»>i
WZjMS
ikbenre^ -
Amts- und AnzeigebM sör den Gberamtzbrzirk La!w
^ 254
84. Jahrgang
WM
MM
SSMMW
FrstzeinungSrage: Montag, Dienstag. Mittwoch, ^on^krstag. Freitag und Tamstag. Znferttonspreis -l. Kfz. pro Zeile für Vrudt u. Bezirksorte; außer Bezirk 1L Pfg.
Samstag Sen 30. Oktober 1909
BezugSpr. i. d. Stadt V^jährl. m. Träaerl. Mk. 1.25. PostbezugSpr. f.d. OrtS- u. NachbarortSverk. ^/«jährl. Mk. 1.20, im Fernverkehr Mt. i.SO. Bestellg. in Württ. 30 Pfg., in Bayern u. Reich 4L Pfg
Amtliche Bekattnimachttttgett.
Dik HnWMikollmsWMü-k»
im Jahre 1909 finden im Kontrollbrzirk Calw wie folg: statt:
1. Kontrollplatz Liebenzell am 3. November, 8'/» Uhr Bormittags in der Turnhalle für die Gemeinden:
Dennjächt. Ernstmühl, Liebenzell, Mött- lingen, Monakam, Untecreichenbach, Unter- haugstett.
2. Kontrollplatz Gechingen am 3. November, 2 Uhr Nachmittags bei der Kirche für die Gemeinden:
Althengstett, Dachtel, Deckenpfronn, Gechingen, Ostelsheim, Simmozheim.
3. Kontrollplatz Neubulach am 4. November, S Uhr Vormittag- auf dem Ltndenplatz beim „Lamm" für die Gemeinden:
Altbulach, Emberg, Holzbronn, Liebels- berg, Neubulach, Oberhaugstett, Teinach.
4. Kontrollplatz Nenweiler am 4. November, 2 Uhr Nachmittags beim Rathaus für die Gemeinden:
Agenbach, Aichhalden, Bergorte, Breiten- berg, Hornberg, Martinsmoos, Neuweiler, Oberkollwangen, Schmieh, Zwerenberg.
5. Kontrollplatz Calw am s. November, 8 Uhr Vormittags in der Turnhalle für die Gemeinde:
Calw.
6. Kontrollplatz Calw am 9. November, 9'/, Uhr Vormittag- in der Turnhalle für die Gemeinden:
Altburg. Alzenberg, Hirsau, Neuhengstett, Oberkollbach, Oberreichenbach, Ottenbronn, Rötenbach, Sommenhardt, Stammheim, Würzbach, Zavelstein.
Zu den Kontrollversammlimgen haben zu erscheinen:
1. die Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militäcbeamten der Reserve.
2. Sämtliche Reservisten (einschl. der zeitig selb- und garnisondienstuufähig und die als zeitig oder danerad nur garnisondienstfäytg bezeichnet«« Mannschaften).
3. die als zeitig anerkannten Invaliden, Rentenempfänger und dauernd HalVinvaltde« der Reserve.
4. Die zur Verfügung der Truppenteile und der Ersatzbehörden entlassenen Mannschaften.
5. Diejenigen Mannschaften, welche der Jahresklasse 1897 angehören und in der Zeit vom 1. April bis 30. September ins stehende Heer eingetreten sind und von der diesjährigen Früh- jahrSkontrollversammlvng befreit waren.
Militärpässe nebst den darin befindlichen Kriegsbeorderungen bezw. Patznotizen sowie Führungszeugnisse find mit zur Stelle zu bringen.
Stöcke, Schirme, Zigarren u. s. w find vor Beginn der Kontrollversammlung abzulegen.
Orden und Ehrenzeichen find anzulegen. Un- entschuldigtes Fehlen, sowie verspätetes Erscheinen wird mit Arrest bestraft.
Anzug der Herren Offiziere, Sanitätsoffiziere und oberen Militärbeamten der Reserve:
Ueberrock oder Waffenrock und Mütze.
Calw, den 19. Oktober 1909.
Königliche- BezirkSIommando.
Vorstehendes ist in den Gemeinden durch die Ortsbehörden wiederholt auf ortsübliche Weise kostenlos bekannt zu geben.
Calw, 20. Oktober 1909.
K. Oberamt. Voelter.
TWesrrerüskette«.
Calw. (Fahrplanänderung.) Von Montag, I. November 1909 an erhält der Zug 1173 Pforzheim—Calw, seither 8.15 in Pforzheim abgehend, den nachstehenden veränderten Fahrplan:
Pforzheim
ab
8.00 Nachm.
Unterreichenbach
8.26
Monbach-Neuhausen
8.33
Liebenzell
„
8.39
Ernstmühl
8.46
//
Hirsau
„
8.52
Calw
an
8.58
„
Vom gleichen Tage an
^ kommt
die Be-
stimmung, wonach Zug 301 Pforzheim-Horb, Pforzheim ab 8.07, in der Zeit vom 1. Oktober bis 28. Februar keine Personen mit Arbeiterfahrkarten nach den Stationen Brötzingen bis Calw befördert, in Wegfall.
X Calw. Die Königk. Zentralstelle läßt nächsten Dienstag abend 8 Uhr durch ihren Wanderredner, Herr Prof. Dr. Zwiesele, im Georgenäum einen Vortrag halten, über: „Der Lehrling einst und jetzt". Im Saale sind zugleich zur Besichtigung aufgelegt: geschriebene und gedruckte Pergamentschriftstücke, Zunfturkunden und sonstige Zunftsachen, Lehr-, Meister- und Wanderbriefe mit Städteansichten, Wanderbücher, Zunftordnungen und noch manches andere. Wünschenswert wäre es, wenn die am hiesigen Platze, im Besitze von Behörden, Vereinigungen und Privaten befindlichen derartigen Schriftstücke, auch mit ausgestellt würden.
