noch nachbestellt werden. Die bereits erschienenen Nummern werden uach- geliefert.
Amtliche Bekanntmachungen.
Bekanntmachnng der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abhaltnng eines Molkereilehrkurses in Gerabronn.
Mit Genehmigung des K. Ministeriums des Innern wird on der Molksreischule in Gerabronn demnächst wiederum ein vierwöchiger Unterrichts - kurS über Molkereiwesen abzehalten werden.
In diesem KnrS werden die Teilnehmer nicht allein in den praktischen Betrieb der Molkerei ein- geleitet, sondern sie erhalten auch einen dem Zweck und der Dauer des Kurses entsprechend bemessenen theoceiischen Unterricht.
Der Unterricht ist unentgeltlich, dagegen find die Teilnehmer verpflichtet, die vorkommenden Arbeiten nach Anweisung des Leiters des Kurses zu verrichten, auch haben sie für Wohnung und Kost selbst zu sorgen und die für den Unterricht etwa notwendigen Bücher und Schreibmaterialien selbst anzuschaffen. Unbemittelten Teilnehmern kann ein Staatsbeitraz in Ausficht gestellt werden.
Bedingungen der Zulassung sind: zurückgelegtes sechzehntes Lebensjahr, Besitz der für das Verständnis des Unterrichts notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse und guter Leumund. Vorkenntniss: im Molkereiwesen begründen eine vorzugsweise.Berücksichtigung bei der Aufnahme.
Der Beginn des Kurses ist auf Montag, den 7. Februar 1910 festgesetzt. Da jedoch zu diesem Kurs n»r eine beschränkte Zahl von Teilnehmern zugelassen werden kann, so behält sich die
Dienstag, den 11. Januar 1910.
Zentralstelle vor, je nach Bedürfnis im Lauf der folgenden Monate noch weitere Kurse zu veranstalten und nach iyrem Ermessen die sich Anmeldenden in die einzelnen Kurse einzuweisen.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs find bis längstens 31. Januar 1910 an das „Sekretariat der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft in Stuttgart" einzusenden. Den Aufnahmegesuchen sind beizulegen:
1. ein Geburtsschein;
2 ein Schulzeugnis, sowie etwaige Zeugnisse über Vorkenntnissc im Molkereiwesen;
3. wenn der Bewerber minderjährig ist, eine Etn- wtlligungserklärung des Vaters oder Vormunds, in welcher zugleich die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten, insoweit solche nicht auf andere Weise gedeckt werden, übernommen wird;
4. eia von der Gemeindebehörde deS Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung darüber, daß der Bewerber bezw. diejenige Persönlichkeit, welche die Verbindlichkeit zur Tragung der durch den Besuch des Kurses erwachsenden Kosten für den Bewerber übernommen hat, in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen;
5. wenn ein Staatsbeitrag erbeten wird, was zutreffendenfalls immer gleichzeitig mit der Vorlage des Aufnahmegesuchs zu geschehen hat, ein gemeinde- rätliches Zeugnis über die Vermögens- und Famtlienverhältniffe des Bewerbers und seiner Eltern, sowie ein Nachweis darüber, ob die Gemeinde, der landwirtschaftliche Bezirksverein, eine Molkereigenossenschaft oder eme andere Korporation dessen Aufnahme befürwortet und ob dieselben ihm zu diesem Zweck einen Beitrag und in welcher Höhe zugesagt oder in Ausficht gestellt haben.
Stuttgart, 31. Dezember 1909.
Sting.
BezugSpr. i. d. Stabt-/^Shrl. m. Triigerl. Mk. I.SS. PostbezugSpr. s.d. OrtS- u. NachbarortSverk. -/.jährl. Mk. t.so, im Fernverkehr Mk. 1 .S 0 . Bestell», in Württ. »0 Pfg., in Bayern u. Reich IS Ps»,
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, betr. die Landesschafschau in Ehingen a. D.
Am Donnerstag, den 7. April 1910, wird'in Ehingen a. D. auf dem Schafmarktplatz die jährliche Staatsprämiternng sür ausgezeichnetes Schasvieh vorgenommen.
Für diese Prämiierung gelten folgende Bestimmungen :
1. Um Preise können sich württembergische Schafzüchter bewerben, welche die vorgeführten Tiere entweder selbst gezüchtet oder zu Zuchtzwecken erworben haben.
2. Wenn zwei Schafzüchter gemeinschaftlich die Schäferei betreiben, z. B. Vater und Sohn, so kann nicht jeder derselben auf der Landesschaf. schau sich mit Schafvieh um Preise bewerben.
3. Für Preise sind 960 ausgesetzt, welche in Abstufungen von 120, 100, 80 und 60 ^ von dem Preisgericht vergeben werden.
4. Zum Pretsbewerb find nur Sammlungen zugelassen, bestehend auS:
1—2 Böcken,
10 Mutterschafen mit ihren Lämmern,
10 Kilberjährlingen.
5. Die Preisbewerber haben obrigkeitlich beglaubigte Zeugnisse beizubringen, daß sie Besitzer einer Zuchtschäferei sind, und daß die vorgeführten Tiere von ihnen zur Zucht verwendet werden.
