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Amts- und Anzeigeblatt für den Gberamtrbezirk Calw
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Lrfcheinungrtlrgl: Montag, Dienstag, Mittwoch, «onnerStaa, Freitag und Samstag. JnserttonSpreis io Pfg. pro Zeile für Stadt u.BezirkSorte; außer BezirHii Pfg.
Amtliche Bekanntmachung«».
Ber-mntumchima.
Am Freitag, den 7. Januar 19 lO, vormitta.gs von 10 Uhr an, findet für dt: Feldberelnigung in Simmozheim die Schluß tag fahrt statt.
Hiebei wird der Zutetlungsplan erläutert und können Einwendungen jeder Art, ausgeno «men solche, welche gegen die Verziehung oder Nichtbeiziehnng zur Feldbereinigung und die Feststellung der Grenzen der Bereintgungsfläche oder gegen die Größe und den Wert der etngeworfenen Fläche gerichtet sind, vorgebracht werden; auch werden Wünsche der Beteiligten über die etwaige bauliche Ausführung gemeinsamer Arbeiten und über den Eigentumsübergang entgegcngenommen.
Grundeigentümer, welche bei dem Unte nehmen zwar uichi im Sinne des Felvbereintgungsgesetzes (Art. 4 und 5) beteiligt find, deren Verhältnisse aber durch dasselbe in irgend einer Weise geändert werden sollen, find gleichfalls berechtigt, in der Schlußtag- fahrt Einwendungen gegen denZureilungsp'.an geltend zu machen.
Spätere Einwendungen gegen den Zutetlungs- plan, sowie gegen die in Gemäßheit desselben erfolgte Ausführung der Feldbereinigunz nach der Schluß - tagfahrt sind ausgeschlossen.
Zn dies'! Schlußtagmhrt werden sämtliche beteiligte Grundeigentümer bezw. ihre mit Vollmacht versehenen Vertreter und sämtliche berechtigte Dritte eingeladen.
Der Zuteilungsplan nebst den dazu gehörigen Akten und Tabellen ist auf dem Rathaus in Simmozheim vom SO. Dez. 1909 bis 6. Jan. 1910 zur Einsichtnahme aufgelegt.
Calw, 3. Dezember 1909.
K. Oberamt.
Voelter.
A« die Herrn Ortsvorsteher «ud Verwattnngsaktuare.
Für Zweck« des Ansatzes der Wandergewerbe- ftener (Z 18 und 19 der Verfügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betr. den Vollzug des Gesetzes über die Wandergewerbestener in der Fassung vom 22. September 1904, Reg.-Bl. S. 263,) wolle bis spätestens 10. Dezember dS. I». berichtet werden:
3) der Gesamtbeirag des gemeindesteuerpflichtigen Gcwerbekatasters (gekürzt);
b) der Gesamtbetrag der hierauf entfallenden Gemeindeumlage;
c) der Prozentsatz der Gemeindcumlage, je für das Steuerjahr 1909.
Einem Bericht über den Vollzug der Gemeinde- nmlage wird bis 15. Januar 1910 entgegengesehen.
Calw, 2. Dezember 1909.
K. Oberamt.
Voelter.
Haudwerkerkurse.
Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtigt, in den Monaten Januar, Februar und März des kommenden Jahres folgende Handwerker- kurse abzuhalten:
1. für Installateure, Schlosser, Mechaniker usw.
Kurse für
s) die Installation elektrischer Schwachstromanlagen, Dauer 2 Wochen,
b) die Installation elektrischer Starkstromanlagen. Dauer 4 Wochen,
c) Entwurf, Ban und Prüfung von Blitzableitern, Dauer 1 Woche;
2. für Maler Kurse
n) in moderner Wandbehaudlung einschließlich Reltefmalereien, Dauer 2 Wochen,
Ireitag, den 3. Dezember 1909.