— Die K. Generaldirektion der Staatseisenbahnen hat am 26 . Oktober d. I. eine Kanzlistenstelle bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen dem Bauschreiber Mailänder in Calw und die Bau- schreiberstelle in Calw dem Kanzlisten H a ub er bei der Generaldirektion der Staatseisenbahnen übertragen.
7 Möhringen 29. Okt. Unter dem Vorsitz von Bezirksschulinspektor Schnaufer- Plieningen wurde letzten Mittwoch die 1. Haupt- konferenz für die Lehrer des Stuttgarter Bezirks hier abgehalten. Den ersten Punkt der Tagesordnung bildete eine Lehrprobe des Schullehrers Kuhbach-Waldenbuch über „Herzog Karl Eugen". Der zweite Gegenstand bestand in einem Referat von Schullehrer Fritz-Glashütte über Dr. Weimers Buch: „Der Weg zum Herzen des Schülers". Der Verfasser ist nach feinen Grundsätzen mit dem bekannten Dr. Förster nahe verwandt. Eine lebhafte Debatte entspann sich über den dritten Gegenstand der Verhandlungen: „Das neue Schreibalphabet", worüber Schullehrer A i ch e l e - Plieningen ein ausführliches Referat erstattete. Die Ausführungen Becks im Schulw.-Bl. wurden von der Versammlung im allgemeinen gut geheißen und seine vorgeschlagenen Formen mit Ausmerzung jeglicher Schlangenlinie angenommen. Die Anwesenden alle waren für möglichste Vereinfachung der einzelnen Buchstabenformen und daher für schließ- liche Aufräumung des deutschen Alphabets. Allseitig begrüßt wurde es, daß der Neigungswinkel von 45 auf 60—65 Grade hinaufgerückt wurde. Die Mehrzahl der Versammelten wäre gern noch weiter gegangen. Verschiedene Redner empfahlen mit. Recht und überzeugender Begründung die Einführung der Steilschrift. Alle gemachten Vorschläge über Verbesserung bezw. Vereinfachung
der Formen werden der Behörde auf Anordnung vorgelegt. Um 3^4 Uhr konnte der Vorsitzende die Beratungen schließen.
Stuttgart 28. Okt. (Zivilkammer.) Graf Zeppelin hatte am 8. Novbr. 1908 dem Kaufmann Oskar Friehmelt die Erlaubnis erteilt, das Wort- und Bildzeichen „Graf Zeppelin" oder ein gleichbedeutendes Zeichen für Zigarretten anzumelden. Eine Firma in Mannheim war aber zuvorgekommen und hatte, ohne die Erlaubnis des Grafen einzuholen, für Tabakfabrikate ebenfalls das Wortzeichen „Graf Zeppelin" mit seinem Brustbild sich eintragen lassen und gegen Entgelt zwei weiteren Stuttgarter Zigarettenfirmen die Erlaubnis erteilt, den Namen „Graf Zeppelin" für ihre Erzeugnisse zu führen. Hiergegen hatte Graf Zeppelin durch Rechtsanwalt Dr. Erlanger Klage erhoben und die Zivilkammer II des Stuttgarter Landgerichts hat entsprechend dem Klagantrag die beiden erwähnten Firmen verurteilt, den Namen und das Bildnis des Grafen auf ihren Verpackungen zu beseitigen. In der Urteilsbegründung heißt es u. a.: „Das Interesse des Klägers wird dadurch verletzt, daß die Beklagten unbefugt den Namen Zeppelin gewerblich zur Bezeichnung ihrer Waren gebrauchen. Ein gewerblicher Gebrauch birgt die Gefahr des Mißbrauchs in sich. Der Name kann zur Bezeichnung schlechter Ware verwendet werden und der Gewerbebetrieb kann sich unreell und marktschreierisch gestalten. Es können Lizenzen an Dritte weitergegeben werden, deren Gewerbebetrieb nicht ganz lauter ist, wobei es im vorliegenden Falle nicht darauf ankommt, ob die beiden Beklagten über solche Zweifel erhaben find. Mt Recht versagt der Kläger den Beklagten auch den Gebrauch seines Bildes. Die Regel des Gesetzes, betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie geht in Z 22 dahin, daß Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen. Der Kläger gehört zwar unstreitig als genialer Erfinder dem Bereich der Zeitgeschichte im Sinne der Ziff. 1 des Z 23 des Gesetzes an, wonach ausnahmsweise die Einwilligung nicht nötig ist. Die Ausnahme erstreckt sich aber gemäß Abs. 2 nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt wird. Aus denselben Gründen, aus denen das Namensrecht beeinträchtigt wird, wird auch das berechtigte Interesse am Schutz des Bildes verletzt."
Stuttgart 29. Okt. Der Polizeibericht schreibt: Ecke Rote- und Langestraße kam gestern mittag ein Pferd, das an einen überladenen Wagen gespannt war, zu Fall und mußte mit der Hebungsmaschine gehoben werden. — Im Ankleideraum einer Bettfedernfabrik in Untertürkheim ist heute früh 2'/« Uhr auf bis jetzt nicht aufgeklärte Weise Feuer ausgebrochen, das ohne Alarm durch 4 Mann der Fabrikfeuerwehr gelöscht wurde. Der Schaden beträgt über 2000 — Vorgestern abend 10 Uhr wurde
in einem Fabrikanwesen in der Hoppenlaustraße von einem Wächter der Nachtwach- und Schließ- gesellschast Fmer entdeckt, das ohne Alarm gelöscht wurde. Das Feuer ist wahrscheinlich durch