6. Die Preisbewerber müssen ihre Tiere am
7. April '1910, vormittags 8 Uhr, in Ehingen a. D. auf dem Musterungiplatz aufgestellt haben.
Stuttgart, den 3. Januar 1910.
Sting.
Tagesueuigkeiteu.
kV Calw. Der Militärverein Calw hielt seine Weihnachtsfeier am Mittwoch, den 5. Jan. unter sehr zahlreicher Beteiligung seitens seiner Ehrenmitglieder und Mitglieder
Die Leute vom llleelamphos.
Roman von Erich Ebenst ein.
(Fortsetzung.)
Während also im Kleekamphof unversehens ein neuer Wind an dem Bestehenden rüttelt, ist im Habererhof ein stiller Tag.
Die laute Stimme der Bäuerin, die sonst wegen jeder Kleinigkeit ein Gezeter anhebt, fehlt, und unwillkürlich atmet alles erleichtert, am meisten der Bauer. Nur einmal kommt er aus seiner Ruhe, als die alte Cenz, nachdem sie vergeblich alle Augenblicke angefragt hatte, ob der Hobein nichts braucht, Miene macht sich mit ihrem Strickstrump häuslich in seiner Kammer niederzulafsen.
Da reißt ihm die Geduld. Den Altknecht läßt er rufen und schreit ihm zornig zu: „Das Weibsbild schaff' mir vom Hals! Ich will Ruhe haben ..." worauf dieser Cenz aus der Kammer führt.
Eigentlich sollte nach des Bauern Wille Cenz mit der Hobeinin in die Stadt. Aber im letzten Augenblick erklärt die Alte, nachdem sie mit Bibiana einen Blick gewechselt, sie habe das Reißen in allen Gliedern und müsse zu Hause bleiben.
Jetzt sitzt sie knurrend und gallig in ihrer Stube, sieht, wie gegen elf Uhr Stini mit einem fremden Herrn in das Haus tritt, wagt sich aber nicht mehr hinunter in des Bauern Nähe. Mit dem Aufpaffen und Horchen, wie sie's Bibiana versprochen hat, ist'S nichts. Trotzdem ahnt sie, was da unten vorgeht und zermartert ihr Gehirn um einen Ausweg, wie's zu verhindern wäre. Leider verläßt der fremde Herr nach einer Stunde das Haus, ehe ihr etwas Gescheites eingefallen ist.
Stini bleibt bei dem Hobein. Langsam reiht sich Stunde an Stunde und die Dämmerung bricht herein.
„Wo nur der Bub bleibt", murmelt der kranke Bauer einmal über
das andere Mal besorgt und lugt mit scheuer Angst nach dem Stini, derselbe! ängstlich, doch dem Kranken nicht den Mut nehmen möchte.
„Seit dem Unglück gestern ist er nicht heimgekommen! Wird ihm doch nichts zugestoßen sein?"
Was er sonst noch fürchtet, daß Franz sich am Ende gar ein Leid angetan haben möchte, wagt er nicht auszusprechen.
Auch Stini denkt daran. Und je weiter die Zeit vorrückt, desto kleinlauter wird er. Gut hat er's gemeint mit dem Rat an die Sanna, und jetzt ist's doch so schlecht ausgegangen. Der eine liegt halbtot im Kleekamphof und der andere . . .
In seiner Herzensangst fängt er still zu beten an. Dazwischen beruhigt er den Kranken.
„Schämen wird er sich halt, daß ihn der Zorn so gepackt hat .... am Abend, wenn alle zur Ruh' sind, wird er schon kommen, wirst sehen, Hobein . . . ."
„Daß er aber auch gar so hat sein können! Allweil ist er gut und still gewesen, wie wenn ihn nichts aus der Ruh bringen könnt!"
„Das sind halt die heißesten, die am kältesten ausschauen. Und dann die Lieb ... die ist schon so: Himmel und Höll trägt sie gleicherweise in sich."
„Als ob's nicht Dirndln genug gäbe! Ich war nie so. Mein Lebtag Hab' ich mich nicht kapriziert auf eine besondere. Geht's nicht, so geht's nicht, Hab' ich gedacht. Ist eine willig, gut. Wenn nicht, dann soll sie zum Kukuck gehen."
„Ja, Du, freilich! Hast nicht nein sagen können am rechten Fleck und nicht ja. Das war dein Glück und dein Unglück, Hobein Ambros."
Kannst so recht haben, Stini! Schwach war ich mein Lebtag. .."
„Und der Bub ist halt aus anderem Holz. Bei dem heißt'S biegen oder brechen. Grad wie ... ."
Der Hobein unterbricht ihn, indem er nach seinem Arm faßt.