b) im Lasieren von Hölzern und im Maserieren, Dauer 2 Wochen,
c) im Schriftenmalen und Glasvergolden, Dauer 3 Wochen;
3. für Schreiner, Dreher usw. Kurse
3 ) im Beizen und Färben von Hölzern, Dauer 1 Woche,
b) in Maschinenbehandlung, Dauer 1 Woche;
4. für Tapezierer Kurse
3) im Entwerfen und Anhängen moderner Stoffsekorationen, Dauer 2 Wochen,
d) im Liioleumlegen, Dauer 3 Tage,
c) in Polstecarbe-ten, Dauer 4 Wochen;
5. für Sattler ein Kurs in der Herstellung gewöhnlicher Fuhrkuarmetc, Dauer 1 Woche;
6. für Schneider einen Kurs im Musterzeichnen und Zuschnetden, Dauer 3 Wochen;
7. für Schuhmacher einen Kurs im Musterzeichner! und Zuschneiden, Dauer 2 Wochen.
Der Blitzableiterku s (Z-ff. 1, lit. c,) wird Ende Januar in Schwenningen an der dortigen K. Fachschule für Feinmechanik abgehalten werden. Die übrigen Kurse finden in Stuttgart statt. Der Unterricht in den Kursen wird in Tagesstunden erteilt.
Zu den Kursen werden im Lande ansässige selbständige Handwerker und ältere Gesellen, in erster Linie solche, welche sich selbständig zu machen im Begriffe sind, zugclassen. An dem Kurs für die Installation von Starkstromanlagen können nur solche Handwerksangehörige teilnehmen, welche einen Kurs für Installation von Schwachstromanlagen oder eine längere praktische Tätigkeit in der elektrischen Installation durchgemacht haben; sie haben bei der Anmeldung hierüber Nachweis zu erbringen.
Für die Teilnahme an den Kursen wird ein Unterrich.sgeld nicht erhoben. Auswärtigen minderbemittelten Teilnehmern wird auf Ansuchen ein Beitrag zur einmaligen Her- und Rückreise au den Ort der Abhaltung des Kurses gewährt Besonders bedürftigen auswärtigen Kursteilnehmern kann außerdem noch eine Unterstützung zu ihrem Mehraufwand für den Aufenthalt am Kursort gereicht werden, wenn ihre besondere Bedürftigkeit nachgewiesen wird. Eine Unterstützung zu den Kosten des Aufenthalts am Kursort wird für die Teilnahme an den Kursen, welche nicht länger als eine Woche dauern, nicht gereicht. Gesuche um Unterstützungen sind gleich bei der Anmeldung anzubringen; nachträglich vorgebrachte Gesuche können in der Regel nicht mehr berücksichtigt werden.
Anmeldungen zur Teilnahme an den Kursen sind durch Vermittlung der Gemeindebehörde deS Wohnorts oder durch Vermittlung des Vorstands einer örtlichen gewerblichen Vereinigung bis spätestens 16. Dezember 1909 an dieK. Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stuttgart einzureichen. Die Gemeindebehö den und Vorstände der gewerblichen Vereinigungen werden ersucht, die Anmeldungen für jeden Kurs gesondert vorzulegen und bei der Vorlage sich darüber zu äußern, ob die Angemeldeten nach ihrer Ausbildung und ihren Fähigkeiten voraussichtlich in der Lage find, mit Erfolg sich an den Kursen zu beteiligen und ob ihre Zulassung befürwortet werden kann Soweit die Angemeldeten wegen besonderer Bedürftigkeit um Beiträge zu den Kosten des Aufenthalts in Stuttgart nachsuchen, wolle bei Vorlage der Anmeldungen auch Auskunft über die Vermögens- und Familienverhält- nisse der Gesuchsteller bezw. auch ihrer Eltern gegeben werden.
Aus den Anmeldungen sollen im übrigen er- sichtlich sein: Namen. Beruf, Berufsstellung (ob selbständig oder Geselle), Wohnort und Alter der Angemeldeten.
Stuttgart, 22. November 1909.
Mosthaf.
«e,ua»pr.i.d. Stadt >/pithrl.m.rr»gerl.Mk. 1 . 2 °. PostbezugSpr. f. d. OrtS- u. NachbarortSverk. '/Piihrl. Mk. 1.20, im Fernverkehr Mk. 1.S0. »estellz. in Württ. so Pfg., in Bayern u. Reich SS Pfg.
TAzeSrlerrigkeiter».
* Calw 3. Dez. Die gestern vorgenommene Gemeinderatswahl zeigte eine ziemlich starke Wahlbeteiligung. Von 600 wahlberechtigten Bürgern haben 381 von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht. Das Wahlergebnis stand zum größten Teil im voraus fest, indem auf den Wahlzetteln des Volks- und Bürgervereins 4 gleichlautende Namen verzeichnet waren. Da im ganzen 5 Gemeinderäte zu wählen waren, so lag eine Entscheidung nur zwischen 2 Kandidaten, von denen 1 auf dem Wahlzettel des Bürgervereins und 1 auf dem des Volksvereins stand. Die Wahl zwischen diesen beiden Kandidaten fand zum Teil unter persönlichen und örtlichen Gesichtspunkten statt, wozu auch vielleicht eine Erklärung im Wochenblatt noch besonders beigetragen hatte. Trotzdem der Ausfall der Wahl größtenteils durch die Abmachungen der Parteien vorausgesehen werden konnte, entbehrt sie doch nicht eines gewissen Interesses. Interessant und auffallend ist es, daß die 4 gemeinsamen Kandidaten in der Stimmenzahl fast beinahe gleich sind und daß die 2 anderen Kandidaten ebenfalls in ihrer Stimmenzahl ganz nahe zusammen gekommen sind. Der nicht gewählte Kandidat ist mit Ehren bestanden und der Aus fall der Wahl ist für alle Kandidaten gleich ehrenvoll. Das Resultat der Wahl ist folgendes. Stimmen erhielten Fabrikant Georg Wagner 372, Uhrmachermeister Wilhelm Stickel 372, Stadttierarzt Friedrich Kleinbub 371, Fabrikant Ernst Hippe lein 369, Konditor Hermann Marquardt 204 und Privatier Friedrich Gehring 198 Stimmen. Die meisten un- abgeänderten Wahlzettel wurden diesmal vom Bürgerverein abgegeben, nämlich 162; abgeänderte Zettel waren es 29. Der Volksverein gab 150 unabgeänderte und 48 abgeänderte Wahlzettel ab. Zersplittert waren 32 Stimmen. Die Wahl verlief, wie vorauszusehen war, in ruhiger Weise.
" Calw 3. Dez. Die Bierbrauereibesitzer des Bezirks Nagold und Umgebung haben die Bierpreise vom 1. Dezember an um 2 Mk. pro Ii! erhöht; es kostet somit 1 bl mindestens 17 Mk. In den hiesigen Wirtschaften ist die Bierpreiserhöhung noch nicht ganz durchgeführt; wie man vernimmt, werden einige Wirte mit ihren Preisen überhaupt nicht aufschlagen, da sie besonders bei besseren Bieren einen allzustarken Rückgang im Verbrauch befürchten.
Hirsau 3. Dez. Bei der gestern stattgehabten ruhigverlaufenen Gemeinderatswahl wurden die bisherigen Mitglieder Sattler Bauer und Sägwerkbes. Wagner wiedergewählt.
)( Gechingen 1. Dez. Bei der heutigen Gemeinderatswahl sind die ausscheidenden drei Mitglieder, die sich in 18jähriger Wirksamkeit um das Wohl und den Fortschritt der Gemeinde sehr verdient gemacht haben, nicht wieder gewählt worden. Dieselben sind der Althengstetter Latrinengrube, oder eigentlich den Verlusten, welche der hiesigen Gemeinde durch diese Einrichtung drohen, sowie dem Gespenst des Elektrizitätswerks zum Opfer gefallen.
Besigheim 2. Dez. In der Nähe der Kammgarnspinnerei Bietigheim kam das Auto-