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Klassizismus bedeutete, dann die riesige Leinwand des bedeutendsten Historienmalers Belgiens, Leys' Investitur des Goldenen Fließes, und noch ein Faust'scher „Spaziergang vor dem Tor" von ihm. So reiht sich Namen an Namen: Eugene Smits mit seinem großen Rombilde, Alfred Stevens „Vier Jahreszeiten", Braeckeler, Courtens u. v. a. Weit bescheidener ist die Vertretung der ausländischen Schulen: ein etwas zweifelhafter Tumer, ein schöner Oswald Achenbach, ein Meisterwerk von Ingres, Kopf eines blinden Homer. Aus der Zusammenstellung dieses Teiles der Sammlung steht man, daß König Leopold keinen Wert darauf legte, als Kunstmäcen zu gelten. Aber für die nationale Kunst tat er jedenfalls Gutes, und es wäre zu bedauern, wenn seine Sammlung, dieses Denkmal für die stetige Entwickelung der belgischen Malerei im 19. Jahrhundert, auseinandergerifsen würde.
Welche Forderungen verjähren am 31. Dezember 1909?
Bei folgenden, im täglichen Leben am häufigsten vorkommenden Forderungen welche im Jahre 1907 entstanden sind, tritt die Verjährung am 31. Dezember 1909 ein:
1. der Kaufleute, Fabrikanten, Handwerker und Kunstgewerbetreibenden für Lieferung von Waren, Ausführung von Arbeiten und Besorgung fremder Geschäfte, soweit die Leistung nicht für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgte;
2. der Land- und Forstwirtschafttreibenden für Lieferung von land- und forstwirtschaftlichen Erzeugnissen, wenn die Lieferung zur Verwendung im Haushalte des Schuldners erfolgt;
Wenn bei den Ansprüchen Ziffer 1 und 2 die Leistung oder die Lieferung für den Gewerbebetrieb des Schuldners erfolgte, so verjähren nur die im Jahre 1905 entstandenen Forderungen.
3. der Frachtfuhrleute, Lohnkutscher und Boten, wegen des Fahrgeldes, der Fracht, des Fuhr- und Botenlohns, einschließlich der Auslagen;
4. der Gastwirte und derjenigen, welche Speisen und Getränke gewerbsmäßig verabreichen, für Gewährung von Wohnung und Beköstigung, sowie für andere den Gästen zur Befriedigung ihrer Bedürfnisse gewährte Leistungen einschließlich der Auslagen;
5. der gewerblichen Arbeiter, Gesellen, Gehilfen, Lehrlinge, Fabrikarbeiter, der Taglöhner und Handarbeiter, wegen des Lohnes und anderer an Stelle oder als Teil des Lohnes vereinbarter Leistungen, mit Einschluß der Auslagen, sowie die Ansprüche der Arbeitgeber wegen der auf solche Ansprüche gewährten Vorschüsse;
6. der Lehrherren und Lehrmeister wegen des Lehrgeldes und anderer im Lehrvertrage vereinbarter Leistungen, sowie wegen der für die Lehrlinge bestrittenen Auslagen;
7. der öffentlichen Unterrichts-, Erziehungs-, Verpflegungs- oder Heilanstalten, sowie der Inhaber von Privatanstalten solcher Art, für Gewährung von Unterricht, Verpflegung oder Heilung und für die damit zusammenhängenden Aufwendungen;
8. derjenigen, welche Personen zur Verpflegung oder Erziehung aufnehmen, für Leistungen und Aufwendungen der in Nr. 7 bezeichneten Art;
9. der Aerzte, Wundärzte, Geburtshelfer, Zahnärzte, Tierärzte, sowie der Hebammen für ihre Dienstleistungen, einschließlich der Auslagen;
10. der Rechtsanwälte, Notare und Gerichtsvollzieher, wegen ihrer Gebühren und Auslagen, soweit dieselben nicht zur Staatskasse fließen;
11. der. Parteien, wegen der an ihre Rechtsanwälte geleisteten Vorschüsse;
12. der Zeugen und Sachverständigen, wegen ihrer Gebühren und Auslagen;
Sodann verjähren zu dem oben angegebenen Zeitpunkt (31. Dezbr. 1909) die im Jahre 1905 fällig gewordenen Ansprüche auf Rückstände von Darlehenszinsen, die Ansprüche auf Rückstände von Miet- und Pachtzinsen für Miete und Pacht von Grundstücken, sowie die Ansprüche aus allen regelmäßig wiederkehrenden Leistungen, insbesondere Unterhaltsbeiträgen. 8i.
Amtliche und Privatanzeigen
K. Amtsgericht Kakv.
In das V er e i n s re giste r wurde heute eingetragen: Wintersportverein Calw, Sitz in Calw. Die Satzung ist am 2 Dezember 1909 errichtet.
Vorstand: l)r. mecl Schiler (Vorsitzender),
Hermann Georgii (stv. Vorsitzender), Bezirksgeometer Steiff,
Lisa Fechter,
Maria Schwäble, sämtlich in Calw.
Den 18. Dezember 1909.
Amtsrichter Ehmann.
Lalwer l-ieäerkranr.
Sonntag, den 26. Dezember, abends 7 Uhr,
mit musikalischen Darbietungen, Theateraufführnng und Gabenverlosung im Badischen Hof.
Die Mitglieder mit ihren Familien werden zu recht zahlreichem Besuch freundlich eingeladen.
Der Ausschutz.
Witmttkili HllsM-Ottr«bro»ll.
Am Sonntag, den 26. ds., abends 6'/- Uhr, findet im Gästhof z. „Löwen"
Weihnachtsfeier
statt, wozu die Kameraden mit Familienangehörigen freund- lichst eingeladen sind.
Kinder unter 14 Jahre, sowie Familienangehörige, die selbst Mitglieder sein könnten, haben keinen Zutritt.
Der Ausschutz.
Timimrin Ullttthaugstett.
Zu der am Stephansfeiertag, den 26. Dezember, im Saale des Gasthofs z. „Hirsch" stattfindenden
Weihnachtsfeier
mit theatralischen und turnerischen Aufführungen, verbunden mit Gabenverlosung und darauffolgendem Tanz,
ladet Freunde und Gönner unseres Vereins höflichst ein
der Borstand.
Anfang 6'/- Uhr. Eintritt 20 Pfg.
Gesangverein
Frohsinn Gberreichenbach.
Zu der am Stephansfeiertag, de« 26. ds., abends 6 Uhr, im Gasthof z. „Hirsch" stattfindenden
Weihnachtsfeier
verbunden mit theatralischen Aufführungen, laden wir unsere Mitglieder, sowie Freunde und Gönner des Vereins höflich ein.
Der Ausschuß.
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gelangt über die Feiertage zum Ansschank.